Referenten: Monika Weiß Sebastian Kaiser

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| Michael Mischke
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 Präsentation transkript:

Referenten: Monika Weiß Sebastian Kaiser Analyse des Spartentrennungsprinzips von Versicherungsunternehmen: Historische Entwicklung und internationaler Vergleich Referenten: Monika Weiß Sebastian Kaiser Zum Proseminar für Versicherungsbetriebslehre am Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft

2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit Gliederung Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 1. Definition 2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

„Spartentrennung“ der Versicherungen: 1. Definition Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß „Spartentrennung“ der Versicherungen: d.h. ein VU betreibt nur einen Versicherungszweig Auf dem Versicherungsmarkt gibt es Spezial-VU und Mehrbranchen-VU 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

Spartentrennung festgelegt durch das VAG für die: 1. Definition Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß In Deutschland: Spartentrennung festgelegt durch das VAG für die: Lebensversicherung Krankenversicherung 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

1. Definition Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Vorteil: der für die Versicherten bestehende und besonders hoch zu bewertende Gläubigerschutz wird gewahrt ! 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

Versicherungen nicht „aus einer Hand“ Ertragsausgleich 1. Definition Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Nachteile: Höhere Kosten für Versicherungs-unternehmen (Komposit-VU wirtschaftlich effektiver) Versicherungen nicht „aus einer Hand“ Ertragsausgleich 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit Gliederung Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 1. Definition 2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

2. Historische Entwicklung Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 1.1 Entstehung und Entwicklung 1.2 Harmonisierung im gemeinsamen Markt 1.3 Spartentrennung heute 1.4 Zukunft nach Solvency II 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

2.1 Entstehung und Entwicklung Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Deutsches VAG vom 12. Mai 1901 ohne Spartentrennung Trennung von Lebens- und Sachversicherung durch das Kaiserliche Aufsichtsamt 1903 als direkte Folge Schon 1918 erste grundsätzliche Kritik Alternativvorschlag: Getrennte Verwaltung Nach VAG vom 6. Juni 1931 Beibehaltung der Spartentrennung vor allem in der Lebensversicherung aufgrund besonderer sozialer Bedeutung 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

2.1 Entstehung und Entwicklung Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Kranken-, Kredit- und Rechtsschutzversicherung Einführung der Spartentrennung in der Krankenversicherung 1927 (ähnliche Begründung wie bei der Lebensversicherung) Kreditversicherung ab 1934 (ausschlaggebend war das hohe Risiko in dieser Sparte vor allem in der Wirtschaftskrise) 1937 Spartentrennung in der Rechtsschutz- versicherung zur Vermeidung von Interessenskonflikten 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

2.1 Entstehung und Entwicklung Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Aktiengesetz 1965 Versicherungsunternehmen haben auf die Spartentrennung mit der Bildung von Konzernen reagiert. Im Aktiengesetz von 1965 wurden die Rahmenbedingungen für solche Konzerne (Regelungen für Beherrschungsverträge) festgelegt und somit das Fortbestehen der Spartentrennung gesichert. 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

Koordinierungsarbeiten zum gemeinsamen Markt in Europa 1.2 Harmonisierung im gemeinsamen Markt Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Koordinierungsarbeiten zum gemeinsamen Markt in Europa Ab 1961 erste Gespräche; Einhaltung des Zeitplans (1965 für Nicht-Lebensversicherung und 1967 für Lebensversicherung) für erste Richtlinienentwürfe aber nicht möglich. Spartentrennung wegen sehr unterschiedlicher Handhabung in den einzelnen Mitgliedsländern ein zentrales Thema 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

Hauptsächlich wurden 4 Möglichkeiten diskutiert: 1.2 Harmonisierung im gemeinsamen Markt Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Hauptsächlich wurden 4 Möglichkeiten diskutiert: Spartentrennung in allen Ländern Aufhebung der Spartentrennung Spartentrennung für neue Unternehmen und getrennte Verwaltung für bereits bestehende Beibehaltung des Status Quo mit einer Rahmengesetzgebung zur Regelung der Niederlassungsfreiheit Die verschiedenen Vorschläge wurden in Direktiven- entwürfen vorgelegt aber immer wieder verworfen 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

1.2 Harmonisierung im gemeinsamen Markt Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Gegen Ende der siebziger Jahre wurde vor allem im Richtlinienentwurf für die Lebensversicherung die Spartentrennung als Lösung für alle EWG Länder vorgeschlagen. Zwar wurden weitreichende Ausnahmen anerkannt, für Neugründungen wurde die Spartentrennung jedoch als obligatorisch gesehen. In den Sparten der Nicht-Lebensversicherung zeichnet sich aber auch hier schon ein Abweichen vom Prinzip der Spartentrennung an. 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

