VV-II+ David Wenger, Frank Peter

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 Präsentation transkript:

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie und über Prinzipien der Netznutzung vom 13. Dezember 2001 VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VerbändeVereinbarung Strom - II+ David Wenger Frank Peter VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Ziel des Vortrags Was ist die VV – II+? Welche Bedeutung hat sie für den Kunden? Wie wird das Netznutzungsentgelt berechnet? Was sind Bilanzkreise? Was sind Fahrpläne und wie wird mit Fahrplanabweichungen umgegangen VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Basis für Vereinbarungen zwischen Netzbetreibern und –nutzern über die Netznutzung auf Vertragsbasis (NTPA) und die entsprechenden Entgelte VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Autoren der VV – II+ Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke Verband der Netzbetreiber Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungsunternehmen Verband kommunaler Unternehmen VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Die Rechtliche Situation Grid - Code Distribution - Code Metering - Code Verbindliche Rahmenbedingungen EU-Richtlinie Strom96/92/EC EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Andere energiewirtschaftliche Gesetze (KWKG, EEG etc.) Rechtssprechung Umsetzung VV - II+ VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ ist rechtlich nicht verbindlich VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Kraftwerks- betreiber Übertragungsnetzbetreiber Komplettvertrag Komplettvertrag Regionale Verteilergesellschaft Kraftwerks- betreiber Komplettvertrag Stadtwerke Komplettvertrag Endkunde VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Übertragungsnetzbetreiber Regionale Verteilergesellschaft Kraftwerks- betreiber Stromhändler Stadtwerke Endkunde VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Übertragungsnetzbetreiber Regionale Verteilergesellschaft Kraftwerks- betreiber Stadtwerke Stromhändler bilaterale Verträge, können individuell gestaltet werden!!! Endkunde VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Für Strombezieher notwendige Verträge Anschlussvertrag (einmalig, max. P) Netznutzungsvertrag (mit bestimmter Laufzeit) Stromliefervertrag VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Prinzipien der Preisbildung Kalkulatorische Kosten- und Erlösrechnung, getrennt für Netze und Umspannungen Handelsrechtlicher Jahresabschluss ggf. bezogen auf die entbündelten Bereiche Übertragung und Verteilung Übertragungs- und Verteilungspreise strukturell vergleichbarer Netzbetreiber VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Spannungsebenen VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Gleichzeitigkeitsgrad: VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Entgelt bei dezentraler Einspeisung Der Einspeiser erhält ein Entgelt, welches den gesparten Netznutzungsentgelten in den jeweils vorgelagerten Netzebenen entspricht. Bei Einspeisung in Niederspannung handelt es sich also z.B. um die Netznutzungspreise bei Entnahme in Mittelspannung. Ab einer Einspeisedauer >2500 h/a kann von einer Entlastung des vorgelagerten Netzes gesprochen werden. Um das Risiko bei Ausfällen einer dezentralen Erzeugungsanlage zu minimieren kann der Netzbetreiber Reservekapazität im vorgelagerten Netz bestellen und die dadurch entstehenden Kosten mit dem Leistungsentgelt verrechnen. VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Rahmenvertrag (Netzbetreiber – Händler) regelt: welche Kunden der Händler beliefert welchem Bilanzkreis diese Kunden angehören Anwendung von Lastprofilen Erfassung und Weitergabe von Verbrauchsdaten Abrechnung von Lieferabweichungen ( Mehr- und Mindermengen, Risikozuschlag) VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Bilanzkreisvertrag (ÜNB – BKV) Bildung, Abwicklung und Abrechnung des Bilanzkreises Sonstige Regelungen Vertragskündigung, wenn Händler insolvent ist oder ständig Last nicht deckt VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Was sind Bilanzkreise??? virtuelle Gebilde innerhalb Regelzone Innerhalb des BK werden alle Einspeisungen und Entnahmen bilanziert Ein Bilanzkreis hat einen Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Warum ein Bilanzkreis ??? Strommarktliberalisierung: Einspeisung und Entnahme nicht zwangsläufig in einem Netzgebiet Daher Bilanzierung über Einspeisung und Entnahme im Netzgebiet Abweichung wird als Bilanzkreisabweichung bezeichnet VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Quelle: DVG-Heidelberg VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Der Bilanzkreisverantwortliche BKV ist finanziell verantwortlich für Bilanzkreisabweichung Geschäftsabwicklung mit dem ÜNB VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Rund um den Bilanzkreis Bilanzkreise auf Regelzonen beschränkt Wechsel von Bilanzkreis mit Frist von einem Monat zum Ablauf des Folgemonats möglich Anmeldung beim ÜNB nur für Stromlieferung zwischen zwei Bilanzkreisen, sog. Austauschfahrplänen VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Rund um den Bilanzkreis II Kraftwerke mit Leistung > 100 MW müssen Einspeisefahrplan abgeben Abgabe der Fahrpläne bis spätestens 14:30 Uhr des vorausgehenden Werktages Netzengpassbekanntgabe durch den ÜNB Kurzfristige Fahrplanänderungen möglich 9 Bilanzkreistypen VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Bilanzkreistypen Erzeugung innerhalb der Regelzone Entnahme innerhalb der Regelzone Erzeugung außerhalb der Regelzone Entnahme außerhalb der Regelzone VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Das Fahrplanmanagement Zwischen dem BKV und dem ÜNB werden die Fahrpläne abgestimmt Ablauf in drei Phasen Fahrplangenehmigung nach den Kriterien des sicheren Netzbetriebs durch den ÜNB VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Informationen des BKV an den ÜNB im Rahmen eines Fahrplans alle Summen- Austauschfahrpläne mit anderen Bilanzkreisen innerhalb der jeweiligen Regelzone alle Summen- Austauschfahrpläne mit den eigenen Bilanzkreisen in den jeweiligen anderen Regelzonen alle Bezugsfahrpläne aus Kraftwerken, die einen offenen Vertrag mit einem anderen BKV haben VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Fahrplanänderungen innerhalb der Regelzonen Nachträglich bis 16 Uhr des Folgetags Damit: Ausgleich von Mehr- und Mindermengen Gültig: innerhalb von Regelzonen ab Inkrafttreten Folge: Absenkung des Bedarfs an Regelenergie für die Bilanzkreise Beschränkung auf 6 Änderungen pro Zeitreihe VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Änderungen für Regelzonen –Austauschfahrpläne Intra- Tageshandels ab 1.4.2002 durch RWE, ENBW Damit: Fahrplanänderung bei Überschreitung von Regelzonen zu 3 Zeitpunkten für aktuellen Tag Testverfahren ist offen für die Österreich- ÜNB APG, TIWAG und VKW) Testverfahren endet am 31.10.2002 dann Entscheidung in welcher Form ab 1.11.2002 alle ÜNB fortfahren werden VV-II+ David Wenger, Frank Peter

