Überschuldung - Schuldnerberatung Schulden sind normal – Überschuldung ist ein Problem Was ist Überschuldung? Überschuldung ist die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, die zu einer ökonomischen und psycho-sozialen Destabilisierung von Schuldnern führt. Folgen: Depressionen, Ratlosigkeit ...
Wie kommt es zu Überschuldungen? Werbebotschaften der Konzerne Konsumverhalten Leichte Kreditvergabe Kritische Lebensereignisse: Arbeitslosigkeit Ehescheidung oder Trennung Eigene Krankheit, Tod von Angehörigen Probleme, mit Geld umzugehen Suchtprobleme, Spielschulden ...
Professionelle Hilfe - Schuldnerberatungsstellen ca. 1.100 Stellen diverser Träger Rechtsgrundlage, Finanzierung: Verpflichtung der Kommunen durch § 17 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ – welche Unterstützung benötigen Betroffene? Unterschiedliche Beratungskonzepte und Leitbilder
Was passiert bei Überschuldung? Mahnung Gerichtlicher Mahnbescheid: binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen! Zwangsweise Forderungsdurchsetzung: Vollstreckung Sachpfändung Eidesstattliche Versicherung (Vermögen?) Forderungspfändung (Lohn- und Gehaltspfändung; Kontopfändung)
Pfändungsschutz Sachpfändung: unpfändbare Gegenstände (lebensnotwendige G.; G, die der Erwerbstätigkeit dienen) Von Einkommen: Pfändbar: Lohn und Gehalt, Arbeitslosengeld, Renten, ... (alle bis zur gesetzl. Pfändungsgrenze) Nicht pfändbar: Erziehungsgeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Pflegegeld ... – nur für 7 Tage ab Gutschrift auf dem Konto!
Pfändungsfreigrenzen § 850c ZPO Alleinstehende Person: ab netto 940 € pro Monat Ehepaar: ab netto € 1.290 /Monat Paar mit 1 Kind: € 1.480 /Monat „ „ 2 Kindern € 1.680 /Monat Mehrbetrag über € 2.070: voll pfändbar
Wer muss mitzahlen? Haften Ehepartner für Forderungen mit? Bei Schulden für angemessenen täglichen Lebensbedarf: ja Bei Kreditverträgen: nur, wenn beide Kreditnehmer/innen (beide unterschreiben) oder bei Bürgschaftserklärung (diese kann ‚sittenwidrig‘ und damit nichtig sein, § 242 BGB) Haften Eltern für Schulden der Kinder?
Verbraucherinsolvenzverfahren Insolvenzordnung: auch für Privat-personen möglich Antrag auf Restschuldbefreiung (§§ 286 – 303 InsO) 6 Jahre Abtretung des pfändbaren Einkommens und ‚Wohlverhalten‘ Stundung der Verfahrenskosten möglich