Rentenversicherung in der Geschichte

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Advertisements

Landeskonferenz VdK Oktober 2011 Baden-Baden
Die Geschichte der Deutschen Gewerkschaften
Optimale Altersversorgung...
Betriebliche Altersversorgung Braunschweiger Verkehrs-AG
3 Berühmtheiten der letzten 50 Jahre
Alterssicherung in Deutschland
Die Bedeutung des geplanten Altersgrenzenaufschubs für die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung – Anmerkungen zum Vorhaben der.
Die Deutschen im Herbst 2008
Alterung der Gesellschaft
NS-Verbrechen gegen die jüdische Bevölkerung
DEUTSCHE GESCHICHTE IN ZAHLEN
QUIZ:. Beispiel Ein Tag hat 24 Stunden. Grün: Richtig Pink: Falsch Antwort: Grün.
Deutsche Rentenversicherung
Potsdamer Forum Rente mit 67: Die neue Herausforderung für die Betriebliche Altersvorsorge.
Die Säulen des Sozialstaates
Das 3-Schichten-Modell MAßNAHMEN des Gesetzgebers ALTERSEINKÜNFTEGESETZ 2005.
Rentenreform 2007 „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“ (Stand: 24. 1
Streitgespräch der SPD
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland
Christine Egerszegi-Obrist, Ständerätin, Mellingen
20:00.
Solidarisch und gerecht
im Zusammenhang mit dem Die Partei für jung und alt
„ALTERnativen – Eure Ideen für eure Rente“
Mehr als Beschäftigte haben ihr Votum abgegeben!
Private Sozialversicherungen
Altersvorsorge ab 2005.
Soziale Sicherungssysteme
Die Krankenversicherung
Atelieranbau Krimmel Darmstadt
Die Geschichte des Computers
Dokumentation der Umfrage
Präsentiert von Eva, Laura, Michaela & Sarah
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Mächtigster Konkurrent der Wirtschaft
„Verschiebebahnhöfe“ zu Lasten der GKV
Die betriebliche Altersvorsorge
H:eigenedateien:graphik.wandzeitungumverteilung 1 ARBEITSGRUPPE UMVERTEILUNG REFERENTEN Thomas Höhn Roberto Armellini.
MINDREADER Ein magisch - interaktives Erlebnis mit ENZO PAOLO
Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989
Internationaler Rentenversicherungsvergleich
Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung
Die Rentenversicherung
Von Olga, Marina, Alina und Corina
Zuschlag bei Witwen- und Witwer-
Verbesserte Leistungen rund um die Rente „Mütterrente“
Die betriebliche Altersvorsorge
Inhalt: 1. Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) 2. Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V 1.
Power Point Präsentation
Überblick Die Beteiligten Datum Ort Beginn Ende
Hinweise Die folgenden Folien werden als frei zugängliche Folien ins Internet gestellt. Sie sind geeignet, Vorlesungen zu aktuellen Problemen der Wirtschaftspolitik.
Geschichte in fünf Gründung der Bundesrepublik Deutschland (1949)
FC Bayern München Renato Jovnaš VIII 1.
Allianz - betriebliche Altersversorgung.
Otto v. Bismark vs. Die Soziale Frage
von Torben Sonntag, Bilal Khan, Florian Görgen und Maurice Noll
Dr. Kerstin Windhövel Prognos AG Berlin, Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung Auswirkungen.
Wie sind Sie heute gegen diese Risiken abgesichert?
Brand-Bam ‌ HG93 - Witschaftsinformatik ‌‌‌ Köln / Was habe ich mit der Sozialversicherung zu tun? Köln, 21. Mai 2010
Angebot (=Antrag) Der Kunde nimmt die Tasche entgegen. Der Abteilungsleiter Herr Schmitt unterhält sich mit dem Auszubildenden Peter Bauer... Der Kunde.
Augsburg Jugend Sozialversicherungssysteme in Deutschland Ortsjugendausschuss der IG Metall Verwaltungsstelle Augsburg.
IG Metall Schwäbisch Hall RENTE – Was ist das?. IG Metall Schwäbisch Hall Umlageverfahren Generationenvertrag Arbeitsmarkt Produktivität Demografie 1.
1 „zusätzliche Altersvorsorge“ in der gesetzlichen Rentenversicherung Heike Sibinski Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung.
Gesetzliche Sozialversicherungen in Deutschland. Idee der Versicherungspflicht  Für einen Großteil der Bevölkerung sollen die großen Lebensrisiken abgemildert.
Unterstützungskasse Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Betriebliche Altersversorgung statt VL-Anlage Informationen für Arbeitgeber.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitgeber.
1 Dr. Wolfgang Keck Bereich: Statistische Analysen Tagung: Statistiken und statistisches Berichtswesen der GRV Erkner, 22. bis 24. September 2014 Die neue.
 Präsentation transkript:

Rentenversicherung in der Geschichte Fragen und Anmerkungen Jochen Pleines, Tuttlingen

ein Wort voraus .... Standortbestimmung: Die gesetzliche Rentenversicherung hat seit über 100 Jahren die Verelendung großer Teile der deutschen Bevölkerung verhindert.

Soziale Rentenversicherung Agenda: Was ist los mit der Rente ? Rentenversicherung in der Geschichte ein paar Anmerkungen .... eine Frage ... vielleicht ein paar mögliche Antworten ... Sie haben das Wort ... so lange Sie wollen...

Was ist los mit der Rente ? Jedes Geldstück hat zwei Seiten: Es kann aber nur einmal ausgegeben werden ! Wenn ich mehr ausgebe, als ich habe, lebe ich auf Pump ..... In der Rentenversicherung nennt man das: Generationen-Vertrag

ein paar Zahlen zur Vorgeschichte ... 1818: Preußen wird einheitliches Zollgebiet 1833: Zollverein 1835: erste deutsche Eisenbahn 1839: Beginn preußischer Arbeitsschutzpolitik 1844: Weberaufstand in Schlesien 1847: Kommunistisches Manifest 1871: Gründung des Deutschen Reiches

1881: Kaiserliche Botschaft noch ein paar Zahlen ... 1867: Wahlen zum Zollparlament 1869: Gründung von Gewerkschaften und SPD 1873: Wirtschaftskrise bis Ende der 70-Jahre 1877: Reichstagswahl – SPD = 9% 1878: Sozialisten-Gesetz 1881: Kaiserliche Botschaft

Bismarck im Reichstag am 9.5.1884 ...geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, so lange er gesund ist, geben Sie ihm Arbeit, so lange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung ,wenn er alt ist .... ....wenn der Staat etwas mehr christliche Fürsorge für den Arbeiter zeigt .... (in der Debatte wegen der Verlängerung der Sozialisten-Gesetze)

1883: Krankenversicherungsgesetz für 13 Wochen: freie ärztl. Behandlung und Arzneimittel Krankengeld ab dem 3. Tag Krankenhauspflege Beiträge 1/3 Arbeitgeber - 2/3 Arbeitnehmer

1884: Unfallversicherungsgesetz (Ablösung des Reichshaftpflichtgesetz von 1871) Übergang von Verschuldenshaftung -> Gefährdungshaftung Beiträge nur vom Arbeitgeber - nach Gefahrenklassen - nach Lohnsumme

1891: Invaliditäts- u. Altersversicherungsgesetz Betr. ca. 15% der Bevölkerung Invalidenrente: mindestens 5 Beitragsjahre Altersrente: min. 30 Beitragsjahre; ab 70 J. Beiträge ½ Arbeitnehmer und ½ Arbeitgeber Fester Reichszuschuß zur Rente

1911: Reichsversicherungsordnung Zusammenfassung: - Krankenversicherung - Unfallversicherung - Rentenversicherung Verbesserungen: 1. Altersrente ab 65. Lebensjahr 2. Hinterbliebenenrente (Witwen und Waisen) Entgelt: (§ 160 RVO) Gehalt, Lohn, Arbeitsverdienst ..... Sachbezüge und auch andere Bezüge .... wie Trinkgelder, Rollgelder, Aufmunterungsgelder für Lehrlinge ...

Zusammenfassung wichtiger Gesetze 1.1.1891: Invaliditäts- u.Altersversicherungsgesetz 1.1.1911: Reichsversicherungsordnung (RVO) 1912: Versicherungsgesetz für Angestellte 1923: Reichsknappschaftsgesetz 1.10.1927: Arbeitslosenversicherungsgesetz 1939: Handwerker-Versicherung 1.7.1942: Lohnabzugsverfahren für Pflichtbeiträge 23.2.1957: ArVNG und AnVNG 1.10.1957: Gesetz über die Altershilfe für Landwirte

erlebte deutsche Geschichte in der RV 1914 - 1918: 1. Weltkrieg: Kriegsdienst 1921 - 1923: Inflation 1928: Beginn der großen Arbeitslosigkeit 1933: freiwilliger Arbeitsdienst 1935: Einführung Wehrpflicht 1.03.1935: Saar wird wieder deutsch 1.10.1935: Reichsarbeitsdienst 1.10.1938: Deutsches Recht im Sudetenland

erlebte deutsche Geschichte in der RV 1.1.1939: Deutsches Rentenrecht in Österreich 26.8.1939: Beginn des 2.Weltkriegs: Kriegsdienst 1.1.1940: Deutsches Rentenrecht in Danzig 1945 / 46: Pauschale Ersatzzeit (Flucht/Vertreibung) ab 1945: Unterschiedliches Zonenrecht 1.7.1945: Einheitversicherung in Berlin 21.6.1948: Währungsreform 1.2.1949: Spaltung Ost-/West-Berlin ..........

Beiträge nach Leistungsfähigkeit (Einkommen) ein paar Anmerkungen ... Sozial Versicherung Beiträge nach Leistungsfähigkeit (Einkommen) Beiträge nach Risiko Unfallversicherung X Krankenversicherung / Pflegeversicherung X (x) X Rentenversicherung X

Was ist in der Rentenversicherung sozial ? Rente: alle nicht durch Beiträge erworbene Ansprüche - „angehobene“ Beiträge (Ausbildung, Mindeseinkommen ...) - alle Beiträge vor der Währungsreform ( 1:1-Aufwertung) - fremde Zeiten: FRG / DDR (ggf. Bundeszuschuss) - Ersatzzeiten (z.T. bezahlt durch Bundeszuschuss) (militärischer Dienst, Internierung, politische Verfolgung ...) - Ausfallzeiten ohne Beiträge (Krankheit, Schwangenschaft, Arbeibeitslosigkeit, Ausbildung...) - Kindererziehungszeiten (ggf. Bundeszuschuss) - Zurechnungszeiten (bis zum 55. Lebensjahr) - frühzeitiger Rentenbeginn (Frauen, Schwerbehinderte, Arbeitslose ..)

Was ist in der Rentenversicherung sozial ? Sonstige Maßnahmen: - Heilverfahren - früher: 1b-Hypotheken an Angestellte und ....... die lohnbezogene Rente (nicht beitragsbezogen) ......

Beitragsätze in der Rentenversicherung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer): 1.1.1891: 2,8 % (ca.) 1.1.1913: 8 % (ca.) AV 1.7.1942: 5,6 % 1.6.1949: 10 % 1.4.1955: 11 % 1.3.1957: 14 % 1.1.1968: 15 % 1.1.1969: 16 % 1.1.1970: 17 % 1.1.1973: 18 % 1.1.1981: 18,5 % 1.1.1982: 18 % 1.1.1983: 18,5 % 1.1.1985: 18,7 % 1.6.1985: 19,2 % 1.1.1987: 18,7 % 1.4.1991: 17,7 % 1.1.1993: 17,5 % 1.1.1994: 19,2 % 1.1.1995: 18,6 % 1.1.1996: 19,2 % 1.1.1997: 20,3 % 1.4.1999: 19,5 % 1.1.2000: 19,3 % 1.1.2001: 19,1 %

Finanzierungsmodelle Versicherung = Verteilung des Risikos auf viele Schultern Prämienzahlung von derselben versicherten Gruppe Kurzer Zeitraum (zwischen Ein- und Auszahlung ): Umlageverfahren (z.B. Krankenversicherung) Langer Zeitraum (zwischen Ein- und Auszahlung ): Anwartschafts- / Kapitaldeckungsverfahren (z.B. Lebensversicherung)

Finanzierungsmodelle und in der gesetzlichen Rentenversicherung ??? 1891 - 1899 = Kapitaldeckungsverfahren 1900 - 1922 = Anwartschaftsdeckungsverfahren 1922/1923: Inflation 1923 - 1933 = Umlageverfahren 1933 - 1945 = Anwartschaftsdeckungsverfahren 1945-1948: Kriegsende-Währungsreform 1945 - heute = Umlageverfahren

zum Kapitaldeckungsverfahren ... Vorteile: gleichbleibender Beitrag Anwartschaften immer gedeckt Nachteile: Inflationsrate wird nicht aufgefangen bei Geldentwertung gravierende Verluste

zum Umlageverfahren .... „Beim Umlageverfahren besteht immer die große Gefahr, daß schließlich die Beiträge das wirtschaftlich tragbare Maß übersteigen, wenn man angemessene und auskömmliche Leistungen gewähren will.“ „Eine Stetigkeit im Beitrag ist auf keinen Fall mit dem Umlageverfahren möglich.“ J.Eckert: Zur Neugestaltung der deutschen Sozialversicherung, Lehren aus der Geschichte der deutschen Rentenversicherungen Rechts- und Wirtschaftsverlag Dr. Gruber / München 1947

zum Umlageverfahren .... Der sogenannte Generationenvertrag: Die jetzigen Renten werden aus den jetzigen Beitragseinnahmen bezahlt. Die Ansprüche aus den den jetzigen Beiträgen zahlt die nächste Generation. und wenn nicht ? dann garantiert der Bund unsere Renten (basta).

zum Umlageverfahren .... Wie deckt man den steigenden Finanzbedarf ? bei den Einnahmen: - Erhöhung des Beitragssatzes - Ausdehnung des versicherten Personenkreises - Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - Erhöhung des Bundeszuschusses bei den Ausgaben: - Verminderung der Rentenhöhe - Verschiebung des Versicherungsfalls - Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn

Eigentumsgarantie des Art. 14 GG „Versichertenrenten und Anwartschaften genießen den Schutz der Eigentumsgarantie, wie sie sich insgesamt aus der jeweiligen Gesetzeslage ergeben. ....“ (Substanzgarantie, BVerfGE 53,257 ; 28.2.1980) Art. 14 Grundgesetz: (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewähr-leistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädi-gung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Ent-schädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Eigentumsgarantie des Art. 14 GG „Eine Unabänderlichkeit .... widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht.“ (aus: Beschluss des 1. Senats BVerfGE vom 1.7.1981) Art. 14 Grundgesetz: (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewähr-leistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädi-gung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Ent-schädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Unterschied: Pension / Rente Pension ab 1992: 1,875 % x Jahre x pers.Endgehalt = Pension Altersrente ab 1957: ( 1,5 % x Jahre x pers. Bemes- = Jahresrente ) sungsgrundlage Altersrente ab 1992: aktueller x persönliche = Monatsrente Rentenwert Entgeltpunkte

Anzahl der Beitragsjahre persönliche Entgeltpunkte Rentenformel 1957 und 1992 1957 1,5 % (Altersrente) X Anzahl der Beitragsjahre pers. Verdienst = persönl.-  WE Einkommen %-Satz Jahre allgem. Rentenbemessungsgrundlage (jedes Jahr angepasst = Dynamisierung) ———————————————— Jahresrente 1992 1,0 (Altersrente) X persönliche Entgeltpunkte Aktueller Rentenwert (jedes Jahr angepasst = Dynamisierung) —————————— Monatsrente

Allg. Rentenbemessungsgrundlage durchschnittl. Bruttoarbeitsentgelt im Jahr 1 durchschnittl. Bruttoarbeitsentgelt im Jahr 2 durchschnittl. Bruttoarbeitsentgelt im Jahr 3 Summe : 3 = allg. Rentenbemessungsgrundlage im Jahre 5 ________________________________________________________ Beispiel: d.Bruttoarbeitsentgelt 1970 = 13.343 DM d.Bruttoarbeitsentgelt 1971 = 14.931 DM d.Bruttoarbeitsentgelt 1972 = 16.335 DM = 14.870 DM ( 1/3 von 44.609 DM ) = allg. Rentenbemessungsgrundlage 1974

eine Frage ... Beiträge nach Bruttoeinkommen warum dann: Renten nach Nettoeinkommen ???

Absenkung der allg. Rentenbemessungsgrundlage 1957 - 1977: 0,00 % bis 1978: - 1,07 % bis 1979: - 7,51 % bis 1980: - 9,54 % bis 1981: -11,96 % bis 1982: -13,33 % bis 1983: -13,32 % bis 1984: -14,75 % bis 1985: -15,66 % bis 1987: -15,59 % bis 1989: -15,97 % bis 1991: -14,77 % bis 1993: -19,08 % bis 1995: -20,81 % bis 1997: -24,31 % bis 1999: -25,97 % bis 2001: -26,28 %

zur Besteuerung von Renten ... Grundsatz: Keine Doppel-Besteuerung von Einkommen jetzt: Arbeitgeberanteil => Lohnkosten (Betriebsausgaben) Arbeitnehmeranteil => z.T. Sonderausgaben Renten sind nicht steuerfrei !!! der „Ertragsanteil“ muss versteuert werden. besser: alle Beiträge zur Altersvorsorge steuerfrei alle Renten in voller Höhe als Einkommen versteuern. ( ggf. höhere Freibeträge und Renten anheben)

zum 630-Mark-Gesetz ... (meine persönliche Meinung) Sonderregelung nur in der Rentenversicherung: grundsätzlich: nicht für Arbeitgeber nur für Arbeitnehmer Arbeitnehmer hat Wahlfreiheit: Arbeitnehmerbeitrag => Rente oder kein AN-Beitrag => keine Rente Arbeitgeber hat keine Wahlfreiheit: Arbeitgeberbeitrag wie bei Rentner

mögliche Lösungen .... Grundrente für alle ? => nur noch „sozial“ !? => Aufgabe des Versicherungsprinzips => leistungsfeindlich => verfassungswidrig für bereits erworbene Anwartschaften

mögliche Lösungen .... was ist eigentlich das Ziel ? denn eins ist sicher : Die Rente (Norbert Blüm 1986) aber wie ? Sozial  Versicherung Umlage  Kapitaldeckung

mögliche Lösungen .... K K U 3. private Eigenvorsorge (Eigentum, .....) K K 2. Pflicht(?)-Zusatzversicherung (über Betrieb oder Branche..) U 1. Pflicht-Versicherung (gesetzliche Rentenversicherung) U=Umlage, K=Kapitaldeckung

Sie haben das Wort ... ...... so lange Sie wollen. Vielen Dank für Ihr Interesse !