Arbeitslehre 4 10. Klasse Hauptschule.

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Arbeitslehre 4 10. Klasse Hauptschule

Inhaltsübersicht Folien 01 - 02: Folien 03 - 10: Folien 11 - 16: Startfolie und Inhaltsübersicht LP 10.1 Berufe mit dem Mittleren Schulabschluss LP 10.2 Struktur und Entwicklung des regionalen Wirtschaftsraumes LP 10.3 Wirtschaft ohne Grenzen? LP 10.4 Wirtschaftliches Handeln in einem Planspiel LP 10.5 Die Aktienbörse LP 10.6 Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht abschließender Sinnspruch Arbeitshinweise, Literatur-/Bildhinweise, Danksagung

LP 10.1 Berufe mit dem mittleren Schulabschluss (Abschnittsübersicht) Wege in den Beruf Erweiterter Stellenmarkt

Welche Möglichkeiten bietet der mittlere Schulabschluss? Betriebliche Ausbildung Berufsgrund- schuljahr (BGJ) Öffentlicher Dienst „Mittlere Reife“ FOS (Fachoberschule) Schulische Ausbildung BOS (nach Berufsabschluss) Gymnasium Fach- akademie

Guter Start für neue Berufe (aus: fit for job) Nach der Ausbildung! HS = Hauptschule RS = Realschule Abi = Abitur SO = Sonstige

Welche Berufe sind besonders gesucht? Buchhalter, Steuerfachkräfte, sonstige Kaufleute Computerspezialisten, Informatiker Betriebswirte, Juristen Sekretärinnen, Bürokaufleute Gastronomieberufe, sonstige Serviceberufe Bank-, Versicherungs-, Immobilienkaufleute Allgemeine kaufm. Ausbildung, Vertriebsmitarbeiter Von Zeitarbeit gesuchte gewerbliche Kräfte Ingenieure, Naturwissenschaftler Gewerbliche Fachkräfte, Techniker Sonstige oder keine Angabe Graphiker, Werbeberufe 4.898 4.042 Mit 33.577 Stellen- anzeigen wurden 1999 gesucht: 3.527 3.417 3.327 3.036 2.576 2.402 1.910 1.666 1.564 1.212

Lifelong learning und berufliche Mobilität Warum ist auch nach der Facharbeiter-/Gesellenprüfung Weiterbildung erforderlich? a) b) c) d) um den erreichten Wissensstandard zu erhalten, zu verbessern und zu erweitern, um den Wissensstand neuen technischen Gegebenheiten (Maschinen, Arbeits-verfahren) anzupassen, um mehr Verantwortung übernehmen zu können, um das Einkommen steigern zu können. „... also lautet ein Beschluss, dass der Mensch was lernen muss. Lernen kann man, Gott sei Dank, aber auch sein Leben lang.“ Wilhelm Busch Handwerksordnung Zur Meisterprüfung sind Personen zuzulassen, die eine Gesellen-prüfung bestanden haben und im Handwerk eine mehrjährige Tätig-keit als Geselle zurückgelegt haben oder zum Ausbilden fachlich in diesem Handwerk geeignet sind. Berufliche Mobilität (regional oder/und zeitlich) = Anpassung an sich wandelnde Berufs-/Wirtschaftsverhältnisse z. B. durch Wohnortwechsel, wenn am neuen Wohnort angemessene Arbeit vorhanden ist. Berufliche Flexibilität = Bereitschaft, sich ständig wechselnden beruflichen sowie technischen Anforderungen anzupassen, z. B. sich in neue Berufsfelder einzuarbeiten. Druck dieser Folie: Zitat ggf. durch „Einfügen/Kommentar“ ausschalten u. diesen Eintrag löschen!

Veränderte berufliche Anforderungen Geringere körperliche, höhere geistige Belastung Neue organisatorische Strukturen Neue Technologien, neue berufliche Inhalte Forderungen der Betriebe Lernfähigkeit, Transferfähigkeit, Eigeninitiative Erkennen der Grenzen des eigenen Könnens Entscheidungsfähigkeit Teamfähigkeit Systematisches, analytisches Vorgehen an Stelle planlosen Probierens Selbständige Arbeitsplanung Verantwortungsgefühl und -bereitschaft

Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch Welche Fragen erwarten mich? Worauf muss ich mich einstellen? Persönliche Situation Wie verbringen Sie Ihre Freizeit? Sind Sie im Verein oder in einer Jugendgruppe aktiv? Ihre Noten in den Fächern M, D, E, Religion sind nicht besonders gut. Haben Sie dafür eine Erklärung? Betrieb Wie kam es dazu, dass Sie sich bei uns beworben haben? Was wissen Sie über unseren Betrieb? Beruf Wieso interessieren Sie sich gerade für diesen Beruf? Konnten Sie bereits Erfahrungen in diesem Beruf sammeln? Können Sie sich vorstellen, dass der Beruf auch Nachteile oder Belastungen mit sich bringt? Haben Sie sich noch über andere Berufe informiert?

Wie werden Bewerber beurteilt? Körperhaltung, Bewegung Geht und sitzt er/sie gerade und korrekt? Hält er/sie Blickkontakt? Höflichkeit Werden Höflichkeitsformeln verwendet (Gruß, Bitte, Dank, Abschied, Händedruck, Abwarten des Platzangebotes)? Nennt er/sie den Namen des Gesprächspartners? Wirkt er/sie freundlich und aufge- schlossen? Sprache, Stimme Formuliert er/sie ganze Sätze? Spricht er/sie deutlich und laut? Informationsgehalt der Antworten Sind die Antworten aussagekräftig, interessant und „einzigartig“? Frageverhalten Sind die Fragen sinnvoll und bedeutsam? Ist die Reihenfolge taktisch klug? Kritikfähigkeit Wird Positives ebenso wie Negatives erwähnt? Werden Verbesserungsvorschläge eingebracht? Wird sachlich und höflich argumentiert? Spricht der Bewerber in Ich-Form?

LP 10.2 Struktur und Entwicklung des regionalen Wirtschaftsraumes (LP-Abschnittsübersicht) Kennzeichen und Entwicklung der regionalen Wirtschafts- und Infrastruktur: Strukturwandel und seine Folgen Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur

Strukturanalyse eines Wirtschaftsraumes I Arbeiten Grundsätzliche raumbedeutsame Grunddaseinsfaktoren Wohnen Versorgung Vereinswesen Erholung Verkehr Bildung

Strukturanalyse eines Wirtschaftsraumes II Bevölkerung Dichte, Zu-/Abnahme Bildungsstand Werteinstellungen Lage Relief, Klima, Boden u. a. Infrastruktur Verkehrsanbindungen Bildungseinrichtungen Strukturkomponenten einer Region (Beispiele) Wirtschaftsbereiche Land-/Forstwirtschaft Industrie Handwerk Handel, Dienstleistungen Urbanisierung ländlicher Raum Ballungsraum Einzugsbereich einer Großstadt Entwicklungsstadium Branchenspektrum Arbeitsplatzangebot Arbeitslosigkeit Gliederung nach Klaus Dierl, zitiert in ISB-Handreichung

Strukturanalyse eines Wirtschaftsraumes III Anzahl u. Struktur der Beschäftigten, Lohnniveau, offene Stellen Freizeiteinrichtungen und Erholungswert Verkehrsnetz, Erreich- barkeit, Pendler Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Aufgliederungsbeispiele) Einkaufs-möglichkeiten Wohnumfeld und Wohnstruktur Ver- und Entsorgungs- einrichtungen Schulen, Hochschulen, kulturelle Einrichtungen Wirtschaftsförderung, moderne Verwaltung, Steuern u. Abgaben

Die Landwirtschaft schrumpft Quelle: Globus-Graphik 3943

Ein Landwirt ernährt … … so viele Menschen: ab 1990 Gesamtdeutschland Quelle: Globus-Graphik 4040

LP 10.3 Wirtschaft ohne Grenzen? (Abschnittsübersicht) Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland Arbeit, Wirtschaft, Technik in europäischer und weltweiter Vernetzung

Standortfaktor Steuern - Besitzsteuern Verkehrssteuern Verbrauchssteuern Bund Länder Gemeinden Einkommensteuer (einschließlich Lohn- u. Kapitalertragssteuer) Körperschaftssteuer Gewerbesteuer- umlage Umsatz- steuer (Mehr- wert- steuer) Ver- siche-rungs-steuer Branntwein- abgabe Mineralölsteuer Tabaksteuer Kaffeesteuer Schaumweinst. Erbschafts- u. Schen-kungssteuer Vermögens-steuer Grunderwerbssteuer Kraftfahrzeugsteuer Rennwett- und Lotteriesteuer Spielbankabgabe Feuerschutzsteuer Biersteuer Anteil an Ein- kommenssteuer Gewerbesteuer Grundsteuer Zuschlag zur Grunderwerbssteuer Schankerlaubnis- steuer Örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern: Getränkesteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer, Jagd- u. Fischereisteuer u.a. und wo sie hinfließen Quelle: B2

Standortfaktor Arbeitskosten – ein Vergleich Quelle: Eurostat – Stand 10/2002 A=Österreich; E= Spanien; EL=Griechenland; P=Portugal; S=Schweden; IS=Island; JP=Japan; UK = United Kingdom = Großbritannien

Standortfaktor Subventionen - Beispiel Deutschland Sektorale Aufteilung der Subventionen Quelle: Deutsche Bundesbank Monatsbericht Dezember 2000 Subventionen sind staatliche Unterstützungszahlungen oder steuerliche Begünstigungen für Unternehmen, Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete.

Standortfaktor Länderfinanzausgleich Arme Länder - reiche Länder? Bayern Baden- Württemberg Hessen Saar- land Rheinland- Pfalz Nordrhein- Westfalen Niedersachsen Bremen Hamburg Schleswig- Holstein Mecklenburg- Vorpommern Brandenburg Berlin Sachsen- Anhalt Thüringen Sachsen Wegen ihrer unterschiedlichen Größe und Wirtschaftsstärke ist die Finanzkraft der Länder ungleich-gewichtig. Damit kein zu großes Gefälle zwischen "armen" und "reichen" Ländern entsteht, findet ein Ausgleich zwischen ihnen statt, und zwar so, dass die schwächeren Länder über mindestens 95 % des durchschnittlichen Steueraufkommens aller Länder verfügen (horizontaler Finanzausgleich). Zusätzlich erhalten die finanzschwachen Länder noch Geld vom Bund (vertikaler Finanzausgleich).

Nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik Lohnerhöhung Senkung der Beiträge zur Sozialversicherung Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer Nachfrage der Konsumenten steigt Zusätzliche Arbeitsplätze Zusätzliche Investitionen Produktion nimmt zu

Staatliche Wirtschaftspolitik I Die Wirtschaftspolitik des Staates beeinflusst die Konjunktur Ausgabenpolitik des Staates Der Staat tritt durch seine Ausgaben für Güter und Dienstleistungen (z. B. Straßenbau) am Markt als Nachfrager auf. Vier Möglichkeiten für staatliche Mehr-Ausgaben bieten sich an: direkte Ausgaben (Käufe von Bedarfsgütern des Staates z. B. Computer, Kläranlagen, Krankenhausgeräte u.ä. Vergabe öffentlicher Aufträge (z. B. für Straßen-/Wohnungsbau, Güter für die Bundeswehr) Subventionen (z. B. für Werten, Landwirtschaft, Bergbau, Luftfahrtindustrie) Transferleistungen (z. B. bei Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe) Seine Nachfrage kann der Staat gegenläufig zur privaten Nachfrage gestalten. Er betreibt damit eine antizyklische Finanzpolitik. Im Aufschwung und Boom können durch Kürzung der Staatsausgaben Preissteigerungen verringert oder vermieden werden (restriktive Wirkung). Im Abschwung oder Tiefstand ist die Nachfrage der privaten Haushalte und Unternehmungen zu gering. Eine Erhöhung der Staatsausgaben kann die zu geringe Nachfrage ausgleichen und verhindert Produktionseinschränkungen (expansive Wirkung).

Staatliche Wirtschaftspolitik II Die Wirtschaftspolitik des Staates beeinflusst die Konjunktur Einnahmenpolitik des Staates Steuern mindern das verfügbare Einkommen und wirken damit unmittelbar auf die gesamt-wirtschaftliche Nachfrage. Je nach Konjunkturlage wirkt das Einkommensteuersystem in der BRD automatisch stabilisierend. Diese automatische Stabilisierung kann durch Veränderungen der Steuersätze verstärkt werden, z. B. durch Senkung bzw. Erhöhung der direkten Steuern (Lohn-, Einkommens-, Körperschaftssteuern) indirekten Steuern (Mehrwertsteuer, sonstige Verbrauchssteuern, Gewerbesteuer). Konjunkturbelebend kann sich auch die Senkung der Sozial- versicherungsbeiträge (Renten-/Krankenversicherung) auswirken. Beeinflussung der privaten Investition Je nach Konjunkturlage kann der Staat Maßnahmen ergreifen, die die Höhe der privaten Investitionen beeinflussen. Beeinflusst wird die Investitionstätigkeit durch die Abschreibungs-möglichkeiten, d. h., inwieweit die Abnutzung der Produktionsanlagen steuersenkend geltend gemacht werden kann.

Angebotsorientierte Wirtschaftspolitik Senkung der Unternehmenssteuern Zuschüsse zu Investitionen Förderung von Betriebsgründungen Investitionsbereitschaft der Anbieter steigt Zusätzliche Investitionen Produktion nimmt zu Zusätzliche Arbeitsplätze Nachfrage der Konsumenten steigt

Ziele der Wirtschaftspolitik Vollbeschäftigung Stabile Preise Schonung der Umwelt Erhaltung der Natur Gerechte Verteilung des Einkommens Wirtschaftswachstum Außenwirt. Gleichgewicht In § 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft - kurz Stabilitätsgesetz genannt - vom 8.6.1967 heißt es: "Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erforder-nisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen."

Vollbeschäftigung Von Vollbeschäftigung spricht man, wenn auf 1.000 Erwerbstätige nicht mehr als 12 Erwerbslose kommen. Die Arbeitslosenquote liegt dann bei 1,2%. Was kann Langzeit-Arbeitslosigkeit für den Einzelnen bedeuten? stark vermindertes Einkommen Ehestreit Schulden Mut- und Hoffnungslosigkeit Langeweile Gefühl der Nutzlosigkeit Mögliche staatliche Maßnahmen gegen Massen-Arbeitslosigkeit: Zuschüsse und Darlehen an Betriebe z.B. für: a) Erweiterung b) Produktions- Umstellung Betriebe erhalten z.B. 50% des Lohns ersetzt, den sie für einen eingestellten Langzeitarbeitslosen zahlen. Betriebe erhalten zinslose Darlehen, wenn Langzeitarbeits-lose eingestellt werden, z.B. 20.000 € 1 Jahr lang je Eingestellten. Umschulung Arbeitsloser Schubladen- programme für die Wirtschaft (Verkehrswege, Schulen u.ä.)

