Dr. Georg RATHWALLNER Geschäftsführer Konsumentenschutz OÖ.

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 Präsentation transkript:

Dr. Georg RATHWALLNER Geschäftsführer Konsumentenschutz OÖ

2 möchte die Entwicklung im Konsumentenschutz der letzten 25 Jahre darstellen den Wandel der Positionen der Konsumentenschutzorganisationen der Politik und Unternehmerinteressensverbände und der Wissenschaft keine wissenschaftliche Analyse – eher ein subjektives Resümee

war Konsumentenschutz Juristendomäne jedem Problem das auftrat folgte die Forderung nach gesetzlichen Regelungen Wettbewerb spielte damals eine untergeordnete Rolle Mit meiner Position, Konsumentenschutz durch Wettbewerbspolitik zu machen, war ich ziemlich allein.

4 Preisbildung erfolgte primär durch Regulierung, Marktpreisbildung war Ausnahme Hauptausschuss des NR, Paritätische Kommission und amtliche Preisregulierung Kartelle und Generalimporteure Österreich war Hochpreisland

5 Wettbewerbspolitik hat in Österreich nie große Rolle gespielt Sozialpartnerschaft – Regulierungspartnerschaft Produktionsorientiert – auf Kosten der Konsumenten

6 Liberalisierung und Deregulierung Preisregulierung nur noch in Oasen nicht überall hat sich aber funktionierender Wettbewerb durchgesetzt Erfahrung mit Kartellen und Absprachen aus der Nachkriegszeit prägend auch: Konsumenten nutzen Wahlfreiheit oft nicht Erfolg im Telekombereich teilweise im Versicherungs- und Bankenbereich kaum im Energiebereich EU-Beitritt

7 Strom: 2014:2,6%(VKI-Aktion) 2013:1,9% Gas 2014:3,5%(VKI-Aktion) 2013:2,5% Wechselraten:

8 Verschiebung der Gesetzgebungskompetenz nach Brüssel auf Bundesebene immer mehr Anpassung an EU- Vorgaben essentieller Fortschritt durch EU-Verordnungen und EU-Richtlinien Regelungen die in Österreich nicht durchsetzbar waren EU hat besseren gesetzlichen Konsumentenschutz gebracht

9 Dann folgten europaweit 2 Entwicklungen, die den Konsumentenschutz schwächten Leitbild des „mündigen“ Konsumenten trat in den Mittelpunkt der Politik europaweit Verlagerung der Regelungsverantwortung auf die Judikative

10 Leitbild des „mündigen“ Konsumenten der selbst entscheiden kann, wenn er gut informiert ist Konsequenz: eine Flut von Informationsverpflichtungen Bequem für Politik keine Schutzvorschriften notwendig reduziert Auseinandersetzungen mit Interessensvertretungen

11 Den „mündigen“ Konsumenten gibt es nicht! typisch ist der „flüchtige“ bzw. der „vertrauende“ Konsument „Wer, wenn nicht er?“

12 kein Konsument hat die Zeit, alle entscheidungsrelevanten Informationen aufzunehmen bzw. zu verarbeiten er wird in der Werbung mit Pseudo-Informationen überschüttet und soll immer längere Vertragstexte lesen und verstehen

13 Um Schutzvorschriften abzuwehren postulieren Unternehmervertreter häufig den mündigen Konsumenten nehmen aber das Leitbild selbst nicht besonders ernst Bsp: Zustimmung (opt-in) oder Widerspruch(opt-out) Zustimmung würde Leitbild des mündigen Konsumenten entsprechen dominierend ist bei den Angeboten aber die opt-out-Variante Konsumenten folgen grundsätzlich der voreingestellten Alternative § 6c KSchG neu

14 Verhaltenswissenschaftliche Untersuchungen zeigen eindeutig: je länger die Information (Vertragstext) umso geringer die Wahrscheinlichkeit, dass sie ein Konsument liest. „Magical Number Seven“ der 50ziger Jahre von Neuroökonomik nachgewiesen Konsumenten können gleichzeitig nur 7 Informationseinheiten aufnehmen und verarbeiten

15 nicht mehr Informationen tragen zu einer rationalen Entscheidung bei sondern wenige, entscheidungsrelevante Informationen

