Diplomprüfung im Fach Politikwissenschaft

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 Präsentation transkript:

Diplomprüfung im Fach Politikwissenschaft DPO 1992, 2003, 2006 und 2007 Gegenstand der Veranstaltung sind vor allem die Gemeinsamkeiten im Prüfungsverfahren

Anmeldung zur Diplomprüfung Termine In jedem Semester wird ein Termin für die Meldung zur Diplomprüfung angeboten. Die Meldetermine liegen nach Semesterbeginn, um den Nachweis von im vorangegangenen Semester erbrachten Leistungen zu ermöglichen. Bitte die vor dem Prüfungsbüro ausgehängten Meldelisten beachten! Die genauen Meldetermine finden Sie in den tabellarischen Aufstellungen am Ende dieser Datei

Unterlagen Da die erforderlichen Unterlagen und Nachweise je nach Ordnung unterschiedlich sind, beachten Sie bitte die Angaben auf den Anmeldeformularen zur Diplomprüfung. Fehlende Unterlagen Falls die Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht werden, müssen wir Sie aus dem laufenden Durchgang streichen. Ausnahme in DPO 2003 und 2006: DiplomandInnencolloquium

Erst- und ZweitgutachterInnen BetreuerInnen der Diplomarbeit Nur ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen des OSIs können Ihre Diplomarbeit betreuen. Zu dieser Gruppe gehören auch die Emeriti, HonorarprofessorInnen und außerplanmäßigen ProfessorInnen. Achtung: Lehrbeauftragte sind keine PrivatdozentInnen! ZweitgutachterInnen Als ZweitgutachterInnen können zusätzlich zu den o.g. PrüferInnen auch die promovierten WiMis des OSIs fungieren. Die ErstgutachterInnen dürfen eine(n) ZweitgutachterIn vorschlagen; der Prüfungsausschuß versucht, diesen Vorschlag zu berücksichtigen. Sie haben kein Vorschlagsrecht. Externe PrüferInnen werden nur im Ausnahmefall eingesetzt und sofern sie an einer anderen Institution prüfungsberechtigt sind. Bei der Meldung sind Angaben zu den PrüferInnen erforderlich, im Normaldurchgang gelten die Nachreichefristen

PrüferInnen in der mündlichen Diplomprüfung Vorsitzende der Prüfungskommission Nur ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen des OSIs können Vorsitzende Ihrer Prüfungskommission werden. Sie haben ein Vorschlagsrecht, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Umsetzung des Vorschlags. Der oder die Vorsitzende prüft grundsätzlich das Vortragsgebiet. PrüferInnen in der mündlichen Prüfung Zusätzlich zum o.g. Personenkreis können auch die promovierten WiMis als PrüferInnen fungieren. Diese PrüferInnen prüfen das zweite Gebiet in Ihrer mündlichen Prüfung. Sie werden ausschließ- lich vom Prüfungsausschuß unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Gebiets eingesetzt. Externe PrüferInnen sind nicht prüfungsberechtigt. Vorsitzende/r kann identisch mit ErstgutachterIn sein, muß aber nicht

Ausnahme: DPO 1992 Vorschläge für weitere PrüferIn möglich Wenn Sie nach dieser Ordnung studieren, müssen Sie sich einer mündlichen Prüfung unterziehen, die sich über zwei Stunden und drei Fachgebiete erstreckt. Sie haben daher eine dreiköpfige Prüfungskommission und dürfen nicht nur den/die Vorsitzende(n) vorschlagen, sondern auch bis zu drei Wünsche für eine weitere Position in der Prüfungskommission angeben. Der Prüfungsausschuß versucht, einen dieser Wünsche zu berück-sichtigen, es besteht jedoch kein Anspruch.

Die Diplomarbeit (1) Der Titel Der Titel Ihrer Diplomarbeit wird in Absprache mit Ihnen von dem/der ErstgutachterIn vorgeschlagen und vom Prüfungsausschuß genehmigt. Er wird 1-2 Wochen nach der Meldung im Prüfungsbüro ausgegeben und kann danach nicht mehr verändert werden. Sie dürfen die Themenstellung jedoch z.B. durch Vergabe eines Untertitels präzisieren. Die Bearbeitungsfrist Sie beträgt 4 Kalendermonate. Die Arbeit muß spätestens am Abgabetag im Prüfungsbüro eingereicht oder per Post zugeschickt werden. Es gilt das Datum des Poststempels oder des Einlieferungsbelegs! Nicht fristgerecht eingereichte Arbeiten müssen als nicht bestanden gewertet werden. Titel in Fremdsprache wird als Antrag auf Verfassung der Arbeit in Fremdsprache gewertet.

Die Diplomarbeit (2) Bearbeitungshinweise Bitte beachten Sie die mit dem Titel ausgegebenen Bearbeitungshin-weise. Darüber hinausgehende Formatierungsvorschriften gibt es nicht. Verlängerung der Bearbeitungsfrist Die Bearbeitungsfrist: - kann gegen Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung bis zu 14 Tage verlängert werden. Achtung: es gilt jeder Kalendertag! - kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests im Falle einer chroni- schen Erkrankung die Bearbeitungsfrist bis maximal 2 Monate verlän- gert werden. Diese muß bei der Meldung angegeben werden. - Bildungsausländer/innen, die nichtdeutsche Muttersprachler/innen sind, können einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit um 14 Kalendertage stellen. Einzelfallentscheidung bei chronischer Erkrankung. 2 Monate Maximum, auch bei zusätzlicher akuter Erkrankung.