Stabile Preise sind Voraussetzung ... Geldwertstabilität Stabile Preise sind Voraussetzung ... damit der Wert des Geldes und der Ersparnisse erhalten bleibt. für wirtschaftlichen Wohlstand der Familien und des Staates. Wie lässt sich die Entwicklung der Preise messen? Warenkorb des Statistischen Bundesamtes Mtl. Neuberechnung von rd. 1.000 Waren und Dienstleistungen für einen Durchschnittshaushalt Geldwertstabilität ist erreicht bei einer Preissteigerungsrate von 1% und weniger. Kostet der Warenkorb mehr / weniger spricht man von: steigenden fallenden L e b e n s h a l t u n g s k o s t e n Was ist die Ursache für den Verlust der Geldwertstabilität (Preissteigerungen)? Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ist gestört, z. B. wegen fehlendem außenwirtschaftlichen Gleichgewicht.

Warum ist Wirtschaftswachstum erforderlich? Wirtschaftswachstum ist erforderlich ... weil die ständige Modernisierung der Arbeitswelt Arbeitsplätze „weg-rationalisiert“ (Arbeitsplatzeinsparung). weil es Voraussetzung ist, für die Zahlungen z. B. von Arbeitslosengeldern, Renten, staatlicher Wirt-schaftsprogramme u. ä.. um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten; sonst droht Produktionsein-schränkung und damit verbunden eine erhöhte Arbeitslosenquote. weil es Voraussetzung ist für Betriebserweiterungen, verbunden mit Ausgaben für die Vermeidung bzw. Beseitigung von Umweltverschmutzungen. um das außenwirtschaft-liche Gleichgewicht zu erhalten. Ziel staatlicher Wirtschaftspolitik ist ein jährliches Wachstum von 3% des Bruttosozialproduktes. (Das Bruttosozialprodukt eines Landes ist der Wert aller produzierten Waren und Dienstleistungen eines Jahres.)

Außenwirtschaftliches Gleichgewicht Importe Exporte im Jahre 2000: 1.064,3 Mrd. DM im Jahre 2000: 1.167,3 Mrd. DM Welche Folgen kann ein Bilanzdefizit haben? Importieren die €-Währungsländer mehr als sie exportieren, ergibt sich daraus ein „Leistungs-bilanzdefizit“, das als Einkommensminderung weitergegeben wird. Die Nachfrage wird dadurch abgeschwächt. Dies wirkt sich besonders schlimm aus bei einer Stagnation bzw. Rezession des Bruttosozialproduktes. Welche Folgen kann ein Bilanzüberschuss haben? Exportieren die €-Währungsländer) mehr als sie importieren, ergibt sich daraus ein „Leistungsbilanzüberschuss“, der als Einkommenssteigerung weitergegeben wird. Die Nachfrage (Konjunktur) wird dadurch „angeheizt“. Dies kann wegen der dadurch im Umlauf befindlichen größeren Geldmenge zu einer Inflation führen. Merkenswert: Da aus der BRD auch Geld ins Ausland abfließt, ohne dass dafür Güter ins Land kommen, wird als Ausgleich nominal ein Außenhandelsüberschuss von 1% - 2% angestrebt.

Früher: Wandel durch Industrialisierung Industrialisierungsschübe durch: die Dampfmaschine als zuverläs- sige Antriebskraft (James Watt 1769) die vielseitig einsetzbaren und wirtschaftlichen Verbrennungs- bzw. Elektromotoren die Massenproduktion vom Fließband (um 1900) die Kommunikationstechnologie

Arbeitswelt von heute Strukturwandel durch: künstliche Intelligenz (1970: Mikroprozessoren/Halbleiter-speicher). Automatisierung Informationstechnik (IT)

Telearbeit – innovativ und wachstumssicher Telearbeit bedeutet, den Arbeitsplatz im Büro – ganz oder teilweise - mit dem Arbeitsplatz am heimischen Computer zu vertauschen. Möglich ist das durch die moderne Kommunikationstechnik, mit der Daten digital an fast jeden Ort der Welt übertragen werden können. Mitarbeiter/innen: größere Flexibilität u. Zeitsouveränität günstig für Familie und Freizeit Unternehmen: niedrige Kosten höhere Produktivität Telearbeit - Vorteile und Nutzen Gesamtwirtschaftlicher Nutzen: neue Formen für Teilzeit neue Möglichkeiten für Mittelstand u. Existengründer Ökologische Vorteile: Entlastung der Verkehrswege und damit Verringerung von Schadstoffemissionen

Der „gläserne Mensch“ – Vorsicht! Vernetzte Daten erlauben die Überwachung bzw. das Ausspionieren aller Bürger! Datenschutz ist erforderlich, weil: Computernetzwerke dafür sorgen, dass z. B. Überweisungen, Kreditkarten und Gehälter korrekt überwiesen oder abgebucht werden! z. B. der Staat seinen Bürgern immer mehr misstraut und deshalb ein immer dichteres Kontrollnetz schafft! viele unserer persönlichen Daten, z. B. aus Kaufverträgen oder anderen Dokumenten in Wirtschaftsauskunftsdateien landen, z. B. bei D.A.V.I.T. (Berliner Wirtschaftsauskunftsdatei): Adressen, Bankverbindungen Mahnbescheide, Vorstrafen, Gerichtsverfahren u. a. m.!

Europäische Union I Estland Lettland Litauen Polen Tschech.Rep. Slowakei Ungarn Rumänien Slowenien Bulgarien Zypern Die Europäische Union EU-Mitglieder Bewerberstaaten Im Maastrichter Vertrag über die Europäische Union, der am 01.11. 1993 in Kraft trat, ist in Art. 8 eine Unionsbürgerschaft für alle EU-Bürger und das aktive und passive Wahl-recht für alle EU-Europäer bei Gemeinderatswahlen in dem Mitgliedstaat fest-gelegt, in dem sie jeweils ihren Wohnsitz haben.

Perspektiven und Ziele der EU Das Endziel der EU ist die politische Union Europas. Die EU soll dann die staats-rechtliche Qualität eines Staatenbundes haben. Notwendig ist bis dahin die Übertra-gung von weiteren Kompetenzen auf die europäische Ebene im Bereich der Sozial-, Steuer-, Innen-, Justiz- und Außenpolitik. Die EU wird noch stärker in außenpolitischen Fragen zusammenarbeiten. Die Leitlinien einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik werden in Zukunft durch den Ministerrat einstimmig beschlossen. Auf dieser Grundlage können gemeinsame Aktionen mit Zweidrittelmehrheit eingeleitet werden. Die Erweiterung der EU z. B. um Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien u. a. Länder steht bevor. Die EU möchte eine gemeinsame Verteidigungspolitik betreiben. Zur Durchset-zung dieser Zielvorgabe ist entschieden worden, dass die Westeuropäische Union (WEU) als Handlungsorgan der Europäischen Union angegliedert werden soll. Die WEU-Zentrale soll von London nach Brüssel verlegt werden. Neue Zuständigkeiten im Hinblick auf eine Politische Union sind der Verbraucher-schutz, die Industriepolitik, die Visumspolitik und die Kulturpolitik. In der Zukunft soll auch eine gemeinsame staatliche Ordnung verfolgt werden. Dies wird wohl ohne Großbritannien vor sich gehen.

Die drei Säulen des Vertrages von Maastricht Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Polizeiliche u. justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Binnenmarkt: EG / WWU Gemeinsame Aktionen: z. B.: Einrichtung eines Sicherheits- beauftragten Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 0,33% des BSP bis 2006 Kriminalitäts- bekämpfung: Europol SIS Rechtshilfe in Strafsachen Gemeinsame Politiken: Landwirtschaft Wettbewerb Außenhandel Währung (EUR) Asyl Migration u.a. Vier Freiheiten: Warenverkehr Personenverkehr Kapitalverkehr Dienstleistungen Die drei Säulen des Vertrages von Maastricht

Wichtige Daten zu den EU-Beitrittskandidaten Landes- fläche in km² Einwohner- zahl in Mio. Bruttoinlands- produkt in % EU-Durch- schnitt pro Kopf Arbeits- losenquote in % 110.912 9.251 78.384 45.100 93.032 64.600 65.200 316 312.685 238.391 49.012 20.265 774.815 8,2 0,8 10,3 1,4 10,0 2,4 3,7 0,4 36,6 22,4 5,4 2,0 65,3 Bulgarien Cypern Estland Ungarn Litauen Malta Polen Slowakei Türkei 60 89 38 52 29 53 39 27 48 72 24 8,8 13,7 14,6 16,0 16,1 7,1 18,6 7,0 6,6 16,4 4,5 6,4 3,4 Tschechien Slowenien Rumänien Lettland Land Wichtige Daten zu den EU-Beitrittskandidaten Zum Vergleich - die Daten der BRD: Fläche: 356 974 km² Einwohner: 81,5 Mio. BIP in EUR: 3976,1 Mrd. Arbeitslose *): rd. 3,9 Mio (Dez. 2001) *) Statistisches Jahrbuch 2001 des Stat. Bundesamtes Quelle: SZ vom 15.11.2001

Rat der Europäischen Union Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten. Je nach den auf der Tagesordnung stehenden Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rats, z. B.: bei auswärtigen Angelegenheiten, oder bei Fragen der Finanzen, der Ausbildung ... Der Rat hat mehrere wesentliche Aufgaben, z. B.: Er ist das Gesetzgebungsorgan der Union; in einer Vielzahl von Gemeinschafts-bereichen nimmt er seine Gesetzgebungsbefugnis wahr, zusammen mit dem Europäischen Parlament. Er sorgt für die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Er schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Verträge zwischen ihr und einem oder mehreren Staaten oder weltweiten Organisationen. Er teilt die Haushaltsbefugnis des Parlaments.

Rat der Europäischen Union Ratspräsidentschaft wechselt halbjährlich zwischen EU-Mitgliedstaaten Rat der Europäischen Union Generalsekretariat (Brüssel) Portugal Irland Italien Niederlande Luxemburg Österreich Schweden Spanien 4 5 8 2 10 3 Dänemark Belgien Griechenland Deutschland Finnland Frankreich Großbritannien 10 5 3 Ministerrat Zentrales Beschluss- und Lenkungsorgan Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten Stimmgewicht bei Beschlüssen, die eine qualifizierte Mehrheit erfordern Stimmgewicht bei Beschlüssen, die eine qualifizierte Mehrheit erfordern Einfache Mehrheit = mindestens 44 von 87 Stimmen Qualifizierte Mehrheit = mindestens 62 von 87 Stimmen

Europäischer Rat Im Europäischen Rat kommen die Staats- u. Regierungschefs der fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Präsident der Europäischen Kommission zusammen. Er darf weder mit dem Europarat (der eine internationale Organisation ist) noch mit dem Rat der Europäischen Union verwechselt werden. Der Europäische Rat, dessen Gastgeber jeweils der Mitgliedstaat ist, der im Rat der Europäischen Union den Vorsitz innehat, bestimmt den Takt des politischen Lebens und der Entwicklung der Europäischen Union, indem er mindestens zweimal jährlich (meist im Juni und Dezember) zusammentritt. Die auf den Tagungen des Europäischen Rates getroffenen Entscheidungen geben wichtige Impulse für die Festlegung der allgemeinen politischen Leitlinien der Europäischen Union.

Der Europäische Rat (Mindestens zwei Gipfeltreffen pro Jahr) Bestehend aus den Staats- und Regierungs-chefs der Mitgliedstaaten der EU und des Präsidenten der Kommission mit Unterstützung der 15 Außen-minister sowie eines Mitglieds der Kommission

So soll die erweiterte EU funktionieren wählen EU-Präsident Europäischer Rat ab 01. Mai 2004 25 Staats- u. Regierungschefs EU-Außenminister Europäischer Gerichtshof 25 Richter EU-Parlament (Gesetzgeber) 732 Abgeordnete aus 25 Mitgliedstaaten EU-Bürger aus 25 Mitgliedstaaten Präsident 13 abstimmungs- berechtigte Kommissare und 10 Kommissare ohne Stimmrecht EU-Kommission ab 2009 bestimmt Vize- präsident ernennt koordiniert wählt / wählt ab schlägt vor EU-Ministerrat Gesetzgebung und außenpolitische Beschlüsse EU-Gesetze; EU-Haushalt beschließt formuliert die Leit- linien der EU-Politik prüft Gesetze auf Verfassungs-mäßigkeit

Das EU-Parlament Das Europäische Parlament in Straßburg (z. Z. 518 Abgeordnete) wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern. Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben: Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates, also die Annahme europäischer Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). Durch diese Mitwirkung an der Gesetzgebung wird die demokratische Rechtmäßigkeit der angenom-menen Texte gewährleistet. Es teilt die Haushaltsfunktion des Rates und kann demnach Einfluss auf die Gemeinschaftsausgaben ausüben. Es nimmt den Gesamthaushalt in letzter Instanz an. Es übt eine demokratische Kontrolle über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu und kann einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen. Außerdem übt es über sämtliche Institutionen eine politische Kontrolle aus.

Das EU-Recht hat Vorrang vor dem nationalen Recht! Der EU-Gerichtshof Den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – Sitz in Luxemburg – bezeichnet man auch als das Verfassungsgericht der Europäischen Gemeinschaft. „Die Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) besteht darin, die Wahrung des EU-Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften sowie der von den Organen der Europäischen Union erlassenen Rechtsvorschriften (Richtlinien, Verordnungen etc.) zu sichern.“ (www.bundesregierung.de/.../Europaeischer-Gerichtshof.jpg) Das EU-Recht hat Vorrang vor dem nationalen Recht!

Die EU-Kommission in Brüssel Kommission der Europäischen Union 20 Kommissare von den Regierungen der Mitgliedstaaten einvernehmlich auf vier Jahre ernannt Vorschläge zur Weiterentwicklung der Gemeinschafts- politik Präsident 6 Vizepräsidenten Kontrolle über Einhaltung und richtige Anwendung der EU-Verträge Verwaltung und Durchführung der Gemeinschafts- vorschriften Vertretung der Gemeinschaft in den internationalen Organisationen Verwaltung durch 23 Generaldirektoren A B DK D E FIN F GB GR IRL I L NL P S Exekutivorgan der EU

Aufgaben der EU-Kommission Die Europäische Kommission Die Europäische Kommission vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Präsident (z. Z. Romano Prodi) und die Mitglieder der Kommission (z. Z. 20) wer- den von den Mitgliedstaaten mit der Zu- stimmung des Europäischen Parlaments auf 4 Jahre ernannt. im Jahre 2001 Internet 2 Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft: Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden. Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden. Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts. Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus.

Wo der Euro daheim ist Luxemburg Deutschland Belgien Griechenland Der Euro ist mehr als „nur“ neues Geld. Er verbindet rd. 300 Millionen Menschen aus 12 europäischen Ländern und repräsentiert einen Welthandelsanteil sowie einen Anteil am Weltsozialprodukt von fast 20% (ähnlich den USA + Kanada). Weitere Länder werden voraussichtlich der EURO-Währungsunion in den nächsten Jahren beitreten. Irland Portugal Frankreich Italien Österreich Finnland Spanien Niederlande

Wer darf der Europäischen Währungsunion (EWU) beitreten? Konvergenzkriterien Es können nur EU-Mitglieder der EWU beitreten und auch nur dann, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: Die Inflationsrate darf dauerhaft nicht mehr als 1,5% über der Inflationsrate der drei preisstabilsten EU-Länder liegen. Die langfristigen Zinssätze für Staatsschuldverschreibungen sollen nicht mehr als 2% über den Zinssätzen der drei preisstabilsten EU-Länder liegen. Die Währung eines Landes muss die vorgegebenen Bandbreiten im Europäischen Währungssystem seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaates eingehalten haben. Der gesamte Schuldenstand des Staates soll 60% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht überschreiten. Die jährliche Neuverschuldung (Haushaltsdefizit) soll nicht mehr als 3% des BIP ausmachen. Konvergenz bedeutet: Allmähliche Annäherung der EWU-Teilnehmerländer in wichtigen wirtschaftlichen Grunddaten.

Haushaltsdisziplin in der EU? Luxemburg Finnland Irland Belgien Österreich Niederlande Griechenland Spanien Frankreich Italien Deutschland Portugal Quelle: Globus, Eurostat – Stand 10/2002

EZB in Frankfurt a. Main Wissenswertes Die Deutsche Bundesbank sowie die anderen nationalen Notenbanken sind in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) integriert. Die nationalen Notenbanken setzen die Entscheidungen der EZB in den jeweiligen Ländern um. Die nationalen Notenbanken sind im EZB-Rat vertreten und damit an allen geldpolitischen Entscheidungen beteiligt.

Aufbau und Organe der Europäischen Zentralbank Europäische Zentralbank Frankfurt Hauptaufgabe: Sicherung der Preisstabilität Direktorium EZB-Rat Nationale Zentralbankpräsidenten Präsident Vizepräsident Unabhängig von Weisungen der Politik Oberstes Entscheidungs- gremium Nationale Zentralbanken in den Teilnehmerländern Quelle: B2

Die Europäische Zentralbank Wesentliche Aufgaben der EZB Sie ist politisch unabhängig und entscheidet allein über die Währungspolitik der Währungsunion. Sie muss den Binnenwert des Geldes erhalten (Preisstabilität durch Geldmengenziel). Sie darf Regierungen keine Kredite zur Finanzierung von „Haushaltslöchern“ gewähren. Die grundlegenden Aufgaben des ESZB sind in Artikel 3 der ESZB-Satzung festgelegt. Diese Aufgaben bestehen darin: die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte durchzuführen, die offiziellen Währungsreserven der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern, und zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen beizutragen.

Wie kann die EZB bei Störungen im Wirtschaftskreislauf eingreifen? Die EZB versucht den Gleichstrom zu halten bzw. zurückzugewinnen von: Geldmenge Gütermenge Markt EZB Mindestreservenpolitik Banken dürfen nicht alle Spar-einlagen als Kredite verteilen, z. B. nur 80%. 20% der Spareinlagen müssen mit dem Leitzins verzinst bei der EZB hinterlegt werden. Beabsichtigte Konsequenz: Die Geldumlaufmenge kann verringert oder vergrößert werden. Diskontpolitik Der Diskontsatz ist der Leitzins der EZB. Je höher z. B. der Diskont-satz, desto teurer werden die Wechselkredite. Beabsichtigte Konsequenz: Die damit gekoppelten Spar-/ Kreditzinsen - auch für Bank-fazilitäten - steigen/fallen. Offenmarktpolitik Die EZB kauft/verkauft Wertpapiere am offenen Markt von/an Geschäfts-banken zu Marktpreisen. Beabsichtigte Konsequenz: Die Geldumlaufmenge kann verringert oder vergrößert werden.

Möglichkeiten der EZB die Konjunktur zu beeinflussen Der Umfang der Geldmenge hängt von der Geldnachfrage und dem Geldangebot ab. Die Geldnachfrage wird entscheidend durch das Zinsniveau bestimmt. Je höher die Zinsen - der Preis für das Geld - sind, desto niedriger wird die Geldnachfrage sein, und umgekehrt (Zinspolitik). Das Geldangebot der Geschäftsbanken (z. B. Volksbanken, Sparkassen) hängt da-von ab, wie viel Geld die Europäische Zentralbank den Geschäftsbanken zur Ver-fügung stellt (Liquiditätspolitik). Dabei hat die Liquiditätspolitik immer Auswirkungen auf den Zinssatz, denn wenn die Geschäftsbanken nur wenig Geld haben, werden sie es teuer, d. h. mit hohem Zinssatz, anbieten. Zur Beeinflussung von Geldnachfrage und Geldangebot stehen der EZB die Instru-mente der Refinanzierungspolitik, Offenmarktpolitik und der Mindestreserven-politik zur Verfügung.

Instrument 1 zur Steuerung der Geldmenge Refinanzierungspolitik der EZB Die Geschäftsbanken können sich durch den Verkauf von Handelswechseln an die EZB Geld beschaffen (Refinanzierung). Der Zinssatz dafür ist der Diskontsatz (Leitzins). Die Banken werden bei der Kreditvergabe von ihren Kunden einen Zinssatz verlangen, der höher liegt als der Diskontsatz. Bei einer Erhöhung des Leitzinses (Diskontsatzes) steigen die Spar- und Kreditzinsen! Die Nachfrage sollte etwas zurück-gehen. Senkt die Europäische Zentralbank (EZB) den Diskontsatz, wird die Geldbeschaffung für die Banken billiger, und die Zinsen sinken. Die Aufnahme von Krediten wird interessanter, und die Geldnachfrage steigt. Da Kredite für Güterkäufe aufge-nommen werden, steigt die Güternachfrage. Der Diskontsatz ist der Zinssatz für den sich Geschäftsbanken durch den Verkauf von Handelswechseln an die EZB Geld beschaffen können.

Instrument 2 zur Steuerung der Geldmenge Mindestreservenpolitik der EZB Mindestreserven sind Guthaben der Geschäftsbanken, die diese zum Leitzins bei der EZB unterhalten müssen. Der Mindestreservesatz gibt an, wie viel Prozent ihrer Einlagen, d. h. des Geldes, über das die Geschäftsbanken verfügen können, sie als Mindestreserven bei der EZB hinterlegen müssen. Erhöht die EZB den Mindestreservesatz, müssen die Geschäfts-banken mehr Geld hinterlegen und können weniger Kredite ver-geben. Die Zinsen steigen, Geldnachfrage und Güternachfrage gehen aufgrund des höheren "Geldpreises" zurück. Senkt die EZB den Mindestreservesatz, erhöht sich das Geldangebot der Banken. Die Zinsen sinken, Geldnach-frage und Güternachfrage steigen. Eine Erhöhung des Mindestreservesatzes während einer Rezession wirkt sich ungünstig, d. h. hemmend, auf die konjunkturelle Entwicklung aus!

Wie die EZB die Geldmenge steuern kann Diskontsatz Zinsen Geldmenge nimmt E Z B Geldmenge nimmt Diskontsatz senken Zinsen

Die Kaufkraft des Geldes Der Geldwert ist von den Konjunkturphasen abhängig. In Aufschwung und Boom bei steigender Nachfrage und stagnierendem Angebot kommt es zu Preissteigerungen und damit zu einer Verringerung des Geldwertes (Kaufkraft). In Rezession und Depression ist die Nachfrage so weit gesunken, dass die Unternehmer die Preise nur noch wenig erhöhen können, um die Ware zu verkaufen. Der Geldwert steigt relativ. Bei den Einkommen unterscheidet man zwischen Nominal- und Realeinkommen. Das in Geld bewertete Einkommen eines Haushaltes – ohne Berücksichtigung der Kaufkraft - ist das Nominaleinkommen. Das Realeinkommen ist die Menge von Konsumgütern, die mit einem bestimmten Nominaleinkommen gekauft werden kann. Inflation bedeutet: Überversorgung der Volkswirtschaft mit Geld Wertverlust des Geldes steigende Preise! Für den Lebensstandard ist folglich die Entwicklung des Realeinkommens von Bedeutung, da dieses die tatsächliche „Verfügungsmacht“ über Konsumgüter zum Ausdruck bringt. Entscheidend ist nicht, wie viel Geld man in der Tasche hat, sondern ob man für 1 kg Karotten z. B. 1 € oder 1.000 € (Inflation) bezahlen muss. Deflation bedeutet: Unterversorgung der Volkswirtschaft mit Geld Wertzuwachs des Geldes

Nominal- und Realeinkommen im Spiegel der Mietpreise Angaben in DM je Quadratmeter, bezogen auf die Netto-Kaltmiete ohne Nebenkosten

Das Auf und Ab der Konjunktur Aufschwung (Expansion) Produktion Arbeitskräfte Vollbeschäftigung steigende Aktienkurse Nachfrage fallende Aktienkurse Löhne Entlassungen Arbeitslosigkeit Preise    Hochkonjunktur (Boom) Abschwung (Rezession) Tiefstand (Depression) erneuter Aufschwung Quelle: B2

Konjunkturphasen I Aufschwung (Expansion) Im Aufschwung steigen Beschäftigung, Einkommen und Nachfrage. Die Unternehmen produzieren mehr, deshalb gibt es mehr Lehrstellen, und nach Abschluss der Lehre finden die meisten schnell einen festen Arbeitsplatz. Hochkonjunktur (Boom) Die Betriebe stoßen an ihre Grenzen: Alle Maschinen sind ausgelastet. Doch die Unternehmer werden skeptisch, da jeder weiß, dass der Abschwung kommen muss. Maschinenkäufe werden zurückgestellt, ältere Maschinen nicht sofort durch neueste Technologie ersetzt. Weshalb kann die Hochkonjunktur nicht erhalten bleiben? Wenn z. B. jeder sein Auto gekauft hat, dann werden für einen bestimmten Zeitraum weniger Autos nachgefragt bzw. gebaut. Deshalb wird weniger produziert; Arbeiter verdienen weniger (Kurzarbeit, mit Entlassungen ist zu rechnen). Die umlaufende Geldmenge wird geringer.

Konjunkturphasen II Abschwung (Rezession) Die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen sinkt und damit auch die Wachstumsrate des Bruttoinlandsproduktes. Die Löhne fallen real, die Preise bleiben gleich oder fallen, die Arbeitslosigkeit steigt. Auch in den Schulen und Universitäten merken die Schüler und Studenten, dass weniger Geld für Einrichtung und Lehrmaterial zur Verfügung steht. Tiefstand (Depression) Niedrige Investitionstätigkeit der Unternehmen und geringe Konsumgüternach-frage führen zum Sinken des Bruttoinlandsproduktes. Arbeitskräfte werden ent-lassen. Nach der Lehre wird es schwer sein, vom Betrieb übernommen zu werden oder anderweitig einen dauerhaften Arbeitsplatz zu finden.

Aufwerten? Warum muss die EZB den Außenwert des Geldes stabil halten? Viele Arbeitsplätze in der BRD hängen vom Export ab. Die Höhe des Wechselkurses spielt dabei eine wichtige Rolle. Durch Auf- oder Abwertung kann man diesen verändern, d. h. der heimischen Wirtschaftssituation anpassen. Aufwertung heißt, dass der Preis in € für die ausländische Währung sinkt. Urlaub für Deutsche im Ausland (außerhalb des EURO-Gebietes) wird günstiger, weil die Hotel- und sonstigen Verbrauchskosten sinken. Wenn 1 € 0,87 US-$ kostet , dann muss man für 1.000 US-$ (1.000 : 0,87=) 1.149,43 € bezahlen. Wenn 1 € 0,95 US-$ kostet , dann muss man für 1.000 US-$ (1.000 : 0,95=) 1.052,63 € bezahlen. Exporte aus dem EURO-Gebiet (z. B. Autos) werden in USA teurer. Importe (z. B. Erdöl), die in US-$ abgerechnet werden, werden für uns billiger. Die Aufwertung einer Währung führt über die Verteuerung der Exporte meist zu einem Verlust an internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Mitbewerber aus Drittländern und aus dem importierenden Land selbst setzen sich aufgrund des niedrigeren Preises leichter durch. Geschäftsverbindungen rundum den Globus!

Abwerten? Abwertung heißt, dass der Preis in € für die ausländische Währung steigt. Urlaub für Deutsche im Nicht-EURO-Ausland wird teurer, Exporte werden billiger und Importe teurer. Wenn 1 € 0,95 US-$ kostet , dann muss man für 1000 US-$ (1.000 : 0,95=) 1.052,63 € oder für 1.000 € (1.000 x 0,95=) 950 US-$ bezahlen. Wenn 1 € 0,87 US-$ kostet , dann muss man für 1000 US-$ (1.000 : 0,87=) 1.149,43 € oder für 1.000 € (1.000 x 0,87=) 870 US-$ bezahlen. Export-Beispiel: - Eine deutsche Maschinenfabrik möchte eine Produktionsanlage im Wert von 120.000 € nach USA liefern. Bei einem Kurs von 0,95 $ muss der US-Abnehmer 114 000 Dollar, bei einem Kurs von 0,87 $ nur 104.400 Dollar bezahlen. Die Abwertung einer Währung kann schon allein aufgrund der steigenden Importpreise zu Inflation führen bzw. das Inflationstempo beschleunigen. Geschäftsverbindungen rundum den Globus!

Hauptgründe, die zur weltweiten Arbeitsteilung geführt haben: Weltwirtschaft Die staatlichen Grenzen sind für das Wirtschaften zu eng geworden. Personen, Güter, Geld und Informationen sind heute global unterwegs. Hauptgründe, die zur weltweiten Arbeitsteilung geführt haben: steigende Bevölkerung mehr Arbeitsplätze braucht mehr Nahrungsmittel zunehmende Güterproduktion mehr Rohstoffe verlangt größere Absatzräume steigende Einkommen höheren Konsum führen zu vermehrte Reisetätigkeit

„Globalisierte“ Wirtschaftsbeziehungen Bereiche Voraussetzungen Motive Finanzen Handel Produktion Technisch nicht machbare Kontrolle von Finanzströmen Politische Liberalisierung der Finanzmärkte Abbau von Handelshemmnissen Öffnung nationaler Märkte für ausländische Unternehmen Weltweite Suche nach: höchstmöglichem Gewinn profitablen Absatzmärkten kostengünstigen und kundennahen Standorten Weitere wichtige Bedingungen für die BRD sind: Qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte Eine technisch hochstehende Infrastruktur (Transport, Telekommunikation und IT) Problem: Die Macht internationaler Konzerne wird durch die Globalisierung enorm ausgeweitet. Staaten können von Konzernen abhängig gemacht werden und die demokratische Machtkontrolle reduzieren.

