Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG)

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 Präsentation transkript:

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG)

(ohne Überstundenzuschläge und arbeitsleistungsabhängigen Voraussetzungen für den Entgeltfortzahlungsanspruch (§ 3 EFZG) - Arbeitsvertrag - 4 Wochen Dauer - krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Einwendung: Verschulden des AN - RF: Entgeltfortzahlung für 6 Wochen gem. Lohnausfallprinzip (ohne Überstundenzuschläge und arbeitsleistungsabhängigen Aufwendungen, § 4 Abs. 1a) Verliert der AN den Anspruch aus Entgeltfortzahlung, wenn er die Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich anzeigt bzw. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht 3 Tage nach Beginn dem Arbeitgeber zukommen lässt (§ 5 EFZG)? - Leistungsverweigerungsrecht des AG gem. § 7 EFZG.

AU-Bescheinigung gibt eine erste Vermutung für die Arbeitsunfähigkeit. Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gem. § 5 Abs. 1 EFZG AU-Bescheinigung gibt eine erste Vermutung für die Arbeitsunfähigkeit. Widerlegung durch den AG muss ernsthafte Zweifel aufkommen lassen  (z. B. ähnliche Arbeitstätigkeit bei anderem AG während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit). Dann kann der  AN weiteren Beweis erbringen (z. B. Zeugenaussagen über seinen Krankheitszustand).

Verfahren Paletta: Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Ausland EuGH (2, 6) BAG (5, 7) LAG Stuttgart (4, 8) EWG-VO 574/72 ArbG Lörrach (1, 3)