Ablauf Veranstaltung Vortrag: Studiengebühren und Kredite für Studiengebühren allgemeine Fragerunde persönliche Beratung bei AnsprechpartnerInnen von:

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 Präsentation transkript:

Studiengebühren und der Kredit für Studiengebühren an der Universität des Saarlandes

Ablauf Veranstaltung Vortrag: Studiengebühren und Kredite für Studiengebühren allgemeine Fragerunde persönliche Beratung bei AnsprechpartnerInnen von: Studierendensekretariat Studienzentrum AStA

Ablauf Vortrag Studiengebühren: Wer muss bezahlen, wer nicht, wer kann sich befreien lassen? Verwendung der Studiengebühren Wer bekommt den Studiengebührenkredit, wie sind die Konditionen usf. ?

Wer muss allgemeine Studiengebühren bezahlen? Studierende in grundständigen Studiengängen Bachelor-Studiengänge Die „alten“ Abschlüsse: Diplom Staatsexamen Magister Promotion, die zum ERSTEN berufsqualifizierenden Abschluss führt (vorher noch kein Abschluss an einer Hochschule erworben) konsekutive Master-Studiengänge Für Studierende in Aufbaustudiengängen gelten gesonderte Studiengebühren (kommt noch) Grundsätzlich ist Promotion gebhrenfrei, gebührenpflichtig sind nur: (Herr Abele gibt bescheid)

Wie hoch sind die allgemeinen Studiengebühren? Je 300,-€ im ersten und zweiten Hochschulsemester Je 500,-€ in den darauffolgenden Semestern Teilzeitstudierende zahlen die Hälfte Befreiungsmöglichkeiten unter gewissen Umständen (kommt noch) Langzeitgebühren gibt’s nicht mehr

Wer ist von dieser Gebührenpflicht ausgenommen? SchülerInnen und Schüler als Juniorstudierende Studierende im Urlaubssemester Praxissemester (PJ) In diesen Fällen ist kein Antrag auf Befreiung erforderlich. Auslandssemester ist gebührenfrei! Antrag erforderlich, falls nicht beurlaubt!

Wer kann auf Antrag von der Studiengebühr befreit werden? Studierende, die ein Kind pflegen, das zu Beginn des Semesters noch nicht 10 Jahre alt ist LeistungsathletInnen im A-Kader, national oder international herausragende Nachwuchs-musikerInnen oder TrägerInnen eines nationalen Kunstpreises (nicht Scheffel- Preis o.ä.) ausländische Studierende im Rahmen von Hochschulkooperationen (zB ERASMUS) Behinderte Studierende (Grad größer als 50%) Chronisch kranke Studierende mit Behinderung nach SGB II

Härtefallregelung Grundsätzlich nur, wenn neben wirtschaftlichen Gründen andere hinzukommen Möglich ist: Stundung Erlass Aufteilung in Raten Ermäßigung

Wann Erlass, Stundung oder Aufteilung in Raten? zum Beispiel: Studierende, die eine(n) nahe(n) Angehörigen(n) pflegen (Nachweise erforderlich) sich in einer nicht selbstverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befinden und ein minderjähriges Kind versorgen sich in unmittelbarer Nähe zur Abschlussprüfung in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und kein Gebührendarlehen in Anspruch nehmen können

Wann Erlass? zum Beispiel: Studierende, die sich innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn exmatrikulieren ihre Abschlussarbeit abgegeben haben, sind im darauf folgenden Semester befreit, sofern sie nicht mehr weiter studieren (Warten auf Ergebnis der Abschlussarbeit) Opfer einer Straftat sind, die das Studium verlängert Eltern eines behinderten Kindes sind

Antrag auf Erlass, Stundung oder Aufteilung in Raten muss bis zum Beginn der VL-Zeit gestellt sein muss für jedes Semester erneut gestellt werden ausführliche Begründung und sachdienliche Nachweise einreichen! Antragsformular online zu finden

Wirtschaftliche Notlage? Wirschaftliche Notlage ist, wenn der/dem Studierenden monatlich weniger als der BAföG-Höchstsatz (Single derzeit 585,-€) zuzüglich des monatlichen Anteils an der Studiengebühr (84,-€) zur Verfügung stehen. Kinderzuschkag ab WiSe 2007/08: 113,-€ BaföG-Sätze werden möglicherweise 2008 angepaßt: Regelsätze um 10% erhöht, Pauschalen um etwa 9%

Erlass wegen Wahl in satzungsmäßige Gremien der Studierendenschaft Antrag beim Studierendensekretariat mit Nachweis über Mitarbeit erforderlich Mitarbeit über mehrere Semester erforderlich Insgesamt maximal zwei Semester Befreiung

Befreiung auf Grund “herausragender Leistungen” Fakultäten können bis zu 5% ihrer Studierenden von der Gebühr befreien

Ausländische Studierende ohne Anspruch auf das Gebührendarlehen wenn im SoSe 2006 bereits eingeschrieben, sind befreit bis einschl. SoSe 2009 sonst: Auf Antrag Stundung zunächst bis zu drei Semester, falls die Gebühr aus wirtschaftlichen Gründen nicht entrichtet werden kann danach Beratungsgespräch beim “International Office”

Verwendung der Studiengebühren Gesetzgeber: “Die mit den Studiengebühren [...] verbundenen Einnahmen stehen den Hochschulen [...] zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre zur Verfügung.”