Wirkungen der Globalisierung Vorteile Förderung des Welthandels Steigerung der Wertschöpfung im Ausland, schafft Arbeitsplätze dort und sichert Arbeitsplätze im Inland schärferer Wettbewerb fördert Technik und Wohlstand auch daheim Globalisierung wirkt preissenkend Durch Fusionen: - starke Produktivitätsgewinne, aber auch - Verlust von Arbeitsplätzen Unterentwickelte Länder kommen an Know-how und können sich weiter entwickeln bei uns: Warenangebot oft billiger Die Kulturen haben vermehrt die Chance, voneinander zu lernen Nachteile Viele Unternehmen versuchen in vielen Ländern dasselbe Produkt zu vermarkten, obwohl unterschiedliche Kulturkreise unterschiedliche Produkte verlangen Globalisierung internationalisiert Fehl-entwicklungen in einzelnen Märkten und Volkswirtschaften Die Globalisierung vergrößert die Schere zwischen Arm und Reich Förderung des Trends zur Gleichförmigkeit und Einheitlichkeit; unterentwickelte Länder könnten dies u. U. als „kapitalistischen Kulturimperialismus“ auslegen und fundamentalistische Gewaltakte fördern Der weltweite Energieaufwand für den Verkehr nimmt dramatisch zu und damit der CO²-Ausstoss

Welche Bedeutung hat der Außenhandel für die BRD? Globalplayer I Welche Bedeutung hat der Außenhandel für die BRD? Knapp ein Drittel des Wertes an Gütern, die wir in der BRD ver-brauchen, wird im Ausland gekauft. Fast ein Drittel der Güter, die wir im Inland produzieren, wird an das Ausland verkauft. Importe: z.B. chemische Erzeugnisse, Autos, Büromaschinen, Öl, Aluminium, Kupfer, Blei, Baumwolle Exporte z.B. Autos, Maschinen, chemische Erzeugnisse, Büromaschinen Gesamtwert: 1.064,3 Mrd. DM Gesamtwert: 1.167,3 Mrd. DM Quelle: Statistisches Bundesamt

Wichtigste Handelspartner der BRD im Jahre 2000 Globalplayer II Wichtigste Handelspartner der BRD im Jahre 2000 E i n f u h r / IMPORT A u s f u h r / EXPORT Mrd. DM Anteil in % Gesamt 1.064,3 100,0 1.167,3 davon: 1. Frankreich 101,7 9,6 133,3 11,4 2. Niederlande 93,7 8,8 2. USA 119,9 10,3 3. USA 90,9 8,5 3. Großbritannien 97,1 8,3 4. Großbritannien 74,2 7,0 4. Italien 88,4 7,6 5. Italien 70,9 6,7 5. Niederlande 75,2 6,4 6. Japan 52,0 4,9 6. Österreich 62,0 5,3 7. Belgien 51,1 4,8 59,1 5,1 8. Österreich 40,6 3,8 8. Spanien 53,0 4,5 9. Schweiz 36,6 3,4 50,1 4,3 10. China 36,0 10. Polen 28,4 2,4 11. Spanien 32,1 3,0 11. Schweden 26,6 2,3 12. Russland 28,5 2,7 12. Japan 25,8 2,2 13. Tschechien 25,2 25,0 2,1 14. Polen 23,3 14. Ungarn 20,1 1,7 15. Irland 21,6 2,0 15. China 18,4 1,6 Quelle: Statistisches Bundesamt

Globalplayer III Wirtschaftliche Verflechtungen Eine hohe Importquote deutet auf eine Abhängig-keit der inländischen Güter-versorgung vom Ausland hin. Daraus können sich auch politische Abhängig-keiten entwickeln. 70 75 80 85 90 95 M A M J J A S O N D J F M 2000 2001 Saisonbereinigte Monatswerte; Quellen: Statistisches Bundesamt, Deutsche Bundesbank Importe Exporte 83,5 86,6 93,9 102,5 955,2 997,5 828,2 869,9 1.167,3 1.064,3 1998 1999 2000 Jahreswerte Deutscher Außenhandel in Milliarden DM So importiert die BRD z. B. jeweils ca. 50 % des Bedarfs an Chrom, Mangan und Vanadium aus der Republik Südafrika. Wichtigste Handelspartner sind: die Mitgliedstaaten der EU, USA und Kanada, Japan Gerät ein Abnehmerland in eine Rezession, führt das dort zu einem Rückgang der Exportgüternachfrage. Deutschland verkauft nicht mehr so viele Güter dorthin. Die Folge ist eine Verschlechterung der Konjunkturlage durch einen Rückgang der Produktion auch im Inland.

Globalplayer IV Internationale Organisationen und Verträge beeinflussen den Welthandel Allgemeines Internationales Zoll- und Handelsabkommen (GATT: General Agreement on Tariffs and Trade). Ziel des Abkommens zwischen mehr als 100 Staaten: Hemmnisse des freien Welthandels abzubauen (Zölle, Import-/Export-mengenbegrenzungen, Exportunterstützungen, Dumpingpreise) OECD (Organization for Economic Cooperation and Development). Sie beschäftigt sich mit Problemen eines langfristigen Wirtschaftswachstums in einem freien Welthandelssystem. UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Delvelopment = Welthandels-konferenz). Die Konferenz tagt im drei- bis vierjährigen Abstand und diskutiert Probleme des Handels und der Finanzierung der Entwicklungsländer. Die Bedeutung des Geflechts weltweiter wirtschaftlicher Beziehungen Je stärker Volkswirtschaften über Handelsbeziehungen miteinander verflochten sind, desto größer ist das Interesse am beiderseitigen Wohlergehen.

LP 10.4 Wirtschaftliches Handeln in einem Planspiel Betriebliche Zusammenhänge - Übersicht Das als Wahlangebot geltende Projekt „Planspiel JUNIOR“ kann bezogen werden von: Institut der deutschen Wirtschaft Köln Gustav-Heinemann-Ufer 84 - 88 50968 Köln Tel.: (0221) 4981-700 FAX: (0221) 4981-592 eMail: junior@iwkoeln.de http: www.iw-junior.de

Betriebliche Fakten und Zusammenhänge (Arbeitgeber / Selbständige - Überblick I) Versteuerung des Gewinns: Personengesellschaften (OHG, KG u. a.) zahlen Einkommenssteuer. Jeder Gesellschafter hat am Ende eines Jahres eine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt abzugeben und die danach erhobene Steuer zu zahlen. Die Steuerhöhe variiert (im Jahre 2003) zwischen 25,9 und 53%. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) u. a.) zahlen am Ende des Jahres an das Finanzamt Körperschaftssteuer. Diese Steuer ist auf den erzielten Gewinn zu entrichten und beträgt einheitlich 45%. Lohnnebenkosten (LNK) bzw. Personalzusatzkosten: 2002 betrugen die LNK im westdeutschen produzierenden Gewerbe rd. 78% zu-sätzlich zum Stundenlohn. Unter die LNK fallen z. B. tarifliche und betriebliche Zusatzkosten wie 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld u. a.. Unter die gesetzlichen Zusatzkosten fällt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Unfall-, Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) bezahlte Feiertage sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen) und spezielle Unfall-versicherungsbeiträge u. a..

Beispiel: Lohnnebenkosten 2002 Quellen: IW und SZ vom 12. Juni 2003, S. 19 Urlaub und bezahlte Feiertage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Jahressonderzahlung bzw. erfolgsabhängige Zahlungen usw. Zusätzliches Urlaubsgeld Vermögensbildung Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich Unfallversicherung) Betriebliche Altersversorgung Sonstige Personalzusatzkosten (z. B. Ausbildungskosten, Abfindungen) 2002 betrugen die LNK im westdeutschen produzierenden Gewerbe rd. 78% zu-sätzlich zum Stundenlohn.

Betriebliche Fakten und Zusammenhänge (Arbeitgeber / Selbständige - Überblick II) Lohnsteuer: Vom Lohn eines Arbeitnehmers werden nicht nur die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, sondern auch die Lohnsteuer abgezogen. Sie ist abhängig: vom Familienstand, der Zahl der Kinder von der absoluten Höhe des Einkommens (Brutto) und variiert zwischen 19% und 53%. Marketing: Das sind alle betrieblichen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, den Absatz zu fördern. Ein optimaler Marketing-Mix besteht aus einer Kombination ausge-wählter Aktivitäten aus den Bereichen Produktpolitik (z. B. Qualitätssicherung), Preispolitik, Kommunikationspolitik (z. B. TV-Werbung) und Vertriebspolitik (z. B. Sponsoring).

Betriebliche Fakten und Zusammenhänge (Arbeitgeber / Selbständige - Überblick III) Buchführung - Hauptbuch und Konten: Das Hauptbuch ist ein wichtiger Bestandteil der doppelten Buchführung. Es enthält sämtliche Konten der Bilanz und wird laufend fortgeschrieben. Auf den Konten werden sämtliche Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zahlenmäßig erfasst. Man unterscheidet zwischen Aufwands- und Ertragskonten und Bestandskonten. Aufwands- und Ertragskonten fließen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein, Bestandskonten in die Bilanz. Buchführung - Der Buchungssatz: Ein Buchungssatz ist die Anweisung, wo im Soll und wo im Haben gebucht werden soll. Im Wirtschaftsleben gilt: Erst Soll, dann Haben.

Quelle für Graphiken: Statistisches Bundesamt Betriebliche Fakten und Zusammenhänge (Arbeitgeber / Selbständige - Überblick IV) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): In der GuV werden alle Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens bzw. eines Selbständigen erfasst. Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, so hat das Unternehmen einen Gewinn erzielt. Liegen die Aufwendungen über den Erträgen, so führt dies zu einem Verlust. 1991 Prozentualer Anteil aller Erwerbstätigen in der BRD 1998 Quelle für Graphiken: Statistisches Bundesamt

Betriebliche Fakten und Zusammenhänge (Arbeitgeber / Selbständige - Überblick V) Bilanz: Die Bilanz (ital. la bilancia = „die Waage“) ist eine kurz gefasste Übersicht über das Vermögen und das Kapital (einschließlich Schulden) eines Unternehmens. Vermögen und Kapital sind gegenüber gestellt. Ihre Summen sind gleich groß. Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften (Auszug): AKTIVA A: Anlagevermögen I. Sachanlagen (z. B. Maschinen) B. Umlaufvermögen I. Vorräte (z. B. Rohstoffe od. fertige Erzeugnisse) II. Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände) III. Wertpapiere IV. Flüssige Mittel (Kassenbestand und Bankguthaben) C. Rechnungsabgrenzungsposten PASSIVA A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital ... V. Jahresüberschuss oder -fehlbetrag B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten (Bank-/ Lieferantenschulden) Rechnungsbegrenzungsposten

Betriebliche Fakten und Zusammenhänge (Arbeitgeber / Selbständige - Überblick VI) Umsatzsteuer / Vorsteuerabzug: In der Bundesrepublik wird die Umsatzsteuer an allen Phasen der Produktions-kette (von der Gewinnung der Rohstoffe bis zum Endumsatz) erhoben. Belastet wird durch die Umsatzsteuer jedoch nur der Endverbraucher (Konsument). Aus diesem Grund kann jeder Unternehmer die von einem Vorunternehmer (dies ist etwa der Lieferant von Vorprodukten) in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. Es wird also auf jeder Produktionsstufe nur die Wertschöpfung, der sog. „Mehrwert“ besteuert. Daher wird diese Steuer umgangssprachlich auch oft Mehrwertsteuer genannt. Die Umsatzsteuer ist neben der Lohn- und Einkommenssteuer die bedeutendste Steuer in der Bundesrepublik. In der Bundesrepublik gibt es zwei verschiedene Umsatzsteuersätze: der normale Satz von 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % (für Lebensmittel, Bücher, etc.). Darüber hinaus sind einige Leistungen von der Umsatzsteuer befreit (z. B. Briefmarken, Druckereierzeugnisse, etc.).

LP 10.5 Die Aktienbörse Die Bedeutung der Aktie für die Wirtschaft und das Unternehmen Aktie als Geldanlagemöglichkeit

Unternehmensarten Einzel- unternehmen Gesellschafts- unternehmen Sonder- formen z. B.: Einzelkaufmann Einzelfirma z. B.: Genossenschaft Versicherungsverein Personen-gesellschaften Kapital- gesellschaften Mischformen z. B.: GBR OHG KG Stille Gesellschaft z. B.: AG & Co. KG GmbH & Co. KG z. B.: AG GmbH KGaA

Anzahl der Unternehmen in der BRD 1994 Angaben entnommen aus: Mayers Lexikonverlag: Wie funktioniert das? Wirtschaft heute, Mannheim 1999, S. 299 Quelle: Statistisches Bundesamt

Aktiengesellschaft I Die Aktiengesellschaft (AG) ist die typische Rechtsform für Großunternehmen mit hohem Kapitalbedarf. Organe der AG Vorstand (vom Aufsichtsrat für max. 5. Jahre bestimmt) und verantwortlich als geschäftsführende Leitung der AG, eingetragen im Handelsregister Aufsichtsrat (Überwachungsorgan des Unternehmens, bestehend aus Vertretern der Anteilseigner und Vertretern der Belegschaft) Hauptversammlung (Versammlung der Aktionäre, Stimmrecht nach Aktienbeträgen). Einfache Stimmenmehrheit entscheidet über Bilanzgewinn (Dividende).

Aktiengesellschaft II Die Aktie ist ein Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft beurkundet. Aktionäre haften - nur - in Höhe ihrer Einlage! Die Aktie gibt dem Aktionär: ein Stimm- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung, einen Anspruch auf Gewinnanteil (Dividende), die Möglichkeit des Bezugs junger Aktien bei Kapital-erhöhung und einen Anteil am Liquidationserlös (Barreserven) bei Auflösung der AG. Aktien können im Wert steigen, aber auch fallen Aktien kauft man über die Bank oder ab 50 Stück direkt beim Makler. Banken und Börsenmakler gewinnen durch ihre Gebühren (Depotgebühr = Aufbewahrungsgebühr) und Courtage (Maklergebühr).

Aktie einer Maschinenbaugesellschaft Die Aktie (lateinisch-niederländisch) auch: Wertpapier - über den Eigentumsanteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft, das entweder auf den Inhaber (Inhaberaktie) oder auf einen im Aktionärsbuch namentlich eingetragenen Aktionär (Namensaktie) ausgestellt ist. Aktie einer Maschinenbaugesellschaft Aktien können verschiedene Rechte gewähren, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens (Stammaktie oder Vorzugsaktie). Grundsätzlich gewährt jede Aktie dem Aktionär ein Stimmrecht. Vorzugsaktien können jedoch nach den Vorschriften des Aktiengesetzes als Aktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden.

Grundlagen des Aktienhandels I Neuemission Zur Beschaffung von Eigenkapital für Wachstum und Expansion können Aktiengesell-schaften Aktien emittieren (von lat. emittere = ausgeben). Aktien- gesellschaft Geldgeber Banken- konsortium* allmählicher Verkauf Geld (2.) Wertpapiere (1.) Langfristige Anlage im Betrieb des Geldnehmers Liquide Anlage für den Käufer der Aktien Übernahmekurs 98% Verkaufskurs 100% 2% Verdienst Quelle: B1 Eine Neuemission (Neuausgabe von Aktien) wird entweder mit dem Festpreis- oder dem Bookbuilding-Verfahren am Markt platziert. Aktien-Zeichnung Das ist die Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren während des Platzierungs-Verfahrens bzw. bei der Neuemission von Aktien. Der Anleger gibt damit eine verbindliche Erklärung zum Kauf der Aktien ab. * Zusammenschluss von mehreren Banken zu einem bestimmten Zweck

Grundlagen des Aktienhandels II Der Aktien-Kurs = Preis eines Wertpapiers wird an der Börse festgesetzt bei Anleihen in Prozent des Nennwerts bei Aktien in EURO pro Stück. Auffallend ist häufig der relativ große Unterschied von Nennwert und Kurs-wert. Dieser ergibt sich, wenn das Gesamtvermögen und die Entwicklungs-aussichten einer Aktiengesellschaft entsprechend positiv oder auch negativ beurteilt werden. Der Kurswert eines Wertpapiers hängt ab von: der Sicherheit der Anlage; der Höhe der Zinsen bzw. bei Dividendenpapieren dem voraussichtlichen Gewinn, d. h. von dem Ergebnis des Geschäftsjahres; dem inneren Wert des Unternehmens, besonders von der Höhe der offenen und stillen Rücklagen; der Konjunktur des betreffenden Gewerbezweiges; der allgemeinen Wirtschaftslage und von politischen Ereignissen; der Lage des Geld- und Kapitalmarktes.

