© Lizenzierung von Open-Access-Materialien

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 Präsentation transkript:

© Lizenzierung von Open-Access-Materialien „some rights reserved“ vs. „all rights reserved“ Informationsautonomie in der Wissenschaft & Digitale Signatur von Online-Dokumenten Sicherstellung von Authentizität, Integrität und Veröffentlichungsdatum (Versionskontrolle) 1

Hintergrund: Jedes veröffentlichte Werk – unabhängig von seinem Format und der Art seiner Veröffentlichung – fällt unter das Urheberrecht solange minimale Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Registrierung ist nicht notwendig. Beim Veröffentlichen in elektronischen Räumen herrscht oft Unsicherheit: - bei den Autoren über die Rechte am eigenen Werk - bei den Nutzern über die legalen Nutzungsmöglichkeiten 2

Lizenzierung als Lösung: Eine explizite Lizenzangabe konkretisiert die weiter hin gültigen Bestimmungen des Urheberrechts. Eine explizite Lizenzangabe gibt Autoren und Nutzern Klarheit bezüglich der Nutzungsbe-dingungen von elektronisch veröffentlichten Werken. Eine explizite Lizenzangabe ermöglicht einen sorgenfreien Umgang. 3

Alternativen zum ©, einige Initiativen: Creative Commons http://creativecommons.org/ Open Source Initiative OSI http://www.opensource.org/licenses/cpl.php Free Art License http://artlibre.org/ The Open Gaming Foundation http://www.opengamingfoundation.org/licenses.html Open Access http://www.biomedcentral.com/openaccess/ Public Library of Science PLoS http://www.plos.org/ Die Rechte der Autoren werden nicht angetastet. © Jeder kann Jeden wegen allem zu jeder Zeit verklagen! Speziell im künstlerischen Bereich ist Vorsicht geboten, z.B. auch Architektur! Mit dem Ziel: „(...das Ausüben von Kunst [und Wissenschaft] zu unterstützen und) vor den scheinbar einzigen gültigen Regeln des Marktes zu schützen.“ 4

Welche Lizenz? Allein 34 verschiedene Open-Content- Lizenzen! Apple's Common Documentation License (v. 1.0), http://www.opensource.apple.com/cdl Creative Commons Licenses, http://creativecommons.org/licenses Design Science License (DSL), http://www.rare-earth-magnets.com/magnet_university/design_science_license.htm EFF Audio Public License (v. 1.0.1), http://www.eff.org/IP/Open_licenses/eff_oal.html electrohippies Ethical Open License (v. 2.0), http://www.fraw.org.uk/_admin/eceodl.html electronic Music Public License, http://www.killerfish.de/fys/empl/empl_de.html Ethymonics Free Music License, http://easyweb.easynet.co.uk/tonyhb/fml.html Free Art License, http://artlibre.org/licence.php/lalgb.html Lizenz "Freie Kunst" (Übersetzung der Free Art License), http://artlibre.org/licence.php/lalde.html FreeBSD Documentation License, http://www.freebsd.org/doc/en_US.ISO8859-1/books/handbook/ln16.html Free Music Public License (FMPL) (v. 0.7), http://www.musique-libre.com/fmpl.html GNU Free Documentation License (FDL) (v. 1.1), http://www.lysator.liu.se/~kjell-e/tekla/linux/security/fdl.html GNU Free Documentation License (FDL) (v. 1.1) - Inoffizielle deutsche Übersetzung, http://nautix.sourceforge.net/docs/fdl.de.html GNU Free Documentation License (FDL) (v. 1.2), http://www.fsf.org/copyleft/fdl.html Guy Hoffman's license, http://www.ram.org/ramblings/philosophy/fmp/hoffman_license.html ifrOSS` Freie Lizenz für Texte und Textdatenbanken (IFL Text), http://www.ifross.de/ifross_html/ifl.html Linux Documentation Project Copying License, http://www.redhat.com/mirrors/LDP/LDP-COPYRIGHT.html Lizenz für Freie Inhalte , http://www.uvm.nrw.de/kunden/uvm/[...] Lizenz für die freie Nutzung unveränderter Inhalte , http://www.uvm.nrw.de/kunden/uvm/[...] "No type" License, http://www.underhund.com/anders/india/license.html October Open Game License (OOGL), http://www.rpglibrary.org/oogl/oogl.html The Open Book Project, http://www.linuxworld.com/linuxworld/idgbooks-openbook/lw-oclicense.html Open Content License (OPL), http://opencontent.org/opl.shtml Open Directory Project License, http://dmoz.org/license.html Open Game License, http://www.opengamingfoundation.org/ogl.html The green Open Music Licence, http://openmusic.linuxtag.org/showitem.php?item=216 The yellow Open Music License, http://openmusic.linuxtag.org/showitem.php?item=215 The red Open Music License, http://openmusic.linuxtag.org/showitem.php?item=214 The rainbow Open Music License, http://openmusic.linuxtag.org/showitem.php?item=217 Open Publication License (v. 1.0), http://opencontent.org/openpub Open Source Music License (OSML), http://www.rootrecords.org/osml.html OR Magazine License, http://www.OpenResourceS.com/magazine/license Public Documentation License (PDL), http://www.openoffice.org/licenses/PDL.html Public Library of Science Open Access License (v. 1.0b), http://www.plos.org/journals/license_archive.html#1.0b Allein 34 verschiedene Open-Content- Lizenzen! http://www.ifross.de/ 5

