Wissen verleiht Kompetenz

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Wissen verleiht Kompetenz Erweiterte Elternberatung in den Jahrgangsstufen 3 und 4 der Grundschule in Bayern Wissen verleiht Kompetenz

Rechtliche Grundlagen der Leistungsbewertung Lehrplan Grundschule, Bayern, 2000, Kap. 1, Grundlagen und Leitlinien, 2.3 Leistung in der Grundschule Bay EUG Art. 52 VSO § 43, 01.08.2009 KMBek vom 22. Juli 2009, Beratung und Transparenz in der Über- trittsphase Ergänzende Erläuterungen und Informationen zur kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase vom 04.09.2009 und 22.10.2009 Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Pädagogisches Leistungsverständnis der Grundschule Kinder wollen lernen, etwas leisten und mit ihrem Können wachsen. Leistungsfreude und Leistungsbereitschaft brauchen Anerkennung, Erfolgsbestätigung, Zuversicht und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. In einem pädagogischen Verständnis erzieht die Grundschule zu Leistung, fordert und beurteilt sie. Lehrplan Grundschule Bayern, 2000, Kapitel 1, Grundlagen und Leitlinien Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Pädagogisches Leistungsverständnis der Grundschule Dabei nimmt sie Rücksicht auf die persönliche Ausgangslage der Kinder. Durch klare Zielsetzung, Ermutigung, Lob und Anerkennung sollen Grundschüler lernen, sich etwas zuzutrauen, sich anzustrengen, aus Fehlern zu lernen und eine Arbeit zu Ende zu führen. Vor allem nach Misserfolgen brauchen Kinder Ermunterung und Hilfe. Lehrplan Grundschule Bayern, 2000, Kapitel 1, Grundlagen und Leitlinien Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Auftrag der Grundschule Leistung zu bewerten Bay EUG Art. 52 Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen die Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Fachs schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart und Jahrgangsstufe sowie der einzelnen Fächer. Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Auftrag der Grundschule Leistung zu bewerten Bay EUG Art. 52 Die Art und Weise der Erhebung der Nachweise des Leistungs-standes ist den Schülern vorher bekannt zu geben; die Bewertung der Leistungen ist den Schülern mit Notenstufe und der Begründung für die Benotung bekannt zu geben. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage. Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer Frage der Gewichtung von praktischen, mündlichen und schriftlichen Leistungen in der Grundschule Wie werde ich der Leistung der Schülerinnen und Schüler möglichst gerecht? Spiegelt die schriftlich erhobene Leistung den Leistungsstand des Kindes wieder? Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer Neugestaltung § 43 VSO Erläuterungen zur kind- und begabungsgerechten Übertrittsphase: Orientierung an den Erfahrungen aus der Praxis Reduktion des Leistungsdrucks Wahrung des pädagogischen Ermessensspielraums Erhöhung der Bildungs- und Chancengleichheit Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer Neuregelungen Aufnahme der Anregungen aus der Praxis: Grundsätzliche Festlegungen vor Unterrichtsbeginn Festlegung prüfungsfreier Lernphasen Ankündigung von Probearbeiten in Jahrgangsstufe 4 Richtzahlen für Probearbeiten Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Erhebung und Bewertung schulischer Leistung VSO - Änderungen zum 01. August 2009 Grundsätzliche Festlegung vor Unterrichtsbeginn VSO § 43 Abs (1): Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzlich Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen einschließlich prüfungsfreier Lernphasen; die Festlegungen sind den Schülerinnen und Schülern bekannt zu geben. Anzahl der Probearbeiten Verteilung auf die Fachbereiche Anforderungsniveau Gewichtung mündlich/schriftlich/praktisch Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Erhebung und Bewertung schulischer Leistung VSO - Änderungen zum 01. August 2009 Stärkere Ausweisung von Lernphasen In der Jahrgangsstufe 4 sollen in der Zeit vom Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses jeweils in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht rhythmisiert mindestens vier Unterrichtswochen von bewerteten Probearbeiten freigehalten werden. Zeitliche Verteilung; in schriftlicher Form transparent machen Konkrete Bekanntgabe muss keineswegs zu Schuljahresbeginn, sondern in angemessenem Zeitraum geschehen Umsetzbarkeit ergibt sich aufgrund der vorgegebenen Richtzahl in Relation zu der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit Lernphasen können für die drei Fächer auch unterschiedlich sein Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Erhebung und Bewertung schulischer Leistung VSO - Änderungen zum 01. August 2009 Ankündigung von Probearbeiten VSO § 43 Abs (2) : Schriftliche Leistungsnachweise werden durch Probearbeiten erbracht. In der Grundschule müssen sie sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben und in der Jahrgangsstufe 4 angekündigt werden. Der Termin einer angekündigten Probearbeit muss spätestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden. Ankündigung des genauen Termins eine Woche vor Durchführung Das Fach muss an diesem Tag im Stundenplan stehen Ankündigungspflicht gilt auch für nicht übertrittsrelevante Fächer Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Erhebung und Bewertung schulischer Leistung Ankündigung der Probearbeiten Art der Ankündigung, Weitergabe der Information und das Nachholen einer Probearbeit legt die Schule fest. Ankündigung kann mündlich oder in schriftlicher Form erfolgen Im Krankheitsfall Information an Eltern weitergeben Dem bewussten Fernbleiben bei Probearbeiten kann durch Nachholen entgegengewirkt werden Juristisch gesehen darf nicht dieselbe Probearbeit nachgeschrieben werden Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Erhebung und Bewertung schulischer Leistung Ankündigung der Probearbeiten Unmittelbar aus dem Unterrichtsablauf gilt auch für die 4. Jahrgangsstufe. Eine genauere zeitliche Einschränkung wurde nicht festgelegt. Vor der Probearbeit wiederholen. ----- Mündliche Leistungserhebungen müssen nicht angekündigt werden. Die Bewertungen der mündlichen Leistungen müssen jeweils am Unterrichtsende mitgeteilt werden. Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Erhebung und Bewertung schulischer Leistung VSO - Änderungen zum 01. August 2009 Richtzahlen für Probearbeiten VSO § 43 Abs (3) : In der Jahrgangsstufe 4 soll bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht eine angemessene Zahl von Probearbeiten abgehalten werden; als Richtwerte gelten im Fach Deutsch zwölf, im Fach Mathematik und im Fach Heimat- und Sachunterricht je Fach fünf bewertete Probearbeiten. Eine angemessene Zahl liegt in der pädagogischen Verantwortung der Schule. Die genaue Anzahl legt die Lehrerkonferenz fest. Der Richtwert bis zum Übertrittszeugnis dient der verlässlichen Orientierung. Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Ziele der Neuregelungen Transparenz durch Bekanntgabe der Bestimmungen zur Leistungsbewertung Transparenz der Anforderungen Möglichkeit der rechtzeitigen und zielgenauen Vorbereitung Vermeidung von mangelnder Vorbereitung Abbau von Stress durch Warten auf die Leistungserhebung Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Staatliche Schulberatung München, Ulrike Röthlingshöfer