Migranten im Freistaat Sachsen Geert Mackenroth MdL Veranstaltung – Datum Migranten im Freistaat Sachsen - Zahlen und Fakten -
Wer kommt nach Deutschland? Migranten in Deutschland Wer kommt nach Deutschland? Zuzüge – Fortzüge = Wanderungsgewinn 2013: 437.000 Zuwanderer Wanderungsgewinn, davon 300.000 aus EU-Staaten 127.023 Asylanträge wurden gestellt, das entspricht 29 % der Asylanträge in der EU 2014: 470.000 Zuwanderer Wanderungsgewinn erwartet 202.834 Asylanträge wurden gestellt Januar – April 2015: 114.125 Asylanträge wurden gestellt (+ 129,3 % ggü. Jan. - April 2014) Prognose 2015: 450.000 Asylbewerber (Erst- und Folgeanträge) ~ 23.000 nach Sachsen Quelle: Statistisches Bundesamt, BAMF, Landesdirektion Sachsen
Rechtliche Grundlagen Differenzieren: Asylbewerber – Flüchtling – Zuwanderer „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ (Art. 16 a Abs. 1 Grundgesetz) „Politisch Verfolgter ist, wer aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtung nicht in Anspruch nehmen will.“ (Genfer Flüchtlingskonvention) individueller Anspruch auf Verfahren Zuwanderung: bedarfsgesteuert, AufenthG (jetzt kein Thema)
Entwicklung der Asylantragszahlen in Deutschland seit 1953 (Erst- und Folgeanträge) vor 1980 besonders aus „Ostblockstaaten“ Asylanträge, 1980 erweiterte sich das Spektrum um afrikanischen und asiatischen Länder (Quelle: UNHCR D) 1978 erste Boat People aufgenommen Quelle: BAMF „Aktuelle Zahlen zu Asyl“, S. 3 f.
Entwicklung der Asylantragszahlen in Deutschland seit 1995 vor 1980 besonders aus „Ostblockstaaten“ Asylanträge, 1980 erweiterte sich das Spektrum um afrikanischen und asiatischen Länder (Quelle: UNHCR D) 1978 erste Boat People aufgenommen Quelle: BAMF „Aktuelle Zahlen zu Asyl“, S. 4 Erstanträge Folgeanträge
Asylverfahren Verfahren BAMF (Bund): EAE – Antrag – Anhörung – Entscheidung – Rechtsmittel BAMF: Zweigstellen in jedem Bundesland Zuweisung durch BAMF an zuständiges Bundesland Kommunen: Unterbringung, Betreuung, Gesundheit § 6 Abs. 4 SächsFlüAG: „Gemeinden sind verpflichtet, die unterzubringenden Ausländer aufzunehmen.“
Ankunft in Deutschland und Kundgabe des Asylbegehrens Möglichkeiten Ankunft in Deutschland und Kundgabe des Asylbegehrens Zentrale Ausländerbehörde Außenstelle des BAMF Anerkennung Ablehnung Asyl- berechtigter subsidiär Schutz- berechtigter Abschiebungs- verbot Flüchtling freiwillige Ausreise Abschiebung Duldung
Verteilung in Deutschland 2015 „Königsteiner Schlüssel“ Verteilung von Asylbewerbern Verteilung in Deutschland 2015 „Königsteiner Schlüssel“ Bundesland Quote in Prozent Baden-Württemberg 12,97496 Bayern 15,33048 Berlin 5,04557 Brandenburg 3,08092 Bremen 0,94097 Hamburg 2,52738 Hessen 7,31557 Mecklenburg-Vorpommern 2,04165 Niedersachsen 9,35696 Nordrhein-Westfalen 21,24052 Rheinland-Pfalz 4,83472 Saarland 1,21566 Sachsen 5,10067 Sachsen-Anhalt 2,85771 Schleswig-Holstein 3,38791 Thüringen 2,74835 Quelle: BAMF
Schutzquote Hauptherkunftsländer D 2014 Haupt-HKL Schutzquote % 1. Syrien 89,3 2. Serbien 0,2 3. Eritrea 55,2 4. Afghanistan 46,7 5. Albanien 2,2 6. Kosovo 1,1 7. Bosnien und Herzegowina 0,3 8. Mazedonien 9. Somalia 25,0 10. Irak 73,9 Gesamt 10 Haupt-HKL 37,2 Quelle: BAMF, Asylgeschäftsstatistik, S. 8 8
Wer lebt in / kommt nach Sachsen? Migranten im Freistaat Wer lebt in / kommt nach Sachsen? 2014: 110.226 der 4,05 Millionen Einwohner sind ausländischer Herkunft – also 2,7 % (Stand: 30.09.2014) 34,8 Jahre ist das Durchschnittsalter der Ausländer in Sachsen Die deutschen Staatsangehörigen in Sachsen sind durchschnittlich 47,3 Jahre alt 29.187 Ausländer kamen, 18.219 Ausländer zogen weg = Wanderungsgewinn 10.968 (Zeitraum Jan. – Sept. 2014) 43 % der Zuzügler waren 20 - 30 Jahre alt Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Wie viele Migranten leben in Sachsen? Ausländer im Freistaat Wie viele Migranten leben in Sachsen? Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Aktuelle Zahlen Sachsen 2014 Asylbewerber / Flüchtlinge Aktuelle Zahlen Sachsen 2014 11.163 Asylbewerber im Verfahren lebten zum 31.12. 2014 in Sachsen 1.037 Menschen wurden abgeschoben (26,7 % in die Russische Föderation) 11.786 Asylbegehrende kamen nach Sachsen (22,7 % aus Syrien) 6.930 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) wurden gestellt 6.099 Asylverfahren wurden 2014 bearbeitet davon - 56 asylberechtigt (GG 16a) - 1.326 anerkannte Flüchtlinge (GFK) - 61 subsidiär Schutzberechtigte - 105 Abschiebungsverbote - 1.916 Ablehnungen - 2.635 Verfahrenserledigungen Quelle: BAMF, SMI / ZAB
Herkunft Asylbegehrende Asylbegehrende nach Herkunftsländern von Januar bis Dezember 2014 in Sachsen Quelle: Zentrale Ausländerbehörde Sachsen
Asylbegehrende nach Herkunftsländern von Januar bis April 2015 in Sachsen Quelle: Zentrale Ausländerbehörde Sachsen
Asylbewerber / Flüchtlinge Verteilung in Sachsen 2015 Kreisfreie Städte Quote in Prozent Dresden 13,15 Leipzig 13,24 Chemnitz 6,00 Landkreise Erzgebirgskreis 8,66 Zwickau 8,06 Mittelsachsen 7,75 Bautzen 7,60 Görlitz 6,46 6,36 Sächs. Schweiz – Osterzgebirge 6,08 Meißen 6,02 Vogtlandkreis 5,76 Nordsachsen 4,87 Quelle: SMI
Herkunftsländer Erst- und Folgeantragssteller in Sachsen Herkunft Asylbewerber Herkunftsländer Erst- und Folgeantragssteller in Sachsen Land 2013 Prozent 2014 Prozent Russische Föderation 1.717 30,4 Syrien 1.306 18,8 Serbien 620 11,0 Tunesien 694 10,0 550 9,7 618 8,9 387 6,9 Russische Föderation 526 7,6 Libyen 307 5,4 459 6,6 Mazedonien 293 5,2 Eritrea 399 5,8 Georgien 292 345 5,0 Indien 224 4,0 305 4,4 Pakistan 204 3,0 Marokko 286 4,1 Afghanistan 169 230 3,3 sonstige Länder 1.086 19,2 3.068 44,3 Summe 5.645 100% 6.930 Quelle: BAMF
Unterbringungsverfahren (Modell!) Unterbringung von Asylbewerbern Unterbringungsverfahren (Modell!) Gemeinschaftsunterkunft / dezentral (§ 3 SächsFlüAG) Eignung der Wohnlage – behördeninterne Abstimmung und Einbeziehung der Gemeinde, Polizei pp. Kommunikation in den Kommunen (Amtsblatt, Stadtratssitzungen usw.) Sensibilisierung in Stadt-/Gemeinderatssitzungen Einwohnerversammlungen Anmietung (Betreiber: Organisation, Sicherheit, Rufbereitschaft!) Zuweisung durch Unterbringungsbehörden
Weiteres Verfahren (Modell!) Aufenthalt der Asylbewerber Weiteres Verfahren (Modell!) Betreuung durch Ligaverband (Caritas, Malteser, Diakonie pp.) vor Ort Flüchtlingssozialarbeit Netzwerk: Kirchgemeinden, soziale Verbände, Privatpersonen, AG Asylsuchende jeweils in Zusammenarbeit mit Kommune Integrationsbeiräte, Lenkungsausschuss Ständiger Kontakt zum Bürgermeister, Bürgerpolizisten und Verbänden Beschwerdemanagement / QM insgesamt! Regelmäßige Beratungen u. a. mit Polizei
Integration von Asylbewerbern Bildung, Schule Sprache ist der Schlüssel! nach EAE: Kinder (Kita, Schulpflicht (DaZ)), Erwachsene (VHS, Bildungsträger, Ehrenamtliche) Arbeit: nach 3 Monaten möglich (bis 15 Monate Vorrangprüfung durch BA) 1 € - Jobs nach § 5 AsylBLG (z.B. in Unterkunft oder gemeinnützige Arbeit) Teilhabe an der Gesellschaft: keine Einbahnstraße
Standards Machen wir alles richtig ? Warum machen wir das alles ? Ausblick Standards Kreise und Kommunen: Lenkungsausschuss Sonderbeauftragte / Ansprechpartner Stadtrats-/Gemeinderatssitzungen aktuelle Kommunikation regelmäßig Einwohnerversammlungen pp. Koordinatoren für dezentrale Unterbringung Homepage - Asyl im Landkreis / Kreisfreie Stadt EinwanderungsG? Gesetze einhalten, 500.000 Ausreisepflichten umsetzen oder Gesetz ändern Abkehr vom Abwehrrecht Machen wir alles richtig ? Warum machen wir das alles ?
Abschluss www.offenes-sachsen.de www.bamf.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!