Dr. Johann-Gerhard Fritsche

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Dr. Johann-Gerhard Fritsche Öffentlichkeitsbeteiligung Regionalkonferenz Ergebnisse der Bestandsaufnahme für den Bereich Grundwasser Bearbeitungsgebiet Main 12. Juli 2004 Dr. Johann-Gerhard Fritsche

Ausblick Gliederung Vorbemerkungen Ergebnisse der Bestandsaufnahme Ziel, Umsetzung Ablauf der Bestandsaufnahme Ergebnisse der Bestandsaufnahme Lage, Grenzen und Beschreibung der Grundwasserkörper Grundwasserchemie Grundwassermenge Sonstige anthropogene Einwirkungen grundwasserabhängige Landökosysteme Ausblick

Ziel: "Guter Zustand" bis 2015 (Artikel 1 + 4) Vermindern oder Begrenzen der Einleitung von Schadstoffen Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung Verhindern einer Verschlechterung des Zustands der Grundwasserkörper Schützen, Verbessern und Sanieren der Grundwasserkörper Trendumkehr

Integrierter Gewässerschutz: Umsetzungsrahmen Europäischer Maßstab (Bezugsebene: Flussgebiete) Integrierter Gewässerschutz: (Grundwasser + oberirdische Gewässer, qualitativ + quantitativ, ökologisch + ökonomisch) Vorgaben: EG-WRRL, LAWA-Arbeitshilfe, hessisches Handbuch Qualitätskontrolle: Gremien, Arbeitsgruppen

Umsetzung im Grundwasserbereich Dez. 2004 Dez. 2006 Dez. 2009 Dez. 2015 Bestandsaufnahme, erneut ab 2013 alle 6 Jahre Erstbeschreibung (EB) Berücksichtigung der "Tochterrichtlinie Grundwasser" Weitergehende Beschreibung (WB) Guter Zustand Zielerreichung bis 2015: wahrscheinlich unklar/unwahrscheinlich Monitoring, alle 6 Jahre Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme

Bestehende Gesetzesgrundlagen, Verordnungen und Richtlinien zum Grundwasserschutz Grundwasserabhängige Landökosysteme: FFH, NSG, LSG Allgemeiner GW-Schutz: Grundwasserverordnung, EG-Nitratrichtlinie, WHG, HWG usw. Wasserschutzgebiete: WHG, HWG, Musterschutzgebietsv. Straßen in Wassergewinnungsgebieten: RiStWaG Trinkwassergewinnung: TrinkwV, RUV Altlasten: BBodschGes, HAltlastG, GwVwV Wasserhaushaltsgesetz, Hessisches Wassergesetz (HWG, 2002), Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV, Neufassung 1995)), Verwaltungsvorschrift zu § 77 HWG für die Sanierung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen im Hinblick auf den Gewässerschutz (GwVwV), Richtlinien für den Straßenbau in Wassergewinnungsgebieten (RiStWaG), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Hess. Altlastengesetz (HAltlastG, 1994), Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS), Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17.Dez. 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (Grundwasserverordnung, BGBL, 1997), Hess. Verwaltungsvorschrift Wasserschutzgebiete: 1. Landwirtschaft in WSG, 2. Festsetzung von WSG, 3. Muster WSG-Verordnung Industrie: VAwS

Ergebnisse der Bestandsaufnahme Lage und Grenzen der Grundwasserkörper Beschreibung der Grundwasserkörper Grundwasserqualität Grundwassermenge Analyse sonstiger anthropogener Einwirkungen grundwasserabhängige Landökosysteme Charakterisierung der Grundwasserkörper Klassifizierung der Grundwasserkörper

Bestandsaufnahme (Potenzialerfassung, Klassifizierung) Grundwasserkörper (GWK) unklar/unwahrscheinlich wahrscheinlich ZielerreichungeB unklar/ unwahrscheinl. wahrscheinl. ZielerreichungwB (incl. Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten) Lage und Grenzen der GWK Der erste Schritt zur Umsetzung der WRRL ist eine flächendeckende Bestandsaufnahme nach Artikel 5 WRRL (bis Ende 2004). Im Rahmen der Bestandsaufnahme ist zu prüfen, ob die Ziele der WRRL bereits derzeit erreicht werden, oder ob bei erkennbaren Defiziten evtl. Maßnahmen zur Zielerreichung umzusetzen sind (im Rahmen der Maßnahmenprogramme bis 2009). In der erstmaligen Beschreibung erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der GW-Körper. Punktquellen Diffuse Quellen (Siedlung, N-Eintrag Emissionsansatz, N-Eintrag Immissionsansatz) Menge Die GWK, wo die Gefahr besteht, dass sie die Ziele der WRRL nicht erreichen, sind einer weitergehenden Beschreibung zu unterziehen. nur im Hinblick auf die nach der erstmaligen Beschreibung festgestellten Belastungen

