Die Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge

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 Präsentation transkript:

Die Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge Dr. Wolfgang Müskens Dr. Willi Gierke

Beispiel Lothar Isemann, 36 Jahre alt,     Beispiel Lothar Isemann, 36 Jahre alt, Führungskraft in mittelständischem Unternehmen, Betriebswirt (IHK), kaufmännische Ausbildung und 14 Jahre Berufserfahrung ... möchte möglichst effektiv und ohne seine Berufstätigkeit unterbrechen zu müssen einen wissenschaftlichen Abschluss erwerben.

Rechtliche und politische Grundlagen der Anrechnung   Rechtliche und politische Grundlagen der Anrechnung Europa Bologna-Prozess (u.a. ECTS) Kopenhagen-Prozess Kredit-Punkte-System für die berufliche Bildung (ECVET) Europäischer Qualifikationsrahmen (EQF) Deutschland Beschluss der KMK vom 28.6.2002 Gemeinsame Empfehlung von BMBF, KMK und HRK vom 8.7.2003 Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse, 21.4.05 Förderung von 11 Modellprojekten (2005-2007) durch das BMBF

Berliner Bologna-Nachfolgekonferenz (Sept. 2003)   Berliner Bologna-Nachfolgekonferenz (Sept. 2003) In der Abschlusserklärung der europäischen Bildungsminister wird betont, dass auch den Hochschulen eine zentrale Rolle für die Realisierung lebenslangen Lernens zukommt, dies die Anerkennung von „prior learning“ ebenso einschließt, wie das weite Spektrum flexibler Bildungs- bzw. Lernwege, -möglichkeiten und –techniken im Rahmen des ECTS, also gleichsam „abschichtend“, und dass dies bedeutet, „die Möglichkeiten für alle Bürger zu verbessern, entsprechend ihren Fähigkeiten Wege des lebenslangen Lernens “into and within higher education” zu beschreiten.

Kopenhagen-Prozess Erklärung von Kopenhagen vom 30.11.2002   Kopenhagen-Prozess Erklärung von Kopenhagen vom 30.11.2002 „Investigating how transparency, comparability, transferability and recognition of competences and/or qualifications, between different countries and at different levels, could be promoted by developing reference levels, common principles for certification, and commen measures, including a credit tranfer system for vocational education and training“ Ergebnisse (noch nicht abgeschlossen) ECVET (Kredit-System) EQF (Europäischer Qualifikationsrahmen)

Kopenhagen-Prozess ECVET   Kopenhagen-Prozess ECVET Ziel: die geographische und berufliche Mobilität und Karriere fördern (nationale und internationale Anrechnung von Credit-Punkten) strikte Output-Orientierung: Credit-Punkte unabhängig von der Dauer sowie Art und Weise des Lernens (formell/informell) Inhaltliche Beschreibung der Learning Outcomes (Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten) Definition von Niveaustufen in Übereinstimmung mit EQF Mittelfristig Einbezug von ECTS vorgesehen

Europäischer Qualifikationsrahmen Alle Qualifikationen lassen sich mit Hilfe eines einzigen Satzes von Kriterien beschreiben. Alle Qualifikationen lassen sich in einer einzigen Struktur von Hierarchieebenen darstellen. Alle (Teil-)Qualifikationen lassen sich als Lernergebnisse beschreiben und feststellen, unabhängig vom Ort des Erwerbs. Alle Qualifikationen lassen sich in Einheiten gliedern, denen eine angenommene Lernzeit und damit Leistungspunkte zugeschrieben werden; die sich zum anderen mit Hilfe von Deskriptoren für die Hierarchieebenen diesen zuordnen lassen.

Erklärungen auf nationaler Ebene   Erklärungen auf nationaler Ebene Beschluss der KMK vom 28.6.2002 „Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können im Rahmen einer –ggf. auch pauschalisierten – Einstufung auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn [...] sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll [...]“ Empfehlung von BMBF, KMK und HRK vom 8.7.2003 „[...]sollen im Rahmen der beruflichen Fortbildung für durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen ECTS-Leistungspunkte vergeben werden, die bei Aufnahme eines Studiums von der jeweiligen Hochschule angerechnet werden können.“

Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse KMK-Beschluss vom 21.4.05 Wissen und Verstehen Können (Wissens-erschließung) Formale Aspekte Wissens-verbreiterung Instrumentale Kompetenz Zugangsvoraussetzungen Wissensvertiefung Systemische Kompetenz Dauer Kommunikative Kompetenz Abschlussmöglich-keiten Übergänge aus der beruflichen Bildung

Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse KMK-Beschluss vom 21.4.05 Können (Wissens-erschließung) Bachelor-Ebene Instrumentale Kompetenz Wissen und Verstehen auf die Tätigkeit oder den Beruf anzuwenden und Problemlösungen und Argumente im Fachgebiet zu erarbeiten und weiterzuentwickeln Systemische Kompetenz ...relevante Informationen zu sammeln, zu bewerten, zu interpretieren... ...daraus wissenschaftlich fundierte Urteile abzuleiten... Kommunikative Kompetenz ...fachbezogen Positionen und Problemlösungen zu formulieren...

Beispiel Was kann angerechnet werden? Berufliche Fortbildungen?   Beispiel Lothar Isemann Verfügt als Betriebswirt (IHK) über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung Wird aufgrund seiner Berufs-erfahrungen und der Erfüllung der Zulassungsvoraus-setzungen zum Studium zugelassen Was kann angerechnet werden? Berufliche Fortbildungen? Informell erworbene berufliche Kompetenzen?

Möglichkeiten der Anrechnung   Möglichkeiten der Anrechnung pauschal vs. individuell Anrechnung Fortbildungs- qualifikationen u.a. informell erworbene Kompetenzen pauschal individuell Äquivalenzprüfung Akkreditierung Kompetenzerfassung

Möglichkeit I: Pauschale Anrechnung   Möglichkeit I: Pauschale Anrechnung von IHK-Fortbildungen auf Studiengänge berufliche Praxis Berufs-ausbildung Fortbildung z.B. Fachwirt IHK Prüfung Fachwirt IHK Fortbildung Betriebswirt IHK Prüfung IHK Studium BA (Uni OL) Systems Engineering (Uni Bremen) ECTS-Punkte ECTS-Punkte Anrechnung auf die Studiengänge

Pauschale Vergabe von ECTS-Punkten für Nicht-Studienleistungen   Pauschale Vergabe von ECTS-Punkten für Nicht-Studienleistungen Studienmodul (z.B. Management) 8 ECTS-Punkte (entspr. Workload) Zergliederung in Learning Outcomes (Wissen/Kompetenzen) LO ECTS LO ECTS LO ECTS LO ECTS LO ECTS Äquivalenzprüfung Experten stellen fest, ob die Learning Outcomes (LO) des Studienmoduls den durch Prüfung belegten Lernzielen der beruflichen Fortbildung entsprechen Äquivalenzprüfung Lernziel Lz Lz Lz Lz Lernzielkatalog/Prüfungsordnung Definition von LO ohne Workload-Berücksichtigung Erfolgreicher Äquivalenznachweis Jeder Inhaber der Fortbildungsqualifikation erhält pauschal ohne weitere Prüfung das entsprechende Studienmodul angerechnet Fortbildung: z.B. Fachwirt

Probleme der pauschalen Anrechnung   Probleme der pauschalen Anrechnung Meist nur geringe Übereinstimmung der Lernziele in der beruflichen Fortbildung mit den Learning Outcomes der Studiengänge Learning Outcomes der Studiengänge (insbesondere Kompetenzen!) nur schwer zu bestimmen bzw. einzelnen Modulen zuzuordnen Lernerfolgskontrollen in beruflichen Fortbildungen häufig stark wissens- und wenig kompetenzorientiert (Zusätzlicher) Kompetenzerwerb durch informelles Lernen kann nicht berücksichtigt werden Möglicher Lösungsweg: Kompetenzorientierte Ausrichtung der Fortbildung durch Akkreditierung und Orientierung am EQF-Rahmen

Möglichkeiten der Anrechnung   Möglichkeiten der Anrechnung pauschal vs. individuell Anrechnung Fortbildungs- qualifikationen u.a. informell erworbene Kompetenzen pauschal individuell Äquivalenzprüfung Akkreditierung Kompetenzerfassung

  Möglichkeit II: Individuelle Anrechnung von Kenntnissen und Kompetenzen Für jede/n Studienbewerber/in wird individuell überprüft, ob er/sie über die notwendigen Voraussetzungen für eine Anrechnung verfügt. Bei der Anrechnung werden alle Kenntnisse und Kompetenzen (auch non-formell und informell erworbene) berücksichtigt. Das Vorliegen der entsprechenden Kenntnisse und Kompetenzen muss für jede Person individuell durch eine zuverlässige Erfassung nachgewiesen werden.

Individuelle Anrechnung von Kompetenzen   Individuelle Anrechnung von Kompetenzen Oldenburger Modell Student/in reicht authentische Belege über eigene Tätigkeiten und Lernerfahrungen ein (Portfolio) Studienbewerber/in bearbeitet die komplexe Aufgabe schriftlich anhand der Studienmaterialien in freier Zeiteinteilung ohne Aufsicht Das Arbeitsergebnis der komplexen Aufgabe bildet die Grundlage für eine mündliche Prüfung durch den Fachdozenten bei Erfolg: Vergabe von ECTS-Kreditpunkten für die geprüften Module und Anrechnung bis hin zu 40 Kreditpunkten ggf. Zulassung zu einer oder mehreren Anrechnungsprüfungen (eine Prüfung pro Modul) Student/in erhält Studienmaterialien und eine komplexe Aufgabe zu dem anzurechnenden Modul

  Beispiel Lothar Isemann hat ein individuelles Anrechnungsverfahren in drei Modulen absolviert und bekommt hierfür 24 KP ist Fachwirt und bekommt daher (auf Basis der Akkreditierung durch die Uni) ein Modul angerechnet ist Betriebswirt und bekommt daher ein Modul (auf Basis der Akkreditierung durch die Uni) ein Modul angerechnet Mit 40 angerechneten KP sind mehr als ein Fünftel des Studiums durch Vorleistungen ersetzt worden.

Kontakt Dr. Wolfgang Müskens wolfgang.mueskens@uni-oldenburg.de   Kontakt Dr. Wolfgang Müskens wolfgang.mueskens@uni-oldenburg.de Tel. 0441/798-4319 Dr. Willi Gierke schulenberginstitut@uni-oldenburg.de Tel. 0441/777395