Assistenzbeitrag der IV Anmeldung ab 1. Januar 2012 bei zuständiger IV-Stelle PAB-ler gelten bereits als angemeldet alle anderen müssen Anmeldeformular einreichen (auch ABBE/TG-ler) Wer hat Anspruch? BezügerInnen einer Hilflosenentschädigung (HE) der IV zu Hause wohnend (min. 16 Tage / Monat) / bei Heimaustritt
Spezielle Anspruchsvoraussetzungen der IV entweder, oder …. < 18 Jahre Erwachsene mit Beistand Besuch Regelschule (min. 3 Tage / Woche) X Berufsbildung auf allgemeinem Arbeitsmarkt (Praktikum, An-/Lehre) andere Ausbildung auf Sek II Erwerbstätigkeit auf allgemeinem Arbeitsmarkt (min. 10 Std / Woche, Arbeitsvertrag, Minimallohn 2.55 bis 6.35 CHF / Stunde je nach Hilfebedarfsstufe) Intensivpflegezuschlag (IPZ) min. 6 Stunden / Tag Besitzstand eigener Haushalt (nicht bei Eltern oder gesetzlicher Vertretung wohnend) PAB-ler haben bis Ende 2012 Zeit, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen erwachsene PAB-ler dürfen nicht vor 2013 ausgeschlossen werden
Selbstdeklaration Personalien Wohnsituation Ich wohne derzeit noch im Heim Ich wohne in einer Privatwohnung mit: __ eigenen Kindern (minderjährig oder Jugendliche bis 25 Jahre in Ausbildung) __ erwachsenen Angehörigen (Kinder und Grosskinder ohne Jugendliche bis 25 Jahre, Eltern, Grosseltern, EhepartnerIn und PartnerIn in eheähnlicher Gemeinschaft); davon mit HE __ IST/SOLL Leistungserbringer (Werk-/Tagesstätte, Sonderschule, Heim, Spitex etc.) Hilfebedarf Stufe 0 kein Stufe 1 punktuell Stufe 2 teilweise Stufe 3 meistens Stufe 4 umfassend An-/Auskleiden: Kleider zusammen-stellen, an-/ausziehen inkl. Hilfsmittel ….. Bemerkungen / Umschreibung des Hilfebedarfs / Angaben zum Arbeitspensum etc.
Ergebnis der Bedarfsabklärung Bedarf an direkter (Ausführen/Unterstützen) und indirekter (Anleiten/ Kontrollieren/Überwachen) persönlicher Hilfe Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Zusatzaufwand: Hilfebedarf kein punktuell bei mehreren Verrichtungen bei den meisten Verrichtungen umfassend und ständig bei allem An- / Auskleiden Einstufung: X Kleiderwahl B - vollständig auf Hilfe angewiesen An-/Auskleiden A - vollständig auf Hilfe angewiesen, muss angehoben werden (um Hose etc. überzuziehen) Hilfsmittel an-/ablegen B - Fussschienen, Kniespangen, die nicht jeden Tag gebraucht werden -- 2 HelferInnen notwendig
Ergebnis der Bedarfsabklärung in Abklärung erfasste Reduktionen* Hilfebedarf** relevant für Assistenz-beitrag Individuelle Höchstgrenze Anerkannter Hilfebedarf Andere Leistungen der IV Andere Leistungen durch KV Assistenz-bedarf Assistenz-beitrag Std / Mt bzw. Anz. Nächte Std./Monat Fr./Monat 1. allt. Lebensverrichtungen 0.00 2. Haushalt (> 25 Jahre) 3. Freizeit 4. Kinderbetreuung (%) gesamt: 5. ehrenamtliche Tätigkeit (%) 6. Aus- oder Weiterbildung (%) davon Quali B: 7. Berufliche Tätigkeit (%) 8. Persönliche Überwachung 9. Nacht Fr./Jahr Total Tag / Nacht *: wegen Aufenthalt in Institutionen, Beistand und Erwachsene im selben Haushalt akute Phasen: nein Zuschlag akute Phasen: **: zusätzlich zu Leistungen von Institutionen Fr./Tag Weitere Grundlagen für Vorbescheid / Verfügung:
Verfügung Assistenzbeitrag Anzahl Einheiten pro Monat Ansatz Pro Monat Pro Jahr Standardqualifikation 0.00 32.50 Qualifikation B 48.75 Nacht Total Pro Monat maximal in Rechnung zu stellen (150 % AB) Zuschlag für akute Phasen: pro Tag Kopien an Ausgleichskasse Krankenkasse Mitwirkungs- und Meldepflicht (Änderungen, Schlussabrechnung Ausgleichskasse …)
Rechnungsstellung Assistenzbeitrag Vorschuss à fonds perdu gegen Vorlage Arbeitsverträge (max. 1 x AB / Monat) Beratung Nicht- PAB-ler während 18 Monate ab Zusprache AB (max. 75.- / Std, max. 1‘500.- / Jahr) bei Anbietern nach Wahl (nicht „Angehörige“); PAB-ler RS monatliches Rechnungsformular vollständig ausfüllen (ASMeT) Erbrachte Leistungen 11 Anzahl Einheiten 12 Ansatz 13 Betrag in CHF 14 Tarifziffer A Assistenzleistungen mit Standardqualifikation Stunden CHF 32.50 665.01 B Assistenzleistungen mit besonderer Qualifikation CHF 48.75 665.02 C Nachtdienst Nächte CHF 665.03 D Lohnfortzahlungspflicht bei Verhinderung der Arbeitnehmenden (Art. 324a OR) 665.05 E Lohnfortzahlungspflicht bei Verhinderung an der Arbeitsleistung (Art. 324 OR) 665.06 Rückerstattung (Rechnungsformular pünktlich einsenden!)
Arbeitsvertrag Lohnabrechnung LAM Arbeitsinhalt, Arbeitszeiten, Arbeitspensum und Lohnhöhe regeln Anmeldung bei Ausgleichskasse Abschluss der Versicherungen (Unfall, Pensionskasse, Krankentaggeld) Lohnabrechnung LAM für Anstellungsverhältnisse im Monats- oder Stundenlohn Einsatzrapport (Erfassung geleisteter Stunden) Ermittlung Lohnkosten Berechnung Sozialversicherungsbeiträge Lohnfortzahlung gemäss Berner Skala (max. 3 Monate, max. Ansätze AB) monatliche Lohnabrechnung (auszuzahlender Nettolohn) Lohnausweis für Steuererklärung der AssistentInnen Ermittlung Quellensteuer (teils bei ausländischen AssistentInnen anzuwenden)
Abrechnungssystem ASMeT Assistenzbeitrag IV Übertrag der Angaben aus der Verfügung (Anzahl Std., Ansätze in CHF etc.) Assistenzstunden gemäss LAM (keine „Angehörigen“ / gesetzliche Vertretung) 8.33% für Ferienentschädigung der Assistenzpersonen andere Ausgaben (ausserhalb AB: Angehörige, Dienstleister) 1. Rechnungsformular ausdrucken: (wählen Sie den Monat aus) Stammdaten Übersicht Eingaben monatlich auszufüllen:(wählen Sie den Monat aus) Füllen Sie die Stammdaten aus: 2. 3. Hier können Sie die Jahres- zusammenstellung ansehen: Zeitguthaben: Wie viele Stunden kann ich noch in Rechnung stellen? Kontostand: Habe ich noch genug Geld, um meinen durchschnittlich anerkannten Hilfebedarf zu decken? monatliches Rechnungsformular erstellt sich, ausdrucken, unterschreiben IV-Stelle
Assistenzbudgets der Kantone für erwachsene HE-ler ohne Anspruch auf Assistenzbeitrag der IV sowie subsidiär für HE-ler mit Assistenzbeitrag der IV ungedeckter Hilfebedarf (nach Kostenbeteiligung) angestellte „Angehörige“ max. 1/3 Hilfebedarf Dienstleistungen von Organisationen / Selbständigerwerbende ABBE/TG-ler erhalten voraussichtlich neue Verfügung (ca. März) ABSG ist in Planung (anderswo nach Bedarf) EL – Flick der Kantone Privatangestellte für Pflege, Hilfe und Betreuung zu Hause (max. 90‘000.-/Jahr) Dienstleistungen von Organisationen / Selbständigerwerbende Erwerbsverlust Angehörige