Im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
OUTBOUND im Schüleraustausch
Advertisements

PC-Senioren Ludwigsburg
Wählen und gewählt werden
Online-Dissertationen
Erste länderübergreifende Ehrenamtskarte Deutschlands gilt in Bremen und Niedersachsen
Der Bayerische Landtag
Sportförderung des Freistaates Bayern
Thema: Emissionskataster in Gröpelingen
den hessischen Bewirtschaftungsplan
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 20. März 2010 Ulrich Kaiser: Vorstellung des Hessischen Karteninformationssystems.
Umsetzung der WRRL in Hessen
Seniorenbefragung zum Thema: Wohnen im Alter
Das elektronische Nachweisverfahren Einführung und Eckpunkte
IT – Struktur an Schulen
Materialfluss in einem Industriebetrieb und die Umsetzung der Verfahrensanweisungen Von Dirk Retzlaff.
EGo-AKTUELL Zweckverband Elektronische Verwaltung für Saarländische Kommunen SAAR Dienstag, 27. Mai 2008 big Eppel – Kultur und Kongress, Eppelborn Handhabung.
Tricks mit Zahlen. Kapitel 2 © Beutelspacher Mai 2004 Seite 2 Idee / Aufgaben In jeder Woche stelle ich Ihnen einen Zaubertrick mit Zahlen vor. Ihre Aufgaben:
Begleitausschusssitzung FILET am Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Transparenzinitiative- Grundlagen DVO (EG)
Das Bayerische Klärschlammnetz
Normalformen Normalisieren Schlüssel
Ergänzungen für Schulleiter Fortbildung für Schulleiter von Karlheinz Pfahler (2006)
Inhalte und Maßnahmen eingegeben haben,
Die Beschluss-Sammlung
Auszüge aus dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Der Weg eines Gesetzes Bundesregierung Bundesrat Bundestag 1.
Arbeit und Überwachung mit dem Bayerischen Klärschlammnetz
LfU-Fachtagung „Arbeit und Überwachung mit dem Bayerischen Klärschlammnetz“ am in Augsburg Klärschlammverwertung und Bayerisches Klärschlammnetz.
Die neue Düngeverordnung und Änderungen für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung Bayerisches Landesamt für Umwelt Fachtagung „Arbeit und Überwachung.
Bayerischen Klärschlammnetz
Standard-Software Prof. Dr. Erik Jacobson Lehrveranstaltung im SS 2006
BASE Bauverwaltung eGovernment Bauverwaltung - ONLINE Copyright © Boll und Partner Software GmbH klick für weiter.
Aspekte zum Datenschutz und zum berechtigten Interesse
Befreiung von Verboten der StVO
Rechtsschutz und Verbandsklage
Hinweis*: Bitte drücken Sie nun die Taste F5 Nun beginnt die Präsentation Zum Weiterblättern bitte die Leertaste drücken *die folgenden Seiten erheben.
Vorgriffsstundenrückgabe
Wie führe ich eine Fernleih- bestellung durch?
Electronic Business BOMAG
Grundlagen des Zivil- und Katastrophen- Schutzes
Zweck des Datenschutzgesetzes
Kirsten Krause Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
Ganzheitliches Projekt-, Ressourcen- und Qualitätsmanagement 1 Reports und AddOns Auf den folgenden Seiten wird Ihnen die Funktionsweise der Reports und.
WAHLBEKANNTMACHUNG Mittwoch, 29 April 2014 Wer kann wählen?
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Beispiel der Hähnchenmastanlagen Gumtow - Heinzhof
Hilfe Beiratswahl.
Zentrale Abschlussarbeiten Ablaufplanung
Quali 2009 Allgemeine Hinweise für den Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses für externe Bewerber. Falls das Erreichen des Realschulabschlusses.
Datenschutz und Datensicherheit
1 Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze vom
Bevölkerungsprojektion bis 2030 Gemeinde Waakirchen Stand: Fabian Buchner Tobias Oppliger Benjamin Reicherzer.
Schulung der Kreis- Datenbeauftragten am 14. Februar 2009 in Walddorf- Häslach Landesverband der Rassekaninchenzüchter von Württemberg- Hohenzollern e.V.
Bevölkerungsprojektion bis 2030 Stadt Bischofsheim a. d. Rhön Stand: Präsentiert von Schülern.
Bevölkerungsprojektion bis 2030
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
SiLeBAT Sicherstellung der Futter- und Lebensmittelwarenkette bei bio- und agro-terroristischen (BAT)-Schadenslagen.
Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete A M E G Klickt hier um zu beginnen.
Der Erotik Kalender 2005.
Partner Renommierte Unternehmen und Marktführer in Ihrem Bereich haben sich bewusst für das patentierte LapID-System entschieden. Nutzen Sie die Vorteile.
Die Management-Tools von Z&H COACH beinhalten zentrale Hilfsmittel für ein Management-System. Sorgfältig angewendet führen diese Tools Ihr Unternehmen.
Dienstleistung Lohnabrechnung
Monatsbericht Ausgleichsenergiemarkt Gas – Oktober
Monatsbericht Ausgleichsenergiemarkt Gas – November
Das Juleica-Online- Antragsverfahren: Antragsbearbeitung Bayerischer Jugendring Referent für Jugendringe und Ehrenamtliches Engagement Martin Holzner Tel:
DABay – Neuerung im Modul Bescheide
Genehmigungsdatenbank für BetreuerInnen Von der Einreichung der Themenstellung bis zur Beschreibung der hochgeladenen Arbeit Stand November 2013.
Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB
Die elektronische Unfallanzeige: Handlungsanleitung für Anwender Elektronische Unfallanzeige.
 Präsentation transkript:

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes

Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / Einleitung 2.Verkürzter Lieferschein 3.Transparenz durch mehr Information -Verbesserung von angezeigter Menge und Qualität der Daten -Mehranzeige von Informationen bei Antrag bearbeiten 4.Zusammenfassung Überblick

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Vollzug der Klärschlammverordnung Die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) sind in Bayern die sachlich zuständigen Behörden für den Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) (gem. Gem. Bek. Rdnr 9). Das Bayerische Klärschlammnetz ist baldmöglichst bei der Datenüber- mittlung einzusetzen. (gem. Gem. Bek. Rdnrn. 144, 153) Gem. Bek. : Gemeinsamen Bekanntmachung der Staatsministerien für Landesentwicklung und Umweltfragen sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Vollzug der Klärschlammverordnung vom , mit deren Änderung der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Landwirtschaft und Forsten vom 11. Juni 2004 ( AllMBl Nr. 13/1997, AllMBl Nr. 8/2004).

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Gemeinsamen Bekanntmachung der Staatsministerien für Landesentwicklung und Umweltfragen sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Vollzug der Klärschlammverordnung vom , mit deren Änderung der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierungen für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Landwirtschaft und Forsten vom 11. Juni 2004 ( AllMBL Nr. 13/1997, AllMBl Nr. 8/2004). Die Randnummern 144, 145, 153, 165 und 166 werden wie folgt geändert: Randnummer 144 erhält folgende Fassung: Der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage setzt bei der Datenübermittlung baldmöglichst elektronische Datenverarbeitung ein (Erleichterung der Überwachung und Kontrolle). Hierfür existiert ein von den Staatsministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und für Landwirtschaft und Forsten eingerichtetes landesweit einheitliches EDVSystem Bayerisches Klärschlammnetz. Die im Lieferschein einzutragenden Daten sollen den zuständigen Behörden vom Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage oder von seinem beauftragten Dritten nach Möglichkeit elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Randnummer 153 erhält folgende Fassung: Übermittelt der Kläranlagenbetreiber oder der beauftragte Dritte nach Eingang des mit der Unterschrift des Landwirts versehenen Lieferscheins bei ihm den Lieferschein in elektronischer Form an die zentrale Datenbank nach Maßgabe von Randnummer 145, ist die in § 7 Abs. 3 Satz 1 vorgesehene Übersendung einer Durchschrift des mit der Unterschrift des Landwirts versehenen Lieferscheins an die dort genannten Behörden nach § 7 Abs. 3 Satz 3 entbehrlich; im Übrigen bleiben die Vorschriften von § 7 zum Originallieferschein unberührt. Die vom Kläranlagenbetreiber an die zentrale Datenbank in elektronischer Form übermittelten Lieferscheine sind für die Kreisverwaltungsbehörden und Landwirtschaftsämter für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zugänglich. Soweit Lieferscheine in Papierform an die Kreisverwaltungsbehörden übermittelt worden sind, übermitteln die Kreisverwaltungsbehörden die Lieferscheindaten – soweit möglich elektronisch – an die Landwirtschaftsämter unverzüglich, spätestens vier Wochen nach der Aufbringung.

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 ALT Neue Übersichtsseite für das Profil KVB NEU

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / UDIS-RO-K0010 NEUENHOFEN Betriebsnr.: ; Hinterbichler, Johann (Emmeran) (bis ). erteilt Verkürzter Lieferschein Teil 1 und 2

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Weitere Kläranlagen einbinden

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Verkürzter Lieferschein Teil 3 Unterödfeld 1 FID: Getreide (einschl. Mais)Winterweizen

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Verkürzter Lieferschein Teil 4 7, , , ,

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Verkürzter Lieferschein Teil 5 und 6 50 Meier GmbH 31. Untersuchungen müssen bis zum Ende des Aufbringungszeitraumes hier gültig sein! Sonst werden diese im Lieferschein nicht angezeigt!

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Meier GmbH 50 Vollziehen des Lieferscheins V 50

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Vollziehen des Lieferscheins

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Vollziehen des Lieferscheins 50 Erst Eingabe:- TS bei Abgabe - Aufbringungsdatum v

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Übersichtsseiten - Listen

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Liste der verkürzten Lieferscheine

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Liste Voranzeigen und Lieferungen

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Übersichtsseiten - Klärschlammuntersuchungen

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Klärschlammuntersuchungen eingeben

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Übersichtsseiten – Tabelle der Flurstücke

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Tabelle der Flurstücke

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Übersichtsseiten – Landwirte und Flurstücke

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Landwirte und Flurstücke

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Übersichtsseiten - Aufbringungsplan und KS-Mengen s. Vortrag Herr Barthel

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Übersichtsseiten - Landkreisstatistik

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Landkreisstatistik

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Antrag bearbeiten

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Antrag bearbeiten

im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Insgesamt sollten mit der Erstellung des EDV-Programms Bayerisches Klärschlammnetz zum Vollzug der AbfKlärV folgende Ziel erreicht werden: -Vermeidung von Mehrfachbeschlammungen -Vollständige Erfassung ist mit Hilfe des Verkürzten Lieferscheins möglich. -Transparenz der Mengen und Qualitäten -Im Antrag bearbeiten sowie durch diverse Listen gegeben. -Hilfe zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zur Überwachung -Im Antrag bearbeiten und den zugehörigen Tabellen für Sperrungen bei Wasserschutzgebieten, aus andern Naturschutzgründen oder bei Bioabfallaufbringung gegeben. -Grundlage für die Erstellung von Aufbringungsplänen -Vorhanden. - Vermeidung von mehrfachen Datenerfassungen - Gegeben. Die Ziele sind erfüllt, somit liegt es nun an Ihnen! Noch Fragen? Zusammenfassung