UNIVERSITÄT HOHENHEIM FAKULTÄT WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN Informationsveranstaltung zum Bachelor-Prüfungsordnungswechsel - Grundstudium - Professor.

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 Präsentation transkript:

UNIVERSITÄT HOHENHEIM FAKULTÄT WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN Informationsveranstaltung zum Bachelor-Prüfungsordnungswechsel - Grundstudium - Professor. Dr. Holger Kahle Studiendekan Professor Dr. Ernst Troßmann Stellvertretender Studiendekan Vorsitzender der Kommission für den Prüfungsordnungs-Übergang

UNIVERSITÄT HOHENHEIM FAKULTÄT WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN Prüfungsordnung-Übergang für die wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengänge

3 Studierende der wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengänge (aller Profile) Nicht betroffen sind: Kowi-Bachelor Winfo-Bachelor Um wen geht es?

4 -bisherige Bachelor-Prüfungsordnung und bisheriger Studienplan (APO) gilt grundsätzlich für alle, die derzeit nicht im ersten Semester sind -neue Bachelor-Prüfungsordnung und neuer Studienplan (gültig ab 1. Okt. 2009) gilt für alle jetzigen (und späteren) Erstsemestrigen und für alle, die nach abgeschlossenem Grundstudium ins Profilstudium kommen Rechtliche Grundlage:

5 Nachteile für die nichterstsemestrigen Bachelor-Studierende vermeiden wer exakt "im Plan" ist, soll an den aktualisierten Veranstaltungen teilnehmen und dort Leistungen erbringen können wer nicht ganz "im Plan" ist, soll seinen Studienabschnitt auch dort ordnungsgemäß abschließen können, wo die bisherige Veranstaltung schon durch das Nachfolgemodell ersetzt ist wo auf das bisherige Grundstudium das Profilstudium nach neuem Modell folgt, soll es keine inhaltliche Studienplanverwerfungen geben wer noch im Grundstudium ist, soll trotz Prüfungsordnungswechsel schon Profilstudiums-Leistungen sammeln können bei geringem Leistungspunktestand soll ein direkter Umstieg in das neue System möglich sein Warum besondere Regelungen?

6 Es gibt vier Fallgruppen: GKOM: die Grundstudiums-Komplettierer: Sie schließen das Grundstudium nach APO ab, gehen dann direkt in die NPO-Welt über GÜ:die Grundstudiums-Übergängler: Sie steigen sofort in die NPO-Welt über PKOM:die Profilstudiums-Komplettierer: Sie schließen ihr Profilstudium und damit ihr ganzes Studium nach APO ab PÜ:die Profilstudiums-Übergängler: Sie steigen nach abgeschlossenem Grundstudium nach APO in ihrem laufenden Profilstudium unmittelbar in die NPO-Situation über Was gilt für wen?

7 ich habe das Grundstudium noch nicht abgeschlossen (habe also weniger als 88 EP des Grundstudiums): (1) Grundstudiums-Stichtagspunktzahl zum 1. Nov. 2009:  alle bis zum 1. Nov erworbenen Leistungspunkte (APO) des Grundstudiums +Leistungspunkte aller Prüfungsleistungen des Grundstudiums, für die eine Folgeklausuranmeldung vorliegt [schon erworbene Punkte des Profilstudiums sind ohne Bedeutung] (2) Zuordnung: Kein Grundstudiumsabschluss: zu welcher Gruppe gehöre ich? EP 088 EPbis GKOM GÜ

8 ich habe das Grundstudium bereits abgeschlossen (habe also 88 EP des Grundstudiums): (1) Profilstudiums-Stichtagspunktzahl zum 1. Nov. 2009:  alle bis zum 1. Nov erworbenen Leistungspunkte (APO) des Profilstudiums +Leistungspunkte aller Prüfungsleistungen des Profilstudiums, für die eine Folgeklausuranmeldung vorliegt (2) Zuordnung: Grundstudium abgeschlossen: zu welcher Gruppe gehöre ich? EP 080 EPbis PKOM PÜ

9 Grundstudium nach alter Ordnung (APO) Profilstudium nach neuer Ordnung (NPO) Tornister-Sammlung: Solange das Grundstudium nicht abgeschlossen ist, können Leistungen des Profilstudiums nach Angebot bereits erbracht werden. Sie werden nach Grundstudiums-Abschluss direkt übertragen. GKOM – Regeln: 48 EP 0

10 Was im Grundstudium noch fehlt, ist nach den Komplettierungsregeln zu erbringen. Für alle Leistungen gibt es einen letzten Termin des Originalangebots nach bisherigem Studienplan und danach einen ersten Termin für ein äquivalentes Ersatzangebot. Es gibt insgesamt 184 Komplettierungsregeln. GKOM:Grundstudium 48 EP 0

