Unfallverhütungsvorschriften

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 Präsentation transkript:

Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehr 1. April 1991

UNFALLVERHÜTUNG Warum brauchen wir Unfallverhütung ? Ein Feuerwehrunfall ist ein im Feuerwehrdienst von außen, auf den Menschen wirkendes körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis Arbeite mit dem Kopf! ...denn: Unfallfolgen lassen sich nie ganz beseitigen

UNFALLVERHÜTUNG Bei Übungen und Einsätzen lauern viele Gefahren !

Welche Vorschriften müssen außerdem eingehalten werden? UNFALLVERHÜTUNG Welche Vorschriften müssen außerdem eingehalten werden? Feuerwehrdienstvorschriften DIN-Normen VDE-Richtlinien

UNFALLVERHÜTUNG Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern UVV Gefahrstoffverordnung FwDV 14 Einsatz mit radioaktiven Stoffen UVV Strahlenschutzverordnung FwDV 9/1 u. 9/2

UNFALLVERHÜTUNG Von sportlichen Übungen unter Wettkampfbedingungen ist aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos abzusehen.

UNFALLVERHÜTUNG Alle Feuerwehrangehörigen haben die PFLICHT, die der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen zu unterstützen

UNFALLVERHÜTUNG Alle Feuerwehrangehörigen haben Schäden an Ausrüstung Geräten Fahrzeugen zu beheben oder zu melden

UNFALLVERHÜTUNG Die persönliche Schutzausrüstung des Feuerwehrangehörigen Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk

UNFALLVERHÜTUNG Die spezielle Schutzausrüstung des Feuerwehrangehörigen Feuerwehrsicherheitsgurt Atemschutzgerät Chemikalienschutzanzug Wärmeschutzkleidung Kontaminationsschutzanzug Augen- und Gesichtsschutz Warnweste Fangleine Schwimmweste Gehörschutz Schnittschutz

UNFALLVERHÜTUNG

UNFALLVERHÜTUNG Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der UVV abgewichen werden.

UNFALLVERHÜTUNG Im Straßenverkehr sind Warn- und Absperrmaßnahmen überlebenswichtig. „Absitzen“ grundsätzlich auf der dem Verkehr abgewandten Seite.

UNFALLVERHÜTUNG Grundsätze zu tragbaren Feuerwehrgeräten Soviele Träger wie Handgriffe vorhanden sind Aufstellorte so wählen, dass lange Transportwege vermieden werden.

UNFALLVERHÜTUNG Betrieb von Verbrennungsmotoren Abgase über Abgasschläuche abführen beim Starten mittels Kurbel diese so fassen, dass sie im Falle eines Rückschlages aus der Hand rutscht

UNFALLVERHÜTUNG Sprungrettung MAXIMAL 6,0 m Sprungtuch mit mindestens 16 Personen halten zur Übung: Fallgewichte mit max. 75 kg max. Fallhöhe 6 m ZU ÜBUNGSZWECKEN DARF NICHT GESPRUNGEN WERDEN!

UNFALLVERHÜTUNG Abseilübungen Maximale Übungshöhe: 8 m MAXIMAL 8,0 m Abseilübungen Maximale Übungshöhe: 8 m Sicherung durch 2. Rettungsleine

UNFALLVERHÜTUNG Luftheber

UNFALLVERHÜTUNG Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte Gesichtsschutz tragen Nicht eingesetzte Kräfte halten sicheren Abstand Schneidgeräte rechtwinklig ansetzen Vorsicht vor unter Spannung wegschnellenden Teilen Bei Übungen: Nicht zu starkes Material trennen

UNFALLVERHÜTUNG Dienst auf Gewässern Auftriebsmittel einsetzen Sicherung der Kräfte

UNFALLVERHÜTUNG Einsturz- / Absturzgefahren

UNFALLVERHÜTUNG Absturz- gefahren

UNFALLVERHÜTUNG Gefahren durch Elektrizität Nur geeignete elektrische Betriebsmittel einsetzen Wasserdicht Staubdicht Explosionsgeschützt

UNFALLVERHÜTUNG Jeder Feuerwehrangehörige hat Feuerwehrsicherheitsgurte Fangleinen Sprung- u. Rettungsgeräte Leitern ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel einer Sichtprüfung auf Abnutzung und Fehler zu unterziehen

UNFALLVERHÜTUNG Wasserförderung Schläuche beim Ausrollen unmittelbar an den Kupplungen festhalten Strahlrohre und Verteiler nicht schlagartig öffnen Nur absperrbare Strahlrohre verwenden

UNFALLVERHÜTUNG Wasserförderung Schläuche nicht am Körper befestigen Schlagende Strahlrohre nicht aufheben

UNFALLVERHÜTUNG Wasserförderung Beim Leitersteigen den Schlauch über die Schulter führen Vornahme von Schläuchen über tragbare Leitern nur bis zum 1. OG (FwDV 1/1) Schlauchleitungen nicht auf Leitern verlegen oder daran befestigen