16 Information der Konsumenten ist wichtig „Allein die Dosis macht das Gift“ Rücksicht dabei nehmen, was und wieviel Konsument helfen UK: Gemeinsame Studie von Office of Fair Trading und National Consumer Council 2007 “Warning! Too much information can harm”

17 im Rest Europas glaubt die Politik weiterhin, ihre Aufgabe mit mehr Informationsvorschriften erfüllt zu haben und liberalisiert die Märkte weiter nach den Lobbyinteressen der Unternehmen

18 Alternativen: längere Rücktrittsfristen entsprechen mehr dem realistischen Konsumentenverhalten und stellen eine kostengünstige Korrektur für Fehlentscheidungen dar für Konsumenten und Anbieter! diesen Weg hat die EU in letzter Zeit bereits beschritten

19 Klagen statt regulieren Verlagerung der Regelungsverantwortung auf die Judikative damit spart sich der Gesetzgeber lästige Verhandlungen mit Interessensvertretungen Klagstätigkeit ist für Konsumentenorganisationen wichtig ist aber nicht immer eine Alternative zur Gesetzgebung

20 Gerichte können nur sagen was nicht geht aber nicht wie es geht! Beispiel Thermenregelung merkwürdiges OGH-Urteil mittlerweile gesetzlich repariert

21 Beraten statt Klagen steht im Regierungsprogramm auf Wunsch der WK Anlass sind viele Klagsverfahren des VKI im Auftrag des BMSAK ohne Klagstätigkeit ist Konsumentenschutz zahnlos

22 es gibt leider viele beratungsresistente Unternehmen gesetzwidriges Verhalten verschafft den Unternehmen Wettbewerbsvorteile gesetzeskonforme Firmen haben Nachteile in vielen Fällen richten sich Klagen nicht gegen Firmen, sondern dienen zur Klärung der Rechtslage

23 Aufdecken von irreführender Werbung Konsumenten verlieren damit viel Geld in den Medien nicht immer kommunizierbar (Anzeigenkonflikt) unsere Meldung kommt einmal irreführende Werbung jeden Tag Unterlassungsklagen sind notwendig, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten Gruppenklagen, Musterklagen, Sammelklagen

24 verhandeln vor Klagen in OÖ haben wir in der überwiegenden Zahl der Branchen Verhandlungspartner bei Problemen machen wir der Unternehmerseite Veränderungsvorschläge manchmal mit Nachdruck durch Diskussion in den Medien Verbesserung der Rechtslage für Konsumenten weniger Beschwerdefälle, weniger Reparatur spart uns und den Unternehmen Kosten

25 funktionierender Wettbewerb kann oft mehr für Konsumenten bringen als Regulierung Wettbewerbspolitik ist für uns ein wichtiges Thema Preisvergleiche sollen Preiswettbewerb intensivieren Tests den Qualitätswettbewerb Aufzeigen von unfairen Praktiken und irreführender Werbung

26 AGB-Check überwiegend einvernehmlich: Fertighausfirmen, Banken, Versicherungen, Wohnungsgenossenschaften, EVUs, Kabelbetreiber, Fitnessstudios, Reiseveranstalter, Teleshops Klagsfälle: A1, BAWAG, ÖBB, BlueVest, KARMA, Westbahn, Condor, Atlantiklux mehr Rechtssicherheit für Konsumenten aber auch weniger Streitfälle für Unternehmen

27 Vernetzung auf europäischer Ebene wichtig NEPIM und FSO

28 Fair konsumieren soziale Kriterien ökologische Kriterien ressourcenschonende Produktion aber: Konsum kann Welt nicht verändern, auch nicht die Angebote fairer machen.

29 konzentrieren auf das Wesentliche wir beschäftigen uns in OÖ nicht mit Werbefahrten, Tara-Taste, hohe Preise für Leitungswasser in der Gastronomie

30 Erreichung bildungsferner Konsumenten bei diesen funktioniert der Informationsansatz sicher nicht und die erwischt es am Härtesten besondere Informationskanäle notwendig

31 Rolle der Reparaturwerkstatt präventiver Konsumentenschutz

32 wichtig ist eine solide öffentliche Finanzierung des Konsumentenschutzes Konsumentenschutz ist öffentliches Gut Problem „free rider“ bei individueller Verbandsorganisation daher ist die solide Finanzbasis durch die Arbeiterkammern wichtig

33 Danke für Ihre Aufmerksamkeit