Vorstellung des zweiten Aufrufs im

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 Präsentation transkript:

Vorstellung des zweiten Aufrufs im Erasmus Mundus External Cooperation Window DAAD, Bonn, 14. Januar 2008 Dr. Joachim Fronia, Referatsleiter P4 Erasmus Mundus und externe Zusammenarbeit Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur

Inhalt Die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) Das Erasmus Mundus Fenster für externe Zusammenarbeit (EM ECW) Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Durchführung des Erasmus Mundus ECW Fensters im akademischen Jahr 2008/09

Die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

Trennung von Programm-Management vom politischen Entscheidungsbereich Die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) Trennung von Programm-Management vom politischen Entscheidungsbereich Körperschaft des Gemeinschaftsrechts eingesetzt von der Europäischen Kommission Verwaltungsaktivitäten der Exekutivagentur im Auftrag der Europäischen Kommission The Agency is an autonomous public body created in 2005 by a Commission decision which has received delegated powers by the European Commission with the aim of implementing a sound management and delivering a cost-efficient and effective service for the management and implementation of EU programmes in the field of Education, Audiovisual and Culture. Caracteristics: Improved efficiency and effectiveness in the management of Community programmes Centralise, specialise, harmonise, synergise (‘client service’) Replace the direct management by Commission services

Aufgaben der Kommission Setzen der politischen und finanziellen Prioritäten, einschließlich der Verhandlungen mit Behörden von Drittländern und EU-Delegationen Definition der länderspezifischen Anforderungen: regionale Anforderungen und thematische Themensetzungen für Studien Jährliches Arbeitsprogramm Programmauswertung

Aufgaben der Agentur Erstellen von Ausschreibungen Projektauswahl einschließlich Konsultation der EU-Delegationen Vertragsvereinbarungen Finanzmanagement Projektbegleitung: Analyse von Fortschritts- und Abschluß-berichten Durchführung von Kontrollbesuchen Kommunikation mit und Informationen für Zuschuss-empfänger Berichterstattung an die Kommission

Programmverwaltung von der Agentur 6 EU-Programme für Bürger der Europäischen Union Lebenslanges Lernen (LLL) Erasmus Mundus, Erasmus Mundus External Cooperation Window und USA/Kanada (verwaltet von Referat P4) Kultur 2007 Jugend in Aktion Europa für Bürgerinnen und Bürger Media 2007 The importance of these programmes is closely related to the European citizens and the development of the European society which are the challenges that the EU is facing in terms of growth and job creation.

Das Erasmus Mundus Fenster für externe Zusammenarbeit (EM ECW)

Das Erasmus Mundus Fenster für externe Zusammenarbeit (EM ECW) Zusammenfassung der Bildungs-, Kooperations- und der Außenpolitik der Europäischen Union zur Vertiefung und zum Ausbau der Zusammenarbeit von Hochschulen zwischen der EU und der restlichen Welt Ergänzung zum Erasmus Mundus Programm wie zu anderen derzeitigen und früheren Hochschulprogrammen (Erasmus, Tempus, ALFA, ALBAN, AsiaLink und Edulink) Förderung der institutionellen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung zwischen der Europäischen Union und Hochschuleinrichtungen aus Drittländern durch ein strukturiertes akademisches Kooperations- und Mobilitäts-programm für Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter The programme in a nutshell Implemented in complementary to and in synergy with the Erasmus Mundus Programme Target EU and non EU countries Structured co-operation between EU HEI en HEI in specific geographical regions Provides scholarships for students mobility on all level of university education (Undergraduate, Master, Doctorate, Post-graduate) and academic staff mobility

Ziele des Programms Verbesserung der internationalen Zusammen-arbeit mit Universitäten in Drittländern durch die Erleichterung des Transfers von Fachwissen und bewährten Methoden für die Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern Verbesserung der Transparenz und der Anerkennung von Studien und Qualifikationen The EM ECW initative contributes: to promote cooperation in the field of higher education between EU and third-countries b) to improve transparency and mutual recognition of studies and qualifications c) to enhance the EU and third countries academic staff and students capacities and employability Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern in der Europäischen Union und in Drittländern

Unterstützung durch das Programm Beteiligung an der Finanzierung von Partnerschaften von Hochschuleinrichtungen (sowie Hochschulverbänden und -netzen) aus Europa und Drittländern zur Organisation der individuellen Mobilität von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern Durchführung der individuellen Mobilität von Studierenden (im Erststudium, für Master-Studiengänge, zur Promotion und Ausbildung im Anschluss an die Promotion) und von wissenschaftlichen Mitarbeitern zum Austausch der Lehre, der praktischen Ausbildung und der Forschung

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2006 Ergebnisse 33 Europäische Länder und 24 Drittländer (südlicher Mittelmeerraum, Osteuropa, zentralasiatische Republiken, Jemen, Irak und Iran) 87 Anträge 9 ausgewählte Partnerschaftsprojekte Teilnahme von 167 Hochschuleinrichtungen 79 aus europäischen Ländern 88 aus Drittländer Mobilität von über 1.800 Studierenden und wissenschaft-lichen Mitarbeitern Funding of 36,4€ million 22 EU countries + 23 third-countries represented

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Durchführung des Erasmus Mundus ECW Fensters im akademischen Jahr 2008/09

HINWEIS Die Durchführung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist abhängig von: der Genehmigung der Mittel des Gemeinschafts-haushalts für 2008, die für diese Maßnahme vorgesehen sind, und der formalen Genehmigung der Programmplanungs-dokumente für die jeweiligen Maßnahmen und die jeweiligen Finanzbeschlüsse

Budget and Mobilität EUR 100.348 M 3695 Mobilität 1.815 Mobilität Neue Lose 1.815 Mobilität Jetzige Lose

Förderfähige Länder Die Aktivitäten müssen in einem der unter diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen fallenden, förderfähigen Länder stattfinden. Es gibt drei Gruppen förderfähiger Länder: 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Kandidatenländer (Kroatien und Türkei) und EWR-Länder (Island, Liechtenstein und Norwegen) Drittländer entsprechend dem geographischen Geltungsbereich der Fenster (Gruppe A und B)

Förderfähige Antragsteller Erfüllung nachstehender Kriterien erforderlich: Juristische Person Anerkannte Universität oder Hochschuleinrichtung von den zuständigen Behörden des eigenen Landes und Verleihung einer Erasmus-Charta vor dem Datum der Veröffentlichung der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Registrierung in einem der nachstehenden Länder 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Kandidatenländer (Kroatien und Türkei) und EWR-Länder (Island, Liechtenstein und Norwegen) Unmittelbare Verantwortung für die Verwaltung der Aktivitäten mit ihren Partnern In order to be eligible as a higher education institution, applicants and partners must provide courses at the undergraduate and/or graduate level of higher education leading to a qualification recognised by the competent authorities in their own country; they may be called a “University” or bear some other relevant name (e.g. “Polytechnic”, “College”, “Institute”, etc). Institutions preparing students for foreign degrees (e.g. those operating as a branch or under a franchising agreement) are not eligible for support. Erasmus Charter:[1] Exception will be made to applicants from Croatia since the country is not eligible within the Erasmus University Charter framework.

Förderfähige Partner und Partnerschaften Antragsteller Europäische Hochschuleinrichtungen (im Besitz der Erasmus Charter) Partner Europäische Länder: gleiche Kriterien wie für den Antragsteller Drittländer: anerkannte Hochschuleinrichtungen aus Drittländern entsprechend dem geographischen Geltungsbereich Partnerschaft (allgemeine Regel) Mindestens 5 europäische Hochschuleinrichtungen aus 3 verschiedenen Ländern (im Besitz der Erasmus Charter) + mindestens 1 anerkannte Hochschuleinrichtung aus jedem der Drittländer unter dem jeweiligen geographischen Geltungsbereich Maximal 20 förderfähige Partner (inkl. dem Antragsteller) Die gleiche europäische Partnerschaft kann Vorschläge für bis zu 4 geographische Geltungsbereiche einreichen (separate Anträge) Assoziiertes Mitglied Andere Arten von Organisationen oder Einrichtungen aus den förderfähigen Ländern, die sich an der Aktion beteiligen können As a GENERAL RULE, the minimum partnership for this call will be constituted of Five European universities having subscribed an Erasmus Charter from at least three European Union countries plus At least one University from each country in the corresponding geographical and country lot. Please note that the above mentioned GENERAL RULE can be subject to adaptations depending on the regional window concerned. Detailed information on the rule applicable to each of the geographical and country windows is provided under section 7 below. In order to ensure sound management of the partnership by the applicant, the maximum size of the partnership is limited to 20 partners. Detailed information on the rule applicable to each of the geographical and country windows (refer to section 7)

Volumen der Finanzhilfen Die im Rahmen dieses Programms gewährten Finanzhilfen betragen normalerweise mindestens 1 Mio. EUR und höchstens 9.6 Mio. EUR entsprechend dem für das jeweilige Los bereitgestellten Budget The size of the grants and the duration (max. 45 months) depends on the number of people participating in the mobility activities, the duration of the mobility and the type of education (undergraduate, master, doctorate, post-doctorate) and the visiting academic staff. Minimum Grant Lot 7 Kazakhstan 1.5 M Maximum Grant Lot 15 India 9.6 M

Berechnung der Finanzhilfe Beitrag zur Finanzierung der verschiedenen Aktivitäten zur Erreichung der Ziele der Maßnahme: Pauschalbetrag von EUR 10.000 für jede teilnehmende Hochschule (max. 20 Partner) zur Deckung der Kosten für die Organisation der individuellen Mobilitätsströme (max. EUR 200.000) Pauschalkostenbeiträge für Studiengebühren, Reise-, Aufenthalts- und Versicherungskosten von individuellen Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern, die sich an den Mobilitäten beteiligen

Finanzhilfe zur Durchführung der Mobilitäten von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern Reisekosten (je nach Entfernung zwischen EUR 250 und EUR 2,500) Monatliche Aufenthaltskosten (zwischen EUR 1,000 und EUR 2,500) Stuidengebühren (von « Studiengebührenerlass» bis zu EUR 5,000 / akademisches Jahr) Versicherungskosten (EUR 75 / Monat im Ausland)

Förderfähige Aktivitäten Durchführung der individuellen Mobilität Drei Zielgruppen für individuelle Mobilitätsströme Zielgruppe 1: Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter, die in einer Universität eingeschrieben sind, die der Partnerschaft angehört Zielgruppe 2: Staatsangehörige von Drittländern, die an einer Hochschuleinrichtung dieser Länder eingeschrieben sind, die nicht der Partnerschaft angehören bzw. die an einer Hochschuleinrichtung dieser Länder einen akademischen Grad oder gleichwertigen Abschluss erlangt haben Zielgruppe 3: Staatsangehörige von Drittländern des betreffenden geografischen Loses, die sich in einer besonders benachteiligten Situation befinden (Flüchtlingsstatus besitzen oder Asylberechtigte sind, autochthone Bevölkerungsgruppe usw.) There are three Target Groups for individual mobility flows and five different types of individual mobility for students and academic staff

Förderfähige Aktivitäten Mobilitätsarten Fünf verschiedene Arten individueller Mobilität für Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter Studierende im Erststudium Master-Studiengang Promotion Ausbildung im Anschluss an die Promotion Austausch von wissenschaftlichen Mitarbeitern

Förderfähige Aktivitäten Dauer der Mobilität pro Gruppe und Typ Each partnership will need to clearly indicate the number of individuals proposed for participation in the mobility, as well as the duration of each of these individual mobility flows (within the limits established by this call) for each of the five types of individual mobility. No European or Third-country student, nor academic staff can benefit from more than one mobility activity within the same project.

Förderfähige Aktivitäten Durchführung der individuellen Mobilität Zielgruppe 1 muss mindestens 50% der unter das Projekt fallenden individuellen Mobilität ausmachen Studierende aus einem Drittland müssen mindestens 70% der unter das Projekt fallenden individuellen Mobilität ausmachen

Förderfähige Aktivitäten Mobilitätsarten und indikative Verteilung Art der Mobilität Aufteilung (Richtwert) Studierende im Erststudium 35% der gesamten Mobilität Master-Studiengänge 25% der gesamten Mobilität Promotion 20% der gesamten Mobilität Ausbildung im Anschluss an die Promotion 10% der gesamten Mobilität Wissenschaftliche Mitarbeiter The above distribution of mobile individuals among the five types of education is indicative only. Applicants can propose different schemes provided that the proposal covers at least the minimum number of mobility flows with each of the countries concerned by the proposal and the types of individual mobility foreseen.

Erweiterter geographischer Geltungsbereich für das akademische Jahr 2008/2009 Ost-Europa + Russland Westlicher Balkan Europa Zentralasien Mittelmeer Länder Mittlerer Osten Asien Karibik Afrika Pazifik Lateinamerika Neue Fenster für 2008 27

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2007 Geographischer Geltungsbereich 2008/09 Bezug auf zwei Hauptgruppen geographischer Fenster Gruppe A Bestehende Fenster Süd- und osteuropäische Länder sowie Russland Nahostraum Zentralasiatische Republiken Gruppe B Gruppe von Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean Westlicher Balkan Asiatischer Raum: Asien regional und Indien Lateinamerikanischer Raum: Brasilien, Chile und Mexiko

Geographischer Geltungsbereich der Gruppe A Nachbarländer im südlichen Mittelmeerraum und in Osteuropa, die unter die ENPI-Verordnung fallen, sowie Russland - fällt sowohl unter die ENPI als auch unter die TACIS-Verordnung Jemen, Irak, Iran – fallen unter die DCI-Verordnung Zentralasiatische Republiken (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Usbekistan und Turkmenistan) – fallen unter die DCI-Verordnung Group A assembles the regions and the countries which were targeted under the 1st Call for proposals 2006 Priority will be given to the partnerships selected last year and which have signed a Framework Partnership Agreement with the Agency. This is subject to the following conditions that all contractual and reporting obligations are fulfilled by the partnership; that their performance is considered in line with the principles and expectations of the programme by the Agency; and that a new submission is made. In case of one or more of the above conditions are not respected, the funding for the respective lot will be granted to a new partnership.

Gruppe A: Budget und Mobilität Geographische Fenster Indikatives Budget in Mio EUR Vorgesehene Mobilität Südlicher Mittelmeerraum, Osteuropa und Russland 33.528 1.125 Jemen, Iran und Irak 3 110 Zentralasiatische Republiken 5 160 Gesamt 41.528 1.495 2006 Call Budget available 36,4 M€ for a minimun mobility of xxx 2008 41,528M€ for a minimun mobility of 1495

Neuer geographischer Geltungsbereich Gruppe B Gruppe von Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, die unter den 9. Europäischen Entwicklungsfonds fallen Westlicher Balkan – fällt unter die IPA-Verordnung Asiatischer Raum: Asien regional und Indien – fallen unter die DCI- Verordnung Lateinamerikanischer Raum: Brasilien, Chile und Mexiko – fallen unter die DCI-Verordnung Group B covers new geographical regions for which new partnerships will be selected and funded.

Gruppe B: Budget und Mobilität Geographische Fenster Indikatives Budget in Mio EUR Vorgesehene Mobilität Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean 5 155 Westlicher Balkan 6 300 Asien regional 20 655 Indien 9.6 320 Brasilien 9.3 495 Chile 4.92 140 Mexiko 4 135 Gesamt 58.82 2.200

Gruppe B: Asien Regional (Lose 12-13-14)

und mindestens eine Universität aus einem „optionalen” Land Gruppe B: Asien Regional (Lose 12-13-14) Zusammensetzung der Partnerschaft Mindestens eine Universität aus jedem der unter das entsprechende Los fallenden Länder und mindestens eine Universität aus einem „optionalen” Land Vorrangig werden Partnerschaften behandelt, die mehr Universitäten aus mehr als einem als „optional ” aufgeführten Land aufweisen. Please note the addition/modification to the general provisions, the following rules will apply for this Window Concerning the participation of the Third-countries institutions, the partnership composition must include at least one university from each of the countries included in the corresponding lot and at least one university from an optional country. Priority will be given to the partnerships that will include more universities from more than one country listed as optional.

Gruppe B: Asien Regional (Lose 12-13-14) Art der Mobilität und Aufteilung (Richtwert)

Gruppe B: Indien (Los 15) Zusammensetzung der Partnerschaft Mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus zwei unterschiedlichen indischen Staaten Vorzugsweise mindestens eine in den zurückgebliebenen Gebieten angesiedelte Hochschuleinrichtung. Siehe Website des Ministeriums von Panchayati Raj zu den betreffenden Gebieten: http://brgf.gov.in These regions are identified by the Government of India to benefit from the “Backward Regions Grant Fund Programme” (BRGF). For details on the regions concerned, please consult the following web-site http://brgf.gov.in , hosted by the Ministry of Panchayati Raj.

Gruppe B: Indien (Los 15) Art der Mobilität und Aufteilung (Richtwert)

Gruppe B: Lateinamerika – Brasilien (Los 16) Zusammensetzung der Partnerschaft Drei brasilianische Hochschuleinrichtungen (von denen mindestens zwei Bundesuniversitäten sein müssen) Mindestens zwei verschiedene brasilianischen Regionen (entsprechend den fünf regionalen Aufgliederungen des Landes: Norden, Nordosten, mittlerer Westen, Süden und Südosten) Information über teilnahmeberechtigte brasilianische Hochschuleinrichtungen finden sich unter folgenden Links: http://www.educacaosuperior.inep.gov.br/inst.stm and http://servicos.capes.gov.br/projetorelacaocursos/jsp/regiaoDet.jsp Concerning the participation of Brazilian universities, the minimum partnership composition must be constituted of three Brazilian higher education institutions (at least two of which must be federal universities) from at least two different Brazilian regions (considering the five regional divisions of the country: North, Northeast, Midwest, South and Southeast). The following web sites provide information about Brazilian eligible Higher Education Institutions per region: http://www.educacaosuperior.inep.gov.br/inst.stm and http://servicos.capes.gov.br/projetorelacaocursos/jsp/regiaoDet.jsp

Gruppe B: Lateinamerika – Brasilien (Los 16) Art der Mobilität und Aufteilung (Richtwert) Entsprechend der nationalen Politik der positiven Diskriminierung muss die Gesamtheit der Mobilität auf Personen der Zielgruppe 1 entfallen.

Gruppe B: Lateinamerika - Chile (Los 17) Zusammensetzung der Partnerschaft Mindestens fünf anerkannten chilenischen Universitäten, von denen: mindestens eine aus den nachstehenden nördlichen Regionen: Arica, Tarapacà, Antofagasta und Atacama mindestens eine aus den nachstehenden südlichen Regionen: De los Ríos, De los Lagos, Aysén y Magallanes Universitäten aus Chile müssen entweder Mitglied des Consejo de Rectores de Universidades Chilenas (Rats der chilenischen Hochschul-rektoren) www.cruch.cl/cruch.html oder auf der Liste der nationalen Universitäten mit institutioneller Akkreditierung bei der zuständigen Behörde Consejo Nacional de Acreditación www.cruch.cl/cruch.html und www.cnachile.cl aufgeführt sein.

Gruppe B: Lateinamerika Region – Chile (Los 17) Art der Mobilität und Aufteilung (Richtwert) Die individuelle Mobilität für Studierende im Erststudium und wissenschaftliche Mitarbeiter ist im Rahmen dieses Loses nicht förderfähig. Zusätzlich zu den allgemeinen Beteiligungen können unter der Zielgruppe 3 nur Personen aus folgenden Regionen ausgewählt werden (Arica, Tarapacá, Antofagasta, Atacama, De los Ríos, De los Lagos, Aysén y Magallanes).

