Vertraglicher Eigentumserwerb

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 Präsentation transkript:

Vertraglicher Eigentumserwerb Bei Mobilien durch Einigung über Übergabe §§929,854I Bei Grundstücken durch Einigung (=Auflassung) und Eintragung §§873, 925 Was ist mit Gebäuden

Vertraglicher Eigentumserwerb Bei Mobilien durch Einigung über Übergabe §§929,854I

Vertraglicher Eigentumserwerb Bei Mobilien durch Einigung über Übergabe §§929,854I Der Veräußerer muss also die Sache auch übergeben! Was ist, wenn der Erwerber die Sache schon in Händen hält? §929 S.2 (lesen!)

Vertraglicher Eigentumserwerb Bei Mobilien durch Einigung über Übergabe §§929,854I Der Veräußerer muss also die Sache auch übergeben! Was ist, wenn die Kaufsache gerade an einen Dritten verliehen ist... §931 (lesen!)

Vertraglicher Eigentumserwerb Bei Mobilien durch Einigung über Übergabe §§929,854I Der Veräußerer muss also die Sache auch übergeben! Was ist, wenn der Eigentümer Besitzer bleiben soll... §930 (lesen!)

Vertraglicher Eigentumserwerb Bei Mobilien durch Einigung über Übergabe §§929,854I Der Veräußerer ist nicht Eigentümer! An gestohlenen Sachen kann man nicht Eigentümer werden, niemand kann mehr Rechte übergeben, als er selbst hat! Es gibt aber eine Ausnahme!!!

Vertraglicher Eigentumserwerb Der „gutgläubige Erwerb“ gem. §§ 932,935 Tatbestandsmerkmale herausfinden! Es wird eine Mobilie übereignet! Veräußerer ist nicht Eigentümer Freiwillige Besitzaufgabe des Eigentümers Guter Glaube des Erwerbers Einigung und Übergabe §§929,854I

Vertraglicher Eigentumserwerb Der „gutgläubige Erwerb“ gem. §§ 932,935 Welche Rechte hat der ehemalige Eigentümer? §823 (fünf Tatbestandsmerkmale)  Schadensersatz

Vertraglicher Eigentumserwerb Der „gutgläubige Erwerb“ gem. §§ 932,935 Fall 1 A leiht dem B ein Bild, das einen Wert von 5.000 EUR hat. B verkauft daraufhin das Bild für 7.000 EUR an den C. Kann A die Herausgabe des Bildes von C verlangen gem. § 985? (evtl. nach §812? ) Lösung über §816 I S.1  wer zahlt?

Vertraglicher Eigentumserwerb Der „gutgläubige Erwerb“ gem. §§ 932,935 Fall 2 A leiht dem B ein Bild, das einen Wert von 5.000 EUR hat. B verschenkt daraufhin das Bild an den C. Kann A die Herausgabe des Bildes von C verlangen gem. § 816 I S.2

Vertraglicher Eigentumserwerb Der „gutgläubige Erwerb“ gem. §§ 932,935 Fall 3 A kauft vom Versandhaus „Neckermann“ einen neuen Fernseher, Zahlung in drei Monaten. Es wird Eigentumsvorbehalt vereinbart. A verkauft den neuen Fernseher an B, der ihm sofort 300 EUR dafür bezahlt und den Fernseher auch gleich mitnimmt. Ist B Eigentümer geworden?

Vertraglicher Eigentumserwerb Der „gutgläubige Erwerb“ gem. §§ 932,935 Fall 3 Lösung: Bei neuen Geräten muss der Käufer sich die Rechnung/Quittung zeigen lassen, sonst handelt er nicht im guten Glauben! Merke: „Neckermann macht‘s nicht möglich“, nämlich den gutgläubigen Eigentumserwerb bei Eigentumsvorbehalt.

Vertraglicher Eigentumserwerb Der „gutgläubige Erwerb“ gem. §§ 932,935 Fall 4 A kauft beim Gebrauchtwagenhändler B ein Auto im Kundenauftrag und bezahlt sofort bar 5.000 EUR. Nach zwei Wochen klingelt am frühen Morgen die Polizei – der Wagen war gestohlen worden und gehört dem C. 1. Muss A den Wagen an C herausgeben? 2. Bekommt A die 5.000 EUR zurück?

Vertraglicher Eigentumserwerb Bei Mobilien durch Einigung über Übergabe §§929,854I Bei Grundstücken durch Einigung (=Auflassung) und Eintragung §§873, 925

Vertraglicher Eigentumserwerb Bei Grundstücken durch Einigung (=Auflassung) und Eintragung §§873, 925

Vertraglicher Eigentumserwerb Bei Grundstücken durch Einigung (=Auflassung) und Eintragung §§873, 925 Vor der Eintragung in das Grundbuch wird eine Vormerkung eingetragen – damit kann das Grundstück nicht noch einmal verkauft werden, auch wenn die Eintragung erst in Monaten getätigt wird.