Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland -

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 Präsentation transkript:

Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland - Entwicklung und Notwendigkeiten C. Bauer Degussa AG

Entwicklung der Strompreise in EU-Ländern 10 MW, hohe Benutzungsdauer, jeweils Dezember/Januar Anfängliche Wettbewerbsvorteile durch die Liberalisierung sind in Nachteile umgeschlagen. Quelle: Energy Advice

Kostenfaktoren des Produktionsfaktors Strom (Mittelspannung, produzierendes Gewerbe) Der Großhandelspreis trägt ca. 50% zu den Strombezugskosten in Mittelspannung bei.

Entwicklung von Brennstoff- und Strompreisen (OTC ohne Netznutzung) seit Januar 2002 EEX-Peakload: plus 59% EEX-Baseload: plus 42% Mehrerlöse der Stromerzeuger: ca. 5 Mrd. EUR!

Europäische Stromnetzentgelte im Vergleich (Mittelspannung) Die deutschen Netzentgelte (Mittelspannung) liegen im Durchschnitt ca. 70% höher als in der restlichen EU Quelle: EU-Kommission Benchmarking März 2004

Jährliche (Re-)Investitionen in deutsche Stromnetze ... dennoch sind die Investitionen in den deutschen Netzbereich kontinuierlich zurück gegangen und betragen nur ca. 10% der Netzerlöse. Quelle: VDEW

Rendite eines führenden deutschen Stromversorgers nach Sektoren Der Anteil des Betriebsergebnis am Umsatz liegt im Höchstspannungsnetz über 3-mal höher, als im Unternehmensdurchschnitt 552 Mio. €... Quelle: Geschäftsbericht 2003

Mittlerer Preis für Sekundärregelleistung im RWE-Regelgebiet (Auktionsergebnis, €/kW) Seit Beginn der Regelenergieauktionen hat sich (bei weitgehend gleichem Volumen und Teilnehmerkreis) der Regelleistungspreis verdoppelt. Quelle: VIK

Entwicklung der Erdgaspreise in EU-Ländern 100 GWh, repräsentative Werte, jeweils Dezember/Januar Quelle: Energy Advice

Industrielle Erdgaspreise im europäischen Vergleich (100 Mio. kWh Jahresverbrauch, Januar 2004) Trotz hervorragender logistischer Lage gehören die industriellen Gaspreise Deutschlands zu den höchsten in Europa! Quelle: Energy Advice

Zentrale Anforderungen an den künftigen Rechts- /Regulierungsrahmen für Strom und Gas in Deutschland Die Regulierungsbehörde kann echten Wettbewerb (Anforderung der EU-Richtlinie) nur sicher stellen, wenn sie ausreichend flexibel agieren kann. Gesetz und Verordnungen müssen sich auf absolut notwendige Eckdaten beschränken. Eine Überprüfung von Gesetz und Verordnung erst nach 3 Jahren ist viel zu spät, die Anforderungen des Marktes ändern sich wesentlich schneller. Zentrales Problem der überhöhten Netzentgelte ist weniger der Kalkulationsleitfaden als vielmehr ungerechtfertigte Gewinnmitnahmen und Liquiditätsabflüsse aus dem Netz. Nur Anfertigung und Veröffentlichung von Bilanzen und G+V für den Netzbereich schaffen Transparenz und ermöglichen eine effiziente Missbrauchskontrolle. Netzbilanzen und G+V müssen bereits für das laufende Geschäftsjahr der Netzbetreiber angefertigt werden - nach derzeitigem Entwurf Verzögerung bis zu 2 Jahren möglich!

Zentrale Anforderungen an den künftigen Rechts- /Regulierungsrahmen für Strom und Gas in Deutschland Maßnahmen gegen Preisexplosion bei der Sekundärregelleistung sind dringend geboten. Abhilfe ist einfach möglich durch Vergrößerung des Anbieterkreises (insbesondere um Verbraucher) und Reduzierung der erforderlichen Vorhalteleistung auf das i.S. der Versorgungssicherheit erforderliche Maß durch Kooperation der Übertragungsnetzbetreiber Gemeinsame Ausschreibung von Regelenergie für alle Regelzonen (keine Zersplitterung der Angebotsmenge) Regelzonenübergreifend optimierter Einsatz von Regelleistung, keine Regelung „gegeneinander“. Sofortige Reduzierung der Qualifikationsanforderungen (Volumen, Redundanz) für potenzielle Anbieter auf das zwingend erforderlich Maß (5 MW für Minutenreserve, keine Untergrenze für Primär- und Sekundärregelreserve). Entgelte für die Netznutzung bei Strom und Gas müssen sich ausschließlich aus den physikalisch-technischen Belastungen ergeben, nicht aus kontraktuellen Lieferbeziehungen.

Zentrale Anforderungen an den künftigen Rechts- /Regulierungsrahmen für Strom und Gas in Deutschland Reservierungen im Gasnetz dürfen den Netzzugang Dritter nicht behindern. Nicht tatsächlich genutzte Kapazitäten müssen Dritten zugänglich gemacht werden Über tatsächliche Auslastung „kontraktueller“ Engpässe muss laufend informiert werden. Im Falle von Kapazitätsengpässen muss beim Lieferantenwechsel die Kapazität zur Belieferung des Kunden auf den neuen Lieferanten übergehen. „Tatsächlicher“ oder „potenzieller“ Leitungswettbewerb im Gastransportnetz darf nicht als Alibi für überhöhte Netzzugangsentgelte dienen! Auch im Gasnetz müssen die Netzbetreiber zur Kooperation verpflichtet werden. Nur tatsächlich auftretende Engpässe dürfen als Abgrenzungskriterium für „Regelzonen“ herangezogen werden.