Gruppe B: Lateinamerika Region – Mexiko (Los 18) Zusammensetzung der Partnerschaft Mindestens fünf mexikanischen Universitäten, von denen: mindestens eine der zehn am wenigsten entwickelten Staaten Mexikos gemäß der UNDP HDI Aufstellung: Chiapas, Oaxaca, Guerrero, Michoacán, Veracruz, Hidalgo, Zacatecas, Puebla, Tlaxcala und Nayarit. Partnerschaften, die staatliche Hochschuleinrichtungen einbinden, werden vorrangig behandelt. Information über mexikanische Hochschuleinrichtungen finden sich unter folgenden Links: National Association of Universities and Higher Education Institutions (ANUIES): http://www.anuies.mx/la_anuies/diries/ und Secretariat of Public Education (SEP): http://ses4.sep.gob.mx/

Gruppe B: Lateinamerika Region – Mexiko (Los 18) Art der Mobilität und Aufteilung (Richtwert)

Gruppe B: Westlicher Balkan (Los 11) Länder, Budget und Mobilität

Gruppe B: Westlicher Balkan (Los 11) Zusammensetzung der Partnerschaft Beteiligung von Universitäten des westlichen Balkans für dieses Fenster: mindestens einer Universität aus mindestens drei verschiedenen Ländern, die unter dieses Fenster fallen

Gruppe B: Westlicher Balkan Art der Mobilität und Aufteilung (Richtwert)

Gruppe B: AKP Zusammensetzung der Partnerschaft Eine Partnerschaft im Rahmen des AKP-Fensters besteht mindestens aus: 5 EU‑Universitäten aus mindestens 3 EU‑Ländern (von den förderfähigen EU‑15-Ländern im Rahmen des 9. EEF). Die 12 neuen Mitgliedstaaten sowie die Kandidatenländer und die EWR-Länder sind im Rahmen dieses Fensters nicht förderfähig. Mindestens eine Universität aus mindestens fünf der gemäß der folgenden Tabelle ermittelten sechs AKP-Gebiete. Partnership Composition: EU 15 (last 2 enlargement May 2004_10 cnts & Jan. 2007_2 cnts) excluded

Liste der förderfähigen AKP-Länder

Gruppe B: AKP Art der Mobilität und Aufteilung (Richtwert) The individual mobility for undergraduates, doctorates and post-doctorates is not eligible under this lot. [1] Within Target Group 2 and 3, ACP nationals living in Europe are actually allowed to apply for mobility exchange taking place in Europe as long as they match with the groups' profile.

Gruppe B: AKP Im Gegensatz zu der für diese Aufforderung geltenden allgemeinen Regel muss die Drittland-Mobilität nachstehende Anforderungen erfüllen: Die gesamte individuelle Mobilität von Studierenden darf nur AKP-Staatsangehörige betreffen. Dieser Prozentsatz muss mindestens 80 % der gesamten individuellen Mobilität des Fensters ausmachen. Innerhalb der Zielgruppe 1 sind nur Mobilitätsströme von Studierenden aus den AKP-Ländern nach Europa und nicht umgekehrt vorgesehen. Innerhalb jeden Vorschlags können höchstens 20 % der individuellen Mobilitätsströme zur Deckung der Mobilität von wissenschaftlichen Mitarbeitern aus EU-Staaten und/oder AKP-Partnern reserviert werden. Nicht mehr als 10 % der Studierenden dürfen dieselbe Staatsangehörigkeit der AKP-Staaten aufweisen.

Zeitplan 5. Dezember 2007: Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2007 15. Februar 2008: Abgabefrist zur Einreichung der Anträge März-April 2008: Auswahl der Partnerschaftsprojekte Voraussichtlich Mai 2008: Entscheidung, Gewährungsbeschluß Ab Mai 2008: Auswahl der Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter durch die ausgewählten Partnerschaften 15. Juli 2008 - 1. April 2009: Beginn der Mobilität 1. Dezember 2008: Einreichen der Information über individuelle Mobilitätsströme (Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter)

Vielen Dank! Weitere Information Bei Fragen http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/call/2007/index_en.htm Bei Fragen FAQ : http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/call/index.htm Mailbox : EACEA-EM-EXTCOOP@ec.europa.eu Vielen Dank!