Mai 2008 – S. 1 Programmverwaltung 1. Teil Ausschreibungen Antragstellung Evaluation.

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 Präsentation transkript:

Mai 2008 – S. 1 Programmverwaltung 1. Teil Ausschreibungen Antragstellung Evaluation

Mai 2008 – S. 2 Ausschreibung zur erstmaligen Förderung integrierter Studiengänge ab : Bachelor- / Licencestudiengänge; grundständige integrierte Studiengänge, die ohne ge- meinsamen Bachelor direkt zum Master-Niveau führen in D: Master, Staatsexamen; in F: Master, Maîtrise, Diplôme de Grande Ecole et dIEP Master-/Masterstudiengänge (postgradual, 120 ECTS); Drittlandstudiengänge für Neuantragsteller > Hochschulen > Ausschreibungen: Hochschulen

Mai 2008 – S. 3 Qualitätssicherung für bereits geförderte Studiengänge: Antrag auf Weiterförderung: Evaluationsrhythmus der DFH Inhaltliche Umgestaltung Ihres Studiengangs, insbesondere Umstellung auf Bachelor / Master

Mai 2008 – S. 4 Ausschreibungs- und Antragstellungsfrist: 2. Mai Oktober 2008 für eine Förderung oder Weiterförderung ab Ein Jahr zwischen der Antragstellungsfrist ( ) und dem Beginn der Förderung ( )

Mai 2008 – S. 5 Die Förderphasen der DFH: Phase 1 = Vorbereitungsphase: 1-2 Jahre (bei Drittlandkooperationen 1-3 Jahre) Phase 2 = Erprobungsphase: Jahre Phase 3 = Etablierte Phase: … Jahre

Mai 2008 – S. 6 Antragstellung: Neuanträge: Eintritt in die Vorbereitungsphase oder in die Erprobungsphase Weiterförderungsanträge: Weiterförderung in der Erprobungsphase (1, 4) oder in der etablierten Phase

Mai 2008 – S. 7 Antragsteller: Deutsch-französische Hochschulkooperationen, ggf. erweitert um eine Drittlandhochschule Gemeinsame Antragstellung in Deutsch und Französisch Die Angaben der deutschen Hochschule sollen v.a. die Modalitäten des Studienverlaufs auf deutscher Seite, die der französischen Hochschule die Modalitäten des Studienverlaufs auf französischer Seite betreffen.

Mai 2008 – S. 8 Antrag auf Eintritt in die Vorbereitungsphase : Studiengang, der neu entwickelt wird und noch nie von der DFH gefördert wurde Erste Informationen über den angestrebten Studiengang (Profil, Abschlüsse, fachliche Ausrichtung, Organisation, Einbettung, …) Erste Informationen über den Hintergrund und die Ambitionen der Kooperation

Mai 2008 – S. 9 Antrag auf Förderung in der Erprobungsphase 1 (Neuantrag oder Weiterförderung): bereits existierende integrierte, bi- oder trinationale Studiengänge, die aber bisher nicht durch die DFH gefördert wurden oder Studiengänge, die die Vorbereitungsphase erfolgreich abgeschlossen haben Beginn des Studierendenaustauschs Vorlage einer studiengangsspezifischen Kooperationsvereinbarung Vorlage eines gemeinsamen Studienplans

Mai 2008 – S. 10 Antrag auf Weiterförderung in der Erprobungsphase 4 oder in der etablierten Phase: Ab der Erprobungsphase 4 ist nur noch eine Weiterförderung möglich. Studiengang mit (ersten) Erfahrungen im Studierendenaustausch Angaben zu Studierenden- und Absolventenzahlen

Mai 2008 – S. 11 Zwingende Antragstellung auf Weiterförderung : Entsprechend dem Evaluationsrhythmus der DFH bei inhaltlicher Umgestaltung Ihres Studiengangs, insbesondere bei Umstellung auf Bachelor / Master Die Programmbeauftragten der Kooperationen, die einen Antrag auf Weiterförderung stellen müssen, werden vom Sekretariat der DFH im Mai/Juni per über die notwendige Antragstellung informiert.

