Situation / Trends / Neue Möglichkeiten Ärzte / Führungskräfte

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 Präsentation transkript:

Neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Altersversorgung für Ärzte und Führungskräfte im Krankenhaus Situation / Trends / Neue Möglichkeiten Ärzte / Führungskräfte Muster- Krankenhaus

Der demografische Wandel Sind Ärzte / Führungskräfte im Krankenhaus davon betroffen? 3. Was ist neu? Welche Vorteile gibt es? 4. Welche Vorteile bietet der Branchenstandard KlinikRente? © KlinikRente

1965 1980 1990 2003 2020 2040 2030 Rentneranteil 13 % 100 % 40 % 67 % 50 % 25 % 22 % © KlinikRente

1992 1999 Rente Rente Brutto Brutto Was wird mit der gesetzlichen Rentenversicherung? 1992 1999 Rente Rente Brutto Brutto © KlinikRente

Frank Schirrmacher „Das Methusalem-Komplott“: „Steigt der Altenquotient um die vorhergesagten 100 Prozent, würde dadurch zwangsläufig das Rentenniveau halbiert beziehungsweise der Beitragssatz verdoppelt werden.“ Rentenniveau Beitragssatz © KlinikRente

„Unter den Konsequenzen der raschen Alterung der deutschen Bevölkerung stehen die Auswirkungen auf das Rentensystem denn auch im Mittelpunkt der Sorgen.“ Hans-Werner Sinn in „Ist Deutschland noch zu retten?“ © KlinikRente

Aus dem Internet Satzung geändert – Ärzteversorgung reagiert auf demografischen Wandel 5/03 (Mai 2003)Schlechte Nachrichten für jüngere Ärzte in Nordrhein: Eine deutliche Absenkung der Rentenansprüche ist die Folge der Satzungsänderung der Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV) zum 1. Januar 2004. Ziel dieser Änderung ist der Ausgleich des fehlenden Betrages in Höhe von 1,5 Mrd. Euro. Dieser ergibt sich aus der steigenden Lebenserwartung der Ärzte, einem stagnierenden Beitragsaufkommen der Versicherten sowie aus der allgemeinen schlechten Entwicklung der Anlagemärkte. Mit Einführung der neuen berufsständischen Richttafeln im Jahre 1997 wurden die spezifischen Anforderungen aus der demografischen Entwicklung berücksichtigt, zum Beispiel die längere Rentenbezugsdauer der jüngeren Ärztegeneration. Dies führte zunächst zu einem Fehlbetrag in Höhe von 2,3 Mrd. Euro, den Einnahmen aus Kapitalanlagen und Beiträgen auf 900 Mio. Euro verringerten. Dazu kam, dass die NÄV in den letzten beiden Jahren unter der Aktienkrise und den damit verbundenen Renditen zu leiden hatte. Betracht. © KlinikRente

Aus dem Internet Nullrunde für Ärzte auch bei der Rente Im Jahr 2003 wird es keine Rentenerhöhung für nordrheinische Ärzte geben. Dies hat die Nordrheinische Ärzteversorgung (NÄV) bekannt gegeben. Diese Nullrunde ist nicht die erste, die die Ärzte hinnehmen müssen: Bereits 2002 wurden die Rentenzahlungen nach NÄV-Angaben nicht aufgestockt. Die letzte Steigerung der Rente gab es in 2001, die Bezüge wurden seinerzeit um 0,6 Prozent angehoben. Die Nullrunde ist vor allem auf die demografische Entwicklung zurückzuführen. Denn aus der stetig steigenden Lebenserwartung folgen auch kontinuierlich wachsende Rentenlaufzeiten. Die längere Versorgungsdauer führt auch dazu, dass die Kapitalrückstellungen zu erhöhen sind. Auf Grund der allgemein schlechten wirtschaftlichen Entwicklung sowie des Rückgangs der durchschnittlichen Versorgungsabgabe um 0,9 Prozentpunkte auf 10.123,58 Euro im Jahr 2001 kam eine Rentensteigerung nach Auskunft der Ärzteversorgung nicht in Betracht. © KlinikRente

Situation vor der Systemumstellung der Zusatzversorgung bis 31. 12 Es besteht eine Unabhängigkeit von den Entwicklungen der gesetzlichen Rente bzw. der Standesversorgung KZVK Max. 91,75 % Gesamtversorgung bis 31.12.2001 Ärzteversorgung © KlinikRente

Versorgung vor und nach der Systemumstellung Öffentlich- rechtliche Zusatzversorgung Viele Mitarbeiter von Kirche und Caritas erhalten ihre betriebliche Altersversorgung über eine öffentlich rechtliche Zusatzversorgungskasse wie die KZVK, die Bayrische Versorgungskammer oder die VBL. Die Kassen haben ihr Leistungsrecht auf ein Punktemodell umgestellt. Dieser Wechsel ist für die meisten Mitarbeiter mit deutlichen Leistungseinbußen verbunden, die im Einzelfall bis zu 50% der zugesagten Rente betragen können.. Köln, im Juni 2003 © KlinikRente

alt neu Einführung des Punktemodells ab 01.01.2002 Freiwillige Entgeltumwandlung Zusatzversorgung Ärzteversorgung alt neu © KlinikRente

