Rechtsfindung Eine praktische Einführung

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Rechtsfindung Eine praktische Einführung

Inhalt: Einführung in die einzelnen Schritte der Rechtsfindung Ermittlung der relevanten Rechtsnormen Arten und Struktur von Rechtsnormen Normauslegung Universität zu Köln

Das Auffinden der relevanten Rechtsnormen Die Anwendung der Rechtsnorm Gliederung Einführung: Die Auswirkungen eines Sachverhalts auf mehrere Rechtsgebiete Das Auffinden der relevanten Rechtsnormen Die Anwendung der Rechtsnorm Der Aufbau einer Rechtsnorm Die Auslegung der Rechtsnorm Universität zu Köln

Die Auswirkungen eines Sachverhalts auf mehrere Rechtsgebiete I. Einführung Die Auswirkungen eines Sachverhalts auf mehrere Rechtsgebiete Universität zu Köln

Fall 1: Der hoch verschuldete Karsten Neumeier betrat am 31.3.2011 um 14.13 Uhr den Kölner Supermarkt des Karl Schneider und injizierte unbemerkt in drei Paletten großer Joghurtbecher eine Substanz. Diese konnte bei einem Erwachsenen bei Verzehr eines Joghurts zu Übelkeit und Erbrechen, bei einem Kleinkind möglicherweise auch zum Tode führen, was Neumeier wusste. 5 Minuten später rief er von einer Telefonzelle aus im Büro des Inhabers des Supermarkts an und verlangte eine Geldzahlung von € 200.000,-. Im Gegenzug würde er preisgeben, welche Ware er vergiftetet hatte. Der Geschäftsführer meldete die Angelegenheit sofort der Polizei, ohne sich auf die Forderungen einzulassen. Die Polizei fordert Schneider auf, den Laden umgehend zu schließen.

Was könnte Herr Schneider wollen? Was sind seine Interessen? Universität zu Köln

Herr Schneider könnte wollen, dass Neumeier bestraft wird dass Herr Neumeier die entgangenen Einnahmen ersetzt, wenn Schneider den Laden erst einmal schließen muss dass Neumeier den Wert der Ware ersetzt, die beschädigt wurde dass Herr Neumeier ihm die Joghurtbecher zeigt, die er vergiftet hat etc. Universität zu Köln

Welches Interesse hat möglicherweise die Öffentlichkeit? Universität zu Köln

 Interesse an der vorübergehenden Schließung des Ladens Universität zu Köln

Zusammengefasst: Ein einziger Lebenssachverhalt kann ganz unterschiedliche Interessen betreffen Universität zu Köln

Welche Rechtsgebiete könnten diesen Interessen entsprechen? Universität zu Köln

Rechtsgebiete Privatrecht Öffentliches Recht -Strafrecht- Universität zu Köln

↓ ↓ Unterschiede Recht Staatlich nicht durchsetzbar; Sitte/Moral/Religion = die soziale Ordnung ↓ Staatlich nicht durchsetzbar; nur soziale Sanktionen Recht ↓ Staatlich durchsetzbar Staatliches Gewaltmonopol Universität zu Köln

 Funktionen der Rechtsgebiete Universität zu Köln

Privatrecht Ordnung der privaten Lebensverhältnisse der Bürger  Denken in ANSPRÜCHEN Idee: rechtliche Gleichheit aller Privatpersonen Geprägt von Privatautonomie Universität zu Köln

Öffentliches Recht Ordnung über die Funktionsweise des Staates und seiner Einrichtungen (Bund, Land, Gemeinden, Kreise, Universitäten etc.) Ordnung der Beziehungen zwischen Staat und Bürger  Stufenverhältnis zwischen Staat und Bürger (Über/Unterordnung) Universität zu Köln

Repression & Prävention Wiederherstellung von Gerechtigkeit Strafrecht Teil des öffentlichen Rechts Schutz bestimmter Rechtsgüter (vgl. Gliederung des StGB) Gesetz darf Bestrafung nur als letztes Mittel vorsehen Funktionen: Repression & Prävention ↓ ↓ Wiederherstellung von Gerechtigkeit durch Strafe, die das begangene Unrecht aufwiegt Stärkung des Vertrauens in Rechtsordnung Abschreckungswirkung Besserung des Täters Schutz der Allgemeinheit d. Einschließen Universität zu Köln

