Planfeststellungsverfahren 16. BA der A 100 – Kritik an der objektorientierten Verkehrsprognose Auftragnehmerin: RegioConsult. Verkehrs- und Umweltmanagement.

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Planfeststellungsverfahren 16. BA der A 100 – Kritik an der objektorientierten Verkehrsprognose Auftragnehmerin: RegioConsult. Verkehrs- und Umweltmanagement. Am Weißenstein Marburg Tel / Fax 06421/ Auftraggeberin: Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin Niederkirchnerstr Berlin

Modellkritik Objektorientierte Verkehrsprognose 2025 Gesamtverkehrsprognose Berlin-Brandenburg 2025 Forderungen Gliederung

Modellkritik In der objektorientierten Verkehrsuntersuchung (VU) zur A100 ist nicht dargestellt, ob eine umfangreiche Datenbasis im Sinne eines Wegekettenmodells verwendet wurde. Der VU A 100 sind keine detaillierten Aussagen über kleinräumige Verkehrsbeziehungen (Binnenverkehr) zu entnehmen. Diese sind aber entscheidend für die Verkehrswirkung im Planungsraum Treptow-Neukölln. Das verwendete Modell ist nicht nachvollziehbar dargestellt, es handelt sich um eine Black Box. Es gibt keine Darstellung der verwendeten Verkehrszellenstruktur. Auch die vom Gutachter erwähnte Fernverkehrsmatrix 2025 ist nicht dokumentiert, sodass nicht überprüft werden kann, welche Anteile des prognostizierten Verkehrs dem Fernverkehr und welche dem Regionalverkehr zu zuordnen sind.

Zentrale Kritik Die von der VMZ verwendete Analysefallmatrix (bestehende Belastung) für den Quell- und Zielverkehr sowie den Durchgangsverkehr (Verkehrsstrommatrizen/Verkehrsverflechtungen) wurde nicht offen gelegt. Dadurch sind die Untersuchungsergebnisse nicht transparent und können durch Dritte nicht überprüft werden. Dies stellt einen zentralen Mangel dar, da somit auch nicht die konkrete Betroffenheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung an den Hauptverkehrs- straßen erkennbar ist.

In der VU berücksichtigte Ausbaumaßnahmen im Umfeld des 16. BA Ausbau Stubenrauchstraße zwischen Sterndamm und AS Stubenrauchstraße Umbau Ostkreuz (Hauptstraße, obere und untere Kynaststraße) Süd-Ost-Verbindung, 1. Abschnitt zwischen Rummelsburger Landstraße und Köpenicker Landstraße (B 96a) Ost-West-Trasse Köpenick, westlicher Abschnitt zwischen Straße An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße Z. B: Invalidenstraße, Axel-Springerstraße, B-Plan Molkenmarkt, französische Straße

Falsche LKW-Anteile Wie die VMZ die LKW-Anteile ab 2,8t abgeleitet hat, ist nicht nachvollziehbar. Aus der Straßenverkehrszählung 2005 können keine LKW ab 2,8 t abgeleitet werden, da die Bundesanstalt für Straßenwesen in der offiziellen Datenbank entgegen der Gutachterauffassung nur noch die Anteile der LKW ab 3,5t ausweist, sodass die nach RLS-90 bzw. nach der 16. BImSchV erforderlichen Lärmkennwerte für die lärmtechnischen Berechnungen nicht zur Verfügung stehen. Offenbar liegen keine geeigneten Datengrundlagen vor.

Analyse 2005: LKW-Verkehr Quelle: Bast, SVZ 2005 sowie VU A 100 Wie der Vergleich mit den Werten der Straßenverkehrszählung (SVZ) 2005 zeigt, sind die Werte der VMZ deutlich niedriger. Die für die Lärmemission relevante Zahl der LKW > 2,8t ist wesentlich größer als der Schwerverkehr > 3,5t. Laut Schadstoffuntersuchung geht der Senat von LKW-Anteil von einem LKW-Anteil von 9 % > 2,8t aus, das entspräche etwa LKW`s für den Abschnitt AD Neukölln – AS Grenzallee sich für 2005 ergeben. Aus den Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen ergeben sich für denselben Abschnitt etwa LKW > 2,8t.

