Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2006

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Internationale Verpflichtungen und die Rolle des Bundes bei der Bekämpfung Häuslicher Gewalt Sylvie Durrer.
Advertisements

Einzelaspekte: Was steht genau in der BRK?
Rechtsdurchsetzung, Überwachung, Umsetzung
INKLUSION eine Herausforderung an Schule, Behinderten- und Jugendhilfe
Internet facts 2005-IV Graphiken zu dem Berichtsband AGOF e.V. Juli 2006.
Vorschläge zum Thüringer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Arbeitsgruppe 8 Teilhabe am öffentlichen.
für behinderte Frauen, Männer und Kinder
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 14. November 2006 Ulrich Kaiser: Vorstellung des Entwurfs Zeitplanung und Arbeitsprogramm.
Behinderung – was ist das ?
Disability Studies: UN- Behindertenrechtskonvention
Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 2 Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 3.
Zugänglich für alle? Das Ziel einer barrierefreien Gesellschaft
Partizipation, Arbeit und volle Arbeitnehmerrechte Fachforum der Tagung „Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwischen Alltag.
Friedrichshainer Kolloquium 8. Dezember 2009
International Disability Alliance
TiDo Flowtion LU Visualisierung WS 08/09 Institut für Computergraphik und Algorithmen Technische Universität Wien Dario Maglov & Timo Kropp.
Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen.
Wohnformen für ältere Menschen mit geistiger Behinderung
Internationale Fachkonferenz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechts- konvention in der Praxis Diakonie RWL und Evangelische Fachhochschule RWL, Bochum,
20:00.
Frauen sind anders – Männer auch Geschlecht und Behinderung
Barrierefreies Internet
Warum haben Kinder Rechte?
Stadt Rheine Die Bürgermeisterin Fachbereich Jugend und Soziales
Inklusion aus meiner Sicht
...ich seh´es kommen !.
Präsentation läuft auch vollautomatisch ab … wie du möchtest
Auslegung eines Vorschubantriebes
Das Wallis führt einen « Oekobonus » ein
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: der BMZ-Aktionsplan
Der juristische Streit um die UN-Behindertenrechtskonvention
Das MINTmeter – Messinstrument für unseren gemeinsamen Erfolg
Perspektive Gemeinwesen? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
UN – Behindertenrechtskonvention
Religionsmonitor 2008 Dr. Martin Rieger Wittenberg, 07. Mai 2008.
Analyseprodukte numerischer Modelle
2014 Januar 2014 So Mo Di Mi Do Fr Sa So
Menschenrechte und Menschen mit Behinderungen
Erstversorgung sehr kleiner Frühgeborener „NEU“ am AKH Wien
Die 2. Herren des TV Langen 1908 e.V. 2. Kreisklasse Kreis Cuxhaven Neujahrturnier FTG Bremerhaven Stadthalle Teil 1 von
Vortrag von Rechtsanwältin Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zur Veranstaltung Wege zum bedingungslosen Grundeinkommen der Piratenpartei Rhein-Hessen.
Rurale Entwicklung Veranstaltung SS 2009: Zukunftsparlament
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Arbeitsgruppe 7 Schutz der Menschen- und Persönlichkeitsrechte
Der Erotik Kalender 2005.
Völker- und europarechtliche Wirkungen der UN- Behindertenkonvention – am Beispiel des Behindertenbegriffs Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder, LL.M.
Dr. Bettina Leonhard, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Barrieren der Inanspruchnahme von Hilfen und Leistungen der Behindertenhilfe in Deutschland Rechtliche Ansprüche und ihre Umsetzung aus Sicht des Landesbehindertenbeauftragten.
Bundesteilhabegesetz
Strukturen und Arbeitsweisen des Amtes für Jugend und Familie des Landkreises Würzburg H. Gabel, Sozialamtsrat Leiter 10/08 1.
„Die rechtliche Dimension des Gesundheitsbegriffs“
Wohnformen von Menschen mit Behinderungen
PARTicipation Basis Workshop Inklusion
1 Ganner UN-Behinderten- rechtskonvention. 2 Ganner Allgemeines qÜbereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom.
LVR-Dezernat Soziales und Integration Teilhaben und Teil sein – wie die inklusive Gesellschaft entstehen kann. Eine Zukunftsaufgabe des LVR Vortrag vor.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Berlin, )
Bedeutung für Menschen mit Fragilem-X-Syndrom in Theorie und Praxis
ZUSAMMENFASSUNG DER DEUTSCHEN STAATENBERICHTSPRÜFUNG VOR DEM UN-FACHAUSSCHUSS Kristina Kurazova Vortrag im Rahmen der Veranstaltung des Landesbehindertenbeauftragten.
Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses – Bedeutung für die Länderebene Dr. Leander Palleit Bremen, 20. Juli 2015.
Die Staatenberichtsprüfung aus Sicht der BRK-Allianz (Zivilgesellschaft) Pastor Uwe Mletzko Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe.
Disability Mainstreaming Impuls auf der 4. Sitzung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik am Christine.
Die UN-Behindertenrechtskonvention Aufgaben, Ziele, Spannungsfelder, Perspektiven Vortrag bei der Jahreshauptversammlung des Landesfrauenrates Hessen am.
Diskriminierung von Menschen mit Behinderung
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Die UN-Konvention.
Marianne schulze human rights consultant Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen:
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
Was ist eine Menschenrechtskonvention?
 Präsentation transkript:

Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2006 Hauptversammlung der Diakonie RWL am 14.01.2009 in Dortmund Prof. Dr. Theresia Degener, LL.M. (Evang. Fachhochschule RWL)

Agenda Hintergrund Inhalt Auswirkungen auf Deutschland Fazit Allgemeine /besondere Umsetzungspflichten Institutionelle Umsetzung Legislativer Handlungsbedarf Fazit Degener, Januar 2009

Behinderung als Menschenrechtsfrage wurde lange ignoriert 1. Hintergrund Behinderung als Menschenrechtsfrage wurde lange ignoriert Bis zu den 80er Jahren: Behinderung als medizinische / soziale Frage im UN System: WHO: Prävention & Rehabilitation & Definition Soziale Entwicklungskommission nicht Menschenrechtskommission zuständig für Behinderung Degener, Januar 2009

80er/90er Jahre Paradigmenwechsel vom medizinischen zum menschenrechtlichen Behindertenkonzept Weltaktionsprogramm für Behinderte 1982 Menschenrechtskommis-sion: Berichte Rahmenbestimmungen zur Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte 1993 Fokus: Prävention, Rehabilitation, Chancengleichheit Problem: Soft law 9 months ago: This undated 2007 photo released by MDRI-Mental Disability Rights International, a U.S.-based human rights group shows a girl is tied to a crib at an institution in Kulina, southern Serbia. Scenes of horror are chronicled in a report released Wednesday, Nov. 14,2007, by Mental Disability Rights International, that alleges systematic abuse of mentally disabled patients in Serbia's psychiatric hospitals and social care institutions. The report could not be independently verified as The Associated Press was not given permission to visit the institutions. Degener, Januar 2009

Januar 2001 Auftrag: Quinn/ Degener Studie für UN: Behinderung als Thema bei der Umsetzung der damals sechs wichtigsten Menschenrechtsverträge Befund: Behinderte sind nicht mehr unsichtbar, aber immer noch reduziert auf medizinische Fragen und als Problem der sozialen Sicherheit Dezember 2001 UN – GV Resolution 56/168: Ad Hoc Ausschuss auf Initiative von Mexiko Verabschiedung: 13. Dezember 2006 UN –Resolution 61/106 Convention on the Rights of Persons with Disabilities Inkraft: 3. Mai 2008 Degener, Januar 2009

Ad Hoc Commission in New York 8 Sitzungen, je 2-3 Wochen in New York (2002 – 2006) Beteiligte: Staaten, NROs, UN-Org., Nat. MRI 2002: 100 Menschen 2006: 900 Menschen Degener, Januar 2009

2. Inhalt Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) 2006 Convention Präambel Art. 1 – 50 Optional Protocol Art. 1 - 18 Degener, Januar 2009

Behindertenrechtskonvention 2006 Art. 1 Zweck Art. 2 Definitionen Art. 3 Allg. Grundsätze Art. 4 Allg. Verpflichtungen Art. 5 Nichtdiskriminierung Art. 6 Frauen mit Behinderung Art. 7 Kinder mit Behinderung Art. 8 Förderung des Bewusstseins Art. 9 Zugänglichkeit Art. 10 Recht auf Leben Art. 11 Gefahrensituationen Art. 12 Rechts-/Geschäftsfähigkeit Art. 13 Zugang zur Justiz Art. 14 Persönliche Freiheit ... Art. 15 Freiheit von Folter ... Art. 16 Freiheit von Ausbeutung ... Art. 17 Schutz der Unversehrtheit.. Art. 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit Art. 19 Unabhängiges Leben und Teilhabe an der Gemeinschaft Art. 20 Persönliche Mobilität Art. 21 Meinungsfreiheit ... Art. 22 Schutz der Privatsphäre Art. 23 Achtung von Heim und Familie Art. 24 Bildung Art. 25 Gesundheit Art. 26 Rehabilitation Art. 27 Arbeit und Beschäftigung Art. 28 Angemessener Lebensstandard Art. 29 politische Teilhabe Art. 30 kulturelle Teilhabe Art. 31Statistik und Datensammlung Art. 32 Intl. Zusammenarbeit Degener, Januar 2009

3. Auswirkungen auf Deutschland Deutscher Zeitplan: Unterzeichnung: 30.03. 2007 Deutsche Übersetzung Jan. 2008 Ratifikationsverfahren: Juli 2008 Anhörung der Verbände und der Länder Oktober Vorlage im Bundeskabinett Nov/Dez 08 BuTag & BuRat Inkrafttreten 01.01.2009 Denkschrift Umsetzungspflichten: allgemeine gem. Art.4 besondere je nach Menschenrecht Degener, Januar 2009

Artikel 4: a. Allgemeine Umsetzungspflichten, z.B. Berücksichtigung des Menschenrechtsschutzes Behinderter in allen Programmen und Politikbereichen: disability mainstreaming Konventionswidrige Handlungen oder Praktiken unterlassen und sicherstellen, dass alle öffentl. Einrichtungen und Behörden dies ebenfalls tun Diskriminierung Behinderter durch Personen, Organisationen und private Unternehmen beseitigen Forschung und Entwicklung von „universelles design“ Produkten betreiben oder fördern Fachkräfte der Behindertenhilfe über BRK schulen Änderung diskriminierender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten oder Praktiken Alle Maßnahmen sollen unter Einbeziehung von Behinderten & ihren Verbänden durchgeführt werden Degener, Januar 2009

b. Art. 33 ff: Institutionelle Umsetzung Internationales Monitoring (Art. 34 ff CRPD) Staatenkonferenz & Ausschuss Nationales Monitoring (Art. 33 CRPD) Staatliche „Anlauf“stelle(n) & Staatlicher Koordinierungsmechanismus (BMAS) Nationaler (unabhängiger) Monitoringmechanismus (DIMR) Einbeziehung und volle Teilhabe der Zivilgesellschaft, insbesondere B-Verbände an Monitoring (DBR u.a.) Degener, Januar 2009

c. Legislativer Handlungsbedarf Diverse Gutachten: Kaleck/ Hilbrans / Scharmer (2008) BPE e.V. Poscher / Rux (2008) Max-Träger-Stiftung Degener (2007) DIMR Degener et.al.– Gutachten für Deutsches Institut für Menschenrechte (2007): 7 Handlungsfelder Allgemeine Behindertenpolitik Behindertendiskriminierung, Behindertenstatistik Behinderte Frauen Mehrfachdiskriminierung, Elternassistenz, geschlechtsspezifische Assistenz Degener, Januar 2009

Schutz und Sicherheit der Person Behinderte Kinder Kita- und Schulgesetze der Länder Schutz und Sicherheit der Person Unterbringungsrecht (Psychiatriegesetze & Betreuungsgesetz), Heimrecht, Sozialrecht,Gewaltschutz Selbstbestimmung Heimrecht & ambulantes Pflegeverhältnis, Arbeitgebermodell in der Pflege, Recht der Handlungsfähigkeit Freiheit – und Teilhaberechte Barrierefreiheit (LandesBauO, DIN-Normen, BGG, Medienrecht) Heimvorrang (§ 13 SGB XII) Solidaritätsrechte Z.B. unterstützte Beschäftigung auf dem offenen Arbeitsmarkt Z.B. Gleichberechtigte Studium (LandesHSchG) Degener, Januar 2009

5. Fazit BRK 2006 als „moralischer Kompass“ für Behindertenrecht und –politik in Deutschland=> BRK als Diskursmedium für den Paradigmenwechsel vom medizinischen zum menschenrechtlichen Modell von Behinderung Nach Ratifikation 2009: Institutioneller und legislativer Handlungsbedarf insbesondere auch für die Länder Die Umsetzung von Menschenrechtsverträgen ist kein einmaliger Akt, sondern muss als Prozess verstanden werden. Degener, Januar 2009