Ein GAV für den Heimbereich ˗ eine Chance für alle Gesamtarbeitsvertrag für soziale Institutionen 22. Juni 2015 Blaise Kropf, Gewerkschaftssekretär vpod.

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 Präsentation transkript:

Ein GAV für den Heimbereich ˗ eine Chance für alle Gesamtarbeitsvertrag für soziale Institutionen 22. Juni 2015 Blaise Kropf, Gewerkschaftssekretär vpod

Ein kleiner statistischer Überblick SOCIALBERN weist auf seiner Website rund 300 Mitglieder-Institutionen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich sowie bei Sozialfirmen aus Das ALBA spricht (2009) von 125 stationären Einrichtungen, 2 separaten Tagesstätten, 35 geschützten Werkstätten und 45 stationären Einrichtungen für Kinder/Jugendliche

SOMED-Statistikerhebung 2013 Sozialmedizinische Institutionen Typ B 122Institutionen Menschen mit Behinderung 13Institutionen Suchtkranke 50Institutionen Menschen mit psychosozialen Problemen Total: 185 Institutionen

SOMED-Statistikerhebung 2013 In den 185 Institutionen für Menschen mit Behinderung, Sucht oder psychosozialen Problemen arbeiten 10‘485 Personen Allein diese gut 10‘000 Personen aus dem stationären Bereich zeigen die enorme Bedeutung dieses Sektors als Arbeitgeber im Kanton Bern auf

Konsequenzen für die Branche I Egal, ob x=300 (SOCIALBERN), x=207 (ALBA) oder x=185 (SOMED) Institutionen x Institutionen bedeuten x verschiedene Anstellungsbedingungssysteme und x Mal Aufwand für deren Erarbeitung/Entwicklung x verschiedene Systeme reduzieren Attraktivität der Branche

Konsequenzen für die Branche II Uneinheitliche Anstellungsbedingungen erschweren Sozialpartnerschaft Schwerfällige So- zialpartnerschaft erhöht Risiko von Konflikten und Streit

Der Gesamtarbeitsvertrag Gesamtarbeitsverträge ermöglichen eine transparente, faire und auf Sozialpartnerschaft beruhende Ausgestaltung der Anstellungsverhältnisse GAV sind verbreitet und erleben Aufschwung GAV-Abdeckung CH: 49 Prozent. Das sind rund 1,5 Mio. unterstellte Beschäftigte

Wer ist/wäre Verhandlungspartner? Verhandlungspartner ist/sind die in Branche verankerten Verbände (repräsentative und loyale Verhandlungspartner) Für Heimbereich Kanton Bern deutet dies: In erster Linie VPOD. Je nach dem auch AvenirSocial, ev. LEBE

Beispiele aus verwandten Branchen Gesamtarbeitsvertrag für das Personal Bernischer Spitäler (die spitäler.be, VPOD, SBK, VSAO) Gesamtarbeitsvertrag für das Personal Bernischer Langzeitpflege-Institutionen (dedica, SBK, VPOD)

Spital-GAV: Steckbrief In Kraft seit unterstellte Beschäftigte Unterstellte Arbeitgeber: 7 Regionale Spitalzentren, 1 Pflegeheim, 1 Spitex- Organisation

Spital-GAV: Entstehung März 1998: Erste Verhandlungsrunde mit 5 interessierten Spitalzentren August 1999: Unterzeichnung durch 3 Arbeitgeber (Biel, Oberland, Interlaken) Heute: 7 RSZ, 1 Pflegeheim, 1 Spitex Seit 2011: Verbands-GAV (setzt tariffähigen Verband voraus)

Spital-GAV: Weiterentwicklung Neu: Ab Gesamtarbeitsvertrag für die Insel-Gruppe (Universitätsspital Insel sowie Spital Netz Bern) als Übergangslösung im Hinblick auf gemeinsamen Spital-GAV Vorgesehen: Ausdehnung auf Psychiatrie und Privatspitäler. Ziel: Ein Berner Spital-GAV

Langzeit-GAV: Steckbrief In Kraft seit 2014 Rund 2000 unterstellte Beschäftigte Unterstellte Arbeitgeber: Derzeit 7 Alters- und Pflegeheime (Alterswohnen STS AG, Solina Spiez und Steffisburg, SumiA, Kastanienpark, WIA Wohnen im Alter, loigs plus Köniz, Aliena bisher Nussbaumallee Gümligen)

Langzeit-GAV: Entstehung Beim Langzeit-GAV handelt es sich um einen Betriebs-GAV Ausgehandelt wurde er vom Verein dedica Er steht allen Mitglieder-Institutionen von decica offen, aber keine Verpflichtung Anschlussverträge für externe Institutionen sind möglich und erwünscht

Gesetzliche Verankerung GAV Im Juni 2005 haben die Stimmberechtigten das Spitalversorgungsgesetz mit einer Zweitdrittelmehrheit angenommen, welches eine GAV-Pflicht vorsieht Damit wurde der Spital-GAV auch von Stimmbevölkerung als wichtiges Instrument honoriert

Spitalversorgungsgesetz Art Die im Kanton Bern gelegenen Listenspitäler und Listengeburtshäuser verfügen über einen Gesamtarbeitsvertrag, haben sich dem Gesamtarbeitsvertrag der Branche angeschlossen oder bieten ihrem Personal Arbeitsbedingungen an, die insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit, Entlöhnung und Sozialleistungen dem Gesamtarbeitsvertrag der Branche entsprechen

Auswirkungen für Sozialbereich Im 2017/2018 steht Revision des SHG an Eine vergleichbare Bestimmung zum SpVG ist denkbar und würde Sinn ergeben Dies um so mehr, als mit der Einführung der Subjektfinanzierung die Heimbranche (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) unter Druck geraten wird

Wie weiter im Heimbereich? Ein GAV wäre eine Chance für alle Die Erfahrungen aus Spital- und Langzeitbereich zeigen, dass ein breit abgestützter GAV ein Prozess ist Ein Start auf diese Reise – vorerst mit wenigen – Institutionen, wäre ein starkes und wichtiges Zeichen der Branche

Zwei Varianten Firmen-GAV mit rund 3 bis 5 verschiedenen Arbeitgebern/Institutionen, aber ohne Verband SOCIALBERN Verhandlungsgemeinschaft unter Einschluss von SOCIALBERN im Hinblick auf eine allfällige, spätere Entwicklung hin zu einem Verbands-GAV

Beantwortung von Fragen Nun beantworte ich gerne Ihre Fragen. Wer will, kann jederzeit mit mir Kontakt aufnehmen: Tel Infos gibt’s auch auf