Auftaktveranstaltung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen

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Auftaktveranstaltung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Hannover, 22. Juli 2015 Auftaktveranstaltung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration „Qualifizierung und Arbeit“ Vorgetragen von: Jacqueline Mudlaff Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Referat 13 (Arbeits- und Beschäftigungsförderung, Berufliche Qualifizierung)

Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“ Inhalt 1. Förderzweck 2. Zielgruppe/Schwerpunktthemen des Förderaufrufes 3. Fördergegenstände 4. Ausschluss der Förderung 5. Zuwendungsempfänger und Betriebsstätte 6. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen 7. Qualitätskriterien 8. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“ 1. Förderzweck „Gefördert wird die Durchführung von Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekten sowie Modellprojekten für Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit dem Ziel der nachhaltigen und bedarfsdeckenden Integration in den Arbeitsmarkt.“ Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“ 2. Zielgruppe Arbeitslose (§16 SGB III) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§7 SGB II) Schwerpunktthemen des Förderaufrufes vom 15. Juli 2015 junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren, ältere Langzeitarbeitslose über 54 Jahren und Migrantinnen und Migranten (insbesondere Asylsuchende und Flüchtlinge) Bei Beachtung dieser Zielgruppen werden Sonderpunkte bei der Bewertung vergeben! Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“ 3. Fördergegenstände Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekte (Fördergegenstand 1) Müssen mindesten einen der folgenden Bausteine enthalten: individuelle Unterstützung und sozialpädagogische Begleitung zur Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit, berufliche Qualifizierung zur Vermittlung von fachtheoretischen Kenntnissen und Fertigkeiten. Darüber hinaus sind in jedem Projekt vorzuhalten: betrieblicher Erprobung von mehr als 12 Wochen, Aktivitäten zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und stabilisierende Nachbetreuung. Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“ 3. Fördergegenstände Die Finanzierung der Modellprojekte erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln. Modellprojekte (Fördergegenstand 2) Erprobung besondere Ansätze hinsichtlich: Zielgruppe, Methode und Konzeption. Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“ 4. Ausschluss der Förderung Von der Förderung ausgeschlossen sind: Projekte, welche bereits aus ESF-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU gefördert werden, Projekte, welche andere Finanzierungsquellen vorrangig in Anspruch nehmen müssen und Projekte, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehr als 6 Wochen in gemeinnützigen oder öffentlichen Betrieben oder außerbetrieblichen Einrichtungen beschäftigt werden. Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“ 5. Zuwendungsempfänger und Betriebsstätte Eine Förderung beantragen können: Juristische Personen des privaten Rechts, Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Personengesellschaften. Die Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers muss als Standort des Vorhabens in dem jeweiligen Programmgebiet der Regionenkategorie „Übergangsregion“ (ÜR) oder „stärker entwickelte Region (SER) liegen. Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“ 6. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen Eigenverantwortliche Durchführung der Projekte ggf. mit Kooperationspartnern Erfahrung im Bereich der Qualifizierung und Integration von Arbeitslosen Teilnehmersicherstellung durch Vereinbarung mit der Arbeitsverwaltung Ausstellung eines berufsbezogenen Zertifikates Darstellung der Besonderheit der Projektkonzeption bei Modellprojekten (Fördergegenstand 2) sowie Abgrenzung zu Projekten des Fördergegenstandes 1 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“ 7. Qualitätskriterien des Hauptantrages Spezifischer Beitrag des Projekts zur Erreichung der EU-Querschnittsziele und zum Thema „Gute Arbeit“ 25 Punkte Ausführliche Beschreibung der Ziele, Zielgruppen, Inhalte, Methoden, des zeitlichen und inhaltlichen Ablaufs sowie der Notwendigkeit und Angemessenheit der Ausgaben des geplanten Projekts im Rahmen eines integrierten Gesamtkonzepts 45 Punkte Ausrichtung des Projekts an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes und Erläuterung des Handlungsbedarfs, bezogen auf die Region, Zielgruppe und Wirkung des Projekts 30 Punkte Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“ 8. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung nicht rückzahlbarer Zuschuss Anteilfinanzierung Kofinanzierung erfolgt z.B. durch das Arbeitslosengeld der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Art in beiden Programmgebieten (ÜR und SER) max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben Möglichkeit eines höheren Interventionssatzes im Einzelfall Höchstgrenze der Förderung Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekte 15 Monate, davon 3 Monate stabilisierende Nachbetreuung Modellprojekte 24 Monate Möglichkeit von Ausnahmen Dauer Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Vielen Dank für Ihr Interesse! Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Jacqueline Mudlaff Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Referat 13 Tel. 0511 / 120-5712 E-Mail: jacqueline.mudlaff@mw.niedersachsen.de