Ein Grundwasserkörper ist nach Art 2, Ziff Ein Grundwasserkörper ist nach Art 2, Ziff. 13 der WRRL ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter Verschneidung von: a) oberirdischen Einzugsgebieten b) Hydrogeologischen Teilräumen

Ein Grundwasserkörper ist nach Art 2, Ziff Ein Grundwasserkörper ist nach Art 2, Ziff. 13 der WRRL ein abgegrenztes Grundwasservolumen innerhalb eines oder mehrerer Grundwasserleiter Verschneidung von: a) oberirdischen Einzugsgebieten b) Hydrogeologischen Teilräumen

der Grundwasserkörper, Hessen Lage und Grenzen der Grundwasserkörper, Hessen Datengrundlage oberirdische Einzugsgebiete Hydrogeologische Teilräume Ergebnis 124 Grundwasserkörper mittlere Flächengröße rd. 170 km2 Lage und Grenzen der Grundwasserkörper (GWK): Vorgehensweise: Verschneidung von Hydrologie (Teileinzugsgebiete oberirdischer Gewässer) und Hydrogeologie (hydrogeologische Teilräume Ergebnis: In Hessen 124 Grundwasserkörper mittlere Flächengröße: 173 Km2 Die Abstimmung der GW-Körper mit den Nachbarländern ist größtenteils abgeschlossen.

Grundwasserkörper, BG Main gesamt Gesamtfläche 27.235 km² Hessen 5.061 km², 19 % Bayern 19.722 km², 72 % Baden-Württemberg 1.656 km², 6 % Thüringen 796 km², 3 % gesamtüberblick MR

oberirdische Einzugsgebiete Hydrogeologische Teilräume Lage und Grenzen der Grundwasserkörper, Main, Teil Hessen Datengrundlage oberirdische Einzugsgebiete Hydrogeologische Teilräume Ergebnis Gesamtfläche (He): 5.061 km² 21 Grundwasserkörper 1 – 871 km² Fläche (Anteil) mittlere Flächengröße: 241 km2 Lage und Grenzen der Grundwasserkörper (GWK): Vorgehensweise: Verschneidung von Hydrologie (Teileinzugsgebiete oberirdischer Gewässer) und Hydrogeologie (hydrogeologische Teilräume Ergebnis: In Hessen 124 Grundwasserkörper mittlere Flächengröße: 173 Km2 Die Abstimmung der GW-Körper mit den Nachbarländern ist größtenteils abgeschlossen.

Beschreibung der Grundwasserkörper Bundesweite Gliederung in hydrogeologische Großräume, Räume und Teilräume (Teil HÜK 200) Teilräume: Wichtigste gemeinsame hydrogeologische Eigenschaften der darin enthaltenen hydrogeologischen Einheiten (Textform und Tabellen): -Gesteinsart -Verfestigung -Durchlässigkeit -Geochemischer Gesteinstyp -Hohlraumart -Wasserwirtschaftliche Nutzbarkeit Main (He): 15 Teilräume Hinweise zu den Karten: erst eB, dann wB

Charakterisierung der Deckschichten Basis: Karte der Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers (Ableitung aus GÜK 300) Umattributierung nach LAWA-Vorgaben: 3 Stufen der Schutzwirkung der Deckschichten Abstimmung mit Nachbarländern Nur als Übersicht gedacht, da keine Berücksichtigung von Bodeneigenschaften, Grundwasserneubildung und Flurabstand Berücksichtigung der genannten Eigenschaften bei GWK mit Zielerreichung unklar/unwahrsch.