Mai 2008 – S. 12 Optionale Antragstellung auf Weiterförderung: Nach einem Jahr in der Vorbereitungsphase Nach einer (mit der DFH abgesprochenen) Ruhephase Nach einer negativen Evaluation im Vorjahr

Mai 2008 – S. 13 Bitte signalisieren Sie Ihre beabsichtigte Antragstellung zum 30. Juni 2008 an

Mai 2008 – S. 14 Antragsformular: Aktuelles Antragsformular für Neuanträge UND für Weiterförderungsanträge unter > Hochschulen > Ausschreibungen: Hochschulen Ältere Antragsformulare sind ungültig!

Mai 2008 – S. 15 Bei trinationalen Kooperationen : Zusätzliches Antragsformular für die Beantragung von Mitteln zur Förderung trinationaler thematischer Studierendenbegegnungen > Hochschulen > Ausschreibungen: Hochschulen Es gelten die für die Evaluation üblichen Fristen.

Mai 2008 – S. 16 Der Antrag besteht aus: dem Antragsformular den Anlagen Die Antragsunterlagen sind die Visitenkarte des Studiengangs für die Evaluatoren!

Mai 2008 – S. 17 Zum Evaluationsverfahren Es handelt sich um einen mehrstufigen Prozess: die administrative Evaluation führt das Sekretariat der DFH durch; die wissenschaftliche Begutachtung obliegt dem wissenschaftlichen Beirat und den in seinem Auftrag arbeitenden EvaluatorInnen; Die Entscheidung des Hochschulrates ist die letztendlich verbindliche Fördergrundlage.

Mai 2008 – S. 18 Die administrative Evaluation umfasst zurzeit: 1) Die Prüfung der Antragsunterlagen auf ihre formale Vollständigkeit 2) Eine Stellungnahme des Sekretariates der DFH pro Studiengang zu folgenden Punkten: Sachberichte der Verwendungsnachweise, Studierendenberichte, Studierendenzahlen, Angaben zu den AbsolventInnen, Öffentlichkeitsarbeit der Kooperationen im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der DFH, einschließlich des Studienführers online, Ergebnisse der Ortsbegehungen.

Mai 2008 – S. 19 Die wissenschaftliche Evaluation beinhaltet: Die Begutachtung jeden Antrags durch ein deutsch-französisches Gutachtertandem. Als Arbeitsinstrument dienen die Evaluationsbögen; Die Erstellung eines nach Förderphasen differenzierten Rankings pro Evaluationsgruppe (Fachgruppe) des wissenschaftlichen Beirates; Die Diskussion der Ergebnisse jeder Evaluationsgruppe im wissenschaftlichen Beirat. Hier ist v.a. auch der Ort für die Diskussion von Zweifelsfällen; Die Formulierung von Empfehlungen durch den wissenschaftlichen Beirat an den Hochschulrat; Die Beschlussfassung über eine Förderung durch den Hochschulrat.

Mai 2008 – S. 20 Wann wird ein Studiengang evaluiert? Im Rahmen der internen Qualitätssicherung entsprechend dem Evaluationsrhythmus der DFH nach - 2 Jahren (Vorbereitung), 3 Jahren (Erprobung) oder 4 Jahren (Etabliert) Nach einer inhaltlichen Umgestaltung des Studiengangs, insbesondere nach einer Umstellung auf Bachelor / Master Bei einer erneuten Antragstellung nach einer negativen Evaluation oder einer (mit der DFH abgesprochenen) Ruhephase Grundsätzlich gilt, dass nur gefördert werden kann, was auch evaluiert wurde!

Mai 2008 – S. 21 Information der Hochschulen Die Mitteilung der Förderentscheidung erfolgt in der ersten Aprilhälfte im Anschluss an die Hochschulratssitzung im März / April. Der Förderbescheid gilt je nach angestrebter Förderphase für 2, 3 oder 4 Jahre.

Mai 2008 – S. 22 Positives Evaluationsergebnis : Der Studiengang wird entsprechend den geltenden Finanzierungsrichtlinien der DFH gefördert (Ansprechpartnerin: Carole Reimeringer) Die Kooperation wird ab dem jeweiligen Förderjahr von der DFH beworben; Informationsgrundlage dafür sind die Angaben der Kooperation in den Antragsunterlagen, im Fragebogen zum Folder sowie im Fragebogen zum Studienführer online Nach dem Eintritt in die Erprobungsphase können die Kooperations- partner von Partnerhochschulen zu Mitgliedshochschulen der DFH avancieren (Ansprechpartner: Simon Martin)

Mai 2008 – S. 23 Negatives Evaluationsergebnis : Zum Schutz der Studierenden tritt die Vertrauensschutzregelung der DFH in Kraft.

