Universität zu Köln Humanwissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl „Erziehungshilfe und Soziale Arbeit“ Dipl.Reha.Päd. Anne Bihs http://www.hf.uni-koeln.de/30070.

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Universität zu Köln Humanwissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl „Erziehungshilfe und Soziale Arbeit“ Dipl.Reha.Päd. Anne Bihs http://www.hf.uni-koeln.de/30070 Enquetekommission des Landtags NRW Anhörung am 02.10.2009 „Kurzexpertise zum pädagogischen Gestaltungsbedarf in den Jugendarrestanstalten NRW“ Landtag Düsseldorf, 02.10.2009

Übersicht: Allgemeines Jugendarrest in NRW Handlungsempfehlungen

1. Allgemeines I Jugendarrest rechtlich regelt durch: §§ 13-16 JGG: Zuchtmittel (Verwarnung u. Auflagen) § 90 JGG: „Weckung des Ehrgefühls“, erzieherische Gestaltung Jugendarrestvollzugsordnung (JAVollzO) von 1976 Mindeststandards (Fachkommission Jugendarrest) Prämissen des SGB VIII, internationale Konventionen JA als Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest JA als „heilsamer Schock“, „Denkzettel“

1. Allgemeines II Zur Klientel des Jugendarrests: Anwendungsbereich unbestimmt: Unterscheidung „arresttauglich / arrestuntauglich“ Strafrechtliche Vorbelastungen der ArrestantInnen (bis zu 70 %) Sozialisationsdefizite, Risikofaktoren, Defizite im schulischen Bereich Trotzdem: Heterogenität der Klientel Jugendarrest als umstrittenes Sanktionsinstrument: Kurze Zeiten für Förderung (maximal 4 Wochen) Zu große Zeiträume zwischen Straftat – Verhandlung – Arrestvollzug Schockwirkung weicht Gewöhnungseffekt: kaum Abschreckung Oft nicht ausreichende inhaltliche und pädagogische Ausgestaltung Materielle und räumliche Voraussetzungen Strukturell und fachlich personelle Voraussetzungen

2. Jugendarrest in NRW Rechtstatsächliche Befunde: Bottrop, Düsseldorf, Lünen, Remscheid (männl. Arrestanten; insg. 232 Plätze mit Essen) Wetter (weibl. Arrestantinnen; 22 Plätze) Essen (Freizeitarrest) Zum 31.07.2009: 144 männl. und 24 weibl. Arrest. (= 168) Rückfallquote (Jehle, Heinz, Sutterer 2003): 70 % (1/4 stationäre Folgeentscheidungen) Studentische Arrestprojekte: Seit 2 Jahren in Düsseldorf, Lünen, Remscheid, Wetter Großes Engagement auf allen Seiten; positives Feedback Aber: kein Ersatz von pädagogischem Curriculum! Problematisch: räumliche Situation in NRW Keine kurzzeitpädagogische Konzeption in NRW

3. Handlungsempfehlungen I Justizministerium: Pädagogische Qualifikation der Mitarbeiter Dokumentation und Abrufbarkeit von Daten Größere Verbindlichkeit der studentischen Arrestprojekte Personal; Aus- und Fortbildung: Notwendigkeit einer jugend- und heranwachsendenspezifischen pädagogischen Ausbildung Speziell auf Arrest ausgerichtete Ausbildung Vermittlung kurzzeitpädagogischer methodischer-didaktischer Kompetenzen Jugendpädagogisch ausgebildete DozentInnen an der JVS Jugendpädagogische Eignung der AnwärterInnen

3. Handlungsempfehlungen II Personal; Aus- und Fortbildung: Verzahnung von Theorie & Praxis: Deeskalationsseminare (JVS) Lehren der Inhalte und Konsequenzen des JStVollzG NRW Formulierung eines Leitbildes der JVS: Innerhalb der Anstalten: Doppelspitze von Jurist und Pädagoge Anstalten: Wohngruppenvollzug (8-10 Arrest.); genügend Gruppenräume Ausstattung der Räume; Farbkonzept Einzelunterbringung bei Nacht Außengelände für Sport und Freizeit Rechtzeitige Nachbetreuung Diagnostische Erfassung der Förderbedarfe

3. Handlungsempfehlungen III Inhaltliche Verortung des Jugendarrests: Annäherung an die Jugendhilfe Jugendarrest als Jugendbildungsstätte und Ort der Kurzzeitpädagogik Chance: Neues Jugendarrestvollzugsgesetz; neue Zielsetzung Arrest als Diagnose-, Bildungs- und Fördereinrichtung; beschränkte Wirkung akzeptieren! Kooperation, Vernetzung; Schnittstellenproblematik: Vernetzung von Arrestanstalten, Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie in NRW Einbezug weiterer Fördereinrichtungen: proaktives Arbeiten!

3. Handlungsempfehlungen IV Chancen: Kein Strafmakel, kein langer Freiheitsentzug ArrestantInnen sind greifbar! ArrestantInnen sind verfügbar! Ausblick: Arrest in freien Formen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!