Bad Nauheimer Gespräch Transparenz durch Information

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Bad Nauheimer Gespräch Transparenz durch Information IGeL - Leistungen Transparenz durch Information Dr. med. Lothar Krimmel Frankfurt, 11. September 2013

Gesundheitspolitische Gründe für das IGeL-Konzept der KBV im Jahr 1998 Blockade der GKV bei Entscheidung über die Aufnahme neuer Leistungen (z.B. Akupunktur, Hautkrebs-Vorsorge) Schutz vor zunehmenden Patientenansprüchen zu Lasten fixer Honorarbudgets (z.B. gewünschte Abklärungsdiagnostik ohne zwingende medizinische Indikation) Beendigung der kostenlosen Erbringung von Wunschleistungen (z.B. Atteste und Bescheinigungen) Auflösung des scheinbaren Widerspruchs von Sozial- und Zivilrecht (z.B. Glaukom-Vorsorge)

Orientierung zur IGeL-Nomenklatur Selbstzahlerleistungen (Vor-IGeL-Begriff, Überschneidung mit Privatbehandlung) Ärztliche Zusatzleistungen (offizieller Gattungsbegriff der Bundesärztekammer) Individuelle Gesundheitsleistungen (Projektbegriff der KBV, allgemein akzeptiert) IGEL, IGeL, IGeL-Leistungen, IGeL-Angebote (KBV-Abkürzung, höchster öffentlicher Bekanntheitsgrad) zahlreiche Einzelbegriffe (je nach IGeL-Bereich, z.B. bei Vorsorge oder Alternativmedizin) 3

Meilensteine der IGeL-Entwicklung 15 Jahre seit IGeL-Start am 18. März 1998 IGeL-Umsatz bundesweit über 1,5 Milliarde Euro/Jahr Anwendungs-Richtlinien der Bundesärztekammer Aufnahme in Warenkorb des Statist. Bundesamts Wissenschaftliche Befassung (z.B. WIdO, IGeL-Monitor) Definition in Lexika (z.B. WIKIPEDIA) Umfangreiche Fach- und Sekundär-Literatur Hoher Bekanntheitsgrad bei Ärzten und Patienten 29.08.2008: 32.000-Euro-Frage bei Günther Jauch

1. Gesundheitsmarkt = Kassenmedizin Definition und Abgrenzung von 1. und 2. Gesundheitsmarkt sowie von IGeL und Privatbehandlung Behandlungs- umfang 2. Gesundheitsmarkt = Privatmedizin optimal wünschens- wert nützlich Sinnvoll wirtschaftlich ausreichend notwendig zweckmäßig Privatbehandlung im Krankheitsfall = Privatmedizin im engeren Sinne = Kostenerstattung für GKV-Versicherte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)   1. Gesundheitsmarkt = Kassenmedizin Behandlungs- anlass Lebens- erhaltung qualität Lebens- Wohl- befinden Schmerz- freiheit Heilung maximale Sicherheit Komfort Fitness Linderung Sicherheit Schönheit

Die fünf Hauptbereiche der Individuellen Gesundheitsleistungen V orsorgemedizin I nnovationen S erviceleistungen A lternativmedizin L ifestylemedizin

Die fünf Hauptbereiche der Individuellen Gesundheitsleistungen V orsorge und Prävention, z.B. Reisemedizinische Vorsorge Sportmedizinische Vorsorge Optimierte Darmkrebsvorsorge durch immunologischen Stuhltest HPV-Test auf Zervixkarzinom Test auf Morbus Down (z.B. Triple-Test)

Die fünf Hauptbereiche der Individuellen Gesundheitsleistungen S erviceleistungen und Komfortmedizin Tauchfähigkeits-Untersuchung Bescheinigung bei Reiserücktritt Einholung einer „Second Opinion“ Abklärungsdiagnostik zur Beweissicherung Verhaltenstherapie bei Flugangst Lichttherapie bei „Winterdepression“ (MDS +)