Grundlagen des Aktienhandels III Angebot und Nachfrage an der Börse bestimmen den Kurs (Preis) einer Aktie Beispiel Telekom-Aktie Je höher die Kurserwartung („billige „Aktie ), Je geringer die Kurserwartung („teure“ Aktie), um so mehr Kunden wollen die „billigen“ Papiere kaufen. um so weniger Aktionäre wollen verkaufen. um so weniger wollen die „teuren“ Papiere kaufen. um so mehr Aktionäre wollen verkaufen, d. h. „Kursgewinne mitnehmen“. Preis steigt Preis ohne klare Richtung Gewinne kann der Aktionär erzielen, in dem er Aktien zu einem niedrigen Kurswert einkauft und sie nach Anstieg des Aktienwertes wieder verkauft oder regelmäßig eine Dividende (Gewinnanteil pro Aktie am Jahresüberschuss einer Aktiengesellschaft) erhält. Spekulieren heißt: Verluste muss der Aktionär stets mit einkalkulieren!

Grundlagen des Aktienhandels IV Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) (englisch: Price-Earnings-Rate, Abk.: PEG) Das KGV ist eine der wichtigsten Kennzahlen der Aktienanalyse. Der aktuelle Börsenkurs steht im Verhältnis zum Gewinn (geschätzt) pro Aktie. Je größer diese Zahl ist, desto teurer ist die Aktie. Wachstumswerte auf Grund der großen Gewinndynamik haben zumeist ein höheres Kurs-Gewinn-Verhältnis. Vergleiche von verschiedenen Kurs-Gewinn-Verhältnissen machen nur innerhalb einer Branche Sinn, da andere Branchen von Natur aus höhere oder niedrigere Kurs-Gewinn-Verhältnisse haben können. Dividende * 100 Die wirkliche (reale) Verzinsung nennt man Rendite! Renditeberechnung einer Aktie: Aktienkurs Aktienkurse sind ständig in Bewegung. Daher lässt sich mit Aktien auch immer Geld verdienen - oder verlieren!

Grundlagen des Aktienhandels V So liest man den Kursteil (Zeitung / Internet) Abkürzung Fachbegriff Erläuterung b bezahlt Zu diesem Kurs wurde die Aktie gehandelt bG Bezahlt Geld bezahlter Kurs; es gab aber weitere Nachfragen G Geld Kein Handel; nur Kaufangebote zu diesem Kurs bB Brief bezahlter Kurs; es gab weitere Angebote B Brief T Taxe Kein Handel; (theoretischer) Preis des Maklers ex Div ex Dividende Kurs nach Abzug der ausbezahlten Dividende ex Bez ex Bezugsrecht Kurs nach Abzug des (gesondert handelbaren) Bezugsrechtes für neue Aktien Anmerkung: Brief = Angebotskurs; Geld = Nachfragekurs

Aktien der größten Gold-Bergbauunternehmen/-produzenten Wäh-rung Kurs am 19.02.02 Veränd. in % (12 Mon.) Jahres- Höchst- kurs Tiefst- Kurs KGV *) 2002 Gewinn je Aktie 2002 Goldprod. Mill. Fein- Münz. 2000 Anglogold Rc 55.600 156 58.500 21.200 16,7 3.330 7,2 Newmont Mining US-$ 23,77 60 25,9 14,67 57,3 0,41 7,0 Barrick Gold c$ 28,35 24 31,2 21,65 31,9 0,56 5,9 Gold Fields 9.620 229 10.440 2.775 17,2 560 3,9 Placer Dome 18 36 22,05 12,7 32,3 0,35 2,98 Rio Tinto A$ 39.893 25 41,51 28,38 17 2,33 2,7 Harmony Gold M. 11.380 243 12.220 3.160 15,6 730 2,2 Ashanti Goldfields 4,4 63 5,02 1,93 92,6 0,47 1,7 Durban Rood. Deep 3.040 390 3.400 605 1.270 1,15 *) KGV = Kurs-Gewinn-Verhältnis Quelle: Thomson Financial Datastream, Stand 19.02.2002 Gold-Preisentwicklung: Höchtw. 08.02.02: 305,88 US-$ / Feinunze - Tiefstw. 02.04.01: 256,00 US-$ / Feinunze (ca. 32,399g)

Börse I Als Börse bezeichnet man den Markt, an dem es durch Kaufs- und Verkaufs-interessen zu einem Handel von fungiblen (=beweglichen) Gütern und Wert-papieren kommt. Preise werden dabei als Kurse zumeist fortlaufend neu ermittelt. Je nach Art, Beschaffenheit, Güte und Menge der zu handelnden Ware gibt es vier Arten von Börsen: 1. Effekten- oder auch Wertpapierbörse; 2. Devisenbörse (Währungen); 3. Warenbörse (Produkt- und Warenterminbörse); 4. Spezialbörsen (Metalle, Zucker, Baumwolle, Dienstleistungen). In Deutschland gibt es Präsenzbörsen in Frankfurt, Berlin, Stuttgart, München, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Bremen. Daneben hat sich im Zuge der Entwicklung von Informations- u. Kommunikationssystemen die Computerbörse als elektronisches Handelssystem gebildet (Xetra). An den Wertpapierbörsen werden z. B. Dividendenwerte (Aktien von Industrie, Banken und Versicherungen) sowie festverzinsliche Werte (Staatsanleihen, Kommunalanleihen, Pfandbriefe und Schuldverschreibungen) gehandelt.

Börse II Der Börsen-Index ist eine Kennzahl, mit der man Veränderungen von Kursen oder Preisen beschreibt und die einen Vergleich zwischen diesen ermöglicht. man verwendet als Berechnungsbasis meistens 100. Wichtige Indizes sind z. B. der DAX und der Nemax sowie international der Dow Jones und der Nasdaq Composite. Es gibt noch eine Vielzahl von anderen Indizes, die sich je nach Branche und Zeitraum unterscheiden. Mit Hilfe der Indizes lässt sich die Entwicklung des Aktienmarktes bewerten. Man kann daran ablesen, ob man mit dem eigenen Engagement erfolgreicher oder weniger erfolgreich war. Bulle und Bär, Symbolfiguren für die Spekulation an der Börse! Entstanden an der New Yorker Wall Street, werden sie heute weltweit verwendet. Der Bulle steht für Hausse (= steigende Kurse, englisch: Bull Market). Der Bär steht für Baisse (= fallende Kurse, englisch: Bear Market).

DAX = Deutscher Aktien Markt Auszug aus der SZ vom 19./20./21. April 2003, Seite 28 Der DAX beinhaltet 30 führende Aktien unter anderem aus den Branchen Banken, Chemie, Automobilbau, Versicherung und Elektro-/ Telekommunikation. Er deckt ca. 50 % des ge-samten Grundkapitals deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften ab. Zur Aufnahme in den DAX muss eine amtlich notierte deutsche AG bei den Kriterien Marktkapitalisierung und Börsenumsatz über einen längeren Zeitpunkt unter den ersten 35 Titeln in Deutschland sein.

DAX-Entwicklung (im Halbjahresblick - Näherungswerte) 3570 3342 3114 2880 2658 2430 2202 Kurs DAX % Oct 2002 Dec 02 Jan 03 Feb 03 Mar 03 Apr 03 DAX - Mittelwert-Entwicklung Letzter Kurs am 22.04.2003: 2.960,96 € - 110 - 100 - 90 80 Quelle: www.boerse.de

Der Handel mit Wertpapieren Wer Wertpapiere kaufen oder verkaufen will, muss einer Bank einen entsprechenden Auftrag geben. Der Auftrag kann „limitiert“ (Limit = Preisgrenze) oder „bestens“ erteilt werden. Bei „limitierten Aufträgen“ darf die Bank den vorgeschriebenen Kurs, das Limit, bei Käufen nicht überschreiten, bei Verkäufen nicht unterschreiten. „Bestens-Aufträge“ dagegen sollen zu jedem beliebigen Kurs ausgeführt werden. Börse (Makler) Käufer Verkäufer Bank A Bank B Auftrag Kundengeschäft Händlergeschäft Quelle: B1 In der Regel führt die Bank den Auftrag als Kommissionär aus, d. h. sie handelt im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung. Sie gibt den Auftrag gewöhnlich zur Börse, dem Markt für Effekten (= Wertpapiere), wo sich täglich in der Zeit von 11.30 bis 13.30 Uhr die Bankenvertreter (Börsenhändler) treffen, um Geschäfte abzuschließen. Die Bank muss gemäß amtlichem Kursblatt mit ihrem Auftraggeber abrechnen, so dass dieser die Abrechnung kontrollieren kann. Für ihre Bemühungen erhält sie eine Provision; außerdem hat der Kunde die Courtage (Maklergebühr) und die Börsenumsatzsteuer zu bezahlen.

Beispiel für eine Kursberechnung Zur Übung bitte ggf. das auf der CD befindliche EXCEL-Arbeitsblatt „Kursberechnung“ bearbeiten!

An der Börse gehandelte Wertpapiere Aktien Anleihen* Wandelschuld- verschreibungen verbriefen Eigentümerrechte verbriefen zunächst Gläubigerrechte, (auch Schuldverschreibungen, Obligationen genannt) verbriefen zunächst Gläubigerrechte, können in Eigentümer- rechte übergehen Inhaber- aktien Namens- aktien je nach Emittent** kann man unterscheiden: öffentliche Anleihen Pfandbriefe Industrie- anleihen Kommunal- obligationen €-Auslands- anleihen (z. B. von Bund, Land, Post, Bahn, Städten) (von Hypotheken-banken) (von großen Unternehmen) (von best. Banken zur Refinan-zierung öffentlicher Kredite) (von ausl. Unternehmen oder Institutionen) * weil vom Publikum Geld geliehen wird ** jemand, der Wertpapiere ausstellt und ausgibt

Wertpapiere mit Ertrag (Übersicht) vertretbare nicht vertretbare Hypotheken- und Grundschuldbrief Effekten* Gläubigerpapiere Teilhaberpapiere Anleihen - Pfandbriefe - Kommunal- obligationen - priv. Schuldver- schreibungen Aktien - Kuxe** - Investment- Zertifikate (Sonderformen) - Wandelschuldver- schreibungen - Genussscheine - Prämienanleihen * börsenmäßig gehandelte Papiere, die ihrem Inhaber einen Ertrag (Zinsen, Dividende) abwerfen ** Gesellschaftsanteile an einer berg-rechtlichen Gewerkschaft mit Eintrag im Gewerkenbuch (wie Aktie)

Was ein Wertpapierkäufer wissen muss Aktie Obligation (festverzinsliches Wertpapier) Vorteile Nachteile Vorteile Nachteile Mögliche Kurs- gewinne Kaum Währungsrisiko, da es sich um Sachwerte handelt Mitsprache auf der Hauptver-sammlung bei hohem Kapital-anteil Mögliche Kurs- verluste Meist geringere Realverzinsung Kaum Mitsprache auf der Hauptver-sammlung bei wenigen Aktien Möglicher Totalverlust bei Konkurs (bislang sehr selten) Gleichbleibende manchmal vergleichsweise hohe Verzinsung Risiko sehr gering wegen der hypotheka-rischer Absiche-rung Vorteile durch die vorzeitige Auslosung bei der Rückzahlung Kein nennens-werter Kurs- gewinn, eher Kursverluste zu erwarten In Inflationszeiten ein erhebliches Wertrisiko Hohe Nebenkosten schmälern den Gewinn Beim Kauf und Verkauf von allen Wertpapieren (auch Fondsbeteiligungen) fallen neben dem Preis für das Papier noch weitere Kosten an: entweder eine feste Mindestprovision oder eine anteilige, vom Auftragswert abhängige Provision sowie diverse Makler-Courtagen (direkte Kosten). Daneben sind auch noch Depotentgelte zu berücksichtigen (Folgekosten).

Investmentzertifikate Investmentzertifikate sind Anteilscheine an Wertpapierfonds (bündeln Geldanlagen in verschiedenen Aktien, festverzinslichen Wertpapieren etc.), den eine Investment-gesellschaft (= Kapitalanlagegesellschaft) durch Kauf von Aktien bekannter Unter-nehmen (aber vielfach auch von festverzinslichen Papieren) gebildet hat. Die Zertifikate werden nicht börsenmäßig gehandelt. Sie lauten nicht auf einen festen Nennwert, sondern auf einen Anteil oder mehrere Anteile am Fondsvermögen. Sie kosten bei Ausgabe 5,00 € bis 100,00 € je Anteil. Wer solche Zertifikate erwirbt, ist dadurch am Fondsvermögen und dessen Erträgen beteiligt (Risikomischung). Äußeres der Wertpapiere. Die Wertpapiere bestehen aus: dem Mantel oder dem Stück; das ist die Urkunde = Aktie oder Anleihe; dem Dividenden- bzw. Zinsscheinbogen. Dividenden und Zinsen werden gegen Abtrennung eines fälligen Abschnittes ausgezahlt; dem Erneuerungsschein (Talon). Er ist dem Zinsscheinbogen oder dem Dividendenscheinbogen angeschlossen.

LP 10.6 Bürgerliches Recht und öffentliches Recht Wesentliche Rechtsgrundsätze im Grundgesetz Wesen eines Vertrages und Grundsätze der Vertragsfreiheit Einhaltung von Verträgen Einschränkung der Vertragsfreiheit Durchsetzung des Rechts durch Anrufung der Gerichte Bedeutung des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger Kontrolle des staatlichen Handelns durch Gerichte

Recht - Regeln für das Zusammenleben I Soziale Regeln Eine Familie kann sich z. B. Regeln für die Hausarbeit auf-stellen, damit letztere auf alle Familienmitglieder gleicher-maßen verteilt wird. Diese Re-geln sorgen für Gerechtigkeit. Hält sich ein Familienmitglied einmal nicht daran, gibt es Krach. Auch das Recht ist eine Art sozialer Regel, die sich von anderen Regeln wegen ihrer Durchsetzbarkeit unterscheidet. Die Hierarchie des Rechts Menschenrechte Grundgesetz Bundesgesetze Landesverfassung Landesgesetze Landesverordnungen, Satzungen

Recht - Regeln für das Zusammenleben II Vom Sinn des Rechts - „Recht ist der Wille zur Gerechtigkeit“ Gültiges Recht soll Ansprüche und Verpflichtungen, die sich in einer Gesellschaft ergeben, verbindlich und einheitlich regeln. Es soll damit verhindert werden: ein gesellschaftliches und zwischenmenschliches Chaos, dass das Recht des Stärkeren gilt. Arten von Rechtsbeziehungen Rechtsbeziehungen können auftreten in Form von Ansprüchen (z. B. Recht auf Unterhalt, Bildung, Recht auf Leben) Verpflichtungen (z. B. Steuerpflicht, Wahlpflicht, Wehrpflicht u. a.)