Wunsch nach Bestrafung Strafrecht Universität zu Köln

Wunsch nach Ersatz des entgangenen Gewinns Privatrecht Universität zu Köln

Wunsch nach Ersatz des Werts der beschädigten Waren Privatrecht Universität zu Köln

Interesse der Öffentlichkeit an der Schließung des Ladens Öffentliches Recht Universität zu Köln

Zusammengefasst: Ein einziger Lebenssachverhalt kann ganz unterschiedliche Rechtsgebiete betreffen Universität zu Köln

In welchen unterschiedlichen Rollen könnten Juristen mit dem Fall befasst sein? Universität zu Köln

Richter Zivilrichter Strafrichter Universität zu Köln

Rechtsanwälte (auf beiden Seiten) Staatsanwalt Anordnung der vorläufigen Schließung des Supermarkts: Polizei Universität zu Köln

Zusammengefasst: Ein einziger Lebenssachverhalt kann ganz unterschiedliche Berufsgruppen/Juristen beschäftigen Universität zu Köln

Die Ermittlung der anwendbaren Normen II. Die Ermittlung der anwendbaren Normen Universität zu Köln

Zentrale Frage: Welches Gesetz / welche Norm aus diesem Gesetz regelt die Einzelfrage? Universität zu Köln

Zivilrecht: Aus welcher Norm könnte Herr Schneider seine Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns und des Werts der beschädigten Waren ableiten? Universität zu Köln

Strafrecht: Suche nach Straftatbeständen, die Herr Neumeier verwirklicht haben könnte Universität zu Köln

Öffentliches Recht: Darf die Polizei Herrn Schneider anweisen, den Supermarkt vorläufig zu schließen? Aufgrund welcher Normen? Universität zu Köln

Schadensersatz für den entgangenen Gewinn und die beschädigten Waren Universität zu Köln

 Aus welchen zivilrechtlichen Normen könnte Herr Schneider möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz für den entgangenen Gewinn und die beschädigten Waren ableiten? Universität zu Köln

§ 249 Abs. 1 BGB §280 Abs. 1 S. 1 BGB § 823 Abs. 1 BGB § 252 BGB Universität zu Köln

Welche öffentlich-rechtlichen Normen sagen etwas darüber aus, ob die Polizei die Schließung des Ladens anordnen kann? Universität zu Köln

Art. 2 Abs.2 GG Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Universität zu Köln

§ 8 Abs. 1 PolG NRW Die Polizei kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende, konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren… Universität zu Köln

Bestrafung des Herrn Neumeier Universität zu Köln

Welche Straftatbestände des StGB könnte Herr Neumeier verwirklicht haben? Universität zu Köln

§ 223 StGB § 224 StGB § 253 StGB § 240 StGB § 249 StGB § 303 StGB §§ 211, 212 StGB § 253 StGB § 240 StGB § 123 StGB § 249 StGB § 223 StGB Universität zu Köln

Zusammengefasst: Die Frage nach der zu prüfenden Norm ist die erste Frage aller Juristen Es können mehrere Rechtsnormen zu prüfen sein, selbst bei ein und demselben Sachverhalt Universität zu Köln

Weiteres Beispiel: Universität zu Köln

Trunkenheitsfahrt Obwohl A in der Disko mal wieder einige Kölsch zuviel hatte, fährt er abends noch mit dem Auto nach Hause. Da tritt auf einer Landstraße Polizist P auf die Fahrbahn und hebt zur Verkehrskontrolle die Kelle. A hat Angst, wegen Alkohol am Steuer erwischt zu werden. Er hält daher auf P zu, in der Hoffung, dieser möge sich noch mit einem Sprung zur Seite retten. P kann zwar noch in letzter Sekunde die Fahrbahn verlassen. Beim Sprung in den Graben bricht er sich jedoch den Arm. Welche Straftatbestände könnte A verwirklicht haben? Universität zu Köln

Schauen Sie doch mal in: 17. Abschnitt: Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 28. Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten 16. Abschnitt: Straftaten gegen das Leben 6. Abschnitt: Straftaten gegen die Staatsgewalt Universität zu Köln

§ 223 § 224 Nr. 2 § 222 § 316 § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a § 315 b Abs. 1 Nr. 3 § 212 (Versuch) § 211 (Versuch) § 113 Universität zu Köln

III. Anwendung der Norm Universität zu Köln

Abgleich der gesetzlichen Bestimmung (=Tatbestand) Normanwendung = Abgleich der gesetzlichen Bestimmung (=Tatbestand) mit dem tatsächlichen Geschehen (=Sachverhalt) Universität zu Köln

1. Aufbau von Rechtssätzen Universität zu Köln

Juristische Sprache ist komplex Universität zu Köln

Beispiel: § 70 Abs. 1 S. 1 StGB (Anordnung eines Berufverbots) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Missbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so kann ihm das Gericht die Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren verbieten, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen lässt, dass er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art begehen wird. Universität zu Köln

aha… Universität zu Köln

Aufteilung der Textwurst in Sinnhappen Lösung des Problems: Aufteilung der Textwurst in Sinnhappen Mögliche Hilfsmittel: Unterstreichen der einzelnen Teile in verschiedenen Farben, Abtrennen durch Trennstriche etc. Universität zu Köln

Tatbestand – Rechtsfolge dann tritt die Rechtsfolge xy ein - Wenn die Voraussetzungen a, b, c vorliegen, dann tritt die Rechtsfolge xy ein Universität zu Köln

§ 267 BGB Leistung durch Dritte Hat der Schuldner nicht in Person zu leisten, so kann auch ein Dritter die Leistung bewirken Universität zu Köln

Wenn der Schuldner nicht in Person zu leisten hat, In Wenn-Dann-Form Wenn der Schuldner nicht in Person zu leisten hat, dann kann auch ein Dritter die Leistung bewirken. Universität zu Köln

§ 362 BGB Abs.1 BGB Erlöschen durch Leistung Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Universität zu Köln

Wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird, Wenn-Dann-Form Wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird, dann erlischt das Schuldverhältnis. Universität zu Köln

§ 117 Abs. 1 BGB Scheingeschäft Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig. Universität zu Köln

eine Willenserklärung gegenüber einem anderen abzugeben ist Wenn-Dann-Form Wenn eine Willenserklärung gegenüber einem anderen abzugeben ist UND sie nur zum Schein abgegeben wird UND der andere damit einverstanden ist, dann ist sie nichtig. Universität zu Köln

Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. § 138 Abs. 1 BGB Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Universität zu Köln

Wenn ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt, Wenn-Dann-Form Wenn ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt, dann ist es nichtig. Universität zu Köln

§ 146 BGB Erlöschen des Antrags Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird. Universität zu Köln

der Antrag dem Antragenden gegenüber abgelehnt wird Wenn-Dann-Form Wenn der Antrag dem Antragenden gegenüber abgelehnt wird ODER wenn er nicht nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird, dann erlischt der Antrag. Universität zu Köln

§960 Abs. 2 BGB Wilde Tiere Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt. Universität zu Köln

Wenn-Dann-Form: Wenn ein Tier wild ist UND zunächst gefangen war UND danach die Freiheit wieder erlangt hat UND der Eigentümer es entweder nicht unverzüglich verfolgt hat (negative Tatbestandsvoraussetzung) ODER er es zwar zunächst verfolgt hat, aber die Verfolgung wieder aufgegebenen hat, dann wird das Tier herrenlos. Universität zu Köln

§ 3 StGB Das deutsche Strafrecht gilt für Straftaten, die im Inland begangen werden Universität zu Köln

Wenn eine Straftat im Inland begangen wird, Wenn-Dann-Form: Wenn eine Straftat im Inland begangen wird, dann gilt das deutsche Strafrecht. Universität zu Köln

§ 223 StGB Körperverletzung Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Universität zu Köln

Wenn-Dann-Form Wenn jemand eine andere Person körperlich misshandelt ODER an ihrer Gesundheit schädigt, dann wird er mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Universität zu Köln

§32 Abs. 1 StGB (Notwehr) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Universität zu Köln

Wenn jemand eine Tat begeht UND die Tat durch Notwehr geboten ist, Wenn-Dann-Form Wenn jemand eine Tat begeht UND die Tat durch Notwehr geboten ist, dann handelt er „nicht rechtswidrig“, d.h. rechtmäßig. Universität zu Köln

Spezielle Normarten LEGALDEFINITIONEN VERMUTUNGEN FIKTIONEN VERWEISUNGEN Universität zu Köln

