Willkommen in der gymnasialen Oberstufe der Rudolf-Koch-Schule

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 Präsentation transkript:

Willkommen... ... in der gymnasialen Oberstufe der Rudolf-Koch-Schule Christiane Rogler, Schulleiterin Bernhard Hofmann, Oberstufenleiter

Themenübersicht Ziel der gymnasialen Oberstufe Gliederung der GO Verbindlicher Unterricht (11. Klasse) Leistungsorientierungskurse Fremdsprachen Das musische Fach Religionslehre Wahlkurse Zulassung zur Qualifikationsphase Hinweise zur besonderen Beachtung I + II

Ziel der gymnasialen Oberstufe Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Studierfähigkeit Kenntnisse und Fähigkeiten für eine qualifiziert Berufsausbildung Fachabitur (schulischer Teil) In der Regel nach der 12. Klasse ohne Prüfung. Anschließendes einjähriges Praktikum oder Berufsausbildung berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.

Gliederung der GO Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11): Unterricht im Klassenverband, gebildet nach Schwerpunktfächern Die Leistungen im zweiten Halbjahr entscheiden über die Zulassung zur... Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 & 13): Unterricht in Grund- und Leistungskursen Mit anschließender schriftlicher Abiturprüfung in den zwei Leistungsfächern und einem Grundkursfach, einer Präsentation oder einer mündlichen Prüfung (Grundkurs) und einer mündlichen Prüfung in einem weiteren Grundkurs. Die Abiturnote ergibt sich aus den Leistungen in der Qualifikationsphase.

Verbindlicher Unterricht (11. Klasse) Aufgabenfeld I: Deutsch, zwei Fremdsprachen, ein musisches Fach, Aufgabenfeld II: Politik und Wirtschaft, Geschichte, Religionslehre oder Ethik, Aufgabenfeld III: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Sport.

Leistungsorientierungskurse Zur Vorbereitung auf die besonderen Arbeitsweisen und Anforderungen in den Leistungskursen werden die 11. Klassen nach Schwerpunktfächern (Lok1) gebildet: Deutsch Englisch Geschichte oder Politik und Wirtschaft Mathematik Biologie Im zweiten Halbjahr wird auf den zweiten Leistungs-kurs durch Zusatzunterricht (Lok2) vorbereitet. Ein Leistungsfach muss eine Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein.

Fremdsprachen Im Bereich der Fremdsprachen (s. Wahlformular, Punkt A) besteht die Möglichkeit... die beiden bisherigen Fremdsprachen weiterzuführen [2. (a)], die zweite Fremdsprache zu wechseln [2. (b)] oder die zweite Fremdsprache neu zu beginnen, falls sie bisher noch nicht Unterrichtsfach war [2. (c)] Der Unterricht in einer in Klasse 11 begonnenen zweiten Fremdsprache (b und c) ist Pflicht bis zum Abitur, die beiden Kurse aus der Klasse 13 müssen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

Das musische Fach Der Unterricht im musischen Fach wird in klassenübergreifenden Kursen erteilt; zur Wahl stehen (s. Wahlformular B): Kunst, Musik, Literatur (wird nur in 12 fortgesetzt), Darstellendes Spiel Literatur kann nicht als Abitur-Prüfungsfach gewählt werden. Als Abitur-Prüfungsfach kann nur ein Fach gewählt werden, das in 11 durchgehend belegt wurde.

Religionslehre In der Religionslehre werden Kurse in evangelischer, katholischer, freireligiöser (nachmittags) und mosaischer Religionslehre (nachmittags) angeboten. Schülerinnen und Schüler, die an keinem der angebotenen Kurse in Religionslehre teilnehmen möchten, müssen sich schriftlich abmelden und stattdessen einen Kurs in Ethik besuchen (s. Wahlformular C). Als Abitur-Prüfungsfach kann nur ein Fach gewählt werden, das in 11 durchgehend belegt wurde. Evangelische Religionslehre und katholische Religionslehre gelten jeweils als eigenständiges Fach.

Wahlkurse Über die aufgeführten Verpflichtungen hinaus können die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 11 Wahlkurse in den Fächern Erdkunde oder Informatik besuchen (s. Wahlformular D); der Unterricht in diesen Fächern findet am Nachmittag statt. Informatik kann in 12 die zweite Fremdsprache oder die zweite Naturwissenschaft ersetzen. Erdkunde kann als Prüfungsfach gewählt werden.

Zulassung zur Qualifikationsphase Zugelassen wird, wer am Ende von 11/2 in jedem verbindlichen Fach mindestens 5 Punkte erreicht. Höchstens zwei Minderleistungen, darunter höchstens ein „Hauptfach“, können ausgeglichen werden: durch je mindestens 10 Punkte in einem vergleichbaren Fach (also Hauptfach ausgleichen mit Hauptfächern). durch je zweimal mindestens 7 Punkte... Kein verbindliches Fach darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.

Hinweise zur besonderen Beachtung I Versetzungswirksam sind alle Fächer des Pflichtbereichs; die Kurse im Wahlbereich gelten als zusätzlicher, nicht versetzungswirksamer Unterricht. Die Wahl eines Faches aus dem Wahlbereich erfolgt für die gesamte Jahrgangsstufe 11, eine begründete Abwahl ist nach dem ersten Halbjahr möglich. Eine Umwahl ist weder im Wahlpflichtbereich (Fremdsprache, musisches Fach und Religionslehre) noch im Wahlbereich möglich. Informatik und Literatur können nicht als Prüfungsfach gewählt werden.

Hinweise zur besonderen Beachtung II Für die in der Jahrgangsstufe 12 zu wählenden beiden Leistungsfächer und die drei weiteren Abiturprüfungsfächer aus dem Grundkursbereich kommen nur solche Fächer in Frage, in denen der Schüler/die Schülerin durchgängig Unterricht in der gesamten Oberstufe (Jahrgangsstufe 11-13) besucht. zus. Voraussetzung für LK: mindestens 5 P. in 11/2. Eine Einführung in das Kurssystem der Qualifikationsphase (12/13) findet im zweiten Halbjahr der Klassenstufe 11 statt. Die Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen des Unterrichts informiert, die Eltern zu einem Informationsabend eingeladen.

Informationen im Netz Diese Präsentation: http://www.rks.schulen-offenbach.de/rks_bhofmann/index.htm Schulcurricula: :: Homepage der Rudolf-Koch-Schule :: Lehrpläne und rechtliche Grundlagen: http://www.kultusministerium.hessen.de/ Berechnung des Abiturdurchschnitts: http://www.abiman.de/ Nicht vergessen: Abgabe der Wahlzettel spätestens am 06.05.2009