Kooperation von Jugendhilfe und Schule –

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Kooperation von Jugendhilfe und Schule – Handlungsfelder, Stolpersteine und Herausforderungen Veronika Spogis Landesjugendamt Westfalen-Lippe Fachberaterin für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule 96.000 Einwohner Zwei unterschiedliche Systeme begegnen sich - Gemeinsamkeiten: Sie arbeiten mit der selben Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, Eltern) Sie arbeiten in dem gleichen räumlichen Bezugssystem (Sozialraum, Kommune, Kreis) Sie haben beide den Auftrag der Bildung und Erziehung Sie stellen beide neben der Familie die wichtigsten Sozialisationsinstanzen dar

Kooperation.... Zusammernarbeit zwischen Menschen, Organisationen, Systemen konkrete Projekte oder institutionalisierte Vorgänge gemeinsames Ziel / gemeinsame Aufgabe Grundlage für Kooperation wesentlicher Nutzen für die jeweiligen Partner Gleichberechtigte Partner Gründe für die Kooperation PISA-Schock Zusammenführen von formaler, nonformaler und informeller Bildung Schule entwickelt sich immer mehr zum Lebensraum von Kindern und Jugendlichen (Ganztagsangebote) Bündelung von Ressourcen für die gleiche Zielgruppe aufgrund zunehmend schwieriger wirtschaftlicher Situation Langjährige professionelle Erfahrungen bündeln

Kooperation von Jugendhilfe und Schule Gesetzliche Grundlagen der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in NRW: Jugendhilfe: § 81 SGB VIII § 7 Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW Schule: § 5 und § 9 Schulgesetz NRW § 7 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule   (1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen. (2) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten, dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird und die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gesichert ist. (3) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt wird. (1) Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für Kinder in die Grundschule zusammen. (2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen. (3) Vereinbarungen nach den Absätzen 1 und 2 bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz.

Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) § 81 Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit 1. Schulen und Stellen der Schulverwaltung, 2. ... zusammenzuarbeiten Polizei- und Ordnungsbehörden Buindesagentur für Artbeit Einrichtungen des Gesundheitsdienstes Justizvollzugsbehörden

Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW § 7 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen. (2) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten, dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird und die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gesichert ist.

Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt wird.

§ 5 Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Schulgesetz NRW § 5 Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für Kinder in die Grundschule zusammen. (2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen. (3) Vereinbarungen nach den Absätzen 1 und 2 bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz.

§ 9 Ganztagsschule, Ergänzende Angebote, Offene Ganztagsschule Schulgesetz NRW § 9 Ganztagsschule, Ergänzende Angebote, Offene Ganztagsschule (3) Der Schulträger kann mit Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten (Offene Ganztagsschule). Dabei soll auch die Bildung gemeinsamer Steuergruppen vorgesehen werden. Die Einbeziehung der Schule bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz.

Das breite Feld der Kooperation Handlungsfelder der Jugendhilfe Tageseinrichtungen für Kinder Jugendförderung Hilfen zur Erziehung Schulformen Grundschule Hauptschule Realschule Gymnasium Förderschulen Berufsbildende Schulen Gesamtschulen

Kooperation von Jugendhilfe und Schule Bereiche der Kooperation: Übergang Tageseinrichtungen für Kinder -Grundschule Ganztagsbetreuung Grundschule und Sek.I Jugendarbeit Jugendsozialarbeit Schulsozialarbeit Hilfen zur Erziehung (HzE) Jugendhilfeplanung/ Schulentwicklungsplanung

Handlungsfeld ‚Übergang TEK – Grundschule‘ Aktive Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule (Besuche und Hopitationen) Eltern zur Verfügung gestellte Bildungsdokumentationen Informationsveranstaltung für Eltern von 4-Jähringen zu vorschulischen Fördermöglichkeiten Gemeinsame Einschulungskonferenzen (Bildungsvereinbarungen NRW für TEK) Sprachförderung: Verschiedene Sprachförderkonzepte in TEK Sprachstandsfeststellung bei der Schulanmeldung Sprachförderkurse vor der Schule Entwurf Schulrechtsänderungsgesetz 2006: Sprachtests für Kinder zwei Jahre vor Einschulung. Wichtig für Sprachförderung, dass Sie TEK und Grundschule / schulamt in ihren Sprachstandserhebungsinstrumenten miteinander abstimmen und über Ergebnisse sich austauschen – Wenn Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gegeben ist.

