Die Vorschläge der Kommission Kohäsionspolitik 2007 - 2013 Die Vorschläge der Kommission für neue Verordnungen 14. Juli 2004 http://europa.eu.int/comm/regional_policy
Neue „Architektur“ der Verordnungen Allgemeine Verordnung mit Bestim- mungen zum EFRE, zum ESF und zum Kohäsionsfonds General Regulation on the ERDF, the ESF and the Cohesion Fund Einstimmigkeit im Rat, Zustimmung des EP EFRE, ESF: Mitentscheidung EP; Kohäsionsfonds: Konsultation des EP ERDF Regulation ESF Regulation Cohesion Fund Regulation EFRE Verordnung ESF Verordnung Kohäsionsfonds-Verordnung Regulation establishing a European grouping of cross-border cooperation (EGCC) Verordnung bzgl. der Schaffung eines Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammen- arbeit (EVGZ) Durchführungsverordnung der Kommission betr. Information+Publizität, Finanz- kontrolle and Finanzkorrekturen One Commission Regulation Information, Publicity, Financial control and Financial corrections Neu: Allgemeine Verordnung betr. der Kohäsionsfonds; ein neuer "Ländlicher Entwicklungsfonds" jetzt ausserhalb der Kohäsionspolitik; eine Durchführungsver- ordnung anstatt fünf; Zuschussfähigkeit nach nationalen Regeln bzw. innerhalb der Allg. VO und fondsspezifischen VO geregelt
Hintergrund Zwischen 2001 und 2003: Kommission regt ausführliche Debatte über Schwerpunkte und Verwaltung mit Mitgliedstaaten, Regionen und anderen Akteuren an Februar 2004: Kommission nimmt Mitteilung über die Finanzielle Vorausschau 2007-13 mit einem Mittelvolumen von 336 Mrd. Euro für die Kohäsionspolitik sowie den 3. Kohäsionsbericht an, der den Rahmen für die Reform der Politik vorschlägt. Mai 2004: Das Dritte Kohäsionsforum in Brüssel mit über 1.400 Fachleuten signalisiert breite Unterstützung für den Ansatz der Kommission.
Auswirkungen der Politik Wachstum: die Kohäsionsinstrumente steigern öffentliche und private Investitionen in den begünstigten Regionen Konvergenz: die Fonds tragen zu einem höheren BIP in den Regionen mit Entwicklungsrückstand bei Beschäftigung: Schaffung von Arbeitsplätzen und Steigerung des Potenzials im Bereich Humanressourcen Steigerung vom physischem und Humankapital Verbesserte regionale und lokale Governance Finanzielle Stabilität über 7 Jahre
Kohäsionspolitik zwischen 2000 und 2006 Ziel Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und Verringerung regionaler Entwicklungsunterschiede Instrumente Drei Ziele und vier Gemeinschaftsinitiativen; 49,5% der Bevölkerung lebt in Fördergebieten nach Ziel 1 oder Ziel 2 Finanzmittel Ca. 223 Mrd. Euro oder ein Drittel des EU-Haushalts bzw. 0,45% des EU-BIP
