Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Die Ausbildung zum Maschinisten VI. 1
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechts-grundlagen VI. 2
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Straßenverkehrs-Zulassungsordnung gilt für alle Verkehrsteilnehmer bei mehr als acht Fahrgastplätzen zul. Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden Beleuchtungseinrichtungen an Einsatzfahrzeugen Warneinrichtungen an Einsatzfahrzeugen VI. 3
Grundsätze der Straßenverkehrsordnung Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Grundsätze der Straßenverkehrsordnung § 1 Grundregeln 1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht 2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird VI. 4
Besondere Regelungen der Straßenverkehrsordnung Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Besondere Regelungen der Straßenverkehrsordnung Verkehrsteilnehmer ist als Verband zu kennzeichnen besondere Rechte unter Beachtung § 1 StVO mit lichttechnischen Einrichtungen kenntlich zu machen (z.b. Abrollbehälter / Standrohr) Verkehrssicherungspflicht beachten (auch auf Rad- und Gehwegen) VI. 5
Besondere Regelungen der Straßenverkehrsordnung Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Besondere Regelungen der Straßenverkehrsordnung nach einen Unfall unverzüglich halten Hilfe leisten Personalien austauschen Dienstfahrzeug (Polizei erforderlich) Merkblatt ermöglicht Abweichung von StVO unter bestimmten Vorraussetzungen Vorrecht vor anderen Verkehrsteilnehmern Anzeige durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn VI. 6
Straßenverkehrsrecht Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsrecht § 35 „Sonderrechte“ Befreiung von den Festlegungen der StVO unter folgenden Bedingungen: 1. nur für Organisationen FEUERWEHR Pol., Bw, Bundespolizei, KatS, Zoll, DLRG 2. zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Brandbekämpfung Hilfeleistung VI. 7
Straßenverkehrsrecht Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsrecht § 35 „Sonderrechte“ Befreiung von den Festlegungen der StVO unter folgenden Bedingungen: 3. Wenn dieses dringend geboten ist Entscheidung durch FEL bzw. Entscheidung durch Einsatzleiter 4. Unter Berücksichtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Nur: - Behinderung Nicht: - Gefährdung und /oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer ! VI. 8
Straßenverkehrsrecht Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsrecht § 38 „Wegerecht“ 1. Nur für Fahrzeuge, die mit Warneinrichtungen ausgerüstet sind, durch - rote Lackierung - akustische Einrichtungen (Einsatzhorn) - optische Einrichtungen („Blaulicht“) 2. Akustische und optische Warneinrichtungen müssen eingeschaltet sein ! VI. 9
Straßenverkehrsrecht Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsrecht § 38 „Wegerecht“ 3. Hoheitliche Aufgaben - Brandbekämpfung - Hilfeleistung müssen wahrgenommen werden! Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen ! VI. 10
Straßenverkehrsrecht Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsrecht Verhalten bei einem Unfall mit einem Einsatzfahrzeug Sofort anhalten Fahrzeug an der Unfallstelle stehen lassen Sicherung der Unfallstelle Verletzte sofort versorgen Polizei benachrichtigen Andere beteiligte Fahrzeuge/Fahrer feststellen Anschriften von Zeugen festhalten VI. 11
Straßenverkehrsrecht Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsrecht Verhalten bei einem Unfall mit einem Einsatzfahrzeug Skizze/Foto von der Unfallstelle anfertigen Zeitpunkt des Unfalls festhalten Umfang der Beschädigung Dienststelle informieren Keine Erklärung zur Schuldfrage abgeben Unfallort nicht verlassen Bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge: Name / Anschrift / Versicherung festhalten VI. 12
Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Unfallverhütungsvorschriften Grundlage zu diesem Thema bildet generell die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“. VI. 13
Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Unfallverhütungsvorschriften §16 Instandhaltung §17 Verhalten im Feuerwehrdienst §18 Feuerwehranwärter, JF ... §19 Wasserförderung §20 Betrieb von Verbrennungsmotoren §21 Sprungrettung §22 Abseilübung §23 Luftheber §24 Hydraulisch betriebene Rettungsgeräte §25 Dienst an und auf Gewässern §26 Tauchereinsatz §27 Einsatz mit Atemschutzgeräten §28 Einsturz- und Absturzgefahren §29 Gefährdung durch elektrischen Strom 5. Prüfungen §30 Sichtprüfungen §31 Regelmäßige Prüfungen 6. Ordnungswidrigkeiten §32 Ordnungswidrigkeiten 7. Übergangsregelungen 1. Geltungsbereich §1 Geltungsbereich 2. Begriffsbestimmungen §2 Begriffsbestimmungen 3. Bau und Ausrüstungen §3 Allgemeines §4 Bauliche Anlagen §5 Feuerwehrfahrzeuge §6 Leitern, usw. §7 Kraftbetriebene Aggregate §8 Sprungrettungsgeräte §9 Luftheber §10 Hydraulische Rettungsgeräte §11 Kleinboote §12 Persönliche Schutzausrüstung 4. Betrieb §13 Allgemeines §14 Persönliche Anforderungen §15 Unterweisung § VI. 14
Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Unfallverhütungsvorschriften Die Freiwilligen Feuerwehren gelten versicherungsrechtlich als Unter- nehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Warum gibt es die UVV ? Der Verband der Gemeinde-Unfallversicherungen Wer erläßt die UVV ? VI. 15
Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Unfallverhütungsvorschriften die UVV hat Gesetzescharakter jeder Angehöriger der FF ist verpflichtet, die UVV zu beachten und danach zu handeln Vorgesetzte sind verantwortlich für die Einhaltung der UVV die Feuerwehrangehörigen sollen über die Gefahren im Dienst informiert sein Welchen Einfluss hat die UVV auf das Dienstgeschehen ? VI. 16
Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Unfallverhütungsvorschriften Welchen Einfluss hat die UVV auf das Dienstgeschehen ? VI. 17
Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Unfallverhütungsvorschriften Befolgen von Weisungen Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bestimmungsgemäße Verwendung von Einrichtungen VI. 18
Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Unfallverhütungsvorschriften Beseitigen von Mängeln keine unbefugte Benutzung von Einrichtungen / Fahrzeugen VI. 19
Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Unfallverhütungsvorschriften § 5: Feuerwehrfahrzeuge und - anhänger Verladen, Transport und Entladen der Geräte § 7: Kraftbetriebene Aggregate Be- und Entladen, Tragen, Inbetriebnahme, Betrieb VI. 20
Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Unfallverhütungsvorschriften § 17: Verhalten im Feuerwehrdienst Es dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden ermöglichen. Ausnahme: Einsatz zur Rettung von Menschenleben ! § 20: Betrieb von Verbrennungsmotoren Sie müssen so betrieben werden, dass eine Gefährdung durch Abgase nicht eintritt. VI. 21
Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Unfallverhütungsvorschriften § 35: Fahrzeugführer; hier: Fahrer, bzw. Maschinist Anforderungen: 18. Lebensjahr vollendet Körperlich und geistig geeignet Unterweisung und Nachweis der Befähigung Aufgaben zuverlässig erfüllen § 36: Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen Wirksamkeit der Bestätigungs- und Sicherheitseinrichtungen prüfen Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel beobachten kleinere Mängel sind selbst zu beheben andere Mängel sind dem Gerätewart zu melden bei Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, Betrieb einstellen VI. 22
Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehrverband Ostfriesland e. V. Rechtsgrundlagen Unfallverhütungsvorschriften Alter: mind. 18 Jahre Motorsäge mit sicherheitstechnischer Ausrüstung Schutzkombination „Forsthelm“ mit Gesichts- und Gehörschutz Sicherheitshandschuhe spezielle Hose mit Schnittschutzeinlagen Form C = Rundumschutz Tragzeit: max. 5 Jahre VI. 23