Was zeichnet die CC-Lizenzen aus? 6

Die Anpassung der CC-Lizenzen an das deutsche Rechtssystem, die es bei vielen anderen OA-Lizenzen nicht gibt Verwendung der deutschen Sprache Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Autors (copy right vs droits d'auteur) Haftungsausschluss An einem international gültigen Lizenztext, der auf die nationalen Lizenzen Bezug nimmt, wird gearbeitet. Quelle: Axel Metzger http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-de/2004-July/000015.html 7

Der Creative-Commons-Lizenzbaukasten ist abgestimmt auf Inhalte und kreative Werke! Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Auf-führungen des Werks sind grundsätzlich erlaubt! Obligatorisch ist die Namensnennung. Es muss der Name des Autors/Rechtsinhabers genannt werden. Wenn es das Format der Arbeit erlaubt, muss ein Hinweis auf die Fundstelle angebracht werden. Optional ist die kommerzielle Nutzung erlaubt. Der Inhalt darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Die Konditionen der kommerziellen Nutzung sind mit dem Autor auszuhandeln. Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Wenn der Inhalt bearbeitet oder in anderer Weise umgestaltet, verändert oder als Grundlage für einen anderen Inhalt verwendet wird, dann darf der neu entstandene Inhalt nur unter Verwendung identischer Lizenzbedingungen weitergeben werden. Keine Bearbeitung. Der Inhalt darf nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert werden. ü 8

Die 3 Freiheitsgrade / der CC-Lizenz-Raum Prozedurale Anforderung: „Namensnennung“ Was ist zu tun, wenn das Werk genutzt werden soll? Nutzungsbeschränkung: „Keine kommerzielle Nutzung“ Wie darf das Werk genutzt werden? Transformative Beschränkungen: „Keine abgeleiteten Werke, Weitergabe unter den gleichen Bedingungen“. Darf das Werk bearbeitet werden? Unter welchen Beding-ungen darf eine Bearbeitung weitergegeben werden? Namensnennung beinhaltet: Nennung des Namens des Autors, beibehalten des Copyright- bzw. Lizenztextes und, wenn es das Format des Werkes erlaubt, Aufnahme eines URI (URL, besser URN) auf das Ursprungsdokument. Die Pflicht zur Namensnennung entfällt dann, wenn der Autor seinen Namen nicht preisgibt. In der Version 1 war die Namensnennung noch optional, da 99% diese aber wählten wurde sie zwecks Vereinfachung des Prozederes obligatorisch. Trotz einer generellen Nutzungsbeschränkung kann der Autor bestimmte Nutzungsarten zu seien Konditionen erlauben Weitere Attribute, Lizenzen? 9

Ein halbes Dutzend Kombinationen Namensnennung http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/ Namensnennung - keine kommerzielle Nutzung http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/de/ Namensnennung - keine kommerzielle Nutzung –Weitergabe unter gleichen Bedingungen http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/ Namensnennung - keine kommerzielle Nutzung – Keine Bearbeitung http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/ Namensnennung -Weitergabe unter gleichen Bedingungen http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/ Namensnennung - Keine Bearbeitung http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/de/ 50+ „NC“: http://wiki.creativecommons.org/wiki/NonCommercial_use_cases 10

CC-Lizenz Ebene 1 Eine für Jedermann verständliche einseitige Zusammen-fassung des gewählten Lizenztextes. 11

CC-Lizenz Ebene 2 Viele Seiten juristisch einwandfrei formulierten und an das jeweilige nationale Rechtssystem angepassten Lizenztextes. 12

