Familienbetrieb - Unternehmensnachfolge

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 Präsentation transkript:

Familienbetrieb - Unternehmensnachfolge „Generationswechsel ohne Steuer – Fallbeil“

Generationswechsel ohne Steuer - Fallbeil Zur Bezahlung der Erbschaftsteuer bei der Unternehmensnachfolge werden Entnahmen aus dem Betrieb notwendig, die zu Lasten der betrieblichen Substanz gehen. In Österreich stehen jährlich zwischen 5.000 und 6.000 Betriebe zur Übergabe an, viele davon im familiären Bereich.

Generationswechsel ohne Steuer - Fallbeil Ungleichbehandlung bei der Weitergabe von Grundstücken/Immobilien mit der Unternehmensweitergabe Ökonomische Betrachtung Internationaler Vergleich Forderung der Industrie

1. Ungleichbehandlung Grundstücks-/Immobilienweitergabe - „Einheitswert“ als Bemessungsgrundlage Unternehmensnachfolge Erbschaftsteuer von „gemeinem Wert“ ermittelt (Marktwert des Unternehmens)

2. Ökonomische Betrachtung (1) Aushöhlung des Eigenkapitals Reduzierte Möglichkeiten für Investitionen und Expansion Fremdkapitalkosten steigen Bankkreditkosten steigen (Basel II) Im Extremfall: „Der Anfang vom Ende des Unternehmens“

2. Ökonomische Betrachtung (2) „Bei der Betriebsübergabe startet der Nachfolger mit neuen Ideen, aber mit geleerten Taschen!“

2. Ökonomische Betrachtung (3) Steuerfreibetrag von € 365.000 hilft nur den Kleinstbetrieben Die Gründungsstiftung ist viel zu teuer, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe unrentabel Familieneigentum schafft soziale Bindung und Verpflichtung (sichert den Wirtschafts- standort Österreich, auch gegen Abwanderung)

3. Internationaler Vergleich (1) EU hat Problem bei der Unternehmensnach- folge erkannt – Empfehlung der Kommission EU-Staaten haben Erbschaftsteuer abgeschafft z.B. ITA Steuerbefreiung bei der Unternehmens- nachfolge z.B. SWE, BEL, GB - Bewertungsabschläge z.B. ESP 95%, IRL 90%

3. Internationaler Vergleich (2) Deutschland: Stundungs- und Nachlassmodell in Diskussion Jährlich 10 % Steuerschuld-Nachlass Bei Unternehmensveräußerung vor Ablauf der Frist wird Reststeuerschuld fällig administrativ sehr aufwändig

4. Forderung der Industrie Bewertungsabschlag von 75% von der Bemessungsgrundlage bei der Unternehmens- weitergabe allenfalls Bindung an Unternehmensweiter- führung bzw. Nichtveräußerung an Dritte Verdoppelung des Steuerfreibetrags