Die Diplomarbeit (3) Die Begutachtung Erst- und ZweitgutachterIn erstellen in der Regel voneinander unab-hängige Gutachten. Bei differierenden Bewertungen gilt das arithme-tische Mittel aus beiden Noten. Vorliegende Noten teilen wir Ihnen auf Anfrage mit. Rücktritt aus dem laufenden Verfahren Unbeschadet ist der Rücktritt nur bis zum Tag vor der Titelausgabe möglich. In diesem Fall kann der genehmigte Titel bei der Wieder-anmeldung verwendet werden. Die Rückgabe des Themas ist innerhalb der ersten 4 Wochen der Bearbeitungszeit möglich; allerdings ist damit das Ausscheiden aus dem aktuellen Durchgang verbunden. In allen anderen Fällen muß der Rücktritt nach Titelausgabe als nicht bestandener Versuch bewertet werden. Sie haben eine Wiederholungs-möglichkeit. Anschluß des/der ZweitgutachterIn zulässig, bei Themenrückgabe Einreichung neuen Themas erforderlich

Die mündliche Prüfung gemäß DPO 1992 Dauer 2 Stunden, von denen je 30 Minuten auf Ihren Vortrag und die Aussprache über Ihren Vortrag entfallen. Die Prüfung über die beiden weiteren Gebie-te umfaßt ebenfalls je 30 Minuten. Inhalt Durch die studienbegleitenden Teilprüfungsleistungen und die mündliche Prüfung müssen alle 5 Teilgebiete des Fachs abgedeckt werden. Vortragsgebiet: zum mit Ihnen abgesprochenen Rahmenthema reicht der/ die Vorsitzende 3 Vortragsthemen ein, von denen eines vom Prüfungsaus-schuß gestrichen wird. Die verbleibenden 2 Themen werden 7 Tage vor der Prüfung an Sie zur wahlweisen Bearbeitung ausgegeben. Die beiden anderen Themen sprechen Sie direkt mit Ihren PrüferInnen ab. Bewertung Das Vortragsgebiet geht mit 20%, die weiteren Gebiete mit je 10 % in die Gesamtnote ein. Determinierung der mündlichen Prüfung durch Wahl der studienbegleitenden Teilprüfungsleistungen, keine Verteidigung der Diplomarbeit

Die mündliche Prüfung gemäß DPO 2003 und 2006 Dauer 1 Stunde, von der je 20 Minuten auf Ihren Vortrag und die Aussprache über Ihren Vortrag entfallen. Die Prüfung über das zweite Gebiete um-faßt ebenfalls 20 Minuten. Inhalt Durch die mündliche Prüfung sind 2 der 4 Studiengebiete abzudecken. Vortragsgebiet: zum mit Ihnen abgesprochenen Rahmenthema reicht der/die Vorsitzende 3 Vortragsthemen ein, von denen eines vom Prü-fungsausschuß gestrichen wird. Die verbleibenden 2 Themen werden 7 Tage vor der Prüfung an Sie zur wahlweisen Bearbeitung ausgegeben. Das andere Thema sprechen Sie direkt mit Ihrem/Ihrer PrüferIn ab. Bewertung Die gesamte mündliche Prüfung geht mit 12 von 120 Leistungspunkten in die Gesamtnote ein.

Die mündliche Prüfung gemäß DPO 2007 Dauer 1 Stunde, von der je 20 Minuten auf Ihren Vortrag und die Aussprache über Ihren Vortrag entfallen. Die Prüfung über das zweite Gebiete um-faßt ebenfalls 20 Minuten. Inhalt Durch die mündliche Prüfung sind 2 der 5 Studiengebiete abzudecken. Vortragsgebiet: zum mit Ihnen abgesprochenen Rahmenthema reicht der/die Vorsitzende 3 Vortragsthemen ein, von denen eines vom Prü-fungsausschuß gestrichen wird. Die verbleibenden 2 Themen werden 7 Tage vor der Prüfung an Sie zur wahlweisen Bearbeitung ausgegeben. Das andere Thema sprechen Sie direkt mit Ihrem/Ihrer PrüferIn ab. Bewertung Die gesamte mündliche Prüfung geht mit 12 von 113 Leistungspunkten in die Gesamtnote ein.

Studiengebiete gemäß DPO 2007 Theoretische, geschichtliche, rechtliche und ökonomische Grundlagen der Politik Regionalstudien, vergleichende Analyse von politischen Systemen und Politikfeldern Politisches System der Bundesrepublik Deutschland Internationale Beziehungen: Friedens- und Konfliktforschung, regionale Integration (EU) Gender und Politik IPÖ gehört nicht zum Studiengebiet IB, sondern zu den ökonomischen Grundlagen der Politik

Zeitplan für die Meldung im November 2013 12. November: Meldung Bitte vorher unbedingt in die Meldelisten am Infobrett des Prüfungsbüros eintragen 18. November : Ende Nachreichefrist für Themenblatt 20. November : Ausgabe des Titels im Prüfungsbüro März / April 2014 : Versand der Einladungen zur mündlichen Diplomprüfung 20. März : Abgabe der Arbeit 10. – 13. Juni : Abholung der Vortragsthemen im Prüfungsbüro 17.-20. Juni : mündliche Prüfung Abschussfeier : voraussichtlich im Juli 2014 Einreichung der Vortragsthemen durch die Vorsitzenden spätestens 4 Wochen vor Themenausgabe