CC-Lizenz Ebene 3 Maschinenlesbare Metadaten zur Lizenz und zum Werk, HTML-XML-RDF-DC-codiert oder als XMP-Datei <!-- Creative Commons-Lizenzvertrag --> <a rel="license" href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/"><img alt="Creative Commons-Lizenzvertrag" border="0" src="http://creativecommons.org/images/public/somerights20.gif" /></a><br /> Diese Inhalt ist unter einer <a rel="license" href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/">Creative Commons-Lizenz</a> lizenziert. <!-- /Creative Commons-Lizenzvertrag --> <!-- <rdf:RDF xmlns="http://web.resource.org/cc/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"> <Work rdf:about=""> <dc:title>Stellungnahme zum Referentenentwurf fuer ein zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechtes in der Informationsgesellschaft vom 27.09.2004</dc:title> <dc:date>2004</dc:date> <dc:description>Wie im Titel beschrieben</dc:description> <dc:creator><Agent> <dc:title>Aktionsbuendniss Urheberrecht fuer Bildung und Wissenschaft</dc:title> </Agent></dc:creator> <dc:rights><Agent> <dc:title>Dr. Hartmut Simon</dc:title> Zur Auszeichnung von pdf- Dokumenten kann eine XMP- Datei gleichen Inhalts generiert und in das Dokument importiert werden. 13

Welche Schritte sind nötig, um ein Werk unter eine CC-Lizenz zu stellen? 14

Das neue Layout ok! besser wäre Wieso optional? nicht Be- Schränk- ungen! 15

2. Schritt: Dokument mit der CC-Lizenz auszeichnen Sichtbaren, mit Link unterlegten Hinweis einfügen per copy & paste bei html-Dokumenten (Logo, Link) manuelles Einfügen von Templates1 bei OpenOffice, Word- und Powerpoint-Dokumenten Umwandeln beliebiger Formate nach .pdf und Einfügen grafischer Objekte1 XMP-Datei mit Metadaten importieren (z.Zt. nur Adobe) 1) Logo, Text und Links, unter http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/People/JB/cc_auf_die_schnelle.htm/ verfügbar 16

Was hat der Nutzer zu beachten? (Prozedurale Anforderungen) Es ist der unveränderte Lizenztext bzw. der URI darauf anzugeben Es ist der Autor zu nennen (Sammelwerke?) Quellenangabe wie vom Autor gewünscht in einer der Verbreitungsform angemessenen Art Keine techn. Schutzmaßnahmen anbringen Bei Bearbeitungen gilt zusätzlich: Hinweis auf das Original, z.B. Übersetzung von, Drehbuch nach Vorlage 17

Weitere CC-Lizenzen und Lizenzen mit CC-Zusatz “No rights reserved“ Begrenzung des © auf 14 bzw. 28 Jahre Die Werke sind nur in den Ent-wicklungsländern frei verfügbar GPL mit CC-Metadaten Erlaubt: sampling, riping und remixing von Musik (Beta) LGPL mit CC-Metadaten Recombo erlaubt mehr als reine Musikzitate. Founders Copyright reduziert die Schutzdauer auf die ursprünglich in der US constitution vorgesehene Erlaubt: download, Tausch und die Weitergabe der Komposition und Aufführungen CC-wiki für kollabor- ativ erarbeitete Werke Spezielle Lizenzen für Lehre/Ausbildung, Übersetzungen und eine inter-national gültige „Dachlizenz“ sind in Arbeit. 18

Die License Buttons 19

Was CC nicht leistet (1) Creative-Commons-Lizenzen sind copyright / Urheberrecht orientiert, eignen sich daher für kulturelle / kreative Werke und Inhalte und weniger für patent- / handelsrechtlich (Trademark) geschützte Werke Creative-Commons-Lizenzen schützen nicht vor Missbrauch, ebensowenig wie ©, aber die Einhaltung der Lizenzbestimmungen ist einklagbar CC verwendet kein DRM-System, im Gegenteil! 20

Was CC nicht leistet (2) aber… CC ist kein Geschäftsmodell Aber: die kommerzielle Nutzung wird nicht ausgeschlossen. Es erfolgt keine automatische Registrierung der Werke Aber: die beigefügten Metadaten erleichtern das Auffinden. Registrieren / Suchen z.B. bei http://www.commoncontent.org/ Es erfolgt keine Archivierung der Werke Aber: CC kooperiert mit Open-Archive. Es erfolgt keine Überprüfung der Angaben Aber: eine digitale Signatur garantiert Authentizität, Unversehrtheit und fügt einen Zeitstempel hinzu. Es erfolgt keine Rechtsberatung Aber: sehr aktive Diskussionslisten Der Ausschluss einer kommerziellen Nutzung hat einmal den naheliegenden Grund, dass ggf. der Autor sich die Möglichkeit selber mit seinem Werk Geld zu verdienen nicht nehmen lassen will, Aber dieser Ausschluss verhindert auch, dass eine Idee, ein Produkt, ein Projekt von einem gewinnorientierten Unternehmen so weiterentwickelt wird, dass dem freien Produkt die „Luft ausgeht“ und nur noch das kostenpflichtige Produkt erhältlich ist. 21