Einstufung der Belastungen: Potenzialbetrachtung, Klassifizierung: Grundwasserbeschaffenheit Punktquellen diffuse Quellen Grundwassermenge Sonstige anthropogene Einwirkungen Hinweise zu den Karten: erst eB, dann wB

Grundwasser beschaffenheit  Punktquellen (eB) Datengrundlage: Auswahl aus Datenbank: Altablagerungen/Altstandorte/ GW-Schadensfälle Methode: Wirkungskreis 1 km2 Wirkungsflächen > 33 % GWK? Ergebnis: 212 km2, 4,2% (M, He) höchster Anteil pro GWK: 24,5 % Zielerreichung wahr- scheinlich (keine wB) WICHTIG: Punktquellen werden wie bisher kostenintensiv untersucht, bewertet und saniert Vorgehensweise: Berücksichtigung der ALTIS-Daten "Altlasten-Informationssystem Hessen" des HLUG (Altablagerung, Altstandorte, GW-Schadensfälle) Berücksichtigung der Punktquellen mit GW-Relevanz Festlegung eines Wirkungsradius von einer Fläche von 1,0 km2 (pauschaler Ansatz nach LAWA-Arbeitshilfe) Bewertung: Summe der Wirkungs-Flächen > 33 %, dann ist der GW-Körper als pot. gefährdet einzustufen. Ergebnis: Aufgrund der Vorgehensweise wurde kein GW-Körper als pot. gefährdet eingestuft (keine Auswirkung auf den gesamten GW-Körper). Gleichwohl haben die grundwasserrelevanten Punktquellen eine große Bedeutung für den Grundwasserschutz. Die Hessische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, alle Altflächen zu erfassen, die altlastenverdächtige Flächen zu untersuchen und zu bewerten und die Altlasten unter Beachtung ökologischer Belange, der geplanten oder vorhandenen Nutzung und des Grundwasserschutzes zu sanieren oder zu sichern. Auf diese systematische Behandlung der Altlastenproblematik in Hessen wird in den Berichten an die EU verwiesen.

Grundwasserbeschaffenheit  Diffuse Quellen 1. Emissionsansatz 2. Immissionsansatz

Diffuse Quellen: Siedlungen Erstbeschreibung GW-Beschaffenheit Diffuse Quellen: Siedlungen Datengrundlage: dig. Daten der Landnutzung Gefährdungsabschätzung: Flächenanteil pro GWK Anteil > 33 % Zielerreichung: bei 1. GWK unklar/unwahrscheinlich 4,8 % der GWK 4,4 % der BG-Fläche Identifikation der diffusen Quellen: Siedlungen Vorgehensweise: Siedlungsflächen aus ATKIS-Daten (Amtlich Topographisch-Kartographischen Informationssystem) herausgenommen. Bewertung: Beträgt der Flächenanteil > 33 %, dann wird der GW-Körper als potenziell gefährdet eingestuft. Ergebnis: 3 GW-Körper wurden als potenziell gefährdet eingestuft. Diese sind in der weitergehende Beschreibung detaillierter zu betrachten.

Ergebnis: Zielerreichung wahrscheinlich Weitergehende Beschreibung GW-Beschaffenheit: Diffuse Quellen – Siedlungen Kriterien, Vorgaben der LAWA-Arbeitshilfe "aktive" Abwasserversickerung Versickerung von Abwässern aus Abwasserkanälen Verkehrsbelastung Industrieanlagen Lage und Grenzen der Grundwasserkörper (GWK): Vorgehensweise: Verschneidung von Hydrologie (Teileinzugsgebiete oberirdischer Gewässer) und Hydrogeologie (hydrogeologische Teilräume Ergebnis: In Hessen 127 Grundwasserkörper mittlere Flächengröße: 173 Km2 Die Abstimmung der GW-Körper mit den Nachbarländern ist größtenteils abgeschlossen. Ergebnis: Zielerreichung wahrscheinlich

Diffuse Quellen Emissionen Erstbeschreibung GW-Beschaffenheit Diffuse Quellen Emissionen Methode: N-Flächenbilanz auf Gemeindeebene, Wald 20 kg N/ha, Sonstige 5 kg N/ha. Summe > 50 kg N/ha in GWK? Zielerreichung: bei 2 GWK unklar/unwahrscheinlich 9,5 % der GWK 11,8 % der BG-Fläche Für jeden Grundwasserkörper wurde eine flächengewichtete N-Bilanz errechnet. Für die landwirtschaftlichen Flächen wurde eine N-Bilanz auf Gemeindeebene berücksichtigt, für Waldgebiete 20 kg N/(ha·a) in Ansatz gebracht und für sonstige Flächen 5 kg N/(ha·a) berücksichtigt. Aus diesen Flächen wurde der N-Überschuss pro Grundwasserkörper berechnet. Beträgt dieser mehr als 50 kg N/ha·a, gilt dieser als at risk (Emissionsansatz).