§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB § 1566 § 437 BGB Abs. 2 BGB § 142 Abs. 1 BGB § 651 a Abs. 1 S. 1 BGB § 857 BGB § 1591 BGB § 146 BGB Universität zu Köln

dann ist die Tat nicht rechtswidrig. Legaldefinition in Abs. 1 hineingelesen und in Wenn-Dann-Form gebracht: Wenn jemand eine Tat begeht und zuvor ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff auf ihn oder einen anderen erfolgt ist und die Tat zur Verteidigung gegen diesen Angriff erforderlich und geboten war, dann ist die Tat nicht rechtswidrig. Universität zu Köln

2. Die Normauslegung Universität zu Köln

Zur Erinnerung: Normanwendung = Abgleich der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzung mit dem tatsächlichen Geschehen Universität zu Köln

Problem: Was, wenn nicht eindeutig ist, wie eine Tatbestandsvoraussetzung zu verstehen ist? Universität zu Köln

Ist mein fester Freund mein „Angehöriger“? Beispiele: Ist mein fester Freund mein „Angehöriger“? Wie viele Personen sind für eine „Bande“ nötig? Ist Zuparken eine „Eigentumsverletzung“ bezüglich des zugeparkten KFZ? Universität zu Köln

Das Problem ist: Nicht jeder Einzelfall ist im Gesetz konkret geregelt Das Problem ist: Nicht jeder Einzelfall ist im Gesetz konkret geregelt. Das Gesetz ist abstrakt! Universität zu Köln

Auslegung des abstrakten Tatbestandsmerkmals Lösung: Auslegung des abstrakten Tatbestandsmerkmals  Fällt mein konkreter Einzelfall darunter? Universität zu Köln

= Herausfinden der Bedeutung eines Normtextteils mit Begründung Auslegung = Herausfinden der Bedeutung eines Normtextteils mit Begründung Universität zu Köln

Wann muss ich das Gesetz auslegen? Nächste Frage: Wann muss ich das Gesetz auslegen? Universität zu Köln

Faustregel: Je unklarer ist, ob das Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, umso sorgfältiger muss ausgelegt werden Universität zu Köln

Eindeutiger Fall: Norm ohne lange Auslegung anwenden Problemfall: Sorgfältige Auslegung Klarer Nicht-Fall: Keine Anwendung Universität zu Köln

Eindeutige Fälle, in denen auf umfangreiche Auslegung verzichtet werden kann: Universität zu Köln

T bricht O durch einen gezielten Karatekick den Arm T bricht O durch einen gezielten Karatekick den Arm. Körperverletzung nach § 223 StGB? Beim Verlassen des Hörsaals greift T in den Rucksack des O und nimmt dessen Netbook unbemerkt an sich. Diebstahl nach § 242 StGB? T haut mit einem Baseballschläger die Windschutzscheibe von O‘ s Auto kaputt. Anspruch des O gegen T auf Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB? Universität zu Köln

Die vier Methoden der Auslegung Universität zu Köln

Wozu brauche ich eine Methode Wozu brauche ich eine Methode? Warum kann ich nicht irgendwie „nach Gefühl“ auslegen? Universität zu Köln

überzeugende Begründung des Auslegungsergebnisses her. Durch die Anwendung bestimmter anerkannter Auslegungsmethoden stellt man eine überzeugende Begründung des Auslegungsergebnisses her. Erst die Begründung macht das Ergebnis nachvollziehbar und glaubhaft! Universität zu Köln

Sie müssen Begründen lernen und üben! Universität zu Köln

1. Auslegung nach dem Wortlaut  Wortlaut als Grenze der Auslegung Universität zu Köln

2. Auslegung nach der Normgeschichte Wie hat der Gesetzgeber den Begriff ursprünglich verstanden? Nachschauen in: Gesetzesbegründungen Beschlussempfehlungen Ausschussberichten die in den Bundestags-Drucksachen oder Bundesrats-Drucksachen abgedruckt sind Universität zu Köln

3. Systematische Auslegung  Wie muss der Begriff verstanden werden, um sich nicht in Widerspruch zu der restlichen Rechtsordnung zu setzen? Universität zu Köln

4. Teleologische Auslegung  Ermittlung des heutigen Zwecks des Gesetzes und Wahl der Deutung, die diesen Zweck fördert Universität zu Köln

Beispiel 1 (Wortlautgrenze):  § 1369 BGB Sie wohnen mit Ihrem Partner zusammen ohne verheiratet zu sein. Sie haben in die Wohnung Ihre eigene Waschmaschine mitgebracht. Dürfen Sie diese ohne die Zustimmung Ihres Partners verkaufen? Universität zu Köln

Was versteht man unter einem „Ehegatten“? Problem: Was versteht man unter einem „Ehegatten“? Universität zu Köln

Achtung: Vorrang von Legaldefinitionen!!! Bsp: Definition des „Angehörigen“ in § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB Universität zu Köln

 Setzt Eheschließung voraus Wenn es keine gibt: objektiven Sprachgebrauch des Worts „Ehegatte“ ermitteln  Setzt Eheschließung voraus Universität zu Köln

Achtung: Wortlautgrenze Im Strafrecht Keine Strafe ohne Gesetz (Art. 103 II GG). Wortlaut ist absolute Grenze Auch keine Anwendung aus Zweckmäßigkeitsgründen (durch Analogie) Universität zu Köln

Im Zivilrecht/Öffentlichen Recht Wortlaut durch Analogie überwindbar, aber nur wenn der Zweck des Gesetzes Anwendung erfordert Auch im Zivilrecht mit Auslegung immer beim Wortlaut beginnen Universität zu Köln

Weiteres Beispiel für Wortlautgrenze: Hat sich Guttenberg nach § 242 StGB wegen Diebstahls strafbar gemacht, weil er aus einer anderen Doktorarbeit abgeschrieben hat? Universität zu Köln

Beispiel 2: Gynäkologe G führt bei der in der zehnten Schwangerschaftswoche befindlichen S, die sich zuvor hat beraten lassen, auf deren Verlangen eine Abtreibung durch. Hat sich G nach § 212 oder § 211 StGB strafbar gemacht? Universität zu Köln

Problem: Ist ein Embryo ein „Mensch“? Universität zu Köln

noch nicht überschritten Wortlautgrenze: noch nicht überschritten Universität zu Köln

Historische Auslegung: Blick (wenn möglich) in die Gesetzesmaterialien Sagen zu der Frage nichts. Universität zu Köln

Teleologische Auslegung: Welche Auslegung entspricht dem Normzweck? Universität zu Köln

Problem hier: Über den Normzweck der §§ 212, 211 kann man streiten  Nur Schutz des geborenen Lebens??? Universität zu Köln

 Vermeidung eines Widerspruchs zum Rest der Rechtsordnung! Systematische Auslegung: Blick in die anderen Teile der Norm (also des jeweiligen § oder Art.), in den Rest des Gesetzes (StGB oder BGB) und in andere Gesetze  Vermeidung eines Widerspruchs zum Rest der Rechtsordnung! Universität zu Köln

Spezialtatbestand des § 218 StGB zum Schwangerschaftsabbruch Anwendung von §§ 211, 212 würde zu Umgehung des Strafausschließungsgrund in § 218 a StGB führen  Systematik des StGB spricht gegen die Auslegung, nach der auch Embryos „Menschen“ sind Universität zu Köln

Beispiel 3 (Teleologische Auslegung) Der 9-jährige M fährt auf der Straße mit seinem Kickboard. Beim Spielen kommt er auf die Idee, das Kickboard einfach einmal loszulassen, das so gegen das geparkte KFZ des O stößt. O verlangt daraufhin von M Ersatz der Reparaturkosten. Universität zu Köln

Problem: Haftung nach § 828 Abs. 2 S. 1 BGB ausgeschlossen? Unfall mit KFZ eigentlich (+) Problem: KFZ war geparkt Zweck der Norm: Schutz der Kinder, weil sie Geschwindigkeiten und Geräuschrichtungen noch nicht einschätzen können Zweck greift bei geparktem KFZ nicht (Vergleichbar mit Mauer) Universität zu Köln

Zusammengefasst: Das Gesetz trifft nicht für jeden Einzelfall eine konkrete Aussage, da es abstrakt formuliert ist. Man muss das Gesetz anhand der anerkannten Auslegungsmethoden auslegen, um herauszufinden, ob die Voraussetzungen des Gesetzes in dem Einzelfall erfüllt sind. Universität zu Köln

www.hauptseminar.jura.uni-koeln.de  Recherche Internetadresse für juristische Datenbanken wie Beck-Online und Juris (Urteile, Aufsätze, Kommentare): www.hauptseminar.jura.uni-koeln.de  Recherche Universität zu Köln

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Recht Aktiv wünscht Ihnen viel Spaß beim Studieren! Universität zu Köln