Preisrichterhauptschulungen 2010 am 25.09. in Unterensingen und 26.09 in Wasseralfingen DPV Hauptversammlung (erweiterte Vorstandssitzung) Bericht praktische.

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 Präsentation transkript:

Preisrichterhauptschulungen 2010 am in Unterensingen und in Wasseralfingen DPV Hauptversammlung (erweiterte Vorstandssitzung) Bericht praktische Schulung

Ausführlicher Bericht der ZDRK- Bundestagung in der Kaninchenzeitung 14/2010 Die ZDRK-Standardkommission informiert ausführlich in der Ausgabe 16/17/ 2010

Erweiterte Vorstandsitzung des DPV Neue Vorsitzende Hessen-NassauBernd Besier RheinlandWolfgang Vogt Weser-EmsChristian Ruhr (kom.)

Statistiken 1271 Mitglieder (-22) Bewertungen (-358) ausgestellte Kaninchen Erzeugnisse (-236 Nummern)

Kassenbericht Kassenstand am ,70 Euro Kosten DPV- Und Arbeitstagung 2008 Templin27316,06

Neuwahlen an der Hauptversammlung Günter Möller als DPV-Schulungsleiter einstimmig für 4 Jahre gewählt. Für Alfons Födisch als 2.Vorsitzender stellten sich Horst Rochowsky (PV Thüringen) und Markus Eber (PV Bayern) zur Wahl. Ergebnis: H.Rochowsky 45 M. Eber34 Alfons Födisch wurde zum Ehrenvorstandsmitglied ernannt.

Weitere Informationen Verpflichtet werden für BS und BRS nur Kollegen, die mindestens 5 Bewertungen haben. Kilometerpauschale 15 Cent je km für jeden Kollegen. Festgestellt wurde, dass die Standards von 2004 noch auf dem Stand von 2007 sind. Für alle Änderungen nach 2007 werden Einlegeblätter erstellt. (Ca Standards noch vorhanden)

ZDRK-Haupttagung Oskar Leicht stellte sich nach 32 Jahren nicht mehr zur Wahl des Schriftführers. Vorschlag des Präsidiums war Christian Ruhr (LV Weser Ems). Weiterer Vorschlag Petra Geick (LV Schleswig-Holstein) Gewählt wurde mit 121 Stimmen Christian Ruhr. P.Geick erhielt 43 Stimmen. Oskar Leicht erhielt die Ehrenverdienstmedaille und wurde zum Ehrenmitglied des Präsidiums ernannt. Bestätigt wurden die wiedergewählten Abteilungsleiter Wolfgang WüstHerdbuch Hermann SchürmannAngora-Leistungszucht

Schulungen Freitag Ab 9.00 Uhr für alle Tagungsteilnehmer Referate von Dr. Thomas Schneider und dem Mikrobiologen Dr. Sven Springer. In beiden Referaten ging es in verschiedenen Ansätzen um die wirksame Bekämpfung und Vorbeugung von Enterocolitis

Praktische DPV-Schulung unter der Leitung von Alfons Födisch und Günter Möller Teilnehmer aus Württemberg Wolfgang Goltz Hans-Peter Mack

Thema Allgemeine schwere Fehler unserer Rassekaninchen, wobei die Position 2 Körperform Typ und Bau in den Mittelpunkt gestellt wurden. Beachtet wurde auch das Fellhaar einiger Kaninchen. Ablauf: - Bewertet wurde in 9 Dreiergruppen - Es wurde nur ein Kaninchen bewertet und von der Gruppe dann vorgestellt.

Praktische Schulung des Deutschen Preisrichterverbandes am in Monschau Beispielbilder

Standardinformation von der Kaninchenzeitung 16/17/ 2010 Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat sich bei ihrer Sitzung anlässlich der ZDRK-Haupttagung in Monschau am 16. Juni 2010 mit Ergänzungen der AAB und des Standards 2004 befasst. Hierzu die wichtigsten Informationen:

1. Ergänzung von AAB §§ 4 und 12 (Neuzüchtungen) Der zweite Absatz von § 4 AAB (Seite 9) erhält nunmehr folgende Fassung: Neuzüchtungen dürfen nur auf Landes- oder Bundesschauen bzw. auf Landes- oder Bundes-Rammlerschauen – nicht aber auf Landes-Jungtierschauen und Landes- Jugend- bzw. Landes-Jugend-Jungtier-Schauen – bewertet werden. Sie dürfen ebenfalls auf den Landes-Clubschauen bewertet werden, sofern für das gleiche Zuchtjahr keine Landesschau oder Landes-Rammlerschau stattfindet; in diesem Fall sind alle Zuchten zugelassen und zur Beteiligung aufgerufen, die eine entsprechende Züchtungsgenehmigung des Landesverbandes haben. Über die Vorstellung von zugelassenen Neuzüchtungen (vgl. § 12) auf anderen Schauen – einschließlich der Landes-Jungtierschauen und Landes-Jugend- bzw. Landes- Jugend-Jungtier-Schauen –, und zwar ohne Bewertung, entscheiden die Landesverbände; eine entsprechende Genehmigung ist vorzulegen. Der entsprechende Passus zu Neuzüchtungen und Nachzuchten ehemaliger Rassen (§ 12, Absatz 1, Seite 14) ist entsprechend zu ergänzen. Die Fachkommission stimmte der diesbezüglichen Beschlussvorlage des Erweiterten Präsidiums zu, um dem Bedürfnis nach regelmäßiger Ausstellungs- und Bewertungsmöglichkeit auf der Ebene der Landesverbände Rechnung zu tragen.

2. Bodenfreiheit auch bei Alaska und Havanna Aufgrund eines über den zuständigen Landesverband eingereichten Antrags der Arbeitsgemeinschaft stellt die Standard- Fachkommission fest, dass in Position 2 diesbezüglich für diese beiden Rassen die allgemeinen Anforderungen bei der Bewertung anzuwenden sind: Der Körper wird frei vom Boden von kräftigen und geraden Läufen getragen. (Standard 2004, Seite 22). Verlangt werden also weder Stellung noch Stand, sondern eine angemessene Bodenfreiheit. Wenig Bodenfreiheit ist z.B. ein leichter Fehler. Bemängelungen unter Verwendung der Begriffe für weitergehende Forderungen wie Stand oder Stellung sind bewertungsfachlich wenig sinnvoll und bei der Bewertung dieser Rassen nicht anzuwenden. Im Übrigen bleibt festzuhalten, dass eine angemessene Bodenfreiheit den Typ der im ZDRK gezüchteten Rassekaninchen erst richtig zur Wirkung kommen lässt. Die vorgenannten allgemeinen Anforderungen gelten daher nicht nur für diese beiden Rassen, sondern grundsätzlich auch für alle anderen Rassen, bei denen in der Standardbeschreibung keine weitergehenden Forderungen zu Stand oder Stellung beschrieben werden.

3. Anerkennung der Zwergsatin, rot Nachdem die qualitativen und quantitativen Anerkennungsbedingungen für diese Neuzüchtung erfüllt worden sind, werden die Zwergsatin, rot, zum 1. Oktober 2011 in den Standard aufgenommen und können nach diesem Datum in der Allgemeinen Abteilung nach Punkten bewertet werden. In der Zwischenzeit sollen die Preisrichter durch intensive Schulungen auf die Bewertung dieser neuen Rasse vorbereitet werden. Bis zum Zeitpunkt der Anerkennung sind die Zwergsatin, rot, weiterhin mit N zu kennzeichnen, nur für die Abteilung Neuzüchtungen zugelassen und ggf. nach der vorliegenden Musterbeschreibung zu bewerten. Eine Standard-Rassebeschreibung wird rechtzeitig zur Veröffentlichung gelangen.

4. Zusammenfassung zum Oberbegriff Wildfarben Der Beschluss zur Zusammenfassung der Farbenschläge Wildgrau und Hasengrau unter der Bezeichnung Wildfarben und zum Fortfall der Anforderungen zur Unterscheidung dieser Farbenschläge (vgl. Kaninchenzeitung 2/2010, Seite 21) ist zwischenzeitlich vonseiten der Fachwissenschaft befürwortend kommentiert worden, und zwar mit der Empfehlung, die Möglichkeit der Selektion auf Wildgrau und Hasengrau bei entsprechender Schwerpunktsetzung des Züchters weiterhin nachhaltig zu fördern, jedoch hinsichtlich der Intensität der Schattierung keine bevorzugende Festlegung zu treffen. Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme und aufgrund zahlreicher Anfragen aus den Landesverbänden und Preisrichtervereinigungen trifft die Fachkommission folgende Feststellungen:

a)Der Beschluss zur Zusammenführung unter dem Begriff Wildfarben bedeutet keine Änderung der Standardbestimmungen, sondern vielmehr eine züchterorientierte Ergänzung. b)Er besagt, dass die Anforderungen zur Unterscheidung der Farbenschläge Wildgrau und Hasengrau vom einzelnen Züchter nicht zwingend eingefordert werden, er besagt aber nicht, dass diese Farbenschläge entfallen. Wildgraue Phänotypen sind weiterhin als solche zu züchten und zu bewerten, hasengraue ebenfalls. Wer weiterhin seinen Schwerpunkt auf die Reinzucht von Wildgrau legen möchte, der sei nachdrück­lich dazu aufgefordert, wer weiterhin die Selektion auf reinerbig Hasengrau festlegen möchte, der sei ausdrücklich darin bestärkt, wer aber diese Unterscheidung nicht zu leisten vermag und sich mit der Wildfarbenen Kombination befassen möchte, dem soll in Zukunft kein direkter Nachteil daraus entstehen. c)Für die Wildfarbene Kombination ergibt sich ein neuer Ermessensspielraum, der durch eine entsprechende Handlungsanleitung für die Preisrichter konkretisiert wird (vgl. Tabelle).

d)Die im Standard 2004 aufgeführten fünf idealtypischen grauen Farbenschläge, die der Wildform des Kaninchens am nächsten kommen (Seite 35), werden in den Beiträgen vielfach mit dem Begriff Schwarzwildfarbig gleichgesetzt. Daher sei Folgendes festgestellt: Schwarzwildfarbig sind nur die Varianten Dunkelgrau, Wildgrau und Hasengrau; die Zusammenfassung unter dem Begriff Wildfarben betrifft nur die beiden letztgenannten Varianten. Eisengrau (BeB) und Hasenfarbig (ww) sind abweichende Genotypen (vgl. Grafik). e)Es bleibt der Beschluss bestehen, dass die beiden Farbenschläge Eisengrau und Dunkelgrau trotz der genetischen Unterschiedlichkeit wegen ihrer phänotypischen Ähnlichkeit in einer Zuchtgruppe ausgestellt und bewertet werden können (Standard 2004, Seite 15); für jedes einzelne Tier der Zuchtgruppe ist jedoch der konkrete Farbenschlag, also Eisengrau oder Dunkelgrau anzugeben. Hasenfarbig kann weiterhin nicht mit einem anderen Farbenschlag kombiniert werden. Wildgrau, Hasengrau und die Wildfarbene Kombination werden unter dem zusammenfassenden Begriff Wildfarben ausgestellt und bewertet. Peter Mickmann, Vorsitzender der ZDRK-Standardkommission, und Walter Hornung, Redaktion