Die fünf Hauptbereiche der Individuellen Gesundheitsleistungen A lternativ- und Umweltmedizin Akupunktur zur Migräneprophylaxe (MDS +) Anthroposophische Medizin Ayurvedische Medizin Mikrobiologische Therapie/Symbioselenkung Umweltmedizinische Wohnraumbegehung

Die fünf Hauptbereiche der Individuellen Gesundheitsleistungen L ifestyle-Medizin Refraktive Chirurgie (z.B. LASIK) Entfernung von Tätowierungen Beseitigung von Besenreiservarizen Behandlung der androgenetischen Alopezie Behandlung der erektilen Dysfunktion

Entwicklung des IGeL-Markts von 2001 bis 2012 (n Arztpraxen IGeL angeboten oder in Rechnung gestellt , nach WIdO 2012) ohne zahnärztliche IGeL insgesamt 26,2 Millionen „IGeL- Diskussionen“ Realisierungsquote 69,5 % 18,2 Millionen IGeL-Leistungen Durchschnittspreis 70 € IGeL-Markt = ca. 1,4 Mrd. Euro 29,9 % der Versicherten 8,9 % der Versicherten

Durchschnittliche Zahl der IGeL-Angebote pro Arzt und Jahr (nach WIdO, 2010) Augenarzt 578 Gynäkologe 544 3. Urologe 431 4. Orthopäde 387 5. Dermatologe 311 Allgemeinarzt 89 7. Internist 48

Die TOP 10 der IGeL-Angebote (relative Häufigkeit nach WIdO, 2012) Ultraschalluntersuchung 20,6 % 2. Augeninnendruckmessung 16,0 % Laborleistungen allgemein 12,3 % 4. Erweiterte Krebsfrüherkennung Frauen 11,9 % Erweiterte Hautkrebsvorsorge 8,3 % „IGeL-Arzneimittel“ (z.B. Viagra) 7,6 % 7. Alternativmedizin 5,1 % 8. PSA-Bestimmung 5,0 % 9. Kosmetische Leistungen 3,6 % 10. Knochendichtemessung 2,8 %

Die 11 IGeL - Gebote der Bundesärztekammer zum Erhalt einer vertrauensvollen Patient-Arzt-Beziehung 1. Korrektheit und Transparenz der Indikationsstellung 2. nur erforderliche, empfehlenswerte oder vertretbare Leistungen 3. sachliche Information ohne Herabwürdigung der Leistungspflicht der GKV 4. keine Verunsicherung von Patienten 5. kein Aufdrängen von Leistungen

Die 11 IGeL - Gebote der Bundesärztekammer zum Erhalt einer vertrauensvollen Patient-Arzt-Beziehung 6. angemessene Bedenkzeit vor Abschluss des Behandlungsvertrages Aufklärung über entstehende Kosten schriftlicher Behandlungsvertrag Anwendung der GOÄ Einhaltung der Fachgebietsgrenzen Einhaltung sonstiger Qualitätsstandards Auszug aus: Empfehlungen der BÄK, 108. Deutscher Ärztetag

IGeL-Ratgeber der Ärzteschaft für Patienten und Ärzte warum notwendig oder empfehlenswert wissenschaftlicher Nutzenbeleg Beratung zu Nutzen und Risiken keine anpreisende Werbung schriftliche IGeL-Vereinbarung weitere Informationshinweise freie Entscheidung für oder gegen IGeL angemessene Bedenkzeit Hinweis auf mögliche Zweitmeinung nachvollziehbare Rechnung

Werden Patienten IGeL-Leistungen aufgedrängt? Beispiel 1: eine 22jährige Patientin besteht auf einer MRT-Unter-suchung, da sie wegen seit 3 Wochen bestehender Kopfschmerzen einen Hirntumor ausschließen möchte. Die behandelnde Ärztin erläutert, dass dies wegen fehlender medizinischer Indikation nur als IGeL-Leistung möglich ist. Beispiel 2: ein 53jähriger Patient erwähnt im Rahmen einer GKV-Gesundheitsuntersuchung, dass er für einen Marathonlauf trainieren möchte. Der Arzt empfiehlt ihm daraufhin einen erweiterten Sport-Check als IGeL-Leistung Beispiel 3: eine 45jährige Patientin sucht wegen Leseproblemen eine Augenärztin auf. Diese erklärt ihr, dass sie aus haftungs-rechtlichen Gründen gezwungen ist, auch eine Augeninnendruck-messung als IGeL anzubieten.