Mai 2008 – S. 24 Vertrauensschutzregelung der DFH : Negativ evaluierte Studiengänge Ruhende Studiengänge Auslaufende Studiengänge

Mai 2008 – S. 25 Vertrauensschutzregelung der DFH : Die Studierenden, die ihre Auslandsphase bereits vor der negativen Evaluation bzw. Unterbrechung des Studiengangs oder vor der Beendigung der Kooperation begonnen haben, werden bis zum Ende dieses Studiums von der DFH gefördert. Die zum Zeitpunkt der negativen Evaluation bzw. der Unterbrechung des Studiengangs oder der Beendigung der Kooperation in der Inlandsphase bei der DFH eingeschriebenen Studierenden, die ihre Auslandsphase erst im darauf folgenden akademischen Jahr beginnen, erhalten für das betreffende Jahr Mobilitätsbeihilfe von der DFH. Infrastrukturmittel und Mittel für die (fach)sprachliche Vorbereitung werden nicht gewährt.

Mai 2008 – S. 26 …Vertrauensschutzregelung der DFH (Fortsetzung): Neueinschreibungen sind für das betreffende akademische Jahr bei der DFH nicht möglich. Im Falle von Studiengängen, die nur im Partnerland stattfinden, fördert die DFH die Studierenden, die zum Zeitpunkt des negativen Förderbescheids bzw. der Unterbrechung des Studiengangs oder der Beendigung der Kooperation bereits ausgewählt waren. Die Programmbeauftragten müssen der DFH einen Nachweis für diese Auswahl liefern. Um von der Vertrauensschutzregelung profitieren zu können, müssen sich die Studierenden für das betreffende akademische Jahr bei der DFH rückmelden!

Mai 2008 – S. 27 Zusätzliche Informationen zu Antragstellung und Evaluation: auf unserer Homepage unterEvaluierung: Zeitplan und Ablauf der Evaluation Förderphasen und Evaluationsrhythmus Entwicklungsstand der Studiengänge

Mai 2008 – S Teil : Studierende

Mai 2008 – S. 29 Einschreibung und Rückmeldung ALLE Studierenden müssen sich nach ihrer Aufnahme in den integrierten Studiengang bei der DFH einschreiben und jährlich rückmelden Einschreibung und Rückmeldung erfolgen ausschließlich online unter: / Studierende / Einschreibung

Mai 2008 – S. 30 Fristen jährlich zwischen dem 2. Mai und 30. September für das kommende akademische Jahr Ausnahme: Die Studierenden, die nach dem 30. September ausgewählt werden und das Studium erst zum Sommersemester beginnen, können sich ausnahmsweise zwischen dem 15. Januar und dem 31. März des folgenden Jahres einschreiben

Mai 2008 – S. 31 Konsequenzen bei nicht erfolgter Einschreibung bzw. Rückmeldung keine nachträgliche Einschreibung bzw. Rückmeldung keine Mobilitätsbeihilfe für den Studierenden kein Studierendenausweis für den Studierenden keine zusätzlichen Zuwendungen für diesen Studierenden im Rahmen der Infrastrukturmittel Verfälschung der Studierendenzahlen: kann Auswirkungen bei der Evaluation des Studienganges haben

Mai 2008 – S. 32 Studierendenbericht nach jedem Aufenthalt im Partner- bzw. im Drittland muss der Studierende online seinen Bericht ausfüllen Erstellung des Berichtes ist mit der Rückmeldung verbunden *, d.h. nur wenn der Bericht ausgefüllt wurde, kann die Rückmeldung erfolgen die Studierenden werden bei ihrer Rückmeldung darauf hingewiesen und ggf. automatisch zum Formular des Studierendenberichtes geleitet. er ist Teil der Evaluation des Studienganges *Achtung: Verwechslung von Studierendenbericht und Rückmeldung

Mai 2008 – S. 33 Studierendenausweis Matrikelnummer der DFH wird für die Rückmeldung benötigt symbolisiert die Zugehörigkeit der Studierenden zur DFH ist für die Dauer eines akademischen Jahres gültig

Mai 2008 – S. 34 Studienabbruch Studienabbrüche müssen der DFH unverzüglich gemeldet werden bitte verwenden Sie das Formular « Studienabbruch ». Hier finden Sie weitere Informationen Meldung und Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe erfolgt durch die Hochschule spätestens im Rahmen des Verwendungsnachweises

