Bielefeld, 3.2.2010Frauke Greven Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)

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 Präsentation transkript:

Bielefeld, Frauke Greven Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)

2 Agenda l Hintergrund l Ziele l Eckpunkte l Umsetzung

3 Hintergrund l Betriebe unterschiedlicher Größen und Branchen engagieren sich mittlerweile für die Kinderbetreuung ihrer Mitarbeiter/innen* l Allerdings verfügen bisher nur 3,5 Prozent der deutschen Unternehmen über betriebliche Betreuungsangebote* l Der Bedarf auf Seiten der Mitarbeiter/innen und die Bereitschaft auf Unternehmensseite eröffnen jedoch erhebliches Potenzial für neue, betrieblich unterstützte Betreuungsangebote *Quelle: Unternehmensmonitor 2006

4 Vorteile für Familien und Unternehmen l Betreuungs- und Arbeitszeiten lassen sich besser aufeinander abstimmen l Verkürzung der familienbedingten Fehlzeiten l Schnellerer Wiedereinstieg nach der Elternzeit und damit Reduzierung der Überbrückungskosten l Erhöhung der Identifikation mit dem Betrieb, der Motivation und der Produktivität bei den Beschäftigten l Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber und dadurch Vorteile im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte

5 Ziele des Förderprogramms l Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Berufstätigkeit - für die Familien und für die Unternehmen l Dadurch auch: Verbesserung der beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern l Mobilisierung von Unternehmen bzw. Hochschulen, damit diese sich verstärkt und dauerhaft für die Betreuung von Kindern ihrer Beschäftigten bzw. Studierenden engagieren l Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Hochschulen l Familienfreundlichkeit soll zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft werden

6 Ansatzpunkte des Förderprogramms l Strategisch: lErgänzung der gemeinsamen Ausbaustrategie von Bund, Ländern und Kommunen lbis 2013 Betreuungsangebote für 35 Prozent der Unter-Dreijährigen lEinbettung in das Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie l Operationell: l Finanzielle Anreize setzen, um Betriebe bei der Einrichtung neuer betriebsnaher Betreuungsplätze zu unterstützen

7 Was wird gefördert? l Neue, zusätzliche Gruppen von Betreuungsplätzen für Kinder von Mitarbeiter/-innen und Studierenden bis zum vollendeten dritten Lebensjahr l Diese neue Gruppen können in bestehenden oder in neuen Betreuungseinrichtungen geschaffen werden und umfassen mindestens sechs Plätze l Teilzeitplätze und Platz-Sharing sind möglich und förderfähig l Betreuung im Rahmen von Tagespflege wird nicht gefördert

8 An wen richtet sich das Förderprogramm? l Beteiligen können sich alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland lNeben Wirtschaftsunternehmen können auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts am Programm teilnehmen – zum Beispiel Hochschulen. lDie Kooperation von Unternehmen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze ist ausdrücklich erwünscht. Das ist vor allem für kleinere Betriebe interessant. l Das Programm ist ebenso an alle Träger der Kinderbetreuung gerichtet, die für Unternehmen neue Betreuungsplätze einrichten l Antragsteller und Fördermittelempfänger sind die Träger der neuen Betreuungseinrichtung/der neuen Betreuungsgruppe

9 Was umfasst die Förderung? l Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung für maximal 2 Jahre – ab Beginn der Kinderbetreuung l Gewährt wird ein Zuschuss zu den in den ersten beiden Jahren anfallenden Betriebskosten lFörderfähige Ausgaben sind Personal- und Sachausgaben, die notwendig und angemessen sind für die Umsetzung des Betreuungsprojektes. lBau- und Umbaumaßnahmen sind nicht förderfähig, ein Kopplung mit dem Investitionsprogramm des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung ist jedoch möglich. l Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuschussfähigen Betriebskosten - mindestens bis maximal Euro pro Platz und Jahr (insgesamt höchstens Euro)

10 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? l Die Kofinanzierung der geförderten Betreuungsplätze erfolgt durch die beteiligten Unternehmen bzw. Hochschulen und ggf. durch Elternbeiträge und oder sonstige Drittmittel lDie Unternehmen leisten einen substantiellen Beitrag zur Schaffung der Plätze und tragen mindesten 25 % der Ausgaben. lEine öffentliche Kofinanzierung durch Länder/Kommunen ist grundsätzlich möglich. lESF-Mittel dürfen nicht zur Kofinanzierung herangezogen werden. l Die für den Betrieb einer Betreuungseinrichtung erforderlichen Genehmigungen müssen vorliegen – insbesondere die Betriebserlaubnis nach §45 SGB VIII

11 Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? l Februar 2008 bis Dezember 2012 lAnträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Januar 2011 begonnen werden kann l Gesamtfördervolumen: 50 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), bereitgestellt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

12 An wen kann ich mich bei Fragen wenden? l Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung als zentrale Anlaufstelle eingerichtet lAllgemeine Fragen zum Förderprogramm oder zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung lKonkrete Fragen zur Antragstellung lFragen zur Initiierung betrieblich unterstützter Kinderbetreuung l Hotline zur Beratung und Information : lTel.: (kostenlos) l eigene Webseite im Portal lAlle Informationen zum Programm und Dokumente für die Antragstellung

13 Kontakt Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung Oranienburger Straße Berlin Telefon: (kostenlos) Internet: