Nationale und europäische Rahmenbedingungen für die Verwertung qualitätsgeprüfter Recyclingbaustoffe im Wandel EQAR-Meeting Eröffnungsreferat - Rüdiger Wagner Bundesumweltministerium Bonn
R. Wagner, EQAR-Meeting geplante ErsatzbaustoffV und Verfüllungsregelungen -Ausgangslage -Regelungsansätze -Flankierende Maßnahmen - Novelle AbfallrahmenRL -Abgrenzung Abfall/Produkt -Neue Abfallhierarchie -Quotenvorgaben - REACH und Recycling Inhalt
R. Wagner, EQAR-Meeting Stoffströme –ca. 350 Mio t Gesamtabfallmenge in D –ca. 240 Mio t mineralische Abfälle davon: ca. 140 Mio t Boden und Steine ca. 73 Mio t Bauabfall –Verwertung von Bauabfall in D 90 % 50 Mio t Recycling (v.a. im Straßen- und Tiefbau) 2,7 Mio t Verwertung im Deponiebau 9,1 Mio t Verwertung im übertägigen Bergbau 4,5 Mio t Verwertung durch die öffentliche Hand
R. Wagner, EQAR-Meeting Ausgangslage in D –Rechtsunsicherheit über Anforderungen an Boden- und Grundwasserschutz –Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Anforderungen –höherer administrativer Aufwand –Einstufung als Abfall/Produkt im Wandel Schlacken aus Hochöfen und Stahlwerken teilweise als Nebenprodukte anerkannt RC-Baustoffe teilweise unter bestimmten Bedingungen als Produkte anerkannt –Konkurrenz zwischen Verfüllung und Recycling –Güteüberwachung nicht flächendeckend –Akzeptanz von RC-Baustoffen steigerungsfähig
R. Wagner, EQAR-Meeting Neue Regelungsansätze in D(1) –Rechtsverbindliche bundeseinheitliche Anforderungen sollen Ländererlasse ablösen – Artikelverordnung mit zwei Regelungsbereichen: Artikel 1- Ersatzbaustoffverordnung: Verwendung zu technischen Zwecken (z.B. Straßenbau, Tiefbau, technischer Landschaftsbau) in neuer Verordnung (§ 7 KrW-/AbfG und § 6 BBodSchG ) Artikel 2 – Änderung BBodSchV: Bodenähnliche Verwendungen (Verfüllungen, Landschaftsbau) in § 12a – neu BBodSchV (§ 6 BBodSchG)
R. Wagner, EQAR-Meeting Neue Regelungsansätze in D (2) –Geltung für Abfälle, RC-Produkte und Nebenprodukte –Ziel: Einhaltung der GFS nach spätestens 2 Jahren (4 Jahre bei Chlorid/Sulfat) –neue Materialwerte berücksichtigen stoffspezifisch Rückhalte- und Abbauprozesse in der Bodenpassage –bisheriges Schütteleluat W/F 10:1 wird abgelöst durch realitätsnäheres neues Säuleneluat W/F 2:1 (DIN E 19528) – flächendeckende Güteüberwachung –Workshop geplant am 20./21. Mai 2008 in Dessau
R. Wagner, EQAR-Meeting Flankierende Maßnahmen –F+E-Vorhaben Steigerung von Akzeptanz und Einsatz mineralischer Sekundärrohstoffe Bessere Berücksichtigung bei Ausschreibung und Vergabe durch die Kommunen RC-Einsatz als Bedingung für Straßenbau-Fördergelder Bessere Information von Architekten, Planern und Bauherren Vertrauen schaffen durch garantierte Qualitäten (Güteüberwachung) Qualitätsverbesserung durch selektiven Rückbau Einsatzmöglichkeiten im Hochbau entwickeln –Runder Tisch nachhaltiges Bauen beim BMVBS –Fortentwicklung des BMVBS-Merkblatts Baurecycling
R. Wagner, EQAR-Meeting Novelle AbfallrahmenRL(1) –Abgrenzung Abfall/Produkt u.a. für Recyclingbauprodukte im Rahmen der Komitologie vorgesehen –Anerkennung als Produkt bringt Marketingvorteile –Voraussetzung muss Verwendbarkeit ohne Umweltrisiken sein (offene Bauweise) –Konkrete Schadstoffwerte als Kriterien notwendig –Produktanerkennung für höher belastete Materialien wird von D abgelehnt –Spielraum für nationale Regelungen?
R. Wagner, EQAR-Meeting Novelle AbfallrahmenRL(2) –Neue 5-stufige Abfallhierarchie begünstigt Wiederverwendung und Recycling gegenüber energetischer Verwertung und Verfüllung - guiding principle (Rat) oder general rule (EP)? -Verwendung von Bauabfall als Deponiebauersatzstoff erschwert? -Generelle oder Einzelfallrechtfertigung?
R. Wagner, EQAR-Meeting Novelle AbfallrahmenRL(3) –Vorgaben für Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling als Kompromiss zwischen EP und Rat? –Verbindliche Recyclingquoten können Einsatz von RC-Baustoffen stabilisieren und ausbauen –Recyclingquote von 70% bis 2020 für Bauabfall in D und EU erreichbar? –Verfüllungsmaßnahmen auf Quote wohl nicht anrechenbar
R. Wagner, EQAR-Meeting REACH und Recycling Vorregistrierung ab bis Voraussetzung für Teilnahme an SIEF (gemeinsames Dossier) und verlängerte Registrierungsfristen (2010 – 2018 ) –Abfallausnahme hilft nicht bei Recyclingprodukten Registrierungspflicht entfällt nur bei Identitätsnachweis und Stoffinformation Keine Aussicht auf Aufnahme in Ausnahmeliste –Bericht UBA Auswirkungen von REACH auf Recycling/Verwertung zu RC-Material noch offen Herstellung auch ohne Änderung der chemischen Zusammensetzung Bei Einstufung als Erzeugnis (ohne beabsichtigte Stofffreisetzung) keine Registerpflicht –Abklärung mit Kommission und anderen MSen dringlich
R. Wagner, EQAR-Meeting Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ich wünsche Ihnen interessante Beratungen und weiterhin einen guten Erfolg!