Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

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Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
 Präsentation transkript:

Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 1 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Bildung => zentrale Frage des 21. Jahrhunderts Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ___________________ Bildung => zentrale Frage des 21. Jahrhunderts Herausforderung => Schaffung eines soliden Fundaments für Studium, Beruf, Weiterbildung und lebenslanges Lernen für alle Kinder und Jugendliche

Leitlinien mehr Leistung 3 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ___________________ Leitlinien mehr Leistung mehr individuelle Förderung aller Schü-lerinnen und Schüler mehr Durchlässigkeit zwischen den Schulformen mehr Eigenverantwortung der Schulen

Individuelle Förderung Eigenverantwortung der Schulen 4 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ___________________ Wesentliche Inhalte Individuelle Förderung Eigenverantwortung der Schulen Qualitätsentwicklung Antworten auf die Folgen der demogra-phischen Entwicklung

Individuelle Förderung 5 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _____________ _ Individuelle Förderung Individuelle Förderung Ziele => Bestmögliche Förderung aller Kinder => Versetzung als Regelfall => Erhöhung der Durchlässigkeit

Maßnahmen (Teil 1) Vorschulische Sprachförderung 6 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Maßnahmen (Teil 1) Vorschulische Sprachförderung Vorziehen des Stichtags für die Ein-schulung Höhere Verbindlichkeit der Grund-schulempfehlung

Maßnahmen (Teil 2) Schulformspezifischer Bildungsauftrag der Schule 7 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Maßnahmen (Teil 2) Schulformspezifischer Bildungsauftrag der Schule Dokumentation auf dem Zeugnis des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens des besonderen schulischen und außerschuli-schen Engagements Lernstudio als besondere Form der äuße-ren Differenzierung

2. Stufe: Sprachtest bei der Einschulung 8 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Vorschulische Sprachförderung 1. Stufe: Zwei Jahre vor der Einschulung Feststellung des Sprachstandes ausreichend nicht ausreichend Keine Maßnahmen erforderlich Empfehlung zur Anmeldung in einer Kita, falls das Kind eine solche noch nicht be-sucht Falls Empfehlung nicht beachtet wird, Ver-pflichtung der Eltern zur Anmeldung des Kindes zu vorschulischem Sprachkurs 2. Stufe: Sprachtest bei der Einschulung

Schuljahr 2009/2010 => 31. August Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Vorziehen des Stichtags für die Einschulung Stichtag für die Einschulung Schuljahr 2007/2008 => 31. Juli Schuljahr 2008/2009 => 31. Juli Schuljahr 2009/2010 => 31. August Schuljahr 2010/2011 => 31. August Schuljahr 2011/2012 => 30. September Schuljahr 2012/2013 => 31. Oktober Schuljahr 2013/2014 => 30. November Schuljahr 2014/2015 => 31. Dezember

Empfehlung der Grundschule 10 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Höhere Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung Empfehlung der Grundschule Eltern wählen Schulform, für die das Kind mit Einschränkung geeignet ist Eltern wählen Schulform, die nicht benannt ist Pflicht der gewünschten weiterführen-den Schule, ein Beratungsangebot zu unterbreiten Pflicht der Eltern zur Teilnahme am Beratungsgespräch der ge-wünschten weiterführenden Schu-le Bleiben die Eltern bei der Wahl => Prognoseunterricht in Verantwortung des Schulamts durch zwei Lehrkräfte Bleiben Eltern bei ihrer Wahl, muss Kind aufgenommen werden Elternwille geht nicht vor, wenn ein-stimmig offensichtliche Nichteignung festgestellt wird

Uneingeschränkte Empfehlung der Grundschule 11 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Das unterforderte Kind mit Begabungspotenzial Uneingeschränkte Empfehlung der Grundschule Wahl der Haupt- oder Realschule trotz Empfehlung fürs Gymnasium Wahl der Hauptschule trotz Empfehlung für Realschule Beratung durch die von den Eltern gewünschte weiterführende Schule dahingehend, der Grundschul-empfehlung zu folgen Eltern bleiben bei der Wahl => Aufforderung, Kind zum Prognoseunterricht anzumelden

Verhaltensformen Benotungsstufen sehr gut Arbeitsverhalten gut 12 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Dokumentation des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens (ab 1.8.2007) Verhaltensformen Arbeitsverhalten Leistungsbereitschaft Zuverlässigkeit/Sorgfalt Selbstständigkeit Sozialverhalten Verantwortungsbereit- schaft Konfliktverhalten Kooperationsfähigkeit Benotungsstufen sehr gut gut befriedigend unbefriedigend Aufnahme ergänzender Bemer-kungen möglich

Zusammenfassung „Individuelle Förderung“ 13 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Zusammenfassung „Individuelle Förderung“ Prinzip des gesamten Unterrichts Differenzierte Förderangebote (hier: Primarstufe und Sek. I) nach Entscheidung der Schule zur Entfaltung von Begabungen bei Gefährdung der Versetzung => Nichtversetzung vermeiden zur Unterstützung nicht versetzter Schülerinnen und Schüler zur Vertiefung und Festigung von Lerninhalten bei besonderem Förderbedarf am Schulanfang zur besonderen Förderung von Schulformwechslern zur besonderen Förderung von Kindern aus Zuwandererfamilien zur besonderen abschlussbezogenen Förderung Maßnahmen werden in einem schulinternen Förderkon-zept zusammengefasst

Grundschule Förderstunden als Teil der Stundentafel 14 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Ressourcen für individuelle Förderung Grundschule Förderstunden als Teil der Stundentafel + 593 sozialpädagogische Fachkräfte + 600 Lehrerstellen (zuzügl. Erhöhung der Anteile für offene Ganztagsschulen)

