Hygienemanagement in der Altenpflege

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 Präsentation transkript:

Hygienemanagement in der Altenpflege In sämtlichen Bereichen des Gesundheitswesens stellen die Anforderungen eines ständig aktuellen Hygienemanagements eine selbstverständliche aber dennoch eine besondere Herausforderung dar. Die Einhaltung der gängigen Vorschriften und Empfehlungen vonseiten der Gesetzgeber, Behörden und fachlichen Organisationen verlangt eine stetige Weiterentwicklung und die Anpassung des Hygienemanagements durch: Hygienebegehungen und Hygieneanalysen Beratung zum Infektionsschutz- gesetz Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich Hygiene Erstellung von Desinfektionsplänen Beratung bei speziellen Fragestellungen

Rechtsgrundlagen der Hygienemaßnahmen: Gemeinschaftseinrichtungen nach §§ 33–36 Infektionsschutzgesetz vom 01.01.2001 sind Kinderkrippen, -gärten, -tagesstätten, -horte, Schulen, Ferienlager, Ausbildungseinrichtungen, Altenheime wie Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Heimgesetz oder vergleichbare Einrichtungen, z.B. Behandlungs-, Betreuungs- und Versorgungseinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte für Spätaussiedler, Asylbewerber und Obdachlosen- sowie Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.

Ein Hygienebeauftragter in der Einrichtung muss daher: rechtliche Grundlagen kennen, damit arbeiten können Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienepläne verstehen einfache Grundlagen der Mikrobiologie beherrschen Hygienemaßnahmen bei wichtigen Krankheiten kennen Desinfektionsmaßnahmen nach dem Bedarf anordnen Grundlagen zu mikrobiologischen Kontrollen beherrschen die Bewertung von mikrobiologischen Kontrollen verstehen Abfallgesetzgebung und Abfallklassifizierungen kennen Haus- und Körperungeziefer, Schädlinge feststellen können Küchenhygiene inkl. rechtlicher Grundlagen kennen die Konzeption der Lebensmittelhygieneverordnung prüfen die Personalschulung gemäß den rechtlichen Anforderungen durchführen, u.a. § 35 IfSG

Übliche Hygienemaßnahmen in der Altenpflege Desinfektion Abtötung bzw. Schädigung bestimmter unerwünschter Mikroorganismen mit dem Ziel, Infektionen zu verhindern Wäschedesinfektion Desinfektion von Ausscheidungen Allgemeine Hautdesinfektion/-antiseptik Flächendesinfektion und -reinigung desinfizierende Reinigung gezielte Flächendesinfektion Reinigung ohne Desinfektionsmittel Minimalthemen zur Erstellung eines HYGIENEPLANS in der Altenpflege !!! Schleimhautdesinfektion/ -antiseptik Elimination bzw. weitgehende Reduktion der physiologischen mikrobiellen Schleimhautflora Hygienische Händedesinfektion Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme zur Verhütung von Infektionen. Sie dient sowohl dem Schutz des Heimbewohners als auch dem eigenen Schutz.

Wie muss ein „Hygieneplan Pflege“ aussehen? Hygienebeauftragter überprüft und gewährleistet durch Hygienevisiten