Das Europäische Asylsystem von Oschwald Simon
„Politisch verfolgte genießen Asylrecht“ (GG Artikel 16a Absatz1)
Gliederung Begriffsdefinitionen Europarechtliche Grundlagen Veränderungen Mindestnormen des Verfahrens Bericht der EU- Kommission Kritik am Asylsystem
1. Begriffsdefinition Asyl [von griechisch ásylon, eigentlich »Unverletzliches«], die Gewährung von Schutz gegen Verfolgung aufgrund besonderer persönlicher, räumlicher oder zeitlicher Bedingungen. Quelle: Der Brockhaus Recht. Mannheim: F.A. Brockhaus 2002. © Bibliographisches Institut F. A. Brockhaus AG, Mannheim
2. Europarechtliche Grundlagen Das Schengener Abkommen (1985) Wegfall der Binnengrenzen Festlegung der Zuständigkeiten des Asylverfahrens Grundregel: nur einmalige Behandlung im Geltungsgebiet Grundlegend wichtig: die Genfer Konvention und Protokoll von New York Freizügigkeit in Europa, Migrations- und europapolitische Aspekte des Schengenvertrags, Friedrich Heckmann, Veronica Tomei (Hrsg.), Bonn 1996
Vertrag von Maastricht (1991) = Vertrag über Europäische Union verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Rechts- und Innenpolitik damit auch in der Asylpolitik gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Unionsbürgerschaft gemeinsamen Währung im Bereich der Rechts- und Innenpolitik (z. B. Polizei, Asylpolitik). Bildung, Erziehung, Kultur, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, http://www.uni-muenster.de/GrafStatProjekte/Europa/01/01_05.htm 01.12.07
Der Amsterdamer Vertrag (1997) entscheidende Abänderung des Maastrichter Vertrages aus Zusammenarbeit wird Recht Schrittweise Harmonisierung der Rechtssprechung
3. Veränderungen Verhinderung von Mehrfachanträgen Mindeststandards für die Aufnahme, Unterbringung, Bildung, Gesundheit Vereinheitlichung des Asylverfahrens Nicht verändert hat sich: Der Status desjenigen dem Asyl gewährt wird das Asylverfahren im jeweiligen Land Quelle: http://www.europa-wird-50.de/index.php?id=89 2.12.07 Mindesstadards herausfinden Flüchtlingseigenschaft herausfinden Asylverfahren ? Quelle:http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/asylum/fsj_asylum_intro_de.htm 1.12.07
Festlegung der Kriterien zur Flüchtlingseigenschaft Erweiterung der Asylqualifizierung Annerkennung der Verfolgung, aufgrund des Geschlechts strengere Überwachung der Außengrenzen (Frontex) http://www.unhcr.de/statistiken/einzelansicht/article/11/zahl-der-asylsuchenden-seit-2001-halbiert.html 1.12.07 Die Mitgliedstaaten müssen Folgendes garantieren: - bestimmte materielle Aufnahmebedingungen, wie Wohnung, Ernährung und Kleidung, die als Sach- oder Geldleistungen gewährt werden; diese Leistungen werden so bemessen, dass der Antragsteller nicht bedürftig wird; - angemessene Bestimmungen zur Wahrung der familiären Einheit; ärztliche und psychologische Betreuung; - Zugang der minderjährigen Kinder zum Bildungssystem, gegebenenfalls Zugang zu Sprachkursen, wenn nur so eine reguläre schulische Bildung gewährleistet ist.
4. Mindestnormen des Verfahrens Grundlegende Garantien, wie Informationsrecht Pflichten, wie die der Zusammenarbeit Prüfungsverfahren, mit Frist, Form und Begründung Rechtsbehelfe, gesetzliche Vertreter http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33140.htm 3.12.07 Richtlinie 2005/85/EG Entspricht der Genfer Konvention und den New Yorker Protokollen
5. Bericht der EU- Kommission vom 27.11.07 Verstöße gegen Mindeststandards in 8 Ländern der EU, darunter Deutschland Mangelnder Schutz von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen Massive Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Deutschland und Österreich
Schleppende Verfahren Mangelnde Ausstattung der Flüchtlinge Geldbeträge unter dem Existenzminimum http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2974047,00.html 2.12.07
6. Kritik am System Kleinster gemeinsamer Nenner (laut UNHCR) Drittstaatenregelung kann zu sofortigen Züruckweisung führen (laut UNHCR)
United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) Drittstaatenregel: Einhaltung der Genfer Konvention Zahl der Flüchtlinge steigt, Asylbewerber in Europa werden weniger