EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER- Jahrestagung 2015: Bereich: „Wasser“ – Frau Bednarczyk.

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EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER- Jahrestagung 2015: Bereich: „Wasser“ – Frau Bednarczyk 29. Juni 2015 – HVHS Seddiner See

ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Eckdaten der Fördermaßnahmen „Wasser“  Fördergegenstände  Förderausschlüsse  Projektauswahlkriterien  Bewilligungsbehörde und Verfahren  Finanzielle Ausstattung (  Umfang der ELER-Mittel jährlich)

ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Fördergegenstände  Verwaltungsvorschrift Hochwasserschutz  investiver Hochwasserschutz, Deich-/ Wasserbau  konzeptioneller Hochwasserschutz, Hochwasserrisikomanagement  UVZV 1 - Sanierung, Ersatzneubau, Umbau und Rückbau von landeseigenen wasserwirtschaftlichen Anlagen  Verwaltungsvorschrift Gewässersanierung  Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerentwicklungskonzepte  UVZV 2 - Gewässerausbau nach §89 Absatz 2 BbgWG  Richtlinie Gewässersanierung und Landschaftswasserhaushalt

ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Förderausschlüsse  von einer Förderung sind i. d. Regel ausgeschlossen:  die regelmäßige Gewässerunterhaltung  Bau von Verwaltungsgebäuden; Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten  Grunderwerb landwirtschaftlich nutzbarer Flächen in Hochwasserrückhaltebecken und - poldern,  Hochwasserschutzanlagen zum Schutz neuer oder geplanter Siedlungs- und Industrie- gebiete  Geldzahlungen anstelle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen  Gerichts- und Anwaltskosten bei Klagen des Antragsstellers gegen das Land Brandenburg

ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Projektauswahlkriterien Ausschnitt-ENTWURF  Projektauswahlverfahren vor Bewilligung  Auswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien mittels festgelegten Punktesystemen  Bewilligung der Anträge erfolgt in absteigender Reihenfolge  Mindestschwelle und Maximalpunktwerte

ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Bewilligungsbehörde und Verfahren  Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)  Antrag inkl. fachlichem Votum (durch WWA) an ILB  Verfahren bei UVZV: Vorhaben sind durch WWA an GUV zu übertragen, Antrag an ILB ergeht erst nach Votum und Übertragung, WWA erhält Kopie der Finanzierungszusage

ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Finanzielle Ausstattung  der Bereich Wasser verfügt  über rund Mio. € brutto jährlich  finanzieller Hauptanteil – Deichbau mit ca Mio. € brutto jährlich  an zweiter Stelle - UVZV 1 mit ca Mio. € brutto jährlich  danach relativ gleichrangig  UVZV 2 (3-6 Mio. € brutto jährlich),  GewSan (3-6 Mio. € brutto jährlich)  sowie LWH (3-4 Mio. € brutto jährlich)

ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Katrin Bednarczyk Tel.: 0331 / ; Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 21