Der Bayerische Landtag Die Gesetzgebung als Hauptaufgabe Maximilianeum* * 1949 wählte der Bayerische Landtag das Gebäude „Maximilianeum“ zu seinem Sitz 27.03.2017
Artikel 23 Beschlussfassung Staatsminister Staatssekretäre Ausschüsse im Landtag bereiten Gesetz vor bereiten Gesetz vor Landtag Artikel 23 Beschlussfassung (1) Der Landtag beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Verfassung kein anderes Stimmverhältnis vorschreibt. verabschiedet Gesetz § Ministerpräsident unterschreibt Gesetz und macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt
§ bereiten Gesetz vor bereiten Gesetz vor verabschiedet Gesetz Teilzielkontrolle bereiten Gesetz vor bereiten Gesetz vor verabschiedet Gesetz §
macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt Staatsminister Staatssekretäre Ausschüsse im Landtag bereiten Gesetz vor bereiten Gesetz vor Landtag verabschiedet Gesetz § Ministerpräsident unterschreibt Gesetz und macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt
Schul-/Hochschulwesen Innere Sicherheit Schul-/Hochschulwesen Energieversorgung Medien 27.03.2017
Die Gesetzgebungsbereiche des Freistaates Bayern Arbeitsauftrag: Ordne die Begriffe in vier Bereiche und den Bildern richtig zu! Energieversorgung Innere Sicherheit Medien Gesundheitswesen Theater Denkmalschutz Museen Schul-/Hochschulwesen Umweltschutz 27.03.2017
Die Gesetzgebungsbereiche des Freistaates Bayern Schul-/Hoch-schulwesen Innere Sicherheit Energie-versorgung Medien Theater Denkmalschutz Museen Gesundheits- wesen Umwelt- schutz
Arbeitsblatt 27.03.2017
Die Gesetzgebungsbereiche des Freistaates Bayern Arbeitsauftrag: Ordne die Begriffe in vier Bereiche und den Bildern richtig zu! Schul-/Hochschulwesen Medien Innere Sicherheit Theater Denkmalschutz Museen Energieversorgung Gesundheitswesen Umweltschutz
macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt bereiten Gesetz vor bereiten Gesetz vor Landtag verabschiedet Gesetz § Ministerpräsident unterschreibt Gesetz und macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt
macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt Ausschüsse im Landtag Petitionsrecht bereiten Gesetz vor Landtag verabschiedet Gesetz § Ministerpräsident unterschreibt Gesetz und macht es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt