CHE Hochschulkurs „Hochschul-Auswahlverfahren“

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 Präsentation transkript:

CHE Hochschulkurs „Hochschul-Auswahlverfahren“ Cort-Denis Hachmeister Christiane Koch Dr. Andrea Löther Prof. Dr. Lothar Schmidt-Atzert Alexander Zimmerhofer 27./28. Oktober 2005, Hotel Lindenhof, Bielefeld

Ablauf Donnerstag, 26.10. 2005 Vorstellungsrunde Einführung Entwicklungen beim Hochschulzugang rechtliche Rahmenbedingungen CHE Leitfaden für die Gestaltung von Auswahlverfahren Zielsetzung/ Anforderungsanalyse Einführung in die psychologische Diagnostik geschlechtergerechte Hochschulzulassungsverfahren Vor- und Nachteile von Auswahlinstrumenten Fragen und Antworten

Ablauf Freitag, 27.10.2005 Web-basierte self-assessments zur Studienberatung – Möglichkeiten und Grenzen CHE Leitfaden für die Gestaltung von Auswahlverfahren: Entscheidungsregeln Qualitätssicherung allgemeine Empfehlungen Auswahlverfahren an der Universität Mannheim

Hochschulzugang in Deutschland Dipl.-Psych. Cort-Denis Hachmeister CHE Centrum für Hochschulentwicklung

Allgemeine Rechtsgrundlagen Art. 12 GG: freies Recht der Wahl von Beruf und Ausbildungsstätte – gilt auch für die Hochschule § 27 HRG: Abitur als allgemeine Hochschulzulassungsberechtigung Beschränkung der Zulassung nur, wenn alle Kapazitäten ausgeschöpft sind - KapVo Bevorzugung nach Grad der Studieneignung aber: Jede(r) Bewerber(in) muss eine Chance haben.

Allgemeine Rechtsgrundlagen - Schlussfolgerungen Da es eine Grundrechtseinschränkung ist, muss der Gesetzgeber einen Rahmen für die Auswahl der Studierenden vorgeben (HRG, Ländergesetze). Hochschulen können sich Ihre Studierenden nicht aussuchen, sondern stellen lediglich den unterschiedlichen Grad der Studieneignung unter (juristisch gesehen) prinzipiell geeigneten Bewerber/-innen fest.

Diskriminierungsverbot Artikel 3 GG [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote] Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Problemstellung Zielsetzung 40% eines Jahrgangs sollen studieren mehr Absolvent/-innen früherer Eintritt ins Berufsleben …aber Studienplätze sind knapp und sollten sinnvoll vergeben werden. heterogene Voraussetzungen bei den Studieninteressierten zunehmend differenzierte Hochschullandschaft Studienanfänger/-innen treffen zu oft falsche Entscheidungen.

Studienabbrecherquoten Sprach-/Kulturwissenschaften 45% Informatik 38% Sozialwissenschaften/Sozialwesen 36% Ingenieurwissenschaften insg. 30% Jura 16% Biologie 15% Pharmazie 12% Humanmedizin 10% HIS Studienabbruchuntersuchung 2005

Schwundquoten (Abbruch+Fachwechsel) Sprach-/Kulturwissenschaften 69% Informatik 57% Sozialwissenschaften/Sozialwesen 68% Ingenieurwissenschaften insg. 47% Jura 27% Biologie 32% Pharmazie 23% Humanmedizin 13% HIS Studienabbruchuntersuchung 2005

Selektion erhöht Absolventenquote

Entscheidende Gründe für Studienabbruch (Auswahl) Leistungsprobleme 13 % mangelnde Motivation 23 % berufliche Neuorientierung 17% HIS Studienabbruchuntersuchung 2005

Wissenschaftsrats-Empfehlungen zum Hochschulzugang (Jan. 2004) So viele für ein Studium befähigte Schulabgänger wie möglich müssen auch ein Studium aufnehmen. Studierwillige müssen weit mehr als bisher ein Studium aufnehmen, das ihren Fähigkeiten und Neigungen in besonderem Maße entspricht, und dieses Studium erfolgreich abschließen. Der Hochschulzugang muss auch dazu beitragen, dass die hohen Studienabbruchquoten in Deutschland, insbesondere späte Studienabbrüche, verhindert werden.

Wissenschaftsrats-Empfehlungen zum Hochschulzugang (Jan. 2004) Verbesserung der Studienberatung und -information („alle betroffenen Akteure in einer gemeinsamen Kraftanstrengung“) Hochschulen sollen künftig aktiver an der Zulassung mitwirken, um die Qualifikationsprofile von Studienbewerbern bereits vor Studienaufnahme besser mit den Anforderungen einzelner Studiengänge abzustimmen.

Warum sollen die Hochschulen selbst auswählen? Eine Organisation sollte selbst entscheiden können, wer Mitglied wird. gerechtere weil „ganzheitliche“ Betrachtung der Bewerberin/des Bewerbers z.B. Kompensation von schlechten Abiturnoten durch hohe Motivation oder nachträglich erworbene Kompetenzen (z.B. Berufserfahrung) höhere Verantwortung der Hochschule gegenüber den selbst ausgewählten Studierenden Rückwirkung auf die Studienvorbereitung, Informationssuche vor der Hochschul-/Studienwahl sicherere Hochschul-/Studienwahl

Konsequenzen aus den WR-Empfehlungen Änderung des ZVS-Verfahrens / 7. HRG-Novelle Umsetzung der HRG-Novelle in Landesgesetze gleichzeitig Änderungen bei lokalen NCs Umsetzung auf Hochschulebene in diesem Jahr

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (HRK-Hochschulkompass, Stand: Dezember 2004) 9.163 grundständige Studienmöglichkeiten frei zugänglich: 4.876    = 53,1 % zulassungsbeschränkt, Vergabe durch HS: 3.976    = 43,4 % zulassungsbeschränkt, Vergabe durch ZVS: 320    =  3,5 % WS 05/06: 9109 Studienmöglichkeiten davon 249 über ZVS

7. HRG-Novelle – neue Quoten im Allgemeinen Auswahlverfahren (ZVS) bis zu 30% Sonder- / Vorabquoten 20% an Abiturbeste 20% nach Wartezeit 60% Auswahlverfahren der Hochschule

7. HRG-Novelle – Quoten im allgemeinen Auswahlverfahren (ZVS) Vorabquote (nicht EU-) Ausländer Härtefälle Zweitstudienbewerber Sanitätsoffiziere besondere Hochschulzulassungsberechtigung bereits Zugelassene

7. HRG-Novelle – Quoten im allgemeinen Auswahlverfahren (ZVS) Abiturbestenquote (20%) Angabe von bis zu 6 Ortspräferenzen keine „Kinder-Landverschickung“ – Option „an jedem anderen Ort“ nicht möglich erst Auswahl nach Länderquoten, dann Verteilung nach Ortspräferenzen und Abiturnoten

7. HRG-Novelle – Quoten im allgemeinen Auswahlverfahren (ZVS) Wartezeitquote (20%) Angabe von bis zu 6 Ortspräferenzen auch „Kinder-Landverschickung“ – Option „an jedem anderen Ort“ möglich Auswahl nach Wartezeit, dann Verteilung nach Ortspräferenzen, sozialer Bindung an den Hochschulort und Abiturnoten

7. HRG-Novelle – Quoten im allgemeinen Auswahlverfahren (ZVS) Hochschulauswahlverfahren (60%) bis zu sechs Ortswünsche möglich Verfahren für die Hochschule optional Vorauswahl durch ZVS möglich (z.B. nach Ortspräferenz) Hochschule erstellt Rangliste Bewerber kann später noch einmal zwischen verschiedenen Zusagen wählen

Hochschulauswahlverfahren - Kriterien insbesondere nach den folgenden Kriterien: Notenschnitt der HZB (Abi/Fachabi) gewichtete Einzelnoten des Schulabschlusses, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben, Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, Art einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit oder Ergebnis eines Auswahlgespräches, das Aufschluss über die Motivation und die Identifikation mit dem gewählten Studium und dem angestrebten Beruf geben sowie zur Vermeidung von Fehlvorstellungen dienen soll, oder einer Kombination dieser Kriterien. weitere Kriterien nach Maßgabe des Landesrechts ggf. obligatorische Anwendung von weiteren Kriterien neben der Abiturdurchschnittsnote maßgeblicher Einfluss der HZB-Note

Hochschulauswahl - Vorauswahl Ggf. Vorauswahl nach folgenden Kriterien Abitur-Durchschnittnote gewichtete Einzelnoten fachspezifischer Studierfähigkeitstest Art einer Berufsausbildung oder -tätigkeit Grad der Ortspräferenz oder einer Kombination dieser Kriterien.

7. HRG-Novelle – Änderung des ZVS-Verfahrens zum WS 05/06 erstmalig durchgeführt Umsetzung in Ländergesetze und Hochschulsatzungen sehr kurzfristig relativ wenige Hochschulen haben zu diesem WS Auswahlverfahren durchgeführt. teilweise Probleme, rechtzeitig Ranglisten an die ZVS zu schicken

Umsetzung auf Landesebene z.T. direkte Weitergabe der Freiheiten des HRG an die Hochschulen (Hamburg) Vorgabe von Vergabequoten (Ausländer, Härtefälle, Wartezeit, Hochschulauswahl) z.T. Vorgabe von Auswahlkriterien (Kombinationen) (z.B. B-W) z.T. Vorgabe von zum Gespräch einzuladenden Teilnehmern (z.B. Niedersachsen)

Beispiel für Umsetzung in Landesrecht: Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz

NHZG – Quoten (nach Vorabquoten) Vergabe der Plätze nach... lokaler NC bundesweiter NC (ZVS) Wartezeit 10-25% 20% Note HZB alleine 0-45% Hochschulauswahl (inkl. Note HZB) 37,5-90% 60%

NHZG – Kriterien Hochschulauswahl Durchschnittsnote der HZB in Kombination mit mind. einem der folgenden Unterkriterien: a) Gewichtung von in der HZB ausgewiesenen Leistungen in Fächern b) besondere Eignung für den gewählten Studiengang, festzustellen über: Berufsausbildung, praktische Tätigkeiten oder studienrelevante außerschulische Leistungen Motivationserhebungen in schriftlicher Form oder Auswahlgespräch Ergebnis einer schriftlichen Aufsichtsarbeit (durch bisherige Abschlüsse nicht ausgewiesene Fähigkeiten und Kenntnisse, die für den Studienerfolg von Bedeutung sein können) Für 3. und 4. ist eine Vorauswahl nach Note oder den o.G. Kriterien möglich. Für 3. und 4. kann die Hochschule auch Gebühren nehmen.

Beispiel Quoten 111 Plätze zu vergeben 11 Plätze Vorabquote 10 Plätze Wartezeit 40 Plätze nach Abinote allein 50 Plätze Hochschulauswahl Vorauswahl nach Abi, Berufserfahrung + Motivationsschreiben Gespräch mit mind. 100 Bewerber(inn)en frei bleibende Studienplätze nach Los

Beispiel für Umsetzung in Landesrecht: Hamburger Gesetz zur Reform der Hochschulzulassung

15 % für ausländische Staatsangehörige 1. Vorabquoten 15 % für ausländische Staatsangehörige nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens Hochschule kann bei besonderem Grund die Quote erhöhen 5 % für Härtefälle nach Grad der Härte

2. Hauptquoten 90 % nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens 10 % nach Wartezeit (Zeit seit dem Erwerb der HZB)

3. Auswahlverfahren Auswahlentscheidung nach Grad der Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf Leistungen der HZB müssen in erheblichem Umfang in die Auswahlentscheidung einbezogen werden Grad der Eignung und Motivation kann insbesondere durch folgende Kriterien bestimmt werden...

4. Kriterien Durchschnittsnote der HZB (Muss-Kriterium) Noten aus Pflichtkursen oder fachlich einschlägige Einzelnoten der HZB schriftliche Auswahltests Auswahlgespräche einschlägige Berufsausbildung oder praktische Tätigkeiten schriftliche Erläuterungen zur Begründung der Studien- und Berufszielwahl Ergebnis eines Eignungsfestellungsverfahrens

Wie sollen die Hochschulen auswählen?

Leitfaden für die Gestaltung von Auswahlverfahren an Hochschulen

Empfehlungen - Ablauf Verfahrensgestaltung Rahmenbedingungen klären Ziele setzen Instrumente/Verfahren auswählen Entscheidungsregeln festlegen 5. Qualitätssicherung

1. Rahmenbedingungen klären rechtliche Grundlagen Strategie der Hochschule Strategie des Fachbereichs Bewerbersituation / Studiensituation zur Verfügung stehende Zeit und Personalkapazität

2. Ziele setzen Studierende gewinnen! Passung von Studium und Studierenden Inhaltlich (Interesse) Anforderung-Qualifikation =>Anforderungsanalyse! Prognose der Studienerfolgswahrscheinlichkeit Gerichtsfestigkeit Fairness – keine systematische Benachteiligung Bindung Studierende-Lehrende/Hochschule positive Außendarstellung

Exkurs: DIN 33430 berufliche Eignungsdiagnostik Anforderungsanalyse als erster Schritt Auswahl geeigneter Instrumente, die die zuvor ermittelten Anforderungen nachvollziehbar überprüfen können Die Validität der eingesetzten Verfahren soll empirisch nachgewiesen sein. Regeln zur Auswertung, Interpretation und Entscheidung vorab festlegen Prozess der Eignungsbeurteilung, einschließlich der Gütekriterien der Verfahren und der Entscheidungsregeln, nachvollziehbar dokumentieren

3. Instrumente auswählen Studieneignung = Studierfähigkeit + Studienmotivation (Neigungen)

3. Instrumente auswählen Fähigkeiten Neigungen Abiturnote Interview Studierfähigkeitstests Motivationsschreiben Sprachtests Einzelfachnoten Berufsausbildung / Praktika Beratung und Information (Selbstselektion)

3. Instrumente auswählen Probleme bei der Messung von Neigung: generell schlechter messbar als Leistung Messung (ver-)fälschbar Können die Hochschulen Neigung überhaupt messen? Möglich: „indirekte Messung“ durch objektivierbare Kriterien Berufsausbildung Praktika Informationsstand sonstige Vorleistungen (z.B. Mappe)

CHE Hochschulkurs „Hochschul-Auswahlverfahren“ Cort-Denis Hachmeister Christiane Koch Dr. Andrea Löther Prof. Dr. Lothar Schmidt-Atzert Alexander Zimmerhofer 27./28. Oktober 2005, Hotel Lindenhof, Bielefeld

Ablauf Freitag, 27.10.2005 Web-basierte self-assessments zur Studienberatung – Möglichkeiten und Grenzen CHE Leitfaden für die Gestaltung von Auswahlverfahren: Entscheidungsregeln Qualitätssicherung allgemeine Empfehlungen Auswahlverfahren an der Universität Mannheim Feedback-Runde

CHE Leitfaden für die Gestaltung von Auswahlverfahren – Teil 2 Dipl.-Psych. Cort-Denis Hachmeister CHE Centrum für Hochschulentwicklung

Empfehlungen - Ablauf Verfahrensgestaltung Rahmenbedingungen klären Ziele setzen Instrumente/Verfahren auswählen Entscheidungsregeln festlegen 5. Qualitätssicherung

4. Entscheidungsregeln festlegen Wie sind die Ergebnisse der Messungen mit den Einzelnen Instrumenten in eine Entscheidung zu transformieren? Problem: Die „richtige“ Entscheidungsregel muss a priori festgelegt werden, obwohl Sie erst im Nachhinein bestimmt werden kann.

Multiple Regression Studienerfolg=ax1+bx2+cx3+…+z optimale Gewichte werden empirisch ermittelt Gewichte der einen Population werden bei der nächsten verwendet ob das die richtigen Gewichte waren, weiss man erst hinterher Höhe des Gewichts nach Vorhersagekraft und Größenordnung des Messgröße

4. Entscheidungsregeln festlegen „Statistische“ oder „klinische“ Urteilsfindung? statistisch: Entscheidung aufgrund vorher festgelegter (statistisch ermittelter) Verrechnungsvorschriften klinisch: Entscheidung durch „Expertenurteil“ auf der Grundlage der vorhandenen Information (z.B. Auswahlkomission UWH)

4. Entscheidungsregeln festlegen Einstufige oder mehrstufige Entscheidung ? einstufige Strategie Vor-Annahme (pre-accept) Vor-Ablehnung (pre-reject) vollständig sequenzielle Strategie (z.B. ZVS-Verfahren) Vor-Annahme nicht in allen Ländergesetzen erlaubt!

4. Entscheidungsregeln festlegen Kompensatorisch oder konjunktiv? kompensatorisch: Schlechte Ergebnisse in einem Kriterium können durch gute Ergebnisse im anderen Kriterium ausgeglichen werden konjunktiv: In mehreren Kriterien müssen Mindestmaßstäbe erfüllt sein (z.B. Vorpraktikum, Deutschtest) =>kann beides zusammen im gleichen Verfahren verwendet werden

Beispiel: Informatik TU München Bewerbung: übliche Unterlagen plus Begründungsschreiben (Fach, Hochschule, außerschulische Qualifikationsmerkmale) (strukturierte) Bewertung des Schreibens durch einen Hochschullehrer Vorauswahl: Abi (51%), Begründung (49%) direkte Annahme (pre-select) Ablehnung (pre-reject) Gesprächseinladung

Beispiel: Informatik TU München Gespräch mit 1 Prof. und 1 Wiss. Mit. einheitlicher Gesprächsleitfaden und Bewertungsbogen (Strukturierung) Entscheidung: Abi 51%, Noten in Mathe, Deutsch und Englisch (10%), Gespräch (39%) =>Abiturnote in beiden Stufen 51% Gewicht

5. Qualitätssicherung „Manöverkritik“ Messung der Zielerreichung Zusammenhang von Prädiktor und Kriterien Befragung der Betroffenen Evaluation durch Experten Anpassung des Verfahrens Zielkriterien Instrumente Entscheidungsregeln

5. Qualitätssicherung Mögliche Zielkriterien Erfolgsquote (innerhalb der RSZ) mittlere Fachstudiendauer Abschneiden bei Teilprüfungen Abschlussnoten subjektive Zufriedenheit der Studierenden und Lehrenden Dauer bis zur ersten Anstellung Gehalt bei der ersten Anstellung

Leitfaden für die Gestaltung von Auswahlverfahren – allg. Empfehlungen klare Zielsetzung Studierende gewinnen Passung=>Anforderungsanalyse Zielkriterien festlegen mehrstufige Verfahren verwenden einfache, nachvollziehbare Verfahren Selbstselektion nutzen

„Lessons learnt“ Studierendenauswahl= Erstellen einer Rangreihe des Grades der Eignung Studienabbruchquoten insbesondere dort hoch, wo nicht ausgewählt wird Erweiterter Handlungsspielraum für die Hochschulen durch HRG, Landesgesetzgebung gleichzeitig größere Verantwortung und Belastung für die Hochschulen

„Lessons learnt“ Studienerfolg lässt sich zu einem Großteil nicht vorhersagen Die Hochschulen müssen es trotzdem tun Die Definition/Ermittlung von Anforderungen und weiterer Ziele als zentraler Schritt Instrumente auf Grundlage der Anforderungsanalyse auswählen/Konstruieren Verfahren auf Diskriminierungen überprüfen

„Lessons learnt“ Abiturnote und Studierfähigkeitstest sind unter prognostischen Gesichtspunkte die geeignetesten Verfahren offene Frage, wie man denen gerecht wird, die nicht ins Schema gutes Abi=gutes Diplom passen Wie kann Individualität der Bewerber und der Studiengänge angemessen berücksichtigt werden? „Experimentierphase“ notwendig

„Lessons learnt“ Abgleich von Anforderungen & Inhalten der Studiengänge mit Fähigkeiten & Neigungen der StudienbewerberInnen notwendig intensivere Studienberatung durch Schule und Hochschule (auch über online-Informationen) self-Assessment-Tests „Pflichtberatung?“ Begründung Hochschul- & Fachwahl im Gespräch oder Motivationsschreiben? =>Auswahl beginnt vor der Bewerbung!

Mögliche Auswahlkriterien für Master-Studiengänge Bachelor-Note Problem der Vergleichbarkeit Inhalte des vorangegangenen Bachelor-Studiums (Eingangsvoraussetzungen) besuchte Hochschule / Hochschultyp Berufserfahrung Sprachtests keine Bevorzugung der eigenen Bachelors!!