Mai 2008 – S. 35 DFH - Zertifikat Studierende, die während ihres gesamten DFH – Studiums bei der DFH eingeschrieben waren und alle Abschlüsse erhalten haben, können ein Zertifikat der DFH erhalten Jeder Programmbeauftragte meldet die Absolventen seines Studienganges im Rahmen des alljährlich zu erstellenden Verwendungsnachweises. Die Erstellung der Zertifikate erfolgt auf Antrag des Programmbeauftragten bei der DFH

Mai 2008 – S. 36

Mai 2008 – S Teil : BEWILLIGUNG DER ZUWENDUNGEN DER DFH

Mai 2008 – S Detaillierte Liste der Studierenden Einschreibungen und Rückmeldungen der Studierenden werden unter Infos online abgebildet die « Detaillierte Liste der Studierenden » dient als Grundlage für die Erstellung des Zuwendungsvertrags und der Höhe der bewilligten Mittel Richtigkeit der übermittelten Daten ist unerläßlich

Mai 2008 – S. 39 Zugang zum Formular per Identifikationsnummer und Passwort unter / Hochschulen / Infos online ab 2. Juni: Formular ist online verfügbar bis 2. Oktober: Formular muss von Programmbeauftragten ausgefüllt und validiert sein

Mai 2008 – S. 40 Das Formular besteht aus zwei Listen: einem für die Studierenden- und einem für die Zahlenangaben Informationen über die Studierenden (Datum der Einschreibung/Rückmeldung, Matrikelnummer, Name, Vorname, etc.) werden automatisch bei ihrer Einschreibung/Rückmeldung programmiert Informationen über Auslandsaufenthalt, Beantragung von Mobilitätsbeihilfe, etc. müssen von den Programmbeauftragten ergänzt werden

Mai 2008 – S. 41 bitte überprüfen Sie regelmäßig den Stand der Einschreibungen/Rückmeldungen und melden der DFH ggf. die Studierenden, die sich unrechtmäßig eingeschrieben haben falls keine Studierenden an Ihrem Studiengang teilnehmen, klicken Sie bitte auf das Kästchen « keine Studierenden » sobald sich alle Studierenden bei der DFH eingeschrieben / rückgemeldet haben, können Sie die endgültigen Informationen eingeben und VALIDIEREN sobald Sie die detaillierte Liste validiert haben, wird diese automatisch an den Programmbereich der DFH gesendet sobald alle Partner einer Kooperation die detaillierte Liste ihrer Studierenden validiert haben, können der Zuwendungsvertrag erstellt und die Mittel überwiesen werden

Mai 2008 – S Listen (A) Namensliste der Studierenden: Bitte klicken Sie die entsprechenden Felder an: Inlands-, Auslands- oder Drittlandphase, Beantragung der Mobilitätsbeihilfe etc. Bitte bestätigen Sie unbedingt die Teilnahme Ihrer Studierenden an dem DFH-Studiengang in der entsprechenden Spalte VALIDIEREN Sie Ihre Eingaben (B) Zahlen: Bitte geben Sie die entsprechenden Zahlen in das Formular ein und VALIDIEREN Sie Ihre Eingaben

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Mai 2008 – S. 44

Mai 2008 – S. 45 Eingangsfrist des Formulares 2. Oktober 2008 Je früher jedoch die Formulare der DFH vorliegen, desto früher können der Zuwendungsvertrag erstellt und die Mittel überwiesen werden.

Mai 2008 – S Zuwendungsvertrag wird nach Eingang der detaillierten Liste aller Partner einer Kooperation erstellt wird auf Basis der in der detaillierten Studierendenliste enthaltenen Daten erstellt wird dem Programmbeauftragten zugesandt zwecks…

Mai 2008 – S. 47 Unterschrift durch die Hochschulleitung und durch den Programmbeauftragten selbst Angabe der Bankverbindung der Hochschule Angabe der Aufteilung der Zuwendungen zwischen den Partnern Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners in der Finanzabteilung der Hochschule Rücksendung eines vervollständigten und unterschriebenen Exemplares an die DFH

