B er u f s e i n s t i e g s b e g l e i t u n g (BerEb) § 4 2 1 s S G B III Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
Auftraggeber, Projektstart und Schulen von BerEb Bundesagentur für Arbeit Projektstart: 01. Februar 2009 für voraussichtlich 3 Jahre mit Evaluation Schulen: 1000 allgemeinbildende Schulen, die zum Hauptschulabschluss führen und Förderschulen Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
Klassen und Zielgruppe von BerEb ab der 8. Klasse (Vorabgangsklasse) und in Einzelfällen Schüler aus der 9. Klasse Zielgruppe: Förderungsbedürftige Jugendliche, d. h. leistungsschwächere Schüler werden über längere Zeit individuell beim Übergang von der Schule in eine berufliche Ausbildung begleitet und unterstützt. Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
Allgemeine Rahmenbedingungen von BerEb Die Berufseinstiegsbegleitung ergänzt in enger Kooperation mit der Berufsberatung und den Schulen bestehende Angebote und Projekte zur Berufsorientierung und Berufswahl. Begleitung bis zu 6 Monate nach Ausbildungsbeginn und maximal 24 Monate nach Ende der allgemeinen Schulpflicht, wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht. Zuweisung erfolgt durch die Berufsberatung der Arbeitsagentur in Abstimmung mit den Lehrkräften. Voraussetzung: Einverständnis der Erziehungsberechtigten Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
Aufgaben und Ziele der BerEb Grundsätzlich zeichnet sich die Arbeit von BerEb durch ein enges Betreuungsnetz und hohe Kontaktdichte zu den Teilnehmern aus. Konkret gibt die Berufseinstiegsbegleitung Unterstützung bei Erreichen des Hauptschulabschlusses bzw. des Förderschulabschlusses Berufsorientierung und Berufswahl Akquisition eines Ausbildungsplatzes und Bewerbungen Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
1. Erreichen des Schulabschlusses Individuelle Ursachenbestimmung der schulischen Schwierigkeiten Kompetenzanalyse und Ausbau fachlicher (schulischer) Fähigkeiten Organisation von individuellen Unterstützungsleistungen z. B. Förderunterricht Unterstützung bei Problemen im Kontakt zwischen Schüler/in, Schule und Eltern Hilfestellung bei individuellen Problemlagen z. B. Umgang mit Geld Elternarbeit (Vertrauensbasis) Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
2. Berufsorientierung und Berufswahl Standortbestimmung Befähigung der Schüler/innen, persönliche Interessen und Kompetenzen zu den Anforderungsprofilen von Berufen ins Verhältnis zu setzen Akquise, Begleitung und Auswertung von Praktika Unterstützung bei einer tragfähigen Berufswahlentscheidung mit gezielter Einbindung der Eltern/Erziehungsberechtigten Erarbeitung von Strategien zur Realisierung der Berufswahlentscheidung Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
3. Akquisition eines Ausbildungsplatzes und Bewerbungen Erstellen von individuellen Bewerbungsunterlagen Information über den regionalen, ggf. auch überregionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Eigenbemühungen der Teilnehmer fördern Möglichkeiten der Stellensuche aufzeigen Entwicklung von Recherchestrategien Aktives Bewerbungstraining Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und Testverfahren Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
4. Ausbildungsverhältnis stabilisieren Begleitung im Übergang Unterstützung bei der Übernahme der neuen Rolle einer/eines Auszubildenden Verhaltenstraining und Entwicklung sozialer Kompetenzen Alltagshilfen Stärkung von Durchhaltevermögen und Frustrationstoleranz Hilfestellung bei Schwierigkeiten in der Berufsschule, Kontakt zu den Berufsschullehrkräften Konfliktbewältigung und Krisenintervention Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
Beispiele aus der Praxis: Donauwörth Beteiligte Hauptschulen: > Leonhart-Fuchs-Schule, Wemding (30 Schüler) > Volksschule Wertingen, Wertingen (30 Schüler) > Ludwig-Auer-Schule, Donauwörth (30 Schüler) Beteiligte Förderschulen: > Theresia-Haselmayr-Schule, Dillingen (20 Schüler) Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
Beispiele aus der Praxis: Donauwörth für die 8. Klassen Erreichen des Klassenziels : Von 52 Schülern, die aus den achten Klassen zum Halbjahr 2009 in das Projekt Berufseinstiegsbegleitung eingetreten sind, mussten 2 Schüler die Klasse wiederholen, 1 Schüler wechselte in eine Praxisklasse und 1 Schüler verließ die Schule und mündete in eine BvB ein. Notenverbesserung : In den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Englisch war bei 39 Schülern eine klare Verbesserung festzustellen. In den Fächern PCB, GSE und anderen Nebenfächern konnte vielfach eine sichtbare Tendenz nach oben erreicht werden, die oft auch zum Erreichen des Klassenziels ausschlaggebend war. Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
Beispiele aus der Praxis: Großraum München Beteiligte Hauptschulen 115 Teilnehmer: HS Garching, HS Haar, HS Kirchheim, HS Oberhaching, HS Taufkirchen, HS Unterschleißheim, HS Dr. Elisabeth-Bamberger (Dachau) Beteiligte Förderschulen 75 Teilnehmer: FS Pestalozzi (Fürstenfeldbruck), FS Eugen-Papst (Germering), FS HS Anni-Braun (Johanneskirchen), FS Paulckezentrum , FS Gilmstraße Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
Beispiele aus der Praxis: Großraum München 9. Klassen Auf Wunsch der Arbeitsagentur München und den beteiligten Schulen wurden zu Projektbeginn ca. 1/5 der Schüler aus den 9. Klassen (Abgangsklassen) der Haupt- und Förderschulen in das Programm übernommen. (erste) Ergebnisse: > Vermittlung/Übergänge (Quoten) für die 9. Klassen Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
Beispiele aus der Praxis: Großraum München für die 9. Klassen Vermittlung bzw. Übergänge Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
Beispiele aus der Praxis: Großraum München für die 9. Klassen Begleitung während der Ausbildung (bis zu 6 Monate nach Ausbildungsbeginn) Die Handlungsfelder umfassen u. a. Fragen zu Ausbildungsvertrag und JArbSchG Arbeitsverhalten (Durchhaltevermögen etc.) Umgang mit Ausbildern und Arbeitskollegen Kontrolle der Leistungen in der Berufsschule je nach Bedarf Antrag auf abH Hilfe bei Problemen im Betrieb und in der BS Konfliktbewältigung und Krisenintervention Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III
Beispiele aus der Praxis: Großraum München Begleitung während der Ausbildung Forts.: Die Kontaktdichte richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des einzelnen Teilnehmers: wöchentliche/14-tägiger/monatlicher Termin mit TN Außerdem erfolgen über die Maßnahmedauer: Besuche im Betrieb und in der Berufsschule Informationsaustausch mit Ausbildern und Lehrkräften Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit in der BS Kontakte mit den Eltern/Erziehungsberechtigten Bei Bedarf Einschalten der Fach- und Beratungsstellen Berufseinstiegsbegleitung § 421s SGB III