Startphase offene Ganztagsschule (OGS) Jugendhilfe Schule

Handlungsfeld ‚Offene Ganztagsschule‘ (1) Gemeinsame Planung des Ausbaus (Steuerungsgruppen) Gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständins Verknüpfung von schulischen Lernformen und außerunterrichtlichen Lernangeboten - allerdings vorerst noch im additiven Modell Innovationsschub durch neue Lernkultur Integration besonders förderungsbedürftiger Kindern durch Einbeziehung von Hilfen zur Erziehung Elternberatung Personal des Ganztags und Lehrkräfte noch relativ unverbunden nebeneinander Zum Schuljahr 2005/06 gingen in Nordrhein-Westfalen 1.401 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich an den Start. Insgesamt 294 Schulträger (274 Kommunen und 20 Ersatzschulträger) hatten im dritten Jahr seit der Einführung den Antrag gestellt, Grund- und Sonderschulen in ihrer Trägerschaft zur Offenen Ganztagsschule umzuwandeln - rund 71.000 Kinder besuchen derzeit die Offene Ganztagsschule In Gütersloh: mit diesem Schuljahr insgesamt 9 OGS, und neun weitere OGS sind zu den nächsten beiden Schuljahren noch geplant. OGS ist nach Einschätzung von Dr. Norbert Reichel , der im Schulministerium für die Umsetzung der OGS federführend war, hält die Kooperation von JH und Schule als eines der anspruchvollsten Kooperationsprojekte. Die OGS hat sicherlich auch einen entscheidenden Beitrag dazu geliefert, dass Kooperationsstrukturen vor Ort eingerichtet wurden und zunehmend die Dezernate JH und Schule zusammengelegt werden. Individuelle schulische Förderung und Bildungs- und Erziehungsangebote durch pädagogisches Fachpersonal Elternberatung in Koop mit Jugendhilfe – z.F. Familienzentren Übernahme von Elternbeiträgen durch wirtschaftliche JH möglich

Handlungsfeld ‚Offene Ganztagsschule‘ (2) Empfehlungen zur Weiterentwicklung (Begleitstudie): Unterschiedlichkeit der Kinder im Ganztag in den Blick nehmen Gemeinsame Zielvorstellungen entwickeln Verknüpfung von Unterricht und Ganztag Qualifizierung des Personal gemeinsam durchführen Hausaufgabenbetreuung unter Qualitätsgesichtspunkten absichern Kommunikationsstrukturen entwicklen Kooperationsstrukturen verankern Träger der OGS kriteriengestützt auswählen Beschäftigungsverhältnisse absichern Zum Schuljahr 2005/06 gingen in Nordrhein-Westfalen 1.401 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich an den Start. Insgesamt 294 Schulträger (274 Kommunen und 20 Ersatzschulträger) hatten im dritten Jahr seit der Einführung den Antrag gestellt, Grund- und Sonderschulen in ihrer Trägerschaft zur Offenen Ganztagsschule umzuwandeln - rund 71.000 Kinder besuchen derzeit die Offene Ganztagsschule In Gütersloh: mit diesem Schuljahr insgesamt 9 OGS, und neun weitere OGS sind zu den nächsten beiden Schuljahren noch geplant. OGS ist nach Einschätzung von Dr. Norbert Reichel , der im Schulministerium für die Umsetzung der OGS federführend war, hält die Kooperation von JH und Schule als eines der anspruchvollsten Kooperationsprojekte. Die OGS hat sicherlich auch einen entscheidenden Beitrag dazu geliefert, dass Kooperationsstrukturen vor Ort eingerichtet wurden und zunehmend die Dezernate JH und Schule zusammengelegt werden. Individuelle schulische Förderung und Bildungs- und Erziehungsangebote durch pädagogisches Fachpersonal Elternberatung in Koop mit Jugendhilfe – z.F. Familienzentren Übernahme von Elternbeiträgen durch wirtschaftliche JH möglich

Handlungsfeld ‚Schulsozialarbeit‘ Beratung Unterrichtsbezogene Einzelfallhilfen Angebote zum sozialen Lernen Freizeit- und Betreuungsangebote Berufsorientierung und Übergang Schule/Beruf Elterarbeit Vernetzungsfunktionen Schulsozialarbeit in schulischer Trägerschaft Eng in Schule eingebunden Kooperation in den Stadtteil / mit Jugendhilfe ist von Engagement der Schule abhängig Schulsozialarbeit in Jugendhilfe-Trägerschaft Mit gezieltem Auftrag in Schulen tätig Kooperationsvereinbarungen über die Zusammenarbeit Beratung Unterrichtsbezogene Einzelfallhilfen Angebote zum sozialen Lernen Freizeit- und Betreuungsangebote Berufsorientierung und Übergang Schule / Beruf Elterarbeit Vernetzungsfunktionen

