Informationsveranstaltung für zukünftige Oberstufenschüler/innen der Jahrgangsstufe 10 mit Fächerwahlen für die Jahrgangsstufe 11 Tagesordnung Begrüßung.

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 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung für zukünftige Oberstufenschüler/innen der Jahrgangsstufe 10 mit Fächerwahlen für die Jahrgangsstufe 11 Tagesordnung Begrüßung / Anwesenheit Allgemeine Informationen zur Struktur der Oberstufe [u.a. Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe, Versetzung 10  11, Wiederholung, Abschlüsse] Informationen zur Jahrgangsstufe 11 [ Stundenplan, Leistungsbewertung] Einführung in die Wahl von Schullaufbahnen

Organisation der gymnasialen Oberstufe Allgemeine Hochschulreife Abiturprüfung Zulassung zur Abiturprüfung Zweijährige Qualifikationsphase [Jahrgangsstufe 12 und 13] 12.1 12.2 13.1 13.2 Versetzung von 11 nach 12 Einjährige Einführungsphase [Jahrgangsstufe 11] 11.1 11.2

Die Jahrgangsstufe 11 In der Einführungsphase beträgt die Schülerwochenstundenzahl durchschnittlich 34 Unterrichtsstunden [Summe 102 WST], davon sind 27 dem Pflichtbereich und 6 dem Wahlbereich zugeordnet. Der Schüler muss 10 Grundkurse plus einen 11. GK, oder 10 GK. plus 2 Vertiefungsfächer oder 10 GK. plus 11. GK plus 1 VF belegen. Folgekursprinzip, d.h. die Verpflichtung, die gewählten Fächer durchgehend von Eph1 an bis mindestens zur Belegverpflichtung zu belegen Fächer. Die Wahlentscheidung in der Eph1 legt die individuelle Schullaufbahn schon in erheblichen Maße fest. Fächer, die in der Jahrgangsstufe 11 nicht angewählt worden sind, können in der weiteren Schullaufbahn nicht mehr angewählt werden.

Informationen zum Aufbau und zur Struktur der gymnasialen Oberstufe Abitur-prüfung 1. Abiturfach (schriftl.) 2. Abiturfach (schriftl.) 3. Fach (schriftl) 4. Fach (mdl.) evtl. Besondere Lernleistung (schriftl. und mdl.) Zulassung zur Abiturprüfung Q2.2  Q2 VF PK Q2.1 Q1.2 oder Q1 Q1.1 1. LK 5 WS 2. LK GK 7/8 GKe je 3 WS* Versetzung in die Qualifikationsphase Eph 2  Eph 1 alle GKe je 3 Woc hen std.* 11GK o.11+VF o.2VF Pflichtbelegung 10 Grundkurse Wahlbereich Voraussetzung zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe am Ende von 10: Fachoberschulreife mit Qualifikation (FOR-Q) / Versetzung in die Eph * Neueinsetzende Fremdsprache 4 WS;

Die gymnasiale Oberstufe Ziele und Perspektiven, Abschlüsse   Fachhochschulreife nach Klasse 12 (in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem einjährigen Praktikum) das Abitur (Hochschulzugang) als eigentliches Ziel

Aufgabenfelder und Fächer in der gymnasialen Oberstufe  das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld Deutsch Englisch (ab 5) Französisch (ab 6) Spanisch (ab 8) Spanisch (ab 11) Kunst (Literatur)  das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld Geschichte Sozialwissenschaften Erziehungswissenschaften Philosophie das mathematisch-naturwissenschaftliche Aufgabenfeld  Mathematik Biologie Chemie Physik  Fächer ohne Bindung zu Aufgabenfeldern Religion [ev.; r.k.] Sport

Belegungsverpflichtung APO-GOSt B [EF 2010/2011]   Pflichtbereich: Deutsch [s] Mathematik [s] eine Sprache SI [s] Kunst ein gesellschaftswissenschaftliches Fach [s] ein naturwissenschaftliches Fach [s] Religionslehre / Philosophie Sport eine weitere Fremdsprache oder ein weiteres NW Fach ein weiteres Fach   Einführungsphase EF (11. Schuljahr) Pflichtbereich: 10 Grundkurse Wahlbereich: 1 – 2 GK 1 GK + 1 VF VF   Voraussetzung zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe am Ende von 10: Fachoberschulreife mit Qualifikation (FORQ)

Informationen zur Jahrgangsstufe 11, Leistungsbewertung Im Kursystem der Jahrgangsstufen 11 bis 13 wird die Kursabschlussnote gleichwertig aus den Endnoten der Beurteilungsbereiche „Klausuren“ und „sonstiger Mitarbeit“ gebildet. Bei Kursen ohne Klausur ist die Endnote aus dem Bereich „sonstige Mitarbeit“ die Kursabschlussnote. In der Jahrgangsstufe 11 sind in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen, in einem gesellschaftswissenschaftlichen und einem naturwissenschaftlichen Fach Klausuren zu schreiben.

Informationen zur Jahrgangsstufe 11 Stundenplan

Laufbahn Beispiel

Wahl der individuellen Laufbahn Wahlen nur mit Bleistift Eintrag der Noten aus 10.2 Eintrag der Sprachenfolge [1.Englisch ab 5;..keine Sprache SI  2. Spanisch.11] Wahlen: Deutsch [S] eine Fremdsprache aus der SI: Englisch [S] Kunst [M/S] ein GL-Fach: Geschichte oder Sozialwissenschaften oder Erziehungs-wissenschaften [S]  wenn jetzt kein GE bzw. SW, dann GZ bzw. SZ in 13!! Mathematik [S] ein NW-Fach: Biologie oder Physik oder Chemie [S] Religion (ER oder KR) oder Philosophie [M] Sport [M] (SuS mit nur einer Sprache in der SI: Spanisch S1 [S]) entweder eine weitere Fremdsprache (F7 [S] oder S9 [S] oder S1 [S] ) oder ein weiteres NW-Fach 1 bis 2 weitere beliebige Fächer [M] 1 weiteres Fach / VF Fach Jeder Schüler kann bis zu drei SuS nennen, mit denen er in eine Klasse möchte

Wahl der Laufbahnen mit LuPO im Computerraum Beratung durch die Beratungslehrer [WUL/ VTN/BUL und KRI] Übertragen der Bleistiftwahlen in das LuPO-Tool Ausdruck der Wahlen und Wahlbogen werden mit den Eltern besprochen Abgabe der unterschriebenen Wahlbögen [Bleistift] bis zum 17.05.11 im Sekretariat

Versetzung 11  12 § 9 Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 (3) Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den neun Kursen des Pflichtbereichs gemäß § 8 Abs. 2 und in einem Kurs des Wahlbereichs gemäß § 8 Abs. 4, die in der Jahrgangsstufe 11/2 seit der letzten Zeugniserteilung erbracht wurden. Für Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 eine zweite Fremdsprache bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 fortführen, tritt dieser Kurs an die Stelle des Kurses des Wahlbereichs gemäß § 8 Abs. 4.

Versetzung 11  12, Wiederholung § 9 Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 (4) Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 müssen durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. In allen anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich. (8) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11, die zweimal nicht versetzt wurden, verlassen die gymnasiale Oberstufe gemäß § 2 Abs. 1 .

Versetzung 11  12, Nachprüfung Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache übrige Fächer Versetzung Nachprüfung 4,4,4 alle mind. 4 ja 1x5, sonst alle mind. 4 4,5,4 1x3, sonst alle mind. 4 nein 5,4,3 2x5, sonst alle mind. 4 1x5, sonst alle mind.4 5,5,3 5,4,4