Applikation mit Metadaten und CC-Interface: Inkscape Zeichenprogramm vergleichbar mit M$ Visio oder Adobe Illustrator

Lizenzierung von Open-Access-Materialien © „some rights reserved“ vs. „all rights reserved“ Informationsautonomie in der Wissenschaft & Digitale Signatur von Online-Dokumenten Sicherstellung von Authentizität, Integrität und Veröffentlichungsdatum (Versionskontrolle) 23

Fragen beim Umgang mit OA-Dokumenten Digitale Formate lassen sich verlustfrei kopieren. Sie können schnell und ohne Aufwand verändert, angepasst und fortge-schrieben werden … (das sind durchaus Stärken der Formate). Wer ist der Autor des Werks? Ist das Dokument vollständig und unverändert? Ist es das Dokument, das referenziert wurde? Ist es die Version, die referenziert wurde? Wann wurde das Dokument veröffentlicht? Die digitale Signatur nach X.509 v3, einem internationalen ISO-Standard, gibt eine rechtsverbindliche - da Signaturgesetz konforme - Antwort darauf! 24

Signieren & Verifizieren: Übersicht Beide Prozesse sind im Betriebssystem sowie in der Anwendungssoftware implementiert und per GUI ausführbar. Der Inhalt der digital vorliegenden Werke (unabhängig von ihrer medialen Art) wird dabei als Binärzahl oder -struktur aufgefasst und ist somit mathematischen Operationen zugänglich. Die Prozesse beruhen auf mathematisch-krypto-grafischen Verfahren. 25

Signieren und Verifizieren sind mathematische Einbahnstraßen Es existieren mathematische Funktionen, die nicht oder nur mit extrem hohem Aufwand umkehrbar sind. Um diese Schwierigkeiten gezielt zu umgehen, kann man in eine derartige Funktion einen „geheimen Hintereingang“ einbauen. Zum Signieren und Verifizieren wird ein dem Autor fest zugeordnetes Schlüsselpaar erzeugt. Die Zuordnung Schlüsselpaar ó Autor ist in einem Zertifikat festgehalten. Zum Signieren benutzt der Autor einen der beiden Schlüssel, der strikt geheim gehalten wird: seinen privaten Schlüssel. Zum Verifizieren - den Hintereingang benutzen - kann jeder den zweiten, öffentlich bekannten Schlüssel verwenden. 26

So wird’s gemacht: 27

Signieren: Dokument Im Zertifikat sind Autor und geheimer Schlüssel einander zugeordnet Der Digest ist eindeutig dem Dokument zugeordnet Verschlüsselungsoperation führt zur Signatur Die Verschlüsselungsoperation verknüpft in der Signatur fälschungssicher Dokument und Autor Der Prozess ist im Betriebssystem und der Anwendungssoftware realisiert. Vom Autor werden nur wenige Mausklicks erwartet: vergleichbar mit Acrobat professional: Verfahren: Unterschreiben: Dokument Unterschreiben 28

Verknüpfung von Signatur und digitalen Dokumenten 29

öffentlicher Schlüssel Verifizieren: Dokument Signatur öffentlicher Schlüssel des Autors Entschlüsselungs- operation Die Funktion mit dem „Hintereingang“ Digest < =? > Wert Aus dem zu verifizierenden Dokument wird der message-digest berechnet und mit dem Wert verglichen, der aus der Dekodierung der Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel des Autor entstand. Sind beide identisch, so ist einwandfrei nachgewiesen, dass das Dokument vom Autor signiert und danach nicht mehr verändert wurde. Authentizität & Integrität sind damit gewährleistet! 30

Signatur- und Zertifikats-information Angaben zum Zertifikat, u.a.: von wem ausgestellt für wen ausgestellt für welche Zwecke verwendbar Signaturdarstellung unter einem pdf-Dokument Faksimile ohne jede Relevanz, allein die binär verschlüsselten ð Signaturdaten zählen! 31

Wo und wie erhält man ein fortgeschrittenes / qualifiziertes X509-Zertifikat? Die biometrische Aufrüstung der Pässe der Bundesbürger mit einer "Bürgerkartenfunktion" zur Verwendung im E-Commerce auf Basis einer elektronischen Signatur soll ab dem Jahr 2007 hinzukommen. (vgl. Bundestagsdrucksache 15/4616) Bis dahin: von ihrer Universität? vom DFN-Verein in Berlin. Oder kommt die elektronische Gesundheitskarte doch vorher? 32

Noch einfacher geht es durch Hinterlegen der Dokumente bei einer autorisierten Stelle, die die Signatur und den Zeitstempel hinzufügt via Web-Services gemäß OASIS Digital Signature Services Standard DSS* *entstanden unter Mitwirkung der Universal Postal Union, einer UN Unterorganisation 33