Haftungsfragen bei Debit - Kartenzahlungsvorgängen

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Arbeitnehmerhaftung und Arbeitgeberrisiko
Advertisements

Kartengestützer (elektronischer) Zahlungsverkehr
Probeklausur Z I vom Prof. Dr. Christoph Paulus
§ 307 BGB Benno´s Baumarkt 3. Es wird vermutet, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, wenn seit Gefahrübergang nicht.
Was tun, wenn die Arbeit nicht mehr zu schaffen ist?
Gesetzliche Bestimmungen zu
Was versteht man unter Haftung? (1)
1 Bei Anruf Vertrag?. 2 Der Anruf Die Bestätigung Die Rechtslage Das Problem Was die Verbraucherzentrale tun kann Was Verbraucher tun können Information.
Prüfungsthemen.
Schadenersatz Für die Pflichtverletzung aus den Kaufvertrags-pflichten ist Schadensersatz möglich, wenn der Schuldner an der Pflichtverletzung schuld ist!
Die Magische Wand Der Zahlungsverkehr Der Zahlungsverkehr
Aufsichtspflicht für Jugendleiter und Ferienbetreuer
Haftung, Gewährleistung - Preisvereinbarung
Schadensausgleich im Arbeitsverhältnis
6. Umsatzsteuer Grundlagen
§ 3 Gefahrtragung bei Unmöglichkeit der Leistung
Geplant zum : Das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.
§ 377 HGB (Untersuchungs- und Anzeigeobliegenheit)
II. Teil: Individualarbeitsrecht
Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) Vortrag von Prof. Dr. Kurt Spera VVV.
Neugründer Informationen
Erdungsmaßnahmen bei der Feuerwehr zur Ableitung statischer Aufladung
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
ÖWR-LV Kärnten, Haftungsfragen der Organisation 1 Haftungsfragen in der ÖWR Rechtliche Grundlagen für o Die Organisation o Funktionäre
Deckung / Haftung Kreisdiagramm: Farben entsprechend corporate design, Legende und Werte werden automatisch aktualisiert.
Prospekthaftung im Internet-Zeitalter
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Januar 2013 Az
Übersicht 1 § 630b BGB Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist,
Mangelhafte Lieferung
Anspruchsprüfung © sl 2002.
Das neue Gewährleistungsrecht
UNS-Beratertreffen Rechtliche Aspekte und Haftungen aus Berateraufträgen 8. April 2005 Mag. Ferdinand Wallner.
… der BZB Krefeld für Lehrgangsteilnehmer
§ 9 Ansprüche aus dem Rückabwicklungsverhältnis
Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit
Aufklärung bei Fehlbildungen
Hardheim - Geschichte und Genealogie
Gemeinsame Tagung Bezirksleitung und Kreiswasserwachten
Haftung Ausbildung zum DKV-Fahrtenleiter.
EINHEIT 3 – Vertragliche Schuldverhältnisse I
Allgemeines Die Gemeinde ist eine juristische Person und damit Träger von Rechten und Pflichten. Sie handelt durch ihre Organe oder ihre Bediensteten.
Fall: Neuwagenkauf gem. NWVB 2002
Aufbaukurs Gandersheim
Kartenzahlung.
Hinweise zur Sperre von Spielern nach einer Roten Karte mit Bericht
Verbraucherrechterichtlini e Reform zum
Lieferungsverzug Zu-Spät-Lieferung
Crashkurs Zivilrecht Gruppe Prof Avenarius/Haferkamp
Geschäftsplanpräsentation
Gold – Spekulativer kurzfristiger Kauf Allerdings mit klaren Bedingungen.
Ziel: Ausgleich von Interessen-beeinträchtigungen
Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Abgrenzung Privatrecht / Öffentliches Recht
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth.de Vorlesung vom , – Uhr 1.
By Tabea May, Kevin Schmitt und Bilal Khan
Rechte & Pflichten TEIL – Rechtliche Sicht.
Pflichtübung aus Europarecht 13. Mai 2015
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Anlagenreferat, Mag. Klaus Ebner Wildbachbegehungen Rechtsgrundlagen und Konsequenzen der Nichtdurchführung.
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos
I. Personengesellschaften
Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Antwort 1 Antwort 2 Antwort 3 Antwort 4 Antwort 5 Antwort 6 Fragenbandwurm Lege das Band von hinten zur.
Haftung und Versicherungsschutz des Tourenleiters HAFTUNG ALLGEMEIN: Erwachsene Kinder.
Ein Service von: Aufsichtspflicht für Jugendleiter und Ferienbetreuer.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Haftung im Steuerrecht für gemeinnützige Vereine.
Beispiel sittenwidriger Klauseln1 Beispiel für sittenwidrige Klauseln HG Wien , 18 Cg 74/06f.
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
Schlechtleistungs- SPECIAL
Fortfall der Vertragsbindung Teil II. Vorlesungsgliederung I. Begriff des Vertrages II. Abschluss und Inkrafttreten von Verträgen III. Auslegung von Verträgen.
§ 1330 ABGB (1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er berechtigt, den Ersatz.
Methodenlehre der Rechtswissenschaft
 Präsentation transkript:

Haftungsfragen bei Debit - Kartenzahlungsvorgängen Die Autorisierung bei Kartenzahlungen umfasst  Kontrolle der eingegebenen PIN  Prüfung der Echtheit der Karte (MM-Karte)  Kontrolle einer möglichen Sperre  Prüfung der Einhaltung des Verfügungsrahmens durch den Berechtigten (Karteninhaber) autorisierte Kartenverfügung durch den Berechtigten (Karteninhaber) nicht autorisierte Kartenverfügung vor der Sperranzeige nach der Sperranzeige 08.09.2011

Erstattungsansprüche des Kontoinhabers : Erfasste Zahlungsvorgänge : bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer :  Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten  Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen  Aufladung der GeldKarte  Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos 08.09.2011

Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers : (Verpflichtungen der Bank) durch den Berechtigten autorisierte Kartenverfügung durch den Berechtigten nicht autorisierte Kartenverfügung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer... Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Die Bank hat gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Konto des Karteninhabers belastet, muss die Bank dieses wieder auf den ursprünglichen Stand bringen. (Stornopflicht) 08.09.2011

Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers : (Verpflichtungen der Bank) durch den Berechtigten autorisierte Kartenverfügung durch den Berechtigten nicht autorisierte Kartenverfügung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer...  der Kontoinhaber kann von der Bank Ersatz für einen Schaden verlangen, der nachweislich über die Erstattungs- und Stornorechte hinausgeht  Ansprüche gegen die Bank sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der Kartenverfügung darüber unterrichtet hat.  Schadensersatzansprüche kann der Kontoinhaber auch nach Ablauf der 13 Monate geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. 08.09.2011

Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers : (Verpflichtungen der Bank) durch den Berechtigten autorisierte Kartenverfügung durch den Berechtigten nicht autorisierte Kartenverfügung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer... Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben. (§ 254 BGB) § 254 BGB : Mitverschulden (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. (2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung. 08.09.2011

Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers : (Verpflichtungen der Bank) durch den Berechtigten autorisierte Kartenverfügung durch den Berechtigten nicht autorisierte Kartenverfügung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer... Die Haftung der Bank ist auf 12.500 Euro je Kartenverfügung begrenzt. Die betragsmäßige Haftungsbeschrän-kung auf 12.500 Euro gilt hier nicht 08.09.2011

Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers : (Verpflichtungen der Bank) Die betragsmäßige Haftungsbeschränkung auf 12.500 Euro gilt ebenfalls nicht :  bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,  für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat  für den dem Kontoinhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Karteninhaber Verbraucher ist. 08.09.2011

bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer... Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige: (Verpflichtungen des Kontoinhabers – leichtere Fahrlässigkeit) durch den Berechtigten nicht autorisierte Kartenverfügung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer...  Verliert der Karteninhaber (Verbraucher) seine Karte oder PIN  werden dem Karteninhaber Karte oder PIN gestohlen oder kommen sie sonst abhanden  und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen  haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden in Höhe von maximal 150 Euro. 08.09.2011

bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer... Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige: (Verpflichtungen des Kontoinhabers – leichtere Fahrlässigkeit) durch den Berechtigten nicht autorisierte Kartenverfügung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer...  Verliert der Karteninhaber (kein Verbraucher) seine Karte oder PIN  werden dem Karteninhaber Karte oder PIN gestohlen oder kommen sie sonst abhanden  und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen  Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher oder handelt es sich um Verfügungen außerhalb Deutschlands / EWR : volle Haftung durch den Kontoinhaber bis in Höhe des Verfügungsrahmens 08.09.2011

bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer... Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige: (Verpflichtungen des Kontoinhabers – leichtere Fahrlässigkeit) durch den Berechtigten nicht autorisierte Kartenverfügung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer...  ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen der Karte oder PIN vorliegt  wenn der Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte oder PIN fahrlässig verletzt hat  und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen  haftet der Kontoinhaber für die hierdurch entstandenen Schäden bis zu einem Betrag von maximal 150 Euro, 08.09.2011

bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer... Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige: (Verpflichtungen des Kontoinhabers – grobe Fahrlässigkeit/ Betrug) durch den Berechtigten nicht autorisierte Kartenverfügung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer...  hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten - vorsätzlich - oder grob fahrlässig verletzt - oder in betrügerischer Absicht gehandelt,  trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang.  Gilt ein Verfügungsrahmen, beschränkt sich die Haftung für Schäden jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen (Regelfall) . 08.09.2011

bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer... Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige: (Verpflichtungen des Kontoinhabers – grobe Fahrlässigkeit/ Betrug) durch den Berechtigten nicht autorisierte Kartenverfügung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer... Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn  er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der Bank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst sowie der Polizei schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat,  die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt war (z. B. im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt wurde),  die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde. 08.09.2011

bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer... Haftung des Kontoinhabers ab der Sperranzeige: (Verpflichtungen des Kontoinhabers) durch den Berechtigten nicht autorisierte Kartenverfügung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer...  Sobald der Bank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst und der Polizei - der Verlust oder Diebstahl der Karte, - die missbräuchliche Verwendung - oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN angezeigt wurde,  übernimmt die Bank alle danach durch Verfügungen entstehenden Schäden.  Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht,  trägt der Kontoinhaber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden. 08.09.2011