Sekundarstufe I Erhöhung der Wochenstundenzahl von 179 auf 188 Stunden 15 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Ressourcen für individuelle Förderung Sekundarstufe I Erhöhung der Wochenstundenzahl von 179 auf 188 Stunden Entsprechende Erhöhung im verkürzten gymnasialen Bildungsgang für die Klassen 5-9; zusätzlich wird die Stundentafel im Gymnasium um fünf Stunden verstärkt 12-14 Ergänzungsstunden in der Sek. I Konzentration eines Teils dieser Stunden ist auf Schülergruppen mit besonderem Förderbedarf möglich => Einzelne können mehr Förderzeit bekommen oder in kleinen Gruppen gefördert werden

insgesamt 4.000 neue Stellen bis 2010 16 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Im Überblick: Zusätzliche Ressourcen gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung (Teil 1) insgesamt 4.000 neue Stellen bis 2010 seit Mai 2005: 2.000 zusätzliche Stellen (z.B. 600 Stellen für die Grundschulen nach Sozialindex) ab 2007: 1.000 weitere zusätzliche Stellen bislang weitere 1.125 zusätzliche Stellen für die Ganztagsschulen; ab 2007 sind hierfür 416 zusätzliche Stellen geplant (Potential zur Förderung am Nachmittag) Vorziehen des Einschulungsalters ab 2007 (1.300 Stellen) bis 2010

17 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Individuelle Förderung Im Überblick: Zusätzliche Ressourcen gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung (Teil 2) Stellen für bisherige Fördermaßnahmen bleiben erhalten (ca. 5.640): z. B. Integrationsstellen, Sprachförderung in den Jg. 5. und 6 der Hauptschulen und Gesamt-schulen, sozialpädagogische Fachkräfte an Grund-schulen Erweiterung der Stundentafel in der Sek. I um 9 Stunden für alle Schulformen (ca. 2.400 Stellen) für das Modell „9+3“ werden in Gymnasien sukzessive 1.420 weitere Stellen bis 2010 bereit gestellt (auch für weitere zusätzliche Ergänzungsstunden in der Sek. I für Fördermaßnahmen)

2. Eigenverantwortung der Schulen Ziel 18 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ___ __________ Eigenverantwortung der Schulen 2. Eigenverantwortung der Schulen Ziel => Schulen sollen Qualität des Unter-richts und der schulischen Arbeit eigen-verantwortlich und nachhaltig verbessern

19 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _____________ Eigenverantwortung der Schulen Maßnahmen (Teil 1) Schulleiterinnen und Schulleiter als Dienstvorgesetzte Wahl der Schulleiterinnen und -leiter durch die erweiterte Schulkonferenz Zunächst: Beamtenverhältnis auf Zeit Stärkung der Lehrerinnen und Lehrer

Maßnahmen (Teil 2) Geändertes Verständnis von Schul-aufsicht 20 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _____________ Eigenverantwortung der Schulen Maßnahmen (Teil 2) Geändertes Verständnis von Schul-aufsicht Ausweitung der Aufgaben der Schul-konferenz

Beteiligung des Schulträgers 21 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _____________ Eigenverantwortung der Schulen Wahl der Schulleiterinnen und Schulleiter Ausschreibung, dabei Beteiligung des Schulträgers und der Schulkonferenz Vorschlag von mind. zwei geeigneten Personen durch die obere Schulaufsicht Wahl des Schulleiters/der Schulleiterin durch die erweiterte Schulkonferenz Beteiligung des Schulträgers (Vetorecht mit 2/3-Mehrheit) Zustimmung Keine Zustimmung Ernennung

Wegfall der Drittelparität in der Schul-konferenz 22 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _____________ Eigenverantwortung der Schulen Stärkung der Lehrerinnen und Lehrer Wegfall der Drittelparität in der Schul-konferenz Beteiligung an der Wahl der Schulleiterin-nen und Schulleiter Keine aufschiebende Wirkung von Rechts-behelfen gegen bestimmte Ordnungs-maßnahmen

3. Qualitätsentwicklung Ziele 23 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ___ _______ __Qualitätsentwicklung 3. Qualitätsentwicklung Ziele => Sicherung der Unterrichtsversorgung => Verbesserung der Qualität der schuli- schen Arbeit => Profilbildung durch Wettbewerb mit anderen Schulen

Maßnahmen Qualitätsanalyse an Schulen 24 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _____________ Qualitätsentwicklung Maßnahmen Qualitätsanalyse an Schulen Verpflichtung der Schulleiter/-innen, auf optimale Unterrichtsversorgung hinzuwirken Neuorganisation des Bildungsgangs im Gymnasium, Reform der gymnasialen Ober-stufe Aufhebung der Schulbezirke

25 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _____________ Qualitätsentwicklung Neuorganisation des Bildungsgangs im Gymnasium, Reform der gymnasialen Oberstufe

4. Reaktionen auf die demographische Entwicklung 26 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _____________ Demographische Entwicklung 4. Reaktionen auf die demographische Entwicklung Ziele => Reaktion auf zurückgehende Schülerzahlen => Sicherung einer wohnortnahen schulische Versorgung

27 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _____________ Demographische Entwicklung

28 Das neue Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen _____________ Demographische Entwicklung Maßnahmen Für Neugründungen von Grundschulen mind. 2 Parallelklassen pro Jahrgang Grundschulverbünde Einbeziehung von Bekenntnisschulen Organisatorischer Zusammenschluss von Schulen in der Sekundarstufe I