Das Gebäude der Verhaltensregeln Rechtsordnung Sie umfasst:  Erlaubnisse  Gebote  Verbote Wirkt auf Tun oder Unterlassen des Menschen Im Allgemeinen erzwingbar. (Ausnahme: Eheschließung!) Sitte: Verhaltensregeln Brauch: Verhaltensformen Wirkt insbesondere auf das Verhalten des Menschen! Sie können nicht erzwungen werden! Moral: allgemeine Normen des Guten Wirkung auf die innere Einstellung des Menschen! Sie kann nicht erzwungen werden (und ist auch nicht kontrollierbar)!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 1-19 Die Rechte des Menschen 1 3 2 5 6 4 Schutz der Menschenwürde Freiheit der Person Gleichheit vor dem Gesetz Glaubens- und Gewissensfreiheit Freie Meinungsäußerung Schutz der Ehe und Familie 7 9 8 11 12 10 Elternrechte, staatl. Schulaufsicht Versammlungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Brief- und Postgeheimnis Recht der Freizügigkeit Freie Berufswahl 13 15 14 17 18 16 Unverletzlichkeit der Wohnung Gewährleistung des Eigentums Überführung in Gemeineigentum Staatsangehörigkeit, Asylrecht Petitionsrecht Verwirkung der Grundrechte Einschränkung der Grundrechte 19 Grundgesetz der BRD

Verschiedene Bereiche des Rechts I Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen zwischen den Bürgern und dem Staat. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten zwischen Bürgern. Die freiwillige Gerichtsbarkeit dient der Beurkundung von Rechts-situationen sowie der Vorbeugung von Streitigkeiten. Sie wird vom Amtsgericht ausgeübt und betrifft z. B. die Bereiche Grundbuchwesen, Nachlasswesen sowie Pflegschafts- und Vormundschaftswesen.

Verschiedene Bereiche des Rechts II Öffentliches Recht Staats- und Verfassungsrecht Prozessrecht Strafrecht Verwaltungsrecht Völkerrecht Kirchenrecht Polizeirecht Steuerrecht Beamtenrecht Sozialrecht Verkehrsrecht Wegerecht Wasserrecht Baurecht und andere Rechtsgebiete Privatrecht Bürgerliches Recht Schuldrecht Sachenrecht Familienrecht Erbrecht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Aktienrecht Wechsel- und Scheckrecht Urheber- und Erfinderrecht Teile der Gewerbeordnung Arbeitsrecht Wettbewerbsrecht

Zivil- und Öffentliches Recht Teilbereiche des Rechts in Deutschland Das Öffentliche Recht, es regelt gerichtlich das Verhältnis zwischen Bürger und staatlicher Instanz. Das Zivilrecht reguliert Streitigkeiten zwischen Bürger und Bürger, z. B. wegen Auto- oder Lebensmittelkauf. Das Zivilrecht (Privatrecht) regelt die Verhältnisse von Rechtspersonen, die sich als gleichwertige Partner gegen-überstehen (Prinzip der Gleichordnung). Dies trifft z. B. zu, wenn sich beim Autokauf Käufer und Verkäufer als Vertragspartner gegenüberstehen - zwei Personen mit unterschiedlichem privaten Interesse. Sämtliche Rechtsbeziehungen im Zivilrecht dienen der Wahrnehmung und Sicherung privater Interessen, deshalb wird es auch als privates Recht bezeichnet. Instanzenweg Erste Instanz ist das Gericht, das für die erste Be-handlung eines Falles zuständig ist.

Rechtsprechung und Gerichtsbarkeit Wichtige Merkmale der deutschen Gerichtsbarkeit: Die Rechtsprechung ist unabhängigen Richtern anvertraut. Gerichte sind nur an Recht und Gesetz gebunden. Die meisten Gerichte sind dreistufig aufgebaut. An der Spitze steht jeweils ein Bundesgerichtshof als oberster Gerichtshof. Die Ordentliche Gerichtsbarkeit (z. B. Strafsachen, Zivilsachen, Freiwillige Gerichtsbarkeit) ist als Ausnahme in vier Stufen aufgebaut, in: Amtsgerichte - Landgerichte - Oberlandesgerichte - Bundesgerichtshof Art. 97 Abs. 1 GG: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Durchsetzen lässt sich Recht aufgrund gerichtlicher Ent-scheidungen beispielsweise durch Gerichtsvollzieher oder durch die Polizei.

Wichtige Merkmale der Rechtsprechung Die Rechtsprechung (Gericht) schützt und verwirklicht die Rechtsordnung, indem sie Gerechtigkeit walten lässt. Die wesentlichen Merkmale der Gerechtigkeit sind: Justitia – Göttin der Gerechtigkeit Gleichheit, Billigung, d. h., alle Menschen werden vor dem Gesetz gleich behandelt. d. h., dass in der Berücksichtigung des Einzel-falles gleichartige Fälle unterschiedlich be-urteilt werden können. Beispiel: Zwei Einbrecher werden unterschied-lich bestraft, weil z. B. der eine schon etliche Vorstrafen hat und der andere bisher noch nie straffällig geworden war. Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit, dargestellt mit Schwert und Waage, später auch mit verbundenen Augen (Zeichen des Urteilens ohne Ansehen der Person).

Aufbau des Gerichtswesens in der BRD Bundesverfassungsgericht Verfassungsgerichte der Länder Oberste Gerichtshöfe des Bundes Bundes- gerichtshof Oberlandes- gerichte Land- gerichte Amts- gerichte Ordentliche Gerichtsbarkeit Bundes- arbeitsgericht Landesarbeits- gerichte Arbeits- gerichte Arbeits- gerichtsbarkeit Bundesver- waltungsgericht Oberverwal- tungsgerichte Verwaltungs- gerichte Allgem. Verwal- tungsgerichtsb. Bundes- finanzhof Finanz- gerichtsbarkeit Finanz- gerichte Bundes- sozialgericht Landessozial- gerichte Sozial- gerichte Sozial- gerichtsbarkeit Gerichte der Länder Quelle: B2

Wie schützt der Staat den Verbraucher? Die wirtschaftlich Schwächeren werden informiert und geschützt z. B. durch: „Haustürgeschäfts-gesetz“ Verbraucher-informationen (Stiftung Warentest) Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Kartellgesetz und Verbot von Preisabsprachen „Preisauszeichnungs-verordnung“ Gesetz über Mess- und Eichwerte „Produkthaftungs-gesetz“ „Verbraucherkredit-gesetz“ Lebensmittelgesetze Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

Wie schützt der Staat den Wettbewerb? Niederlassungsfreiheit Freie Berufswahl Konsum- freiheit Freier Wettbewerb Vertrags- freiheit Gewerbefreiheit Marktwirtschaftliche Elemente Das Kartellamt schreitet bei Verstößen gegen das „Gesetz gegen Wettwerbsbeschrän-kungen“ (GWB) ein. Dieses Gesetz wurde 1957 vom Bundestag verabschiedet und verbietet Absprachen über Preise und Mengen an-gebotener Güter zwischen den verschiedenen Unternehmen. Außerdem kontrolliert es den Zusammenschluss von Groß-unternehmen. Interessen- ausgleich aller Beteiligten Sicherung des sozialen Friedens Schutz der Bedürftigen vor den Auswirkungen des unbeschränkten Wettbewerbs größtmögliche Anzahl preiswerter Güter und Dienstleistungen Soziale Elemente

Warum fusionieren Unternehmen? Unternehmen erhoffen sich durch Zusammenschlüsse wirtschaftliche Vorteile wie Synergieeffekte, z. B. Ausschöpfung bestimmter Rationalisierungsmaßnahmen, verbesserte Beschaffungs- und/oder Absatzmöglichkeiten. Vorteile stärkere Position im nationalen und internationalen Wettbewerb. kostengünstigere Produktionsmöglichkeiten Einsparungen im Forschungsbereich schnellere Umsetzung des technischen Fortschritts Nachteile u. U. Marktbeherrschung und dadurch: a) Einschränkung des Wettbewerbs b) erhöhte Preise für den Verbraucher Die Gesamtentwicklung einer Firma kann durch einen rückständigen Firmenteil gehemmt werden (siehe BMW – Rover). Horizontaler Zusammenschluss Betriebe der gleichen Produktionsstufe fusionieren, z. B. zwei Stahlwerke Vertikaler Zusammenschluss Erdölfirma – Raffinerie – Tankstellennetz Anorganischer Zusammenschluss Betriebe verschiedener Wirt-schaftszweige fusionieren, z. B. wegen Risikostreuung

Das Bundeskartellamt I Es dient der Sicherung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbes und verhindert Vereinbarun-gen zwischen Unternehmen zur Beschränkung des Wettbewerbs. Es untersteht dem Wirtschafts-minister. Das Kartellgesetz verbietet bestimmte Kartelle. Verboten sind Preiskartelle, Gebietskartelle (Aufteilung der Absatzgebiete), Mengenkartelle (Festlegung der erzeugten Menge), Verabredung über Drosselung der Produktion und damit Verknappung ihrer Güter. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zum Dreifachen des erzielten Mehrerlöses. Erlaubt sind: Rabattkartelle (jeder Kunde erhält den gleichen Rabatt), Spezialisierungskartelle, Normen- und Typenkartelle, Exportkartelle (Festlegung der Länder, in die geliefert werden darf). Fusionskontrolle (Fusion = Zusammenschlüsse von Unternehmen): Fusionen werden zugelassen, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind. Wenn sie zu Monopolen führen, werden sie verboten. Ab 20 % Markt-anteil oder bei 10.000 Arbeitnehmern besteht Fusionsanzeigepflicht. Ein Großunternehmen, das aus Muttergesellschaft und Tochter-gesellschaften zusammengeschlossen ist, nennt man einen Konzern. Neben dem modernen Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen gilt noch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG): Es soll Missbräuche und Auswüchse auf dem Gebiet des Wettbewerbs ver-hindern, wie z. B. Irreführung, Kundenfang, vergleichende Werbung, Diskriminierung, Boykott, Anschwärzung zur Kreditschädigung.

Das Bundeskartellamt II Die Monopolkommission Die staatliche Monopolkommission beurteilt die Unternehmenskonzentration für das Bundeskartellamt und beobachtet folgende Einrichtungen: Monopol - nur ein Anbieter: z. B. zurzeit noch für Briefbeförderung nur durch die Deutsche Post AG Oligopol - wenige Anbieter, wenige Nachfrager, z. B. Autofirmen, Netzbetreiber Mobilfunk Fusion - Verschmelzung von Unternehmen zu größerer Einheit, z. B. EADS (MBB, Dornier, Fokker u. a.) Konzern (Trust) - einheitliche Geschäftsführung mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen z. B. VW (AUDI, SEAT, SKODA u.a.), METRO (Kaufhof Galeria, Media Markt, Saturn Hansa u. a.) Holding - Dachgesellschaft. Wird oft bei Konzernen mit Einfluss auf Einzelunter- nehmen gebildet. Die Dachgesellschaft produziert nicht selbst: z. B. Allianz Holding. Töchter sind: Allianz Leben, Allianz Versicherung (Sachversicherung), Dresdner Bank, Allianz Krankenversicherung, RAS (ital. Versichg.), AGF (frz. Versichg.) und andere.   Daneben ist in der Europäischen Union die Fusionskontrolle über die Europäische Kommission eingerichtet und dem Bundeskartellamt übergeordnet.

Verstöße in Wettbewerb und Werbung „Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Handlungen vor-nimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadens-ersatz in Anspruch genommen werden.“ Typische Verstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind z. B. irreführende Angaben, Schneeballsysteme, Werbung mit mengenmäßig beschränkten Angeboten oder mit Preisgegen- überstellungen, Bestechung, Nachahmung fremder Zeichen usw. Verstöße gegen die guten Sitten sind insbesondere: Kundenfang: Die Entscheidung des Kunden wurde erschlichen, verfälscht oder gekauft z. B. durch: - Irreführung (z. B. falsche Angaben über Eigenschaften der Ware) - physischen oder psychischen Zwang - Verlockung und Ausnutzen von Gefühlen. Marktstörung: Wenn Angebot und Nachfrage durch Marktmacht entschieden wird. Rechtsbruch: Preisunterbietung durch Tarifbruch oder Verletzung sonstiger Arbeitsbedingungen. Vertragsbruch bzw. Schmarotzen an fremder Leistung: z. B. durch Imitation eines Produktes

Verstöße gegen die guten Sitten Schneeballsystem Wenn Kunden (oder Mitsprecher) veranlasst werden, andere Abnehmer zu werben, um dadurch besondere Vorteile zu erhalten, z. B. Kaufpreisrückzahlung oder Beratungs-zuschüsse. Auf diese Art schwillt der Kundenkreis lawinenartig an, die Kunden-werbung wird progressiv und der Markt für Konkurrenten enger. lrreführung Man tarnt einen Bestellschein in einem als Geschenkgutschein aufgemachten "Anforderungsscheck".  Lockvogelwerbung Man zeigt auf Verkaufsausstellungen einige hochwertige Waren als Anreiz, bietet dann aber tatsächlich billige Ware zu überhöhten Preis an. Überrumpelung Ansprechen von Unfallbeteiligten am Unfallort zwecks Abschlusses eines Reparaturvertrages. Psychischer Zwang (moralischer Kaufzwang) Zum Abholen eines Werbegeschenks muss man sich in das Geschäft begeben; dann Kauf evtl. aus Dankbarkeit oder weil es sonst als peinlich empfunden wird. Wettbewerbswidrig Wenn im Branchenfernsprechbuch mit einem Gutschein geworben wird, der ausgeschnitten werden soll, wodurch die Werbung der Konkurrenz auf der Rückseite wertlos wird.

Vertrags-Recht In einem Vertrag wird von zwei oder mehr Personen festgelegt, welche Verpflichtun-gen sie übernehmen wollen. Von einem gegenseitigem Vertrag spricht man, wenn ein Vertragspartner seine Leis-tung nur erbringt, weil auch der andere Ver-tragspartner seine Verpflichtungen erfüllt (z. B. Kaufvertrag). § 433 BGB „Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.“ „Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.“ Kaufvertrag Zwischen Sepp Huber, Verkäufer, Hans Hupf, Käufer, über das gebrauchte Fahrrad, Marke Rixi, silber, Nr. 12 123 111. Das Fahrrad wird unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung zum Preis von 230,00 EUR verkauft. München, 04. Juli 2003 Sepp Huber Hans Hupf § 929 BGB „Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber über-gibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.“ Die Grundsätze des Vertragsrechts sind immer gültig, auch wenn z. B. der Kaufvertrag nicht schriftlich niedergelegt wurde. Ob man an einem Marktstand Gemüse für 6,- € oder in einer Vertragswerkstatt ein gebrauchtes Auto für 16 000.- € kauft: beides ist juristisch ein Kaufvertrag.

Handeln in „Treu und Glauben“ Vertragliche Verpflichtungen und Aufgaben Verträge müssen nicht nur gehalten werden, sondern aus den Paragraphen 133, 157 und 242 BGB ergibt sich im gesamten Wirtschafts- und Vertragsbereich die Verpflichtung, nach „Treu und Glauben“ zu handeln. „Treue“ bedeutet, sich einem anderen gegenüber zuverlässig, aufrichtig und rücksichts-voll zu verhalten. „Glauben“ ist das Vertrauen in eine solche Haltung. Auch bei der Erfüllung seiner Verträge und Aufgaben ist der Unternehmer, aber auch der Arbeitnehmer, an diese Wertvorstellungen gebunden. § 157 BGB: Verträge sind so auszulegen, wie „Treu und Glauben“ mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Die Form der Rechtsgeschäfte Rechtsgeschäfte können grundsätzlich in beliebiger Form abgeschlossen werden: mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten. Wichtige Verträge sollten aller- dings in Schriftform abgeschlossen werden (Beweismittel). Für manche wichtige Rechts-geschäfte besteht Formzwang, sonst ist das betreffende Rechtsgeschäft nichtig. Form der Rechtsgeschäfte grundsätzlich formlos Schriftform Jede Partei muss unter- schreiben, z. B. den Berufsaus- bildungsvertrag öffentliche Beglaubigung Beglaubigt wird die Unterschrift, z. B. Antrag auf Eintrag ins Vereinsregister öffentliche Beurkundung Beurkundet wer- den Inhalt und Unterschrift, z. B. beim Haus- kauf Formzwang - bei Nichtbeachtung: Nichtigkeit!

Rechtsverlauf bei einem Autokauf 1. Kauf des PKWs Käufer Verkäufer Rechtsfolge: Zahlungs-/Annahmepflicht Rechtsfolge: Übereignungs-/Übergabepflicht Kaufvertrag Bestellung (=Angebot) Auftragsbestätigung (=Annahme d. Angebotes) 2. Übereignung des PKWs Käufer Verkäufer Rechtsfolge: Käufer wird Eigentümer des PKWs Einigung (= Vertrag) Angebot Annahme Übergabe des PKWs 3. Übereignung des Geldes Käufer Verkäufer Rechtsfolge: Verkäufer wird Eigentümer des Geldes Kaufvertrag Annahme Angebot Übergabe des Geldes

Der Kaufvertrag - Zusammenfassung Der Kauf einer Ware oder einer Dienstleistung erfordert drei Rechtsgeschäfte: den Abschluss des Kaufvertrages (Verpflichtungsvertrag). die Übereignung der gekauften Sache (Erfüllung des Vertrages durch den Verkäufer). die Übereignung des vereinbarten Kaufpreises (Erfüllung des Vertrages durch den Käufer). Pflichten des Verkäufers: Lieferung und Übereignung der Ware (mängel- frei, zur rechten Zeit und am rechten Ort). Annahme des Kaufpreises Rechte des Käufers Pflichten des Käufers: Annahme der Ware Zahlung des Kaufpreises Rechte des Verkäufers

Der Arbeitsvertrag Übliche Inhalte eines schriftlichen Arbeitsvertrags - Beginn der Arbeit - Art u. Ort der Arbeitsleistung - Höhe der Vergütung, Spesen, - Prämien - Dauer des Urlaubs - Kündigungsfristen - Haftung - Vertretungsbefugnisse (Erlaubnis, im Namen der Firma Kaufverträge abzuschließen) - Über- und Unterstellungsverhältnis (wer wem Anweisungen erteilen darf) – - Verschwiegenheitspflichten - Einschränkung von Nebenbeschäftigung Übliche Inhalte eines schriftlichen Arbeitsvertrags Das Arbeitsrecht ist im Kern ein Schutzrecht für die Arbeitnehmer, das diese - die wirtschaftlich Schwächeren - schützen soll. Ein Arbeitsvertrag kommt mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges (kon-kludentes) Verhalten zustande. Das Arbeitsverhältnis wird heute in den meisten Fällen mit einem schriftlichen Ver-trag geregelt.

Inhalt eines schriftlichen Kaufvertrages Art und Güte der Ware Lieferzeit Regelungen in einem allgemeinen Kaufvertrag Preisnachlässe und Zahlungsbedingungen Verpackungs- und Beförderungskosten Gerichtsstand Erfüllungsort Wenn im schriftlichen Kaufvertrag nichts besonderes vereinbart wurde, dann gelten die o. a. Regelungen. Beim Einkauf beim Bäcker oder im Supermarkt ist es nicht nötig, die einzelnen Bedingungen des Kaufes auszuhandeln oder gar schriftlich niederzulegen.

Vertragsarten - Beispiele Miet- und Pachtvertrag Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Gebrauch einer Sache (z. B. Wohnung oder Auto) zu gestatten. Hierfür erhält er den sogenannten Mietzins. Der Mieter muss die Sache am Ende der Mietzeit zurückgeben. Leihvertrag Eine Sache wird unentgeltlich zum Ge-brauch überlassen. Danach muss der Entleiher dem Verleiher die Sache wieder zurückgeben. Bei Beschädigung der ent-liehenen Sache muss der Entleiher Schadensersatz leisten. Wesen der einzelnen Vertragsbeispiele Leasingvertrag Ein Leasingnehmer (Mieter bzw. Pächter) zahlt an den Leasinggeber (Vermieter) die Leasingrate. Dafür wird ihm der langfristige Gebrauch einer Sache (Auto, Maschinen u. a.) gestattet, die er nach einer vereinbarten Zeit (meist 4 – 6 Jahre) zurückgeben muss. Bei vielen Verträgen hat der Kunde einen Kaufanspruch nach Ablauf der Mietzeit. Durch Leasing reduziert sich der Kapitalbedarf bei Investitionen. Mit Leasing verbinden sich noch eine Reihe anderer Vorteile.

Haustürgeschäfte V E R K Ä U F Vertrag über eine entgeltliche Leistung (Kaufvertrag, Vertrag über Werk- oder Dienstleistungen) Nach mündlichen Verhandlungen am Arbeitsplatz, in der Wohnung, bei Kaffeefahrten oder auf der Straße K U N D E Schriftliche Belehrung über Widerrufsrecht Unterschrift Widerrufsrecht binnen einer Woche Es besteht kein Widerrufsrecht: wenn der Kunde den Vertreter selbst bestellt hat. bei Bagatellegeschäften. bei notariell beurkundeten Verträgen. beim Abschluss von Versicherungs-verträgen mit Sofortdeckung oder höchstens einjähriger Laufzeit.

Mangelhafte Lieferung Mangel in der Art Mangel in der Menge Mangel in der Qualität Mangel in der Beschaffenheit Rechte des Käufers Wandlung Minderung Ersatz- lieferung Schadenersatz oder wenn zugesicherte Eigenschaft fehlt bei arglistiger Täuschung Prüfungs- und Rügefrist des Käufers Kaufleute: sofort Privatleute: innerhalb von 6 Wochen

Verzug Lieferungsverzug Zahlungsverzug Annahmeverzug Rechte des Käufers Lieferung und Schadenersatz oder nach Nachfrist Rücktritt vom Vertrag Schadenersatz und Verzicht auf Lieferung Rechte des Verkäufers Rechnungssumme Verzugszinsen Kostenersatz oder nach Nachfrist Rücktritt vom Vertrag Rechte des Verkäufers Einlagerung auf Kosten des Käufers Klage auf Abnahme Versteigerung nach Androhung Rücktritt vom Vertrag Änderung gesetzlicher Regelungen durch AGB nur beschränkt möglich nur nach ausdrücklichem Hinweis, Vorlegung und Einigung

Außergerichtliches Mahnverfahren Warum sind Mahnverfahren erforderlich? Gewerbetreibende (Gläubiger) vermeiden Verluste, wenn sie ihre Forderungen überwachen und ggf. eintreiben. Zahlungsverzögerungen beim Kunden können verschiedene Ursachen haben: Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunwilligkeit oder Vergesslichkeit. Die Zahlungserinnerung Sie soll höflich an eine vergessene Zahlung erinnern. 1. Mahnung - der Schuldner gerät durch diese Mahnung in Verzug Sie enthält eine bestimmt formulierte Aufforderung zur Zahlung. 2. Mahnung Sie enthält eine scharf formulierte Aufforderung zur Zahlung. Letzte Mahnung Sie enthält die Androhung gerichtlicher Maßnahmen (Mahnbescheid, Klage).

Gerichtliches Mahnverfahren 1. Mahnbescheid Nach erfolglosen außergerichtlichen Mahnverfahren beantragt der Gläu-biger beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Mahnbescheides und stellt ihn dem Schuldner zu. 2. Vollstreckungsbescheid Reagiert der Schuldner auf den Mahn-bescheid nicht, kann der Gläubiger innerhalb von 6 Monaten einen Voll-streckungsbescheid beantragen. Erzwungene Vertragseinhaltung 3. Zwangsvollstreckung Reagiert der Schuldner auch auf den Vollstreckungsbescheid nicht, kann der Gläubiger nach Ablauf der Einspruchsfrist (14 Tage) durch den Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung durchführen lassen.

Ablauf der Zwangsvollstreckung durch das Gericht Pfändung erfolg- los erfolg- reich Verstei- gerung Abrech- nung Gläubiger beantragt Eidesstattliche Versicherung Haft bei Weigerung

Berufung zugelassen oder über 600 € Der Weg durch die Instanzen Jede Farbe steht für dem Verlauf eines Musterfalles Landgericht Amtsgericht Bundes- gerichtshof Oberlandes- gericht Berufung zugelassen oder über 600 € Revision zugelassen Sprungrevision: Wenn über 600 €, der Gegner zustimmt und der BGH es zulässt Familienrecht SCHLICHTER Nur in einigen Bundesländern: Bei Streit um max. 600 €, Nachbarschaftsstreit oder Ehestreitigkeiten Mietrecht, andere Fälle bis 5.000 € 1. Instanz 3. Instanz 2. Instanz Berufung zugelassen über 5.000 € Sprungrevision: Wenn der Gegner zustimmt und der BGH es zulässt Quelle: Finanztest 3/2002, Seite 64

Wann kommt es zu einem Zivilprozess? Wenn zwei Personen / Parteien einen Streit ha-ben und sich nicht einigen können, kommt es zu einem Zivilprozess. Eine oder beide Parteien muss/ müssen das Gericht anrufen! Der Zivilprozess richtet sich nach dem Streit-wert. Bei einem Streitwert bis 5.113 € ist kein Anwalt notwendig. Gerichte im Zivilprozess Sie sollen als unparteiische Einrichtung über Meinungsverschiedenheiten ent-scheiden. Das Gericht wird nur tätig, wenn eine Partei Klage erhebt oder eine Partei als Beklagte auftritt und der Richter zu entscheiden hat. Beendigung eines Zivilverfahrens entweder durch: a) Vergleich oder b) Urteil: Abweisung der Klage oder Verurteilung des Beklagten. Im Falle eines Urteils kann dagegen mit Berufung oder Revision vorgegangen werden.

Ablauf eines Zivilprozess Amtsgericht Zuständig bei Streitwert bis 5.000 € (1. Instanz) sowie bei Mietstreitigkeiten, Ehe- u. Familiensachen. Sonst Zuständigkeit bei Landgericht. 1. Darlegung des Anspruchs 2. Antrag zur Entscheidung durch das Gericht Abschrift der Klage Klage- schrift Darlegung des Anspruchs Darlegung des Anspruchs Darlegung des Anspruchs Schriftliches Vorverfahren Erklärungen und Beweismittel beider Parteien Mündliche Verhandlung Richter Kläger + Rechtsanwalt Beklagter + Rechtsanwalt Urteil Darlegung des Anspruchs Darlegung des Anspruchs Darlegung des Anspruchs Urteil Darlegung des Anspruchs Darlegung des Anspruchs Darlegung des Anspruchs

Grundstruktur des Arbeitsrechtes Internationales Recht EU-Recht  Verfassung (GG) Gesetze  Verordnungen  Verwaltungsvorschriften Tarifvertrag (Flächentarifvertrag) Einzelarbeitsvertrag  Haustarif  Betriebsvereinbarung Aufgabe des Arbeitsrechtes ist der Schutz der Arbeitnehmer im Betrieb: a) vor wirtschaftlichen Nachteilen b) vor gesundheitlichen Schäden c) vor negativer Beeinträchtigung der Persönlichkeit.

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit Die Arbeits- und Sozialgerichte sind für privatrechtliche Streitigkeiten zuständig, die sich aus Arbeitsverträgen und Tarifver-trägen ergeben (Urteilsverfahren). Sie sind auch noch zuständig für Streitigkeiten aus dem BetrVG und dem Mitbestimmungsge-setz (Beschlussverfahren). Die örtliche Zu-ständigkeit richtet sich nach dem Beklag-ten (Wohnsitz, Betriebssitz). Das Urteilsverfahren ist - mit einer Ausnahme - wie beim Zivilprozess, geregelt: Vorab gibt es vor einem Richter eine Güteverhandlung. Sie dient der Beschleunigung des Verfahrens und soll eine streitlose Einigung herbeiführen. Erst, wenn diese scheitert, kommt es zu einer Streitverhandlung mit drei Richtern. Die Klage kann formlos eingereicht oder bei der Rechtantragsstelle beim Arbeitsgericht zu Protokoll gegeben werden. Kündigungsverfahren haben Vorrang. Drei Gerichtsinstanzen In allen Instanzen (1.-3.) der Arbeitsgerichtsbarkeit wirken beim Urteil neben Berufs-richtern Vertreter von Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit gleichem Stimmrecht mit. Die Öffentlichkeit ist bei der Verhandlung zugelassen (ordentliche Gerichtsbarkeit).

Instanzen des Arbeitsgerichts 1. Instanz  Arbeitsgericht 1 Berufsrichter, 2 Arbeitsrichter (Arbeitgeber + Arbeitnehmer). Es besteht kein Anwaltszwang. (Ehrenamtlicher Richter - 1. Instanz - kann man ab dem 25. Lebensjahr werden. Er hat die selben Befugnisse wie der Berufsrichter.) 2. Instanz  Landesarbeitsgericht 1 Berufsrichter, 2 Arbeitsrichter (Arbeitgeber + Arbeitnehmer). Anwaltszwang. Auch eine Vertretung durch Verbände, wie Gewerkschaften oder Arbeitgeber-Verband, ist erforderlich. 3. Instanz  Bundesarbeitsgericht (Erfurt) Es besteht Anwaltszwang. Das Gericht besteht aus: 3 Berufsrichtern und 2 Arbeitsrichtern (Arbeitgeber und Arbeitnehmer). In der 1. Instanz trägt jede Partei die Kosten ihrer Prozessvertretung (Anwalt) selbst. In der 1. Instanz werden auch der siegenden Partei die Kosten für Zeitversäumnis und Prozessvertretung nicht ersetzt! Für Arbeitnehmer gibt es keinen Lohnausfall-Ersatz vom Prozessgegner. In 2. und 3. Instanz muss der Verlierer die Prozess- und Anwaltskosten seines Gegners bezahlen.

Entwicklung und Säulen der Sozialversicherung 1883 Krankenvers. für Arbeiter 1884 Unfallvers. für Arbeiter 1889 Invaliditäts- u. Altersvers. für Arbeiter 1911 Reichsver- sicherungs- ordnung 1911 Angestellten- versicherung 1923 Reichsknapp- schaftsvers. 1927 Arbeitslosen- versicherung 1938 Handwerker- versicherung 1957 Dynamische Rente Die fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung 1957 Lohnfort- zahlung bei Krankheit 1957 Altershilfe für Landwirte 1969 Arbeits- förderungs- gesetz a) b) c) d) e) Krankenversicherung (1883) Unfallversicherung (1884) Rentenversicherung (1889) Arbeitslosenversicherung (1927) Pflegeversicherung (1995) 1970 Lohnfortzah- lung für Arb. bei Krankheit 1972 flexible Altersgrenze 1986 Gesundheits- reform 1992 Renten- reform I 1995 Pflege- versicherung 2001 Renten- reform II Der Weg Deutschlands zum Sozialstaat

Prinzipien der Sozialversicherung Auf welchen drei Prinzipien beruht unsere Sozialversicherung? a) b) c) Subsidiaritätsprinzip (subsidium = Hilfe) - erst, wenn der Bürger sich nicht mehr selbst helfen kann, setzt die Hilfe der nächst höheren Ebene ein, z. B. Sozialhilfe oder freie Wohlfahrtspflege. Solidaritätsprinzip - In der Solidargemeinschaft (z. B. gesetzliche Krankenversicherung: gesunde arbeitende Menschen üben Solidarität und zahlen Kassenbeiträge für Kranke) stehen die Leistungen allen gleichermaßen zu, unabhängig von der Beitragshöhe. „Generationenvertrag“ - Danach muss jeweils die Generation, die im Berufsleben steht und Geld verdient, die Leistungen aufbringen, z. B. für die Rentner. Unsere Kinder sind die Beitragszahler von morgen, die Rentner sind die Beitragszahler von gestern. 1965 1970 1975 1980 1985 1990 2000 Generationenvertrag: (anders ausgedrückt) Die arbeitende Bevölkerung leistet die Rentenbeiträge für die augenblicklichen Rentner, in der Erwartung, später als Rentner von der arbeitenden Bevölkerung auch eine Rente bezahlt zu bekommen. Quelle: Statistisches Bundesamt

Beiträge zur Sozialversicherung Achtung: Die Beiträge für die einzelnen Versicherungen werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer (50%) und dem Arbeitgeber (50%) bezahlt. Ausnahme: Unfallversicherung - sie wird allein vom Arbeitgeber (100%) bezahlt. Kranken- versicherung (seit 1883) Unfall-versicherung (seit 1884) Renten- versicherung (seit 1889) Arbeitslosen- versicherung (seit 1927) Pflege-versicherung (seit 1995) ca. 7% des Bruttolohnes; = Arbeit- nehmeranteil Beitrag abhängig von Gefahrenklasse nur Arbeitgeber! 9,55% des Bruttolohnes; = Arbeit- nehmeranteil 3,25% des Bruttolohnes; = Arbeit- nehmeranteil 0,85% des Bruttolohnes; = Arbeit- nehmeranteil Stand: März 2002

Sozialstaat in Gefahr!? Quellen Tab.1: VDR u. DIW Berlin 2003 Tab. 1) Beitragssätze Sozialversicherung   Gesetzl. Kranken-versicherung Gesetzl. Renten-versicherung Arbeits-losen-versicherung Jahr 1970 8,2% 17,0% 1,3% Jahr 1980 11,4% 18,0% 3,0% Jahr 1990 12,5% 18,7% 4,3% Jahr 1991 12,2% 6,2% Jahr 2000 13,6% 19,3% 6,5% Jahr 2002 14,0% 19,1% Tab. 2) BRD - Staatsverschuldung   Millionen Euro Euro je Einwohner in % des BIP Jahr 1970 62.927 1.023 7,0% Jahr 1980 236.645 3.844 20,1% Jahr 1990 536.223 8.480 36,2% Jahr 1991 595.921 7.454 34,8% Jahr 2000 1.198.145 14.579 60,8% Jahr 2002 1.203.887 14.622 Tab. 3) Lohnnebenkosten bezog. auf ges. Arbeitskosten Jahr 1970   34,0% Jahr 1980 41,1% Jahr 1990 42,6% Jahr 1991 43,1% Jahr 2000 47,9% Jahr 2002 47,4% Tab. 4) Bruttoinlandsprodukt (BIP) Durchschnittliche Veränderung je Jahr Jahre 1970/1980   2,8% Jahre 1980/1991 2,6% Jahre 1991/2001 1,5% Quellen für Tabellen 2 - 4: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des DIW Berlin, DIW Berlin 2003

Ergänzung zur Sozialversicherung Freiwillige Vorsorge mit staatlicher Förderung Personenversicherungen: - Lebensversicherung - Berufsunfähigkeitsversicherung - Unfallversicherung - private Krankenversicherung Grundsatz Personen schließen sich zu einer Risikogemeinschaft zusammen. Die Beiträge für das abgesicherte Risiko werden zum Schadensausgleich oder zur Kapitalbildung (bei Lebensversicherungen) verwendet. 40,00 € monatl. Sachversicherungen: - Kfz-Versicherung - Haftpflichtversicherung - Hausratversicherung - Rechtsschutzversicherung - Reisegepäckversicherung Sparleistung jährlich: 480,00 € plus Verzinsung Vermögensbildung - Vorzüge: - Zusatzeinkünfte durch Zinsen, Dividenden, Mieten u.ä. - Sicherheit vor Inflation und Krisenzeiten - meist Wohnungsproblem gelöst Arbeitnehmeranteil Arbeitgeranteil bis 100% Staatliche Arbeitnehmer- Sparzulage (10 – 20%) 40,00 € monatlich 480,00 € jährlich Das 936-DM-Gesetz

Das soziale Netz im Überblick Grundsatz für Fürsorgeleistungen: Der Staat greift nur ein, wenn wirtschaftliche Notlagen entstanden sind. Die Bedürftigkeit muss angezeigt und amtlich nachgewiesen werden, z. B. für Jugendhilfe, Sozialhilfe, Ausbildungshilfe. Quelle: Statistisches Bundesamt der BRD

zu ge- ringes Einkom- men Sozialhilfe Was versteht man unter „Fürsorge“ als soziale Sicherung? Die Sozialhilfe als letztes Teilstück im Netz der Sozialsicherung ist Ausdruck humanitärer Hilfsbereitschaft des Sozialstaates. Sie wird gewährt, wenn sonst kein Anspruch auf sozi-ale Absicherung besteht und der Einzelne sich nicht mehr selbst helfen kann. Arbeits- losigkeit zu ge- ringe Rente Tod / Ausfall Ernährer Krank-heit zu ge- ringes Einkom- men Sonstige Gründe Wichtige Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind: Deutsches Rotes Kreuz Caritas (katholisch) Innere Mission (evangelisch) Arbeiterwohlfahrt Müttergenesungswerk Paritätischer Wohlfahrtsverband Quelle: Statistisches Bundesamt der BRD

Überblick Sozialrechtsbereiche Träger Geldleistungen Gesetzliche Rentenversicherung Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Landesversicherungsanstalten, Seekasse; Bundesknappschaft Rente wg. Alters, Rente wg. verminderter Erwerbsfähigkeit Rente wg. Todes Krankenversicherung Gesetzliche Krankenkassen (Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen) Krankengeld, Mutterschaftsgeld Gesetzliche Pflegeversicherung Gesetzliche Pflegekassen als Teil der Gesetzlichen Krankenkassen Pflegegeld Unfallversicherung Berufsgenossenschaften Verletztengeld, Übergangsgeld, Unfallrente, Hinterbliebenenrente Arbeitslosenversicherung / Arbeitslosenförderung Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsämter Arbeitslosengeld, -hilfe, Kurzarbeitergeld, Konkursausfallgeld, Unterhaltsgeld Kriegsopferversorgung Soziale Entschädigung Versorgungsämter Beschädigtenrente, Hinterbliebenenrente Wohngeld Wohngeldämter Sozialhilfe Sozialämter Hilfe zum Lebensunterhalt Kindergeld Familienkassen bei den Arbeitsämtern Erziehungsgeld je nach Landesrecht verschiedene Stellen Ausbildungsförderung Ämter für Ausbildungsförderung Überblick Sozialrechtsbereiche

Die Sozialgerichte sind nicht zuständig z.B. für die Sozialhilfe! Das Sozialgericht Vor einer Klage: Widerspruchsverfahren Einer Klage vor dem Sozialgericht muss ein Widerspruchsverfahren bei der Verwaltung vor-ausgehen. Wenn ein Arbeitsloser z. B. das Arbeitsamt verklagt, weil es ihm zu unrecht das Arbeitslosengeld sperrt, muss er zuerst Widerspruch beim Arbeitsamt erheben. Danach erst geht er zum Sozialgericht (Fristen beachten!). Zuständigkeit Das Sozialgelicht ist nicht für alles Soziale zuständig. Die Sozialgerichte sind nur zu-ständig für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Pflegeversicherung, der Kriegs-opferversorgung und für das Kindergeld. Fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen des Staates sollen damit vermieden werden. Die Sozialgerichte sind nicht zuständig z.B. für die Sozialhilfe! Das Verfahren Das Gericht muss von sich aus über alle Sachverhalte von Amts wegen aufklären (Unter-suchungsmaxime). Beteiligte, Kläger und Beklagte haben Anspruch auf rechtliches Gehör und können Akteneinsicht verlangen. Das Verfahren ist grundsätzlich kostenfrei. Nach der mündlichen Verhandlung ergeht die Entscheidung des Gerichts. An den Zeugenvernehmun-gen dürfen alle Beteiligten teilnehmen. Die Öffentlichkeit kann von der Verhandlung aus-geschlossen werden. Die erste Instanz ist anwaltsfrei.

Instanzen des Sozialgerichts Bei der Urteilsfindung wirken Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Instanzen als ehrenamtliche Richter mit. Alle haben gleiches Stimmrecht. In allen drei Instanzen herrscht Kostenfreiheit für den Kläger. Allein die Versicherungsträger zahlen, unab-hängig vom Prozessausgang, für jede Streitsache eine Pauschalgebühr. (Ehrenamtliche Richter werden von den Verbänden vorgeschlagen und von der Regierung berufen.) 1. Instanz  Sozialgericht 1 Berufsrichter, 2 Laienrichter (Arbeitgeber + Arbeitnehmer). Der Kläger kann allein auftreten oder sich durch einen Anwalt oder einen Verbandsvertreter vertreten lassen. Gerichtskosten fallen keine an. 2. Instanz  Landessozialgericht (Berufungsinstanz) 3 Berufsrichter, 2 Laienrichter (Arbeitgeber + Arbeitnehmer). Der Kläger kann allein auftreten oder sich durch einen Anwalt oder einen Verbandsvertreter vertreten lassen. Gerichtskosten fallen keine an. 3. Instanz  Bundessozialgericht in Kassel (Revisionsgericht) Das Gericht besteht aus: 3 Berufsrichtern und 2 Laienrichtern (Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Der Große Senat für Grundsatzentscheidungen besteht aus: 7 Bundesrichtern und 4 Laien-richtern.

Wofür zahlen wir Steuern? Modernisierung und Ausbau der Verkehrswege Modernisierung und Ausbau der Infrastruktur Wir zahlen Steuern für: Sicherung des Wirtschaftsstand-ortes Deutschland Abbau der hohen Arbeitslosigkeit Friedenssicherung Sozialausgaben Vollzug der Europäischen Union Eingliederung von Aus- und Übersiedlern

Welche Hilfen gewährt die BRD wirtschaftlich Schwachen? Die BRD gewährt vor allem Hilfen in Form von: Steuer-erleichterungen Vermögens-bildungsgesetz, Bausparanreize Finanzhilfen und Subventionen für Betriebe Wohngeld für Einkommens-schwache Kindergeld u. Ausbildungs-beihilfen

Sozial orientierte Steuerpolitik Eine sozial orientierte Steuerpolitik schafft Leistungsanreize für höhere Einkommen. Beispiele sind Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuer-schuld verringern. Dazu gehören insbesondere Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Der viergeteilte Steuertarif berücksichtigt nur die Einkommenshöhe. Damit auch die familiäre Situation und die damit verbundene finanzielle Belastung Anerkennung finden, ist die Lohnsteuertabelle in sechs Steuerklassen eingeteilt. Werbungskosten sind: Aufwendungen, die durch das Arbeitsverhältnis ver-anlasst sind (z. B. Kosten für Fahrt, Arbeitskleidung, Fachbücher u. a.). Sonderausgaben sind: Aufwendungen der Lebensfüh-rung, die aus sozialpolitischen Gründen steuerlich begünstigt werden (z. B.: Sozialversiche-rungsbeiträge, Beiträge für die Bausparkasse, u. a.). Außergewöhnliche Belastungen sind: Unfreiwillige Ausgaben (z. B. Ausbildungskosten für Kinder, Körperbehinderung, Ehe-scheidung).

Arbeitshinweise zu: Arbeitslehre 10. Klasse 1. Lehrplanbezug Grundlage für die folgenden mit MS-PowerPoint erstellten Seiten ist der seit 1997 gültige Lehrplan für die Hauptschulen Bayerns, Arbeitslehre, Jahrgangsstufe 10 2. Hinweise für die Arbeit und den Einsatz im Unterricht Die vorliegende Sequenz orientiert sich inhaltlich an der entsprechenden Handreichung des Staats-instituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung in Bayern (ISB), Arabellastraße 1, 81925 München. Die einzelnen Seiten der PowerPoint-Ausarbeitung können auf Folien oder Normalpapier ausgedruckt oder, wenn vorhanden, im Unterricht mit Hilfe eines Datenprojektors (mit Animation) an die Wand projiziert werden. Mit Mausklick (linke Maustaste) wird die jeweilige Animation geholt bzw. zur nächsten weiter geschaltet, manche Animationen sind automatisiert. Bzgl. des Unterrichtseinsatzes sind die folgenden Seiten / Folien nicht in erster Linie für die Unterrichts-phasen Hinführung und Erarbeitung gedacht, sondern vielmehr zum Zwecke der Zusammenfassung und Sicherung des Gelernten. Sie können auch als Grundlage für mündliche bzw. schriftliche Berich-te (Deutsch) dienen oder korrespondierend mit Mathematik bzw. GSE eingesetzt werden. Achtung: Wegen der Fülle des Materials ist eine eigenständige Auswahl für inhaltliche und methodische Schwerpunkte zu treffen! Ergänzend stehen vier bzw. acht Aufgabenblätter (Proben) zum Thema als WORD-Dateien zur Verfügung, z. B.: „AL-Probe1-Aufgaben-Kl10.doc“ bzw. „AL-Probe1-Lösung-Kl10.doc“. 3. Literatur-/Bildnachweis Soweit kein Bild-/Quellennachweis angegeben ist, handelt es sich um MS-Cliparts oder MS- o. a. WAV- bzw. AVI-Dateien. Weitere Angaben dazu befinden sich auf der nachfolgenden Folie. Alfons Ostermaier Ismaning, im November 2003

Literatur-/Bildnachweis Arbeitsbücher: B1: „Handreichung für Arbeitslehre in der 10. Klasse in den Hauptschulen Bayerns“ des Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung in Bayern (ISB), Arabellastraße 1, 81925 München B2: „Zur Sache: Sozialkunde für Berufsschulen und Berufsfachschulen in Bayern”, Cornelsen Verlag, Berlin 1994 Bilder: Internet 1: http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage2334/Bericht-Wilage.pdf Internet 2: http://europa.eu/int Die Bild- und Textquellen z. B. für Schaubilder und Diagramme sind am Ort gekennzeichnet. Sie werden häufig nur im Modus „Bearbeiten“ und nicht im Modus „Bildschirmpräsentation“ angezeigt!

Danksagung Meiner verehrten Kollegin, Frau Eva Kunz, Hauptschule Ismaning, danke ich für die fachliche Unterstützung sowie für die sorgfältige Durchsicht der Folien im Teil „Aktienbörse“. Frau Anne Kern, co.Tec GmbH, danke ich für die technische Unterstützung und für die gute Zusammenarbeit. Alfons Ostermaier Ismaning, im November 2003