Mai 2008 – S. 48 Auszahlung der Zuwendungen Wenn die Hochschule bereits den Verwendungsnachweis für das vergangene Jahr bei der DFH eingereicht hat, werden die Zuwendungen abzüglich eventuell nicht verausgabter Infrastrukturmittel oder Mittel für (fach)sprachliche Vorbereitung in einer Rate überwiesen. Wenn die Hochschule den Verwendungsnachweis für das vergangene Jahr bei der DFH noch nicht eingereicht hat, werden die Mobilitätsbeihilfen nach Eingang des Zuwendungsvertrags überwiesen die Infrastrukturmittel und Mittel zur fachsprachlichen Vorbereitung nach Eingang des Verwendungsnachweises überwiesen

Mai 2008 – S. 49 Mithilfe Ihrer Identifikationsnummer und Ihres Passwortes können Sie die Daten und Beträge der von der DFH überwiesenen Zuwendungen auf unserer Homepage online online einsehen

Mai 2008 – S. 50 Neu in 2008: Vorfinanzierung der Mobilitätsbeihilfen Bisher konnten die Hochschulen bei der DFH einen Vorschuss auf die Mittel für (fach-) sprachliche Vorbereitung beantragen. Ein Vorschuss ist ab Juni 2008 auch für die Mobilitätsbeihilfen möglich.

Mai 2008 – S. 51 Informationen und Antragsformular erhalten Sie beim Programmbereich der DFH Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular unterschrieben zurück. Der Vorschuss wird ohne großen bürokratischen Aufwand an Ihre Hochschule ausbezahlt

Mai 2008 – S Teil : Finanzielle Unterstützung durch die DFH

Mai 2008 – S. 53 Finanzierungsrichtlinien wurden Ihnen mit dem Förderbescheid zugeschickt stehen auf unserer Webseite zur Verfügung, unter : > Hochschulen > Downloadcenter: Hochschulen > Finanzielle Förderunghttp:// HochschulenFinanzielle Förderung Höhe der Zuwendungen abhängig von : Typ des Studiengangs (« integrierter Studiengang », « Langfristige Studienaufenthalte », trinationaler Studiengang) Entwicklungsstand des Studiengangs (« Förderphase ») Zahl der Studierenden in der Auslandsphase Evaluierung des Studiengangs (« Vertrauensschutzregelung »)

Mai 2008 – S. 54 Infrastrukturmittel Vorbereitungsphase: Pauschalbetrag i.H.v * Erprobungsphase: Pauschalbetrag i.H.v * pro Studierenden in der Auslandsphase, sobald die Regel der « 5+5 » Studierenden eingehalten wird Deckelung bei Etablierte Phase: Pauschalbetrag i.H.v * Sonderfall der langfristigen Studienaufenthalte : Pauschalbetrag i.H.v * = Gesamtbetrag wird unter den Partnerhochschulen aufgeteilt die Hochschulen geben die Aufteilung im Zuwendungsvertrag an *gültig für 2008/09

Mai 2008 – S. 55 Mobilitätsbeihilfen bei der DFH eingeschriebene Studierende in der Auslandsphase im Partner- oder Drittland Höhe des monatlichen Betrages wird jährlich vom Hochschulrat der DFH in seiner Dezembersitzung festgelegt Studienjahr : 250,00 pro Monat Deckelung: Die DFH bewilligt maximal 100 Mobilitätsbeihilfen pro Studiengang (= für die beiden Partnerhochschulen), pro Studienjahr + jahrgangsübergreifend, also maximal Was geschieht bei 120 Studierenden ? Förderkriterien Praktikum - im Partnerland - im frankophonen / germanophonen Ausland - im nicht frankophonen / germanophonen Ausland - bei einer internationalen Institution Negativ evaluierte Studiengänge « Vertrauensschutzregelung »

Mai 2008 – S. 56 Fachsprachliche Vorbereitung wird der Hochschule zur Finanzierung der fachsprachlichen Vorbereitung für Studierende bewilligt, die erstmalig ihre Auslandsphase im Partnerland / Drittland antreten. Die Höhe des monatlichen Betrages wird jährlich vom Hochschulrat der DFH in seiner Dezembersitzung festgelegt Studienjahr : 300,00 pro Stud. Ab 2009/2010 Zuweisung einer Pauschale i.H.v pro Studierendengruppe von 40 Studierenden Studiengang muss positiv evaluiert sein = Gesamtbetrag : wird zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt

Mai 2008 – S. 57 Verwendung der Zuwendungen der DFH gemäß Finanzierungsrichtlinien der DFH Festlegungen im Zuwendungsvertrag Richtlinien zur Verwendung der Zuwendungen > Hochschulen > Downloadcenter: Hochschulen > Finanzielle FörderungHochschulenDownloadcenter: HochschulenFinanzielle Förderung Transparenz und Planungssicherheit Wahrung der Grundsätze einer gewissenhaften Verwendung öffentlicher Gelder

Mai 2008 – S. 58 Infrastrukturmittel Welche Ausgaben ? Prinzip der Wirtschaftlichkeit Prinzip der Zweckbestimmung der Mittel > Hochschulen > Downloadcenter: Hochschulen > Finanzielle FörderungHochschulenDownloadcenter: HochschulenFinanzielle Förderung Bis wann können die Mittel ausgegeben werden ? Ausgaben, für die im Zeitraum vom 01/09/N bis zum 31/08/N+1 eine Verbindlichkeit eingegangen wurde, und die bis zum 31/10/N+1 bezahlt wurden Studiengang in der Vorbereitungsphase: max. 2 Jahre bzw. 3 Jahre für die Drittlandsstudiengänge

Mai 2008 – S. 59 Mobilitätsbeihilfen Überweisung durch die DFH an die Hochschule, diese zahlt an die Studierenden aus Fristen und Verfahren der Auszahlung gemäß der im Zuwendungsvertrag festgelegten Aufteilung Studienabbruch eines Studierenden / Rückzahlung > Hochschulen > Downloadcenter: Hochschulen > Finanzielle FörderungHochschulenDownloadcenter: HochschulenFinanzielle Förderung Ab 2008/09, Möglichkeit der Vorfinanzierung der Mobilitätsbeihilfen für das Wintersemester

Mai 2008 – S. 60 Fachsprachliche Vorbereitung Fachsprache Verwendung ? ausschließlich für die Studierenden, die erstmalig ihre Auslandsphase im Partner- oder Drittland antreten Möglichkeit der Vorfinanzierung durch die DFH

Mai 2008 – S. 61 Prüfung durch die DFH Verwendungsnachweis der Zuwendungen der Hochschulen Verwendungsnachweis der Zuwendungen der Hochschule Ortsbegehungen Sanktionen: Rückforderung / Verrechnung kein Nachweis der Verwendung der in dem/den vorherigen akademischen Jahr/en geleisteten Zuwendungen, keine Förderfähigkeit der Ausgaben in Anwendung der Richtlinien für die Verwendung der DFH-Zuwendungen, keine Rückzahlung der ausstehenden Restbeträge aus den vorherigen akademischen Jahren.

Mai 2008 – S. 62 Informatisierung der Verwendungsnachweise der Zuwendungen Online-Eingabe der Daten (ab 31.8.) > Hochschulen > Infos onlineHochschulenInfos online Achtung: Die DFH wird die Zuwendungen für das akademische Jahr 2008/09 (Infrastrukturmittel und Zuwendungen für fachsprachliche Vorbereitung) erst überweisen, wenn die Verwendung der Zuwendungen 2007/08 nachgewiesen wurde.

Mai 2008 – S. 63 Vereinfachung der Rückerstattung der Salden Saldo aus 2007/08 (und ggf. Restsaldo aus 2006/07) der Infrastrukturmittel und der Zuwendungen für die fachsprachliche Vorbereitung wird von den für 2008/09 gewährten Zuwendungen abgezogen größere Effizienz der aufwändigen Bearbeitung der Rückerstattung der Salden für die DFH sowie bei Verspätung der Hochschulen keine Änderung für Mobilitätsbeihilfen: Auszahlung nach Erhalt des Zuwendungsvertrages keine Auswirkungen auf die Studierenden keine Verzögerung der Durchführung des Studienganges

Mai 2008 – S. 64 Ortsbegehungen Forderung der Rechnungsprüfer im Interesse von Transparenz und guter Durchführung Über die rechnerische Prüfung der Verwendung der Mittel hinaus bietet sich die Gelegenheit zum Gespräch mit allen Beteiligten vor Ort (Hochschulleitung, Programmbeauftragten, Hochschullehrern und Studierenden...); Vorbereitung der Begehung: Verfahren; Berichte der Studierenden. Ablauf der Begehung: eine Kampagne pro Jahr; Präsident/Leitung der DFH, VertreterInnen des Programmbereichs sowie Experten aus der Wissenschaft; geprüfte Hochschulen.