Korrigierte LKW ab 2,8t Abschnitt A 100alle LKW > 2,8tGüterverkehr DTVDTVwDTVDTVw AS Britzer Damm (23-24) AS Buschkrugallee (24-A 113) AD Dreieck Neukölln (A100 – AS Grenzallee) Quelle: Bast, SVZ 2005 Die LKW ab 2,8 t wurden auf Basis der SVZ 2005 ermittelt. Diese Werte weichen erheblich von den von VMZ verwendeten Werten ab.

Ergebnisse der Gesamtverkehrsprognose Berlin-Brandenburg 2025 Rückläufiges Verkehrsaufkommen im Personenverkehr Quelle: Präsentation zur GVP 2025 B-BB vom , Folie 14

Verkehrsaufkommen im Personenverkehr nach Raumkategorien Quelle: Präsentation zur GVP 2025 B-BB vom , Folie 15

Modal Split im GVP 2025 Quelle: Präsentation zur GVP 2025 B-BB vom , Folie 16

Entwicklung der Verkehrsleistung im Kfz-Verkehr Quelle: Präsentation zur GVP 2025 B-BB vom , Folie 20

Geplantes Autobahnnetz in Berlin Quelle: Bedarfsplan 2004

Gesamtbewertung I Auch wenn die Auswertung der Eckwerte der Gesamtverkehrsprognose 2025 zeigt hat, dass von einem Rückgang des Kfz-Aufkommens und der Fahrtleistungen um 13 % und bezogen auf den PV um 16 % auszugehen ist, ist wie die Ergebnisse für den LKW-Verkehr zeigen, von einer Zunahme der LKW-Belastung (+ 25 % für Gesamtberlin) auf den Ringstraßen auszugehen. Aus den Angaben zur objektorientierten Prognose wird nicht deutlich, ob diese Entwicklungstendenzen im Verkehrsmodell berücksichtigt wurden.

Gesamtbewertung II Es wird deshalb gefordert, dass die Verkehrsmatrizen, die der objektorientierten Prognose zugrunde gelegt wurden – differenziert für den MIV und den LKW-Verkehr – offen gelegt werden. Dies ist deshalb so wichtig, damit erkennbar ist, zu welchen Verkehrsverlagerungen im LKW-Verkehr es durch den weiteren Ausbau der A 100 kommt. Das Ausmaß, der durch zusätzliche LKW- Verkehre verursachten Lärm- und Schadstoffbelastung kann nicht abschließend beurteilt werden. Wie der Lärmgutachter des Senates zutreffend festgestellt hat, führt der Ausbau der A 100 nicht zu einer Entlastung der Radialstraßen B96a und B1/B5.

Gesamtbewertung III Grundsätzlich stellt sich vor dem Hintergrund der in Berlin stark abnehmenden Fahrleistung – von 46,5 (2006) auf 40,5 Mio. (2025) Fahrzeugkilometer – die Frage, ob der Ausbau der A 100 überhaupt notwendig ist und die damit verbundenen Zielsetzungen nicht durch andere Maßnahmen - schneller, - umweltverträglicher und vor allem - kostengünstiger realisiert werden können.

Forderungen I Um die Verkehrsuntersuchung überprüfen zu können, müssen die verwendeten Matrizen (Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr) vorgelegt werden, da sonst die rechtlich erforderliche Nachvollziehbarkeit des methodischen Vorgehens nicht gewährleistet ist. Diese müssen differenziert für den MIV und den LKW-Verkehr offen gelegt werden. Dies ist deshalb so wichtig, damit erkennbar ist, zu welchen Verkehrsverlagerungen im LKW-Verkehr es durch den weiteren Ausbau der A 100 kommt.

Forderungen II Neue objektorientierte Prognose für die A 100 auf Basis der Gesamtverkehrsprognose 2025 Anschließend: Erneute Auslegung aller Pläne Dies ist auch deshalb erforderlich, weil im bisherigen Verfahren folgende weitere Fehler (Auswahl) gemacht wurden: UVS fehlerhaft, da sie nur auf der Basis von 2 mal 2 Spuren erstellt wurde, Baumgutachten fehlerhaft, Variantenprüfung unzureichend, Prüfung von Alternativen unzureichend.