Grenzüberschreitende Programme und Instrumente Förderfähigkeit Schwerpunkte Mittel Konvergenz 78,54% inklusive Sonderprogramm für ultraperiphere Regionen (264 Mrd. EUR) Nationale und regionale Pro- gramme EFRE ESF Regionen mit BIP/Kopf 75% in der EU25 Innovation; Umweltschutz/ Risikovorsorge; Zugang; Infrastrukturen; Humanresourcen; Verwaltungskapazität 67,34% = 177,8 Mrd. EUR Statistischer Effekt Regionen mit BIP/Kopf 75% in der EU15 und >75% in der EU25 8,38% = 22,14 Mrd. EUR Kohäsionsfonds Mitgliedstaaten mit BSP/Kopf 90% in der EU25 Verkehr(TENs); Umweltvorhaben; nachhaltige Verkehr- und Energieinfrastruktur 23,86% = 62,99 Mrd. EUR Kohäsionspolitik 2007-2013 3 Ziele 336,1 Mrd. EUR (0,41% des EU-BIP) Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 17,22% (57,9 Mrd. EUR) Regionale Programme (EFRE) nationale Programme (ESF) im Prinzip alle Regionen ausserhalb "Konvergenz"; Mitgliedstaaten schlagen ein Liste vor (NUTS I or II) Innovation; Umweltschutz/ Risikovorsorge; Zugang; Europ. Beschäftigungs- strategie (EBS) 83,44% = 48,31 Mrd. EUR "Phasing-in" (EFRE) Regionen mit Ziel 1-Status zwischen 2000-06 und nicht vom Konvergenz- ziel betroffen Innovation; Umweltschutz/ Risikovorsorge; Zugang; Europ. Beschäftigungs- strategie (EBS) 16,56% = 9,58 Mrd. EUR Art. 3-7 und 15-18 Allg. VO und Fin. Vorausschau Europäische territoriale Zusammenarbeit 3,94% (13,2 Mrd. EUR) Grenzüberschreitende und transnationale Programm und Netzwerke (EFRE) Grenzregionen, trans- nationale Koopera- tionsräume, Netz- werke Innovation; Umweltschutz/ Risikovorsorge; Zugang; Bildung, Kultur 35,61% für grenz- überschreitend, 12,12% für ENI 47,73% für transn. 4,54% f. Netzwerke
ultraperiph. Regionen: 1.1 Kohäsionspolitik 2007-2013 Aufteilung nach Zielen in Mrd. Euro (insgesamt: EUR 336.1 Mrd. EUR) Aussengrenzen: 1.6 Grenzübergr. Zus.arbeit: 4.7 Transnationale Zus.arbeit: 6.3 Phasing-in für Regionen in Ziel 1 zwischen 2000-06 Netzwerke: 0.6 Regionen ausser- halb Konvergenz Regionen unter 75% BIP Spez. Programm für ultraperiph. Regionen: 1.1 Kohäsionsfonds Konvergenz Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Europäische territoriale Zusammenarbeit Statistisch betroffene Regionen Art. 15-18 Allg. VO und Fin. Vorausschau
Leitmotive der Reform Konzentration: mehr strategische Ausrichtung und Verstärkung der Schwerpunkte der Union; geographisch: ca. 80% der Mittel für die am wenigsten entwickelten Regionen; inhaltlich: Schwerpunkt auf die Agenden von Lissabon und Göteborg Verwaltungsvereinfachung: Zahl der Verordnungen reduziert; weniger Ziele-weniger Fonds; Programmierung; Gebietsabgrenzung; Monofondsprogramme; flexiblere Finanzverwaltung; Proportionalität in den Bereichen Kontrolle, Evaluierung und Begleitung; Zuschussfähigkeitsregeln Dezentralisierung: Stärkung der regionalen und lokalen Akteure
Konzentration: strategischer Ansatz Annahme strategischer Leitlinien für Kohäsion durch den Rat nach Stellungnahme des Parlaments vor Beginn der neuen Programmperiode: Festlegung klarer Prioritäten für die drei Ziele Deutliche Verbindung zwischen Kohäsionspolitik und den Lissabon- und Göteborg-Strategien, verstärkter Bezug auf die Grundzüge der gemeinschaftlichen Wirtschaftspolitik und der Europäischen Beschäftigungsstrategie Jährlicher Bericht der Kommission an die EU- Institutionen über den Fortschritt der Mitgliedstaaten und Überprüfung durch den Rat im Frühjahr Art. 23-30 Allg. VO.
Geographische Konzentration Regionen unter oder nahe der 75% Marke BIP/Kopf 2000-2001-2002 unter 75% in EU25 statistischer Effekt (unter 75% in EU15, darüber in EU25) “natürlich" über 75% wegen Wachstum Andere Regionen Index EU 25 = 100 Art. 5+6 Allg. VO. Quelle: Eurostat
Konzentration der Finanzmittel „Konvergenz“: 78,5% (264 Mrd. EUR) der gesamten Mittel für Mitgliedstaaten und Regionen auf Ebene NUTS II, Zuweisung nach förderungsfähiger Bevölkerung, nationalem und regionalem Wohlstand und Arbeitslosigkeit „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“: 17,2% (57,9 Mrd. EUR) der gesamten Mittel für Regionen auf Ebene NUTS 1 oder 2, Zuweisung nach förderungsfähiger Bevölkerung, regionalem Wohlstand, Arbeitslosen- und Beschäftigungsquote, Ausbildungsstand der Beschäftigten, und Bevölkerungsdichte „Europäische territoriale Zusammenarbeit“: 3,94% (13,2 Mrd. EUR) der gesamten Mittel, Zuweisung nach förderungsfähiger Bevölkerung Art. 16-18 Allg. VO.
Verwaltungsvereinfachung Allgemein: 3 statt 7 Ziele; 3 statt 5 Fonds; Monofonds-Programme als Regel; keine Gebiets- festlegung außerhalb des „Konvergenz“-Zieles Programmierung: statt 3 noch 2 Schritte Zusätzlichkeit: Nur noch für das „Konvergenz“-Ziel Finanzverwaltung: erfolgt auf Ebene der Schwerpunkte und erlaubt damit größere Flexibilität Zuschussfähigkeit von Ausgaben: Definition nach nationalen Regeln (wenige Ausnahmen) Kontrollsystem: proportional zum Verhältnis der Gemeinschaftsbeteiligung (geringerer Aufwand, wenn diese unter 33% oder 250 Mio. EUR) Art. 8-13 und 73 Allg. VO
Dezentralisierung Stärkere Rolle für die Regionen: gemeinsame Verwaltung zwischen der europäischen, nationalen, regionalen, städtischen und lokalen Ebene Alle Regionen sind an der Kohäsionspolitik beteiligt Städtische Angelegenheiten: Verantwortung durch städtische Behörden möglich Art. 12 und 58 1a) Allg. VO
Prinzipien der Förderung werden beibehalten (1) Komplementarität, Konsistenz und Übereinstim-mung mit den Gemeinschaftsrecht: Interventionen ergänzen nationale, regionale und lokale Prioritäten und stehen im Einklang mit Gemeinschaftspolitiken und -recht mehrjährige Programmplanung sichert Kontinuität Partnerschaft: zwischen Kommission und Mitgliedstaat sowie regionalen, lokalen, städtischen und anderen Behörden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und anderen Partnern der Zivilgesellschaft während der Vorbereitung, Begleitung und Evaluierung der einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne und der operationellen Programme Art. 8-10 Allg. VO
Prinzipien der Förderung werden beibehalten (2) Subsidiarität und Proportionalität: Durchführung der Programme auf der dem Mitgliedstaat entsprechenden Ebene und Verwaltung in den Bereichen Kontrolle, Evaluierung und Berichte proportional zur Gemeinschaftsbeteiligung Gemeinsame Verwaltung: Kommission und Mitgliedstaaten übernehmen Verantwortung bei der Verwaltung der Gemeinschaftsmittel Zusätzlichkeit: kein Rückgang öffentlicher Ausgaben im Bereich des „Konvergenz“-Ziels Gleichstellung von Männern und Frauen: betrifft alle Phasen der Durchführung Art. 11 - 14 Allg. VO. Art. 11-14 Allg. VO.
Finanzreserven: Förderung von mehr Qualität und Flexibilität Gemeinschaftliche Qualitätsreserve: 3% der Mittel in den Zielen „Konvergenz“ und „regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ werden vom Rat 2011 zwischen den Mitgliedstaaten nach Programmfortschritt und qualitativen Kriterien aufgeteilt Einzelstaatliche Reserve für Unvorherge-sehenes: 1% der Mittel des „Konvergenz“-Zieles und 3% der Mittel des Ziels „regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ werden von den Mitgliedstaaten im Falle unvorhergeseh-ener wirtschaftlicher oder sozialer Krisen eingesetzt Art. 35 and 36 Allg. VO. Art. 20, 48, 49 Allg. VO
Strategischer Rahmen, Programmplanung, follow-up und jährliche Debatte Gemeinschaftliche strategische Leitlinien für Kohäsion auf Vorschlag der Kommission Annahme durch den Rat nach Zustimmung des Parlaments 1 Einzelstaatlicher strategischer Rahmenplan Entscheidungen der Kommission auf Vorschlag des Mitglied- staates und auf Basis der gemeinschaftlichen Leitlinien zur Vorbereitung der operationellen Programme 2 Operationelle Programme ein Programm je Fonds und Mitgliedstaat oder Region beschreibt Schwerpunkte, Verwaltung und Finanzmittel; Vorschlag: Mitgliedstaat/Region; Entscheidung. Kommission 3 Programmdurchführung und Projektauswahl durch Mitgliedstaat oder Region; Prinzip der „gemeinsamen Verwaltung“ in Abstimmung mit der Kommission 4 5 Strategisches follow-up und jährliche Debatte im Rahmen der Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates auf Basis von Jahresberichten der Kommission Art. 23-29 Allg. VO. Art. 16-21 and 28 Allg. VO.
Gemeinsame Verwaltung und Kontrolle Allgemein: Mitgliedstaaten müssen effiziente Verwaltungs-, Zertifizierungs- und Kontrollsysteme aufbauen; Kommission überprüft diese, setzt ggfls. Zahlungen aus und erhebt Rückforderungen Operationelle Programme: Verwaltungsbehörden zuständig für Programmdurchführung; Zertifizierungsbehörde bestätigt Ausgaben; Kontrollbehörde führt Kontrollen in Übereinstimmung mit internationalen Standards durch Kommission: hat Verantwortung für den Haushaltsvollzug und führt eigene Kontrollen durch Proportionalität: einige Bestimmungen können wegfallen, wenn die Gemeinschaftsbeteiligung unter 33% oder 250 Mio. EUR liegt. Art. 12, 57-59, 69-73 Allg. VO. Art. 42 - 46 and 52 - 54 Allg. VO.
Finanzielle Beteiligung der Fonds Differenzierung der Beteiligungssätze wegen unterschiedlicher wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Problemlagen, Beteiligung orientiert sich an den öffentlichen Ausgaben und beträgt maximal: 85% für den Kohäsionsfonds; ultraperiph. Regionen und periph. Griechische Inseln 75% im Rahmen des Ziels “Konvergenz” (Ausnahme: 80% in Mitgliedstaaten mit Kohäsionsfonds) 50% im Rahmen des Ziels “Regionale Wettbewerbs- fähigkeit und Beschäftigung” 75% im Rahmen des Ziels “Europäische territoriale Zusammenarbeit” +10% für “interregionale Zusammenarbeit” +5% (bis maximal 60%) im Rahmen des Zieles “regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” für Inseln, Berggebiete, Gebiete mit geringer oder sehr geringer Be- völkerungsdichte und Gebiete mit Außengrenzen der Gemeinschaft bis 30.04.2004 Art. 51+52 Allg. VO.
Konvergenz und regionale Wettbewerbsfähigkeit Einsatzgebiete des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) "Konvergenz"-Ziel: FuE und Technologietransfer, insbes. für KMU; Informationsgesellschaft; Umwelt- infrastrukturen; Risikoprävention; Tourismus; Verkehrsinfrastrukturen/TEN; Energieinfrastruk-turen/erneuerbare Energie; Bildungs- und Gesundheitsinfrastrukturen; Investitionsbeihilfe für KMU Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung": Innovation und wissensbasierte Gesellschaft (KMU-Förderung etc.); Umwelt und Risikoprävention (Natura 2000; erneuerbare Energien; sauberer öffentlicher Nahverkehr; Notfallpläne bei Umweltkatastrophen); Zugang zu Verkehrs- und Telekommunikationsnetzen –außerhalb städt. Zentren (Verbindungen zu TEN; Internetzugang etc. für KMU) Art. 4, 5 EFRE VO
Europäische territoriale Zusammenarbeit Einsatzgebiete des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Grenzüberschreitende wirtschaftliche und soziale Aktivitäten Stärkung unternehmerischer Tätigkeiten; Umweltschutz; Verkehrs-, Kommunikations- und Umweltinfrastukturentwicklung; Gesundheits-, Bildungs- und kulturelle Zusammenarbeit Transnationale Zusammenarbeit: Wasser- und Küstenmanagement; Zugang zu Verkehrs- und Kommunikationsnetzen; Risikovorsorge, maritime Sicherheit etc.; Wissenschafts- und Technologienetzwerke Netzwerke und Erfahrungsaustausch: im Bereich Regionalpolitik zwischen regionalen und lokalen Behörden zu den Bereichen Innovation, Umwelt und Städtepolitik sowie EU-weite Kooperationsprogramme (Studien, Datensammlung und Analyse zu Entwicklungstrends der Gemeinschaft) Art. 6 EFRE VO Art. 5 ERDF Reg.
Schwerpunkt Beschäftigung Einsatzgebiete des Europäischen Sozialfonds (ESF) Ziele "Konvergenz" und "regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung": Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Betrieben; Förderung des Zugangs zu Beschäftigung; Verbesserung der sozialen Integration und Bekämpfung von Diskriminierungen; Förderung von Reformen in diesen Bereichen (Partnerschaften, Pakte) Ziel "Konvergenz": Investitionen in Humankapital (Bildung, Ausbildung, Weiterbildung, post-graduierte Studiengänge); Kapazitätsentwicklung öffentlicher Verwaltungen und anderer Einrichtungen (Studien, sowie Aus- und Fortbildung für Strukturfondsakteure) Art. 2 ESF Reg. Art. 3 ESF VO
Schwerpunkt Verkehrs- und Umwelt-infrastrukturen: Einsatzgebiete des Kohäsionsfonds Mehrjährige Planung: der Kohäsionsfonds wird Teil der Programmplanung und –durchführung im Rahmen gemeinsamer Programme mit dem EFRE im Bereich Verkehrs- und Umweltinfrastrukturen Kofinanzierung für Projekte: prioritäre Transeuropäische Netze; Erreichung der Umweltschutzziele der Gemeinschaft; nachhaltige Verkehrs- und Energiesysteme Bedingte Förderung: in Abhängigkeit von der Entwicklung der öffentlichen Schulden des Mitgliedstaates Art. 2 - 3 CF Reg. Art. 3 Allg. VO , 5 KF-VO.
Europäischer Verbund für grenzüber- schreitende Zusammenarbeit (EVGZ) Hintergrund: Schwierigkeiten in der Ausführung grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Programme und Projekte, insbesondere wegen unterschiedlicher nationaler Rechtsgrundlagen und Verfahren; Ansatz: Schaffung einer Institution mit Rechtspersönlichkeit, die – basierend auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Mitgliedstaaten und/oder Regionen - grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Programme und Projekte im Rahmen dieser Vereinbarung ausführt; Rechtsgrundlage: Art. 159 Abs. 3 EGV an die EVGZ kann keine finanzielle Verantwortung für die Verwaltung von Gemeinschaftsmittel übertragen werden Art. 1-3 EVGZ-VO
Weiteres Verfahren Ende 2005: Entscheidung von Rat und Parlament über die Verordnungen Anfang 2006: Rat nimmt gemeinschaftliche strategische Leitlinien an 2006: Vorbereitung der Programmperiode 2007-2013 1. Januar 2007: Beginn der Durchführung