Informationsethik B1 Menschenrechte MR3 – Ausnahmen und Konflikte.

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 Präsentation transkript:

Informationsethik B1 Menschenrechte MR3 – Ausnahmen und Konflikte

B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 1.1.1: Einschränkungen staatlicherseits Ziel: Regelung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in der Demokratie Das heißt u.a.: Wahrung von nationaler Sicherheit und öffentlicher Ordnung, territoriale Integrität, Prävention von Kriminalität und Terrorismus. Beispiele: Patriot Act Einschränkungen u.a. der UDHR-Artikel 12, 18, 19, 20. Bedeutet stärkere Überwachung von Personen in öffentlichen virtuellen wie realen (z.B. Bibliotheken) Räumen Methoden: Rasterfahndung, Lauschangriff, data mining

B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 1.1.2: Einschränkungen aus religiösen Gründen Ziel: Konformität mit den Moral- und Verhaltenskodizes der jeweiligen Gruppe. Beispiele für Einschränkungen: Amish People: Verbot moderner Technik, Heirat nur innerhalb der Gruppe, keine Teilnahme am staatsbürger- lichen Leben: Ablehnung militärischer Dienste und Ersatzdienste, Steuern, Wahlen, Sozialversicherung Strenge Koranauslegung: Außerkraftsetzung diverser UDHR-Artikel, konkurrierende Menschenrechtserklärungen implizieren Körperstrafe, eingeschränkte Frauenrechte Zu beachten hier: keine scharfe Trennung von Staat und Religion

B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 1.1.3: Digital divide Konflikt zwischen postuliertem, allgemeinem Zu- gang zu Information und den realen Möglichkeiten. Stellt ebenfalls Einschränkung der Menschenrechte dar, wurde in der Diskussion jedoch nicht weiter bearbeitet, da das Thema (B2) gesondert diskutiert werden soll.

B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 2.1.1: Interessenten an Ausnahmen Vereinfachte Akteursstruktur: User, Urheber, Staat, Wirtschaft. These: Staat ist qua Funktion die Instanz, deren Interesse an Ausnahmen/Einschränkungen am größten ist. Vorrang vor den Rechten Einzelner haben u.a.: nationale Sicherheit, territoriale Integrität, öffentliche Ordnung, Prävention von Kriminalität. Verstärkter Diskussionsfokus auf: Urheber.

B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 2.1.2: Interessenten an Ausnahmen Grundsätzlicher Konflikt zwischen dem Verwertungsinteresse des Urhebers und dem öffentlichen Interesse am Gut Information. These: Dieser Konflikt wird besonders deutlich, wenn ein right to communicate postuliert wird. Vielmehr erfährt das right to communicate das Gros seiner Einschränkungen auf Grund von Verwertungsinteressen. Hinweis: Dies ist kein ewiger Konflikt, sondern er stellt sich nur in marktförmig organisierten Gesellschaften.

B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 2.2.1: Zensur Zensur ist eklatanter Eingriff in die Menschenrechte fast aller Beteiligten: Produzenten, Providern wie Konsumenten. Zensur kann sowohl klassisch und direkt staat- licherseits verfügt, als auch indirekt marktstrukturell ausgeübt werden. Einwand: Zensur ist ein zu objektiver Diskussion ungeeigneter, weil politischer, Begriff. Es stimmt gleichermaßen, dass Zensur stattfindet (z.B. Verbot der Holocaustleugnung), wie, dass sie nicht stattfindet (keine allgemeine Kontrolle von Schrifttum).

B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 2.2.2: Zensur Verweis von der Zensur auf Selbstzensur Beispiele: Kritik an Werbekunden einer Zeitschrift; entschärfte Filme und Computerspiele wg. FSK-Rating; veränderte Synchronisation von Filmen wg. politisch missliebiger Aussagen im Original (Casablanca, Notorious) Allerdings: Zensur wie Selbstzensur sind keine Phänomene der Wissensgesellschaft, sondern existieren seit dem Entstehen einer öffentlichen Meinung mit Gewicht. Diskussion – spez. von Selbstzensur - trotzdem wichtig aufgrund ihrer perfiden Effektivität.

B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 2.2.3: Zensur These: Zensur verliert im digitalen Zeitalter an Relevanz. Der staatliche Fokus liegt nicht mehr auf Kommunikationsverhinderung, sondern auf Kom- munikationskontrolle. Beispiel: Key Recovery Agents und die Auseinandersetzungen um Kryptographiesysteme. Definition: Zensur… ist also eine planvolle und zielgerichtete inhaltliche Manipulation von publizistischen Formaten und Produkten kann sich auf die Veränderung einzelner Werke beziehen, … bezeichnet aber im Allgemeinen ein umfassendes Kon- trollsystem, … welches die potentiell zu publizierenden Werke zu durchlaufen haben.

B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Thema 2.2.4: Zensur These: In digitalen Umgebungen ist eine ganze Reihe neuer (Selbst-)Zensurmechanismen zu beobachten. Beispiele hier sind unter anderem Filtersoftware- systeme, Phänomene wie stealth blocking oder der nochmals zu nennende Versuch, die Ver- breitung von effektiven Kryptographieprogrammen zu unterbinden.

B1 MR3 – Ausnahmen und Konflikte Inhaltliche Probleme der Diskussion Monohierarchie bei gleichzeitig thematisch eng miteinander verwobenen Themenkomplexen macht Diskussion in K3 schwierig: Zu geringe Unterschiede zwischen den verschiedenen Fragestellungen eines Themas (z. B. innerhalb von B1). Überlappungen zwischen den verschiedenen Themen (z. B. zwischen B1 und B2). Beispiel: Wie soll man die in der WSIS-Deklaration implizit dargelegten Probleme diskutieren, ohne über die digital divide zu sprechen?