Eine typische IGeL-Debatte, auch in der Ärzteschaft! Arzt 1: IGeL sind durchweg unsinnige Leistungen. Deswegen ist meine Praxis eine IGeL-freie Zone! Arzt 2: Warum sind denn reisemedizinische und sportmedizinische Vorsorge oder Gesundheits-Atteste „unsinnige Leistungen“? Arzt 1: Aber das meine ich doch gar nicht. Das sind doch keine IGeL-Leistungen. Das biete ich natürlich auch in meiner Praxis an.

kollektiver vs. individueller Nutzen Es gibt bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen einen klaren Gegensatz zwischen kollektivem und individuellem Nutzen.

Der „IGeL-Monitor“ des MDS Untersuchung und Bewertung aus Kassensicht Bislang 31 IGeL untersucht, davon 4 „tendenziell positiv“, einige nicht bewertet und der Rest „unklar“ oder „tendenziell negativ“ Unklare Auswahlkriterien (z.B. M2-PK-Stuhltest statt immunologischem Stuhltest) Zu unbestrittenen IGeL-Leistungen wie Atteste und Gutachten, Sport-Check, Reisemedizinische Vorsorge oder Entfernung von Tätowierungen erfolgt keine Bewertung, wodurch die Gesamtbewertung von IGeL-Leistungen verzerrt wird. Insgesamt sind weit mehr als 50 % der etwa 300 IGeL-Leistungen einer Bewertung nach den MDS-Kriterien nicht zugänglich, was die Brauchbarkeit deutlich einschränkt.

Gesundheitspolitische IGeL-Debatte 2013 IGeL haben keine eigene „Lobby“; teilweise fragwürdige Unterstützung kommt nur aus der Pharma- oder Medizingeräte-Branche, die IGeL-nahe Produkte vermarkten. Die Ärzteschaft selbst ist nach wie vor gespalten. Es gibt etwa je zur Hälfte IGeL-Befürworter und IGeL-Gegner. Die ärztlichen Körperschaften (Kammern und KVen) sind entweder uninteressiert oder distanziert. Die gesundheitspolitische Debatte wird daher seit Jahren dominiert von IGeL-Gegnern bei Krankenkassen und politischen Parteien.

Warum es auch in Zukunft IGeL geben wird Die Inanspruchnahme von IGeL-Angeboten ist Ausdruck des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Bereich der eigenen Gesundheit (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz) IGeL-Angebote des Arztes sind elementarer Ausdruck des Grundrechts auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 2 Grundgesetz) Die Finanzlage der GKV wird angesichts demographischer Herausforderungen den Leistungskatalog begrenzt halten. Die Nachfrage nach Angeboten zur Optimierung von persönlichem gesundheitlichem Wohlbefinden wird eher zunehmen. Innovation und medizinischer Fortschritt werden auch in Zukunft neue Angebote außerhalb der GKV-Medizin hervorbringen.

Vorschläge für eine Lösung des IGeL-Konflikts Gegenseitiger Respekt für die seriösen Grundanliegen von IGeL-Befürwortern und IGeL-Gegnern Gemeinsame Bewertung von IGel-Leistungen durch MDS und ZI (Zentralinstitut der KVen) Definition eines Konsenskatalogs anerkannter IGeL-Leistungen durch KBV und GKV-Spitzenverband, ggf. durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Gesetzliche Ermöglichung der Kostenübernahme für ausgewählte Leistungen des IGeL-Konsenskatalogs