Verwendung an der UdS Qualifikationsangebote ausbauen und intensivieren – z.B. durch ein Teaching-Assistant-Programm (fortgeschrittene Studierende werden in die Lehre eingebunden) Studierende besser betreuen und beraten – z.B. durch ein Mentoren-Programm zur Begleitung von Studienanfängern Berufseinstieg erleichtern – z.B. durch ein Employability-Programm Internationale Kompetenzen stärken – z.B. mit internationalen GastreferentInnen Studienbedingungen und die Rahmenbedingungen des Studiums verbessern – z.B. durch den Ausbau der Student Services, die Erweiterung der Angebote der Bibliotheken oder interaktive Hörsäle paritätische Mitbestimmung auf ALLEN Ebenen: Es gibt nur zentrale und Fakultäts-Ebene

Vorschläge machen!! studentische VertreterInnen auf zentraler und auf Fakultäts-Ebene: www.asta.uni-saarland.de www.uni-saarland.de/studiengebuehren eMails schreiben, Termine vereinbaren, Vorschläge zur Verwendung der Studiengebühren machen! Richtlinien zur Verwendung der Studiengebühren beachten!!

Richtlinien zur Verwendung der Studiengebühren an der UdS ausschließlich Maßnahmen mit Bezug zu Lehre und Studium in gebührenpflichtigen Studiengängen Studiengebühren nicht für die Grundausstattung der UdS: Die Studiengänge müssen auch ohne Studiengebühren studierbar bleiben Kein Neubau, Unterhalt oder Sanierung von Gebäuden oder Straßen keine unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse Punkt 3: Umbaumaßnahmen möglich, zB Einrichtung von Lehrräumen (Änderung im Raumkonzept, Verbesserung der Ausstattung,...)

Aufteilung der Mittel bis zu 30% der Einnahmen aus Studiengebühren zentral verwendet z.B. für Info-Center, Career Service, SULB, Beratungsangebote zu Studienfinanzierung, Kurse zu “Soft Skills”, Beamer der Rest auf die Fakultäten nach Studierendenzahlen z.B. IBs/SBs, Lernräume, Beratung,...

Vorschläge zur Verwendung JedeR Studierende sowie Professoren und das Präsidium der UdS kann Vorschläge zur Verwendung der Studiengebühren machen Formular unter www.uni-saarland.de/studiengebuehren >> Verwendung der Studiengebühren www.asta.uni-saarland.de >> Ausländer WICHTIG: Inhalte beachten!!

Wer hat Anspruch auf das Gebührendarlehen? unabhängig vom Studienfach: Deutsche Staatsangehörige der EU und des EWR oder eines assoziierten Staates (zB Schweiz, Türkei) Familienangehörige eine(r) Staatsangehörigen der EU und des EWR mit Aufenthaltsrecht Heimatlose AusländerInnen und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben.

Wer hat Anspruch auf das Gebührendarlehen? Studierende, die der Gebührenpflicht unterliegen Studierende, die zu Beginn des Studiums weniger als 40 Jahre alt sind für die Dauer der Regelstudienzeit plus weitere vier Semester (i.d.R. max Darlehenrahmen von 14 Sem., Ausnahmen möglich!)

Kreditkonditionen anfänglicher Darlehenszins von ca. 6,1% p.a. variabler Zins (Tendenz: steigend; halbjährliche Zinsanpassung) Stundung der Zinsen bis zum Rückzahlungsbeginn: soweit kein Zinseszinseffekt jedes Semester kann neu entschieden werden, ob Kredit oder nicht BAföG-Empfänger: BAföG-Schuld und Kredit auf 15.000,-€ gedeckelt

Rückzahlungskonditionen Karenzzeit 24 Monate Rückzahlungspflicht beginnt 24 Monate nach Ende des Studiums Rückzahlungspflicht bei monatlichem Einkommen mind. 100,-€ über dem für das BAföG maßgeblichen Einkommensfreibetrag (§18a BAföG), derzeit: Single: 1060,-€ (=960,-€ + 100,-€) Ehepartner: +480,-€ je Kind: +435,-€ ABER: Zinsen laufen weiter!

weitere Rückzahlungskonditionen kann über 25 Jahre gestreckt werden, monatlich mind. 20,-€ vorzeitige Tilgung ist ohne Zusatzkosten möglich BAföG-Empfänger: Rückzahlung Darlehen + BAföG max. 15.000€; alles, was darüberhinaus geht, wird erlassen

Ablauf Veranstaltung Vortrag: Studiengebühren und Kredite für Studiengebühren allgemeine Fragerunde persönliche Beratung bei AnsprechpartnerInnen von: Uni-Präsidium AStA Studierendensekretariat Studienzentrum

Infos online verfügbar www.uni-saarland.de/studiengebuehren www.asta.uni-saarland.de >> Ausländer www.uebergebuehr.de

Ablauf Veranstaltung Vortrag: Studiengebühren und Kredite für Studiengebühren allgemeine Fragerunde persönliche Beratung bei AnsprechpartnerInnen von: Studierendensekretariat AStA Studienzentrum

Studiengebühren und Gebührenkredite Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!