Handlungsfeld ‚HzE und Schule‘ HzE: Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppen Vollzeitpflege, Heimerziehung – Allgemeiner Sozialer Dienst Jugendamt informiert Schulen über Auftrag / Ziele / Inhalte des KJHG regelmäßige Kontakte zwischen Allgemeinem Sozialen Dienst (ASD) und Schulen herstellen und pflegen Absprachen treffen über Vorgehensweisen im Falle eines Verdachtes auf Kindeswohlgefährung Niedrigschwellige Angebote für Eltern, z.B. Sprechstunden von Beratungsstelle in Schule Kooperation im konkreten Einzelfall, z.B. Beteiligung von Lehrer/innen an Hilfeplanverfahren Zu 1. in welchen Fällen sie als JA wie agieren / eingreifen können KJHG: weg von staatlicher Eingriffsbehörde (JWG) hinzu: Hilfeleistungen anbieten die zur Bewältigung von Krisen, Problemlagen und Notsituationen beitragen. JH versteht sich als: helfend, beratend, unterstützend Kindeswohlgefährung: Kindesmisshandlung Kindesmissbrauch Vernachlässigung

Handlungsfeld Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung (1) Bisher: Jugendhilfeplanung: zuständig für quantitativen und qualitativen Ausbau der Jugendhilfe Schulverwaltungsamt: zuständig für äußere (quantitative) Entwcklung von Schule Schulaufsicht: zuständig für innere (qualitative) Entwicklung von Schule Neu: gemeinsame Verantwortung für Bildung, Betreuung und Erziehung Integr. Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Kommunale Bildungsplanung (12. Kinder- und Jugendbericht) Kummunale Bildungplanung wird auch vom Bundesjugendkuratorium gefordert, die eine eigene Stellungnahme ‚Neue Bildungsorte für Kinder und Jugendliche‘ dazu herausgegeben hat.

Gemeinsame Verantwortung anstatt Vereinzelung

Handlungsfeld Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung (2) Herausforderung: Mehr als nur Zusammenführung von drei bisher getrennten Bereichen Intergr. Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung abstimmen mit Sozial- und Stadtentwicklungsplanung Ziele formulieren von Politik / Leitung Unterstützung des Prozesses von höchster Ebene Sozialraumbezogenes Handlungskonzept Breite Informieren über Auftrag des §7 KJFöG Ressourcen zur Verfügung stellen (sozialräumliche) Strukturen schaffen Die Vorstellung, man legt das eine mit dem anderen zusammen oder die eine Planung kann in der anderen Planung aufgehen ist zu kurz gegriffen. Es sind die institutionelle Einbindung, das unterschiedliche Planungsverständis und die unterschiedlichen Planungsmethoden miteinander zu verbinden. Im Schulbereich: Aufhebung der Trennung von inneren und äußeren Schulangelegenheiten – schon geschehen im Kreis Herford (regionales Bildungsbüro) oder Stadt Münster hat scul- und Schulverwaltungsamt zusammengelegt.

Für ein Gelingen der Kooperation ist erforderlich: Einbeziehung aller Hierachieebenen: Politische Ebene Leitungsebene Führungsebene Arbeits-/Handlungsebene Hierarchieebenen sollten sich gemäß ihrer Funktionen angemessen einbringen Anäherung auf Systemischer Ebene: Systeme akzeptieren sich gegenseitig, von einander lernen, durch Kooperation eine eigene Veränderung zulassen. Handlungsspielräume ermöglichen; Gegenseitige Anerkennung in der Öffentlichkeit Annäherung auf der persönlichen Ebene: Grundlegend sind die Beziehung zwischen den handelnden Personen - Gegenseitige Zuschreibungen - Offenheit und Kritikfähigkeit - Positive Arbeitserfahrungen - Interesse aneinander - Verantwortungsbereitschaft - Bereitschaft zum Engagement - Gegenseitige Wertschätzung und gemeinsame Erfolgsanteile

Für ein Gelingen der Kooperation ist erforderlich: Annäherung erforderlich auf der systemischen Ebene und auf der persönlichen Ebene Hierarchieebenen sollten sich gemäß ihrer Funktionen angemessen einbringen Anäherung auf Systemischer Ebene: Systeme akzeptieren sich gegenseitig, von einander lernen, durch Kooperation eine eigene Veränderung zulassen. Handlungsspielräume ermöglichen; Gegenseitige Anerkennung in der Öffentlichkeit Annäherung auf der persönlichen Ebene: Grundlegend sind die Beziehung zwischen den handelnden Personen - Gegenseitige Zuschreibungen - Offenheit und Kritikfähigkeit - Positive Arbeitserfahrungen - Interesse aneinander - Verantwortungsbereitschaft - Bereitschaft zum Engagement - Gegenseitige Wertschätzung und gemeinsame Erfolgsanteile

Für ein Gelingen der Kooperation ist erforderlich: Schaffung von Strukturen, z.B.: Schule und Jugendhilfe in einem Dezernat regelmäßige gemeinsame Ausschusssitzungen Federführende und koordinierende Kooperationsstellen / Projektgruppen / Steuerungsgruppen / Regiestellen / Personen in der Kommune Bündnis für Erziehung, Runde Tische, sozialräumliche Arbeitskreise

Unterstützende Kommunikationsstrukturen Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung NRW Expertise “Bildungsprozesse im Kontext der Kooperation von Jugendhilfe und Schule” Insgesamt wurden 424 Kommunen und Landkreise angeschrieben, davon haben fast Zweidrittel geantwortet. Über 80% der antwortenden Kommunen geben an, dass in ihrem Bereich Kooperationsprojekte zwischen Jugendhilfe und Schule durchgeführt werden. - In 60% der Kommunen und Landkreisen mit Jugendamt liegen die Zuständigkeiten für Jugendhilfe und Schule in einem Dezernat/Geschäftsbereich. - In mehr als 40% aller Kommunen ist eine federführende Stelle für die Kooperation benannt. - Unterstützende Kommunikationsstrukturen und Gremien sind in zu einem hohen Anteil in allen Kommunen und Landkreisen themenspezifische Arbeitskreise.   Ergebnis einer Umfrage bei den Kommunen in NRW aus dem Jahr 2004 von Dr. Ulrich Deinet, FH Düsseldorf

Stolpersteine bei der Kooperation

Häufige Stolpersteine bei der Kooperation: Unklares Bild vom anderen System Überzogene Erwartungen Kooperation entsteht in einer Krisensituation Gegenseitige schwere Erreichbarkeit Gegenseitige Vorurteile und Vorbehalte Kooperation nicht auf gleicher Augenhöhe Keine strukturelle Absicherung der Kooperation Kooperation ist auf Leitungsebene und politischer Ebene nicht verankert

Bedingungen für eine gelingende Kooperation 7 K‘s der Vernetzung Kennen lernen Kommunikation Kooperation Koordination Kontinuität Konfliktfähigkeit Kleinräumigkeit Kennen lernen – Zeit nehmen sich gegenseitig kennen zu lernen – sich gegenseitig Auftrag, Möglichkeiten, Ressourcen vorstellen; z.B. über gemeinsame Fortbildungen Kommunikation – in regelmäßigem Kontakt sein – sich über Ziele und Wünsche austauschen und darüber verhandeln Kooperation – gemeinsam Handeln – Koordination – eine Koordination der Vernetzung ist von Nöten – Schaltstelle, der weiter vermitteln kann, der weiß, wer zuständig ist Kontinuität – Kontinuität schaffen – vor allem im persönlichen Bereich – KOOP sollte nicht nur an einer Person hängen Konfliktfähigkeit – Unstimmigkeiten ansprechen und klären Kleinräumigkeit – im Sozialraum agieren – dort Vernetzungsstrukturen schaffen

Kooperation von Jugendhilfe und Schule Herausforderungen Umsetzung einer kommunalen Bildungsplanung Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung auf den Weg bringen Schaffung von verlässlichen (sozialräumlichen) Kooperationsstrukturen Gemeinsamer Ausbau der Ganztagsbetreuung im Primar- und Sek I-Bereich Abgestimmtes Sprachförderkonzept Kennen lernen – Zeit nehmen sich gegenseitig kennen zu lernen – sich gegenseitig Auftrag, Möglichkeiten, Ressourcen vorstellen; z.B. über gemeinsame Fortbildungen Kommunikation – in regelmäßigem Kontakt sein – sich über Ziele und Wünsche austauschen und darüber verhandeln Kooperation – gemeinsam Handeln – Koordination – eine Koordination der Vernetzung ist von Nöten – Schaltstelle, der weiter vermitteln kann, der weiß, wer zuständig ist Kontinuität – Kontinuität schaffen – vor allem im persönlichen Bereich – KOOP sollte nicht nur an einer Person hängen Konfliktfähigkeit – Unstimmigkeiten ansprechen und klären Kleinräumigkeit – im Sozialraum agieren – dort Vernetzungsstrukturen schaffen

Kooperation von Jugendhilfe und Schule Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!