11 GKOM:GrundstudiumMethod. Grundlagen 48 EP 0

12 GKOM:GrundstudiumGBWL 48 EP 0

13 GKOM:GrundstudiumGVWL 48 EP 0

14 GKOM:GrundstudiumRecht / Sozwiss. 48 EP 0

15 bisher schon erbrachte Leistungen des Profilstudiums werden später (nach Grundstudiums-Abschluss) übertragen weitere Profilleistungen können auch vor dem Grundstudiums-Abschluss erbracht werden: "Tornister-Lösung" GKOM: Vorgezogene Profilstudiums-Leistungen 48 EP 0

16 nach abgeschlossenem Grundstudium: automatischer Übergang in die neue Prüfungsordnung Gutschrift von 2 EP (88 EP wird zu 90 EP) Gutschrift von 6 EP für AVWL I (ohne Note) Übertragung der schon gesammelten Profilleistungen (Tornister-Leerung) danach: reguläre NPO-Situation GKOM:Profilstudium 48 EP 0

17 Die Kompensationsregel nach APO kann im Grundstudium genutzt werden, ferner im Profilstudium, wenn das betreffende Fach vor dem Übergangs- zeitpunkt abgeschlossen wird. generelle Zulassung eines dritten Prüfungsversuchs (analog zu § 109 NPO), wenn - die Kompensationsregel nicht sofort anwendbar ist, - ein erfolgreicher Studienabschluss dadurch möglich wäre und - ein entsprechender Antrag der / des Studierenden vorliegt. GKOM – Besonderheiten

18 sofortiger Umstieg in die neue Ordnung NPO, wenn ich nichts tue wenn ich die Änderungserklärung bis spätestens 22. Dezember 2009 abgebe: Zuordnung zu GKOM GKOM – Besonderheiten GÜ: Was gilt für mich?

19 sofortiger Umstieg in die neue Ordnung NPO Übertragung aller bisher erworbenen Leistungspunkte in das neue System (gemäß Übertragungsregeln) (nur) wo im WS 2009/10 Leistungen noch nicht angeboten werden, Altleistungen erbringen, dann übertragen GKOM – Besonderheiten GÜ – Regeln:

20 es gibt 149 Übertragungsregeln wo es keine Übertragungsregel gibt, ist eine Übertragung in der Regel nicht möglich (Sonderanträge wären erforderlich, keine generelle Regelung!) auch Fehlversuche werden übertragen, aber nur für Prüfungsleistungen und jeweils maximal einer vielfältige Details GKOM – Besonderheiten GÜ:Übertragungsregeln

21 GKOM – Besonderheiten GÜ:Übertragungsregeln: Method. Grundlagen

22 GKOM – Besonderheiten GÜ:Übertragungsregeln: GBWL1 und 2

23 GKOM – Besonderheiten GÜ:Übertragungsregeln: GBWL 3 und 4

24 GKOM – Besonderheiten GÜ:Übertragungsregeln: GVWL

25 GKOM – Besonderheiten GÜ:Übertragungsregeln: Recht / Sozwiss.

26 wo für ein Modul nach NPO eine Teilleistung angerechnet wird, ist der fehlende Teil noch zu erbringen; erst dann wird das Gesamtmodul in das Studienkonto eingebucht manche Leistungen werden mit dem Vermerk „Anrechnung aus früherer Prüfungsordnung“ übertragen GKOM – Besonderheiten GÜ:Besonderheiten der Übertragung

27 (also: wann bleibe ich besser in der alten Ordnung?) Sorgfältig prüfen sollte ich das, wenn ich in einem Fach absehbar so schlecht stehe, dass ich die Kompensationsregel in Anspruch nehmen möchte (die gibt es nur in der alten Prüfungsordnung) wenn ich im wirtschaftspädagogischen Profil studiere, denn - es fehlen Übertragungsregeln für manche Zweitfächer - der Studienplan ist deutlich anders (eine schon erbrachte Winfo- Leistung kann nicht sinnvoll übertragen werden, evtl. fehlt anderes) GKOM – Besonderheiten Wann empfiehlt sich für mich die Änderungs- erklärung?

28 im Normalfall ist wegen der Prüfungsordnung-Umstellung nichts zu tun wichtige Ausnahmefälle sind diejenigen, die künftig -noch die Kompensationsregel der alten Prüfungsordnung nutzen möchten (müssen und können) -im wirtschaftspädagogischen Profil studieren und von den Studien- planänderungen zu einem ungünstigen Zeitpunkt betroffen sind Umstellung, Verbuchung geschieht durchweg ohne besonderen Antrag Zusammenfassung:

29 bei Anmeldungen zu Studien- und Prüfungsleistungen korrekt angeben, wenn eine Teilleistung eines neuen Gesamtmoduls gebraucht wird (kürzere Klausurzeit, besondere Aufgabenstellung) zusammengesetzte Leistungen werden erst verbucht, wenn sie komplett sind die Verbuchung von übertragenen Leistungen kann sich bis Sommer- semester 2010 erstrecken Hinweise für den Alltag:

30 Für den Prüfungsordnungs-Übergang richtet die Fakultät eine Koordinierungsstelle ein. Vereinbarung von Sprechstunden-Terminen und Kontaktaufnahme unter aktuelle Hinweise auf der Fakultäts-Homepage Beratung und Hilfestellung: