Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 14. November 2006 Ulrich Kaiser: Vorstellung des Entwurfs Zeitplanung und Arbeitsprogramm.

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 Präsentation transkript:

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 14. November 2006 Ulrich Kaiser: Vorstellung des Entwurfs Zeitplanung und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2009 anlässlich des Wasserforums 2006 Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen – Auf dem Weg zum Bewirtschaftungsplan

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Meilenstein in der Wasserpolitik 22. Dezember 2000: Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik)

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Bezugspunkte in der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) Präambel (14) (14) Der Erfolg der vorliegenden Richtlinie hängt von einer engen Zusammenarbeit und kohärenten Maßnahmen auf gemeinschaftlicher, einzelstaatlicher und lokaler Ebene ab. Genauso wichtig sind jedoch Information, Konsultation und Einbeziehung der Öffentlichkeit, einschließlich der Nutzer.

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Präambel (46) (46) Um eine Beteiligung der breiten Öffentlichkeit, einschließlich der Wassernutzer, an der Erstellung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete sicherzustellen, ist es nötig, über geplante Maßnahmen in geeigneter Weise zu informieren und über deren Fortschreiten zu berichten, damit die Öffentlichkeit einbezogen werden kann, ehe endgültige Entscheidungen über die nötigen Maßnahmen getroffen werden. Bezugspunkte in der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG)

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Hessische Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung I Internetauftritt

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Hessische Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung II Wasserforum Hessen

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Hessische Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung III Faltblattreihe "Wasser in Europa – Wasser in Hessen"

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Hessische Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung IV Beirat zur Umsetzung der WRRL in Hessen

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Hessische Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung V Regionalkonferenzen zur Bestandsaufnahme in Hessen

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Information und Anhörung der Öffentlichkeit Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, spätestens Ende 2006 beginnend, zu einem Zeit- und Arbeitsplan, zu den wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen.

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Artikel (14) Information und Anhörung der Öffentlichkeit (1)Die Mitgliedstaaten fördern die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung dieser Richtlinie, insbesondere an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass sie für jede Flussgebietseinheit folgendes veröffentlichen und der Öffentlichkeit, einschließlich den Nutzern, zugänglich machen, damit diese Stellung nehmen kann: a) einen Zeitplan und ein Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Plans, einschließlich einer Erklärung über die zu treffenden Anhörungsmaßnahmen, und zwar spätestens drei Jahre vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Plan bezieht; b) einen vorläufigen Überblick über die für das Einzugsgebiet festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, und zwar spätestens zwei Jahre vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Plan bezieht; c) Entwürfe des Bewirtschaftungsplans für die Einzugsgebiete, und zwar spätestens ein Jahr vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Bewirtschaftungsplan bezieht. Auf Antrag wird auch Zugang zu Hintergrunddokumenten und -informationen gewährt, die bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplanentwurfs herangezogen wurden. (2) Um eine aktive Einbeziehung und Anhörung zu ermöglichen, räumen die Mitgliedstaaten für schriftliche Bemerkungen zu diesen Unterlagen eine Frist von mindestens sechs Monaten ein. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die aktualisierten Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete. Bezugspunkte in der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG)

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 ANHANG VII BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNE FÜR DIE EINZUGSGEBIETE A. Die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete enthalten folgende Angaben: […] 9. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit, deren Ergebnisse und der darauf zurückgehenden Änderungen des Plans; […] 11. Anlaufstellen und Verfahren für die Beschaffung der Hintergrund- dokumente und -informationen gemäß Artikel 14 Absatz 1, insbesondere Einzelheiten der Kontrollmaßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 3 Buchstaben g) und i) der aktuellen Überwachungsdaten, die gemäß Artikel 8 und Anhang V erhoben worden sind. Bezugspunkte in der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG)

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Eine nationale Umsetzung erfolgte in § 5 Information und Anhörung der Öffentlichkeit des Hessischen Wassergesetz (HWG) vom 6. Mai Umsetzung von Art. 14 EG-WRRL in nationales Recht

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Phasen der Umsetzung gemäß EG-WRRL

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß EG-WRRL / HWG Inkrafttreten 2001 Aktive Einbeziehung aller interessierten Stellen Erarbeitung und Veröffent- lichung Zeitplan und Arbeitsprogramm Erarbeitung und Veröffent- lichung Wichtige Bewirtschaftungsfragen Erarbeitung und Veröffent- lichung Entwurf des Bewirtschaftungsplans

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Das Arbeitsprogramm ergibt sich aus § 36b WHG, wo die Themen des Bewirtschaftungsplans beschrieben werden. Arbeitsprogramm

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Zeitplan zur Aufstellung des Bewirtschaftungsplans 2009

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Zeitplan der Anhörungsmaßnahmen 2005 bis 2009

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Zeitplan der Anhörungsmaßnahmen 2006 bis 2009

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz November 2006 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Foto: Dr. Stephan von Keitz