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Bilanzkreistypen Bsp.I Erzeugung innerhalb der Regelzone Entnahme innerhalb der Regelzone Erzeugung außerhalb der Regelzone Entnahme außerhalb der Regelzone VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Bestimmung der Bilanzabweichung im Bsp. I Abweichung = S Istentnahme (Zählung) S Isteinspeisung (Zählung/Abrechnungswerte) VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Bilanzkreistypen Bsp.II Erzeugung innerhalb der Regelzone Entnahme innerhalb der Regelzone Erzeugung außerhalb der Regelzone Entnahme außerhalb der Regelzone VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Bestimmung der Bilanzabweichung im Bsp. II Abweichung = S Istentnahme (Zählung) - S Übergabefahrpläne VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Der Ausgleich zwischen Entnahme und Einspeisung Durch den ÜNB sichergestellt ÜNB stellt Regelenergie zur Verfügung Im Vorab werden Toleranzbänder vorgesehen VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Toleranzbänder Bezugsgröße: P Max = kumulierte zeitgleiche 15- Minuten- Höchstlast eines Monats aller Entnahmestellen eines Bilanzkreises Toleranzwert: = 5 % * P Max bei Toleranzband von 5% VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Toleranzbänder Standardtoleranz: +/- 5% des Bezugswerts Kosten im Netznutzungsentgelt enthalten Zusätzlich bei ÜNB ohne auktionierte Regelenergie Erweiterter Toleranzbereich TB: max. +/- 20% des Bezugswerts - vorab festzulegen Toleranzband über 5% zusätzlich Systemdienstleistungskosten entstehen für den Nutzer Erweiterter TB begrenzt: max. +/- 5 MW VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Beispiel für Toleranzbänder aus der VV-II+ Bilanzkreis A mit 5 Entnahmestellen und eine kumulierten zeitgleichen Höchstlast Im Abrechnungsmonat von 28,8 MW Bezugswert für Toleranz und Naturalausgleich: 28,8 MW Toleranzbänder: Standard 5 % = 1,44 MW Erweitert 10% = 2, 88 MW Maximum 17,4% = 5, 0 MW Vereinbartes Toleranzband: 5 - 17,4 % VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Wie werden Bilanzkreisabweichungen abgerechnet ??? VV-II+ David Wenger, Frank Peter

Formen der Bilanzabweichung VV-II+ David Wenger, Frank Peter

... innerhalb des Toleranzbandes Naturalausgleich nach 2 Tarifzonen: max. 6 Volllaststunden im HT max. 4 Volllaststunden im NT Darüber hinaus gehende Kontostände werden entweder als Arbeitspreise berechnet oder vergütet VV-II+ David Wenger, Frank Peter

... außerhalb der Toleranzbandes Verrechnung erfolgt mit asymmetrischen, marktgerechten Arbeitspreisen Problem bei Kunden ohne ¼-h- Zählung, Abrechnung erfolgt über Lastprofile Kosten werden verursachungsorientiert auf die Kundengruppe verteilt VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Regelenergie VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Primärregelung im Sekundenbereich automatisch wirkende stabilisierende Wirkleistungsregelung des gesamten zusammengeschalteten, synchron betriebenen Drehstrom-Verbundnetzes. entsteht aus dem Aktivbeitrag der Kraftwerke bei Änderung der Netzfrequenz und wird unterstützt durch den Passivbeitrag der von der Netzfrequenz abhängigen Lasten (Selbstregeleffekt). VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Sekundärregelung gebietsbezogene Beeinflussung durch die Erzeugungseinheiten eines Versorgungssystems Sicherstellung des Energieaustausches des Gebietes (Regelzone) mit dem übrigen Verbund Sekundärregelung durch eine Leistungs-Frequenz-Regelung technisch umgesetzt VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter Minutenreserve Soll nach Eintritt eines Leistungsausfalls ohne Verzögerung eingesetzt werden können muss spätestens nach 15 Minuten die Sekundenreserve ablösen Bereitstellung laufenden thermischen Kraftwerken, ferner durch den Einsatz von Speicher-, Pumpspeicher-Kraftwerken sowie Gasturbinen und Abschaltung von Kundenlasten Die gesamte unter Sekundärregelung und manuell verfügbare Minutenreserve muss mindestens so groß sein wie die größte Kraftwerksblockleistung, um die Frequenzabweichungen durch Ausfälle schnell genug ausregeln zu können. VV-II+ David Wenger, Frank Peter

VV-II+ David Wenger, Frank Peter VV-II+, der richtige Weg ??? VV-II+ David Wenger, Frank Peter