1.3 Spartentrennung Heute Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 1985 Kehrtwende der EWG Im Weißbuch wurde das Prinzip der Mindestnormen festgehalten, welches jedem Land ein Wahlrecht zur Beibehaltung seiner bisherigen Regelung gab. Festlegung von Rahmenbedingungen, um Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu gewährleisten Regelmäßige Überprüfung der Regelung und Umsetzung der Veränderungen in den Versicherungsrichtlinien der Durchführungsgesetze 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

1.3 Spartentrennung Heute Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Wahl zur Erhaltung der Spartentrennung in der Lebensversicherung und der Krankenversicherung Aufhebung der Spartentrennung in der Kreditversicherung und der Rechtsschutzversicherung (Spartentrennung wurde durch andere Sicherheitsmechanismen z.B. Garantiefond ersetzt) Beobachtung der Umsetzung der Durchführungsgesetze und Nachbesserungen im Zuge der Einführung des europäischen Binnenmarktes 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

Allgemeine Akzeptanz der Spartentrennung 1.3 Spartentrennung Heute Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Allgemeine Akzeptanz der Spartentrennung Abschaffung der Spartentrennung würde eine Unsicherheit am Versicherungsmarkt nach sich ziehen, die es zu vermeiden gilt. Nachteile durch Konzernbildung weitgehend ausgeglichen: Allbranchenangebot möglich Gemeinsame Verwaltung und Vermarktung der Produkte der Unternehmen eines Konzerns 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

Solvency II wie Basel II nur für Versicherungen (3-Säulen-System) 1.4 Zukunft nach Solvency II Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Modernisierung der Solvenzaufsicht Solvency II wie Basel II nur für Versicherungen (3-Säulen-System) Neue Anforderungen an Solvabilitätsreserve und neue aufsichtsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten Konkursabsicherung (Hauptaufgabe der Spartentrennung) als großes Plus 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

1.4 Zukunft nach Solvency II Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Konsequenzen Neue Diskussion um Spartentrennung Prof. Helten sehr aktiv Mögliche Abschaffung der Spartentrennung zur vollständigen Harmonisierung 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit Gliederung Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 1. Definition 2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

3. Internationaler Vergleich Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 3.1 Schweiz 3.2 Frankreich 3.3 Großbritannien 3.4 USA 3.5 Übersicht 3.6 Überlegungen der EU 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

 Mögliche Verluste sollen sich nicht auf die LV auswirken 3.1 Schweiz Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Spartentrennung für VU  Art. 13 des schweizerischen VAG Vorgaben zur Trennung: 1. Trennung zwischen Lebens- und Nicht- Lebensversicherung  Mögliche Verluste sollen sich nicht auf die LV auswirken  LV-Verträge sollen dauernd erfüllbar sein 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

 Vermeiden eines Interessenskonflikt 3.1 Schweiz Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Vorgaben zur Trennung: 2. Trennung der Rechtsschutzversicherung gegenüber den anderen Sparten  Vermeiden eines Interessenskonflikt Vorgabe für ausländische Versicherer:  Entweder Zulassung für Nicht-LV oder Gründung einer Tochtergesellschaft 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

Spartentrennung für VUs  Artikel R 321-4 des Code des Assurances 3.2 Frankreich Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Spartentrennung für VUs  Artikel R 321-4 des Code des Assurances Vorgabe zur Trennung: LV-Unternehmen dürfen nur die LV als Hauptbranche betreiben Aber: LV-Unternehmen dürfen zusätzlich das Individualitätsrisiko mitversichern (durch ministeriellen Beschluss) 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

Trends hin zur Lockerung erkennbar: 3.2 Frankreich Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Trends hin zur Lockerung erkennbar: Seit kurzem betreiben LV-Unternehmen zusätzlich die Unfall- und Krankenversicherung Außerdem: VU dürfen in Frankreich (nach entsprechender Zulassung) auch für andere zugelassene VU als Vermittler auftreten und VV anderer Branchen abschließen 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

Versicherungsgeschäfte werden unterschieden in: 3.3 Großbritannien Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Versicherungsgeschäfte werden unterschieden in:  Long-term business (Unterteilung aller langfristigen VV in 7 Klassen, u.a. LV, Rentenversicherung)  General business (Unterteilung aller anderen Versicherungssparten in 17 Klassen, u.a. Unfall-, Kasko-, Transportversicherung) Gemäß Insurance Companies Act 1982 gibt es keine Zulassungen mehr für long-term und general business für ein und dasselbe VU 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

3.3 Großbritannien Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Ausnahmen:  Das long-term business bezieht sich rein auf das Rückversicherungsgeschäft  VU kann beide Zulassungen beantragen  VU hat bereits früher die Zulassung für beide Bereiche erhalten. Bereits existierende Komposit- VU haben einen besonderen Bestandsschutz und fallen nicht unter die Spartentrennung  VU kann beide Zulassungen behalten  Alle anderen VU müssen jeweils selbständige Gesellschaften gründen, wenn sie in beiden Bereichen gleichzeitig tätig sein wollen 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