? ? Wohin geht die Entwicklung ??? ? 2000 2010 2020 2030 ca.30 % Rente aus ZVK Rente aus ZVK Rente aus ZVK Netto- einkommen Rente aus ZVK Rente aus GRV / Standes-versorgung Rente aus GRV / Standes-versorgung Rente aus GRV / Standes-versorgung Rente aus GRV / Standes-versorgung 2000 2010 2020 2030 © KlinikRente

Neue Situation seit dem 01. 01. 2002 Neue Situation seit dem 01.01.2002  Die Altersversorgung hat mehrere Standbeine Standesversorgung / gesetzliche Rentenversicherung Zusatzversorgung (kirchlich, öffentlich) Eigenvorsorge © KlinikRente

Eine optimale Form der Eigenvorsorge = Eigenvorsorge aus dem Bruttoeinkomen = Entgeltumwandlung © KlinikRente

für Chefärzte und Führungskräfte Entgeltumwandlung für Chefärzte und Führungskräfte mit © KlinikRente

./.Steuer: 157,00 € _____________________ Bruttoeinkommen 6.000 € - 1.353,00 € Steuer - 400 € Umwandlung Bruttoeinkommen 6.000 € -1.197,00 € Steuer - 699,00 €Sozialabgaben - 699,00 €Sozialabgaben Vorsorge: 400,00 € ./.Steuer: 157,00 € _____________________ Nettoaufwand: 243,00 € 3.947,00 € Nettoeinkommen 3.704,00 € Nettoeinkommen Beispiel: Steuerklasse III, Bruttoeinkommen 6.000 € © KlinikRente

./.Steuer: 453,00 € _____________________ Bruttoeinkommen 8.000 € - 2.222,00 € Steuer - 1.000 € Umwandlung Bruttoeinkommen 8.000 € -1.770,00 € Steuer - 699,00 €Sozialabgaben Vorsorge: 1.000,00 € ./.Steuer: 453,00 € _____________________ Nettoaufwand: 547,00 € - 699,00 €Sozialabgaben 5.078,00 € Nettoeinkommen 4.531,00 € Nettoeinkommen Beispiel: Steuerklasse III, Bruttoeinkommen 8.000 € © KlinikRente

„Ihr Vermögen“ DM 2001 Der technische Sachbearbeiter bei VW verzichtet jeden Monat gerne auf mehrer hundert Mark Einkommen. Als Gegenleistung darf sich nämlich schon mit 60 ohne finanzielle Einbuße zur Ruhe setzen; seine Rente bessert eine betriebliche Altersversorgung auf. © KlinikRente

Entgeltumwandlung über KlinikRente ist auch für Ihre Mitarbeiter lukrativ - 463,72 Steuer Bruttoeinkommen 2.500 € Bruttoeinkommen 2.500 € - 100 € Umwandlung - 429,74 € Steuer - 523,75 € Sozialabgaben - 502,80 € Sozialabgaben 1.512,53 € Nettoeinkommen Vorsorge: 100,00 € ./.Steuer: 33,98 € ./. SV-Abgaben: 20,95 € Nettoaufwand: 45,07 € 1.467,46 € Nettoeinkommen Beispiel: Mitarbeiter/in Steuer- klasse 1, Bruttoeinkommen 2.500,- EUR monatl./ KiSt.NRW / KV 14,2 % © KlinikRente

Zukunftsrente mit Auszahlungsoption Kapital Name / Vorname Pensionskasse - Steuer + SV = Nettoaufwand Garantierente Gesamtrente* Garantiekapital Gesamtkapital* in €/Monat ca. in €/Monat (z. EA 65 in €) Mustermann, Max 30,00 15,00 44 58 9.098 11.928 Geb.-Dat.: 13.05.1960 Einkommen 2.500 € p.M. 60,00 91 118 18.591 24.373 100,00 50,00 152 199 31.248 40.965 140,00 70,00 214 280 43.906 57.560 180,00 90,00 93,00 276 363 56.563 74.453 * inkl. Überschußbeteiligung (kann nicht garantiert werden) 44,82 € 56,97 € 30,71 € Lst.-kl. 1 o. 4 Lst.-kl. 3 + 2 Kinder Lst.-kl. 5 © KlinikRente

Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung im Rahmen von kapitalgedeckten Pensionskassen Neuzusage: 1.800 € nach § 3 Nr.63 EStG sozialabgabepflichtig Altzusage: 1.752 € nach § 40b EStG § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei bis maximal 4 % der BBG 2005 = 2.496 € © KlinikRente © KlinikRente

Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung im Rahmen von kapitalgedeckten Pensionskassen Neuzusage: 1.800 € nach § 3 Nr.63 EStG sozialabgabepflichtig Altzusage: 1.752 € nach § 40b EStG Diese Beträge stehen erst zur Verfügung, wenn die 4 % nach § 3 Nr. 63 EStG ausgeschöpft sind. § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei bis maximal 4 % der BBG 2005 = 2.496 € 1.296 € = Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei im § 3 Nr. 63 möglich 1.200 € = 4 % Arbeitgeberbeitrag 30.000 € = Jahreseinkommen Beispiel: Krankenschwester/Pfleger Arbeitgeberbeitrag an ZVK = 4 % des Brutto © KlinikRente © KlinikRente

Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung im Rahmen von kapitalgedeckten Pensionskassen Neuzusage: 1.800 € nach § 3 Nr.63 EStG sozialabgabepflichtig Altzusage: 1.752 € nach § 40b EStG Diese Beträge stehen erst zur Verfügung, wenn die 4 % nach § 3 Nr. 63 EStG ausgeschöpft sind. § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei bis maximal 4 % der BBG 2005 = 2.496 € 496 € = Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei im § 3 Nr. 63 möglich Arbeitgeberanteil = 4 % des Brutto 2.000 € = 4 % Arbeitgeberbeitrag 50.000 € = Jahreseinkommen Beispiel: Arzt/Verwaltungsangestellter © KlinikRente © KlinikRente

Fazit: Notwendigkeit eines zusätzlichen Durchführungsweges  Arbeitgeberbeiträge an die KZVK engen die Spielräume für eine steuer- und sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung ein!  Eine steuer- und sozialabgabenfreie Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung im Sinne des Gesetzgebers ist nicht mehr möglich! Die Unterstützungskasse nach § 4d EStG als zusätzlicher Durchführungsweg neben der KZVK löst das Problem! © KlinikRente

Entgeltumwandlung mit der Unterstützungskasse © KlinikRente

Unterstützungskasse Arbeitgeber Arbeitnehmer KlinikRente als Entgeltumwandlungsvereinbarung Zuwendungen Versorgungsleistung KlinikRente als Unterstützungskasse Institutionelle Verwaltung durch: APM Allianz-Pensions-Management Träger = Konsortium Allianz Victoria Swiss Life Insolvenzsicherungsbeitrag Verpfändung der Ansprüche PSV Pensions- Sicherungs- Verein / Köln © KlinikRente

Rahmenbedingungen der Unterstützungskasse Arbeitnehmer: Beiträge unbegrenzt steuerfrei ( § 4 d EStG)  Nachgelagerte Besteuerung mit Freibeträgen*  Kapital- und Rentenzahlung ist möglich Einrichtung:  kein Bilanzausweis  Insolvenzsicherung über den Pensionssicherungsverein * Die Steuerfreibeträge bei der Auszahlung sind höher als bei der Pensionskasse. Die Freibeträge werden nach den Regelungen des AltEinkG erst im Jahre 2040 auf dem Niveau der Pensionskasse angekommen sein. Freibeträge 2005: 40 % bis maximal 3.000 € Versorgungs-Freibetrag / Ausgleichsbetrag 1.000 € Die Freibeträge verringern sich um 2 % pro Jahr. Bei Auszahlung in 10 Jahre sind diese um 20 % geringer. © KlinikRente

Konsortium unter Federführung der Allianz Was bedeutet KlinikRente für Sie? Versorgungswerk KlinikRente Konsortium unter Federführung der Allianz Swiss Life Allianz Victoria Ihre Vorteile: + Branchenstandard + Günstige Großkunden-Konditionen ab der ersten Person + Hohe Sicherheit der Kapitalanlage durch gemeinsame Trägerschaft © KlinikRente

Dokumente zur Entgeltumwandlung © KlinikRente

Dokumente zur Entgeltumwandlung © KlinikRente

Dokumente zur Entgeltumwandlung © KlinikRente

Das Beste Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Ein Plus für Arbeitnehmer liegt schon darin, dass die Branchen überhaupt einen einheitlichen Rahmen geschaffen haben. Branchenlösungen: eine für alle Solche brancheneigenen Versorgungswerke mit speziellen Konditionen bieten „für die Beschäftigten oft günstigere Konditionen. Die Betriebe sparen Kosten und Verwaltungs-aufwand“ Martina Perreng © KlinikRente

Das Beste Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Einfache Lösungen: Der Arbeitgeber braucht eine möglichst einfache Lösung. Sie soll wenig Aufwand und damit auch wenig Kosten verursachen. Eine solche Lösung sieht Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt oft bei den neugegründeten branchenspezifischen Versorgungswerken. Ihre Vorzüge beschreibt Hundt mit „kostengünstig“ und einfach „ administrierbar“ © KlinikRente

Kontakt: Beratungsgesellschaft mbH * Rösrather Straße 759 * 51107 Köln Hubertus Mund Telefon: 0 22 38 / 57 07 63 Telefax: 0 22 38 / 57 07 64 © KlinikRente