Herzlich Willkommen zum Informationsabend „ Tagespflege“

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Herzlich Willkommen.
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Herzlich Willkommen zum Informationsabend „ Tagespflege“

Was ist Tagespflege? Tagespflege ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kinder durch eine Tagespflegeperson. Sie stellt eine Alternative und Ergänzung zur Krippe, Kindergarten und Hort dar . Damit bietet sie den Eltern eine individuelle Betreuung ihres Kindes in familiärer Atmosphäre mit flexiblen Betreuungszeiten.

Rechtliche Grundlagen für die Arbeit als Tagespflegeperson Seit dem Jahr 2005 ist die Tätigkeit als Tagespflegeperson in verschiedenen Gesetzen neu geregelt: Bayrisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Rechtliches…. Diese Gesetze stellen die Kindertagespflege mit anderen Kinderbetreuungsangeboten gleich. Die Tageseltern sind verpflichtet vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen an die Kindertagespflege nachzuweisen. Diese können Sie in qualifizierten Lehrgängen erwerben. Nach dem (BayKiBiG) brauchen Sie eine Grundqualifizierung von derzeit 60 - 160 Stunden (UE), damit sie eine gültige Pflegeerlaubnis vom Jugendamt für die Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater bekommen.

Voraussetzungen zum Erhalt der Pflegeerlaubnis als Tagespflegeperson (§43 SGB V, III) Handreichung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zum Thema "Kinder in der Tagespflege" (Stand 2005) gelten folgende Voraussetzungen , um eine gültige Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt zu erhalten: Persönliche Eignung; Kindergerechte Räumlichkeiten; Vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen an die Kindertagespflege; Teilnahme an einem Qualifizierungskurs (60-100 UE Stunden);

Voraussetzungen… Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs für Säuglinge/Kleinkinder Eine Ersatzbetreuung bei Ausfall der Tagespflegeperson ist sichergestellt; Bereitschaft der Tagespflegepersonen zu unangemeldeten Kontrollen durch das Jugendamt liegt vor.

Pflegeerlaubnis Wer Kinder außerhalb der Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. Die Pflegeerlaubnis wird beim zuständigen Jugendamt beantragt und auch von diesem erteilt (§87a, SBG VIII). Sie gilt für max. 5 Kinder, die gleichzeitig betreut werden und ist auf 5 Jahre befristet.

Qualifizierung zum/r Tagesvater/Tagesmutter nach den Vorgaben des DJI Die Ausbildung zur Tagespflegeperson (Qualifizierung) orientiert sich an den vorgegebenen Richtlinien des deutschen Jugendinstituts . (http://www.dji.de/) …erfolgt regelmäßig jeweils an einem Abend in der Woche und an zwei Samstagen Ausbildungszeit ca. 4 Monaten (in den Ferien finden keine Kurse statt) Die Qualifizierung kostet ca. 400 €, der nötige Erste Hilfe Kurs ca. 30€.

Inhalte der Qualifizierung ca. 100 Stunden Einführungsabend- Informationsabend Der Beruf der Tagespflege – ein besonderer Job Eingewöhnung in die Tagespflege Entwicklungspsychologie der ersten Lebensjahre Kinder sind verschieden Bildungsauftrag in der Tagespflege Eltern – Tageseltern - Erziehungspartnerschaft Rechtliche Grundlagen in der Tagespflege Erstgespräch und Vertrag. Konzepterstellung

Inhalte Qualifizierung Spielmaterial/Spiele für Kleinkinder Mehr beobachten Kindswohlgefährdung Hospitation Sicherheit drinnen und draußen Gesundheit und Ernährung Steuerrecht Bevor der Kragen platzt Abschied in der Tagespflege Abschlussgespräch (Prüfung) und Zertifikatsübergabe

Fortbildung für Tagespflegepersonen Tagespflegepersonen mit Qualifizierung müssen sich regelmäßig 15 Stunden im Jahr fortbilden. Dies können Sie in den unterschiedlichsten Einrichtungen tun und zwar zu allen Themen, welche die pädagogische Arbeit mit Kindern betreffen. Nachweis beim jeweiligen Tagesmütterprojekt bzw. beim Jugendamt

Leistungen des Jugendamts einen 20 % Qualifizierungszuschlag soweit erforderlich einen Beitrag zur Krankenver-sicherung( wenn keine anderweitigen Absicherung für den Krankheitsfall z.b. Familienversicherung besteht). Dieser beträgt mindestens die Hälfte der für einen angemessene Krankenversicherung notwendigen Aufwendungen einen Beitrag zur Altersvorsorge in mindestens der Höhe des Mindestbeitrages zur freiwilligen Renten-versicherung, aber auch einer privaten Altersvorsorge (Abschluss muss nachgewiesen sein. (max. 468 Euro im Jahr) Tagespflegeentgeld nach §SGB VIII

Rolle der Gemeinden… Der Freistaat Bayern fördert seit Inkrafttreten des BayKiBig die Tagespflege von Kindern erstmals auf gesetzlicher Grundlage unter folgenden Bedingungen: Die Aufenthaltsgemeinden der Kinder fördern Angebote der Tagespflege entsprechend nach Art 21 Abs. 2 BayKiBig Die Aufenthaltsgemeinde der Kinder beteiligen sich mindestens in gleicher Höhe wie der Freistaat an der Finanzierung

Finanzierung der Tagespflege Die Finanzierung der Tagespflege setzt sich zusammen aus der… Staatlichen Förderung aus kindbezogener Förderung Kommunalen Förderung aus kindbezogener Förderung dem Elternbeitrag

Gabriele Huber Zertifizierte Tagespflegeperson