3.3 Großbritannien Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Die Literatur zeigt, dass die Spartentrennung in der Vergangenheit oft zur Diskussion stand:  Am Anfang war Spartentrennung in der Praxis üblich  Diesen Grundsatz gab man jedoch wieder auf, es reichte, wenn ein Allbranchen-VU für bestimmte Sparten (LV, Spar- und Arbeitgeberhaftpflicht- versicherung) getrennte Fonds bildete  Der Entwurf des Insurance Companies Act 1973 sah Spartentrennung zwar vor, die Idee wurde aber wieder fallengelassen 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

Die meisten Staaten befolgen heute den Grundsatz der Spartentrennung 3.4 USA Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Die meisten Staaten befolgen heute den Grundsatz der Spartentrennung Vorgaben zur Trennung: 1. Trennung zwischen LV und Nicht-LV 2. Trennung der Kautionsversicherung 3. Trennung der Hypothekenausfall- versicherung 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

3.4 USA Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Aber: strengere Spartentrennung in der Vergangenheit:  Trennung von „fire and marine“ (Feuer- und Transportversicherung) von casuality insurance (alle anderen Sach-, Haftpflicht- und sonstige Schadensversicherungen)  Grund: neuere Versicherungsarten wurden aufgrund des höheren Risikos von den traditionellen Sparten getrennt  Im Laufe der Zeit und mit größerer Erfahrung wurde diese Spartentrennung überflüssig  verschiedene Formen der Komposit-VUs entstanden 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

3.4 USA Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Auch die scharfe Trennung zwischen LV und Nicht-LV wurde in den einzelnen Bundesstaaten gelockert, z.T. sogar aufgegeben Gründe: Interesse der LV-Unternehmen an Diversifikation, Sorge um Angebotslücken auf dem Markt, Kapitalmittel der LV-Unternehmen bringen Wettbewerb in Schwung Trotzdem: Sicherung der Ansprüche aus LV-Verträge muss gewahrt bleiben! 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

Schweiz: Großbritannien: 3.5 Übersicht Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Schweiz: Großbritannien: Spartentrennung für die LV Spartentrennung für long-term und Rechtsschutzversicherung und general business Frankreich: USA: Spartentrennung für die LV Spartentrennung für die LV, Kautions- und Hypotheken- ausfallversicherung 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

3.6 Überlegungen der EU Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Durch die unterschiedlichsten Ausprägungen der Spartentrennung entstehen:  Probleme für die EU bei ihrem Streben nach Harmonisierung der EU-weiten aufsichts-rechtlichen Grundsätze  Probleme für den gemeinsamen Markt, da sie zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

Verschiedenste Ansätze führten zu folgender Lösung: 3.6 Überlegungen der EU Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Verschiedenste Ansätze führten zu folgender Lösung:  Länder können das strikte Spartentrennungsgebot beibehalten oder sogar einführen (siehe Deutschland)  Bereits bestehende Mehrbranchen-VU dürfen in strikt spartengetrennte Mitgliedsstaaten eintreten, Erteilung der Zulassung obliegt dem jeweiligen Staat 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

3.6 Überlegungen der EU Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß  Diese Mehrbranchen-VU dürfen nur die LV-, Kranken- und Unfallversicherungszweige betreiben  Voraussetzung für derartige Mehrbranchen-VU: Mitgliedsstaat macht von dieser Option der Zulassung Gebrauch und für jede Sparte wird eine getrennte Verwaltung eingerichtet 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

3.6 Überlegungen der EU Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Ergebnis:  Am Grundsatz der Spartentrennung (was die Verwaltung betrifft) wird festgehalten  Aber: es kann passieren, dass bestimmte Sparten, wie z.B. die Lebensversicherung, innerhalb eines Mehrbranchen-VUs im Falle einer Insolvenz für mögliche Verluste aus anderen Sparten haftet 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit Gliederung Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß 1. Definition 2. Historische Entwicklung 3. Internationaler Vergleich 4. Fazit 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

4. Fazit Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Unterschiedlichste Ausprägungen der Spartentrennung auf den verschiedenen Versicherungsmärkten  mit unterschiedlichen Begründungen Noch konnte Deutschland an seinem Grundsatz der Spartentrennung festhalten, doch es bleibt abzuwarten, ob er zukünftig noch Bestand haben wird 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Institut für Betriebswirtschaftliche Risikoforschung und Versicherungswirtschaft Analyse des Spartentrennungsprinzips bei Versicherungsunternehmen Referenten: Sebastian Kaiser , Monika Weiß Danke für Ihre Aufmerksamkeit 30.11.